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    • Hallo,

      bei mir wurde ja Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Heute bekam ich vom Gericht die Mitteilung das das schriftliche Vorverfahren angeordnet ist und der Beklagte 4 Wochen Frist zur Klageerwiderung hat. Ich soll jetzt mitteilen ob im Falle dass sich der Beklagte nicht verteidigt, ein Versäumnisurteil beantragt wird. Ich weiß nicht ob mir das außer Kosten überhaupt noch was bringt.

      Gruß

      A.

      ,
      Gruß Alfred

      Moderator in www.werkzeug-news.de/forum
    • Hallo,

      das ist mir schon klar dass ich das selber entscheiden muss, letztlich geht es hier aber auch darum Tendenzen abzulesen, wenn sich abzeichnet dass nichts mehr zu holen ist so ist wenig sinnvoll dem noch Geld hinterher zu werfen.

      Was ist aus den bisherigen Verfahren geworden, es muss doch langsam irendeine Reaktion von den Gerichten kommen? Wie kann die Polizei Geschäftsräume von sich aus schließen, das geht doch so nicht?
      Gruß Alfred

      Moderator in www.werkzeug-news.de/forum
    • Nicht die Polizei hat die Geschäftsräume geschlossen, sondern der GV hat gfestgestellt, dass diese verlassen wurden. Das ist ein Unterschied.

      Alfred, ich kann dir nur sagen, was ich unter diesen Voraussetzungen machen würde und mich da auch in diesem Thread wiederholen.
      Ich würde Anzeige erstatten und den Rest als Lehrgeld ausbuchen. Ich fehe davon aus, beim Schuldner ist nichts zu holen.

      Selbst unter Berücksichtigung, dass die Mutter einen Teil der MB freiwillig beglichen haben soll, gehe ich davon aus, dass auch ihre Ersparnisse begrenzt sind. Die werden nicht reichen, um alles auszugleichen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Nicht die Polizei hat die Geschäftsräume geschlossen, sondern der GV hat gfestgestellt, dass diese verlassen wurden. Das ist ein Unterschied.

      Alfred, ich kann dir nur sagen, was ich unter diesen Voraussetzungen machen würde und mich da auch in diesem Thread wiederholen.
      Ich würde Anzeige erstatten und den Rest als Lehrgeld ausbuchen. Ich fehe davon aus, beim Schuldner ist nichts zu holen.

      Selbst unter Berücksichtigung, dass die Mutter einen Teil der MB freiwillig beglichen haben soll, gehe ich davon aus, dass auch ihre Ersparnisse begrenzt sind. Die werden nicht reichen, um alles auszugleichen.

      Hatte vor kurzem hier mitgeteilt, dass ich bei meinem Telefonat mit der Polizei am 25.2. u.a. erfahren habe:
      "die Geschäftsräume wurden von der izei geschlossen"
      natürlich hat der GV dann bei seinem Besuch festgestellt, dass dort niemand mehr anwesend ist und der Briefkasten nicht geleert wurde.
      Die Polizei hat mir auch gesagt, dass das Verfahren sehr lange dauern kann, da bis zu dem Zeitpunkt ca. 3000 Anzeigen vorlagen und sie müßte jede Anzeige prüfen, wahrscheinlich kommen täglich noch Anzeigen dazu. Außerdem hat mir der GV mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft nicht wirklich was machen kann, solange Hähnel immer wieder mal bezahlt.
      Wenn wir jetzt zu denen gehören (was wir nicht hoffen wollen), die kein Geld mehr bekommen und Hähnel jetzt alle Zahlungen einstellt, dann geht das Strafverfahren weiter. Dann haben wir aber ganz schlechte Karten überhaupt noch an unser Geld zu kommen. Wir können dann nur hoffen, dass Hähnel einen Fehler macht und evtl. zu der neuen GmbH gehört (aequu) und sein Geld dort einbringt. Wahrscheinlicher halte ich allerdings, dass E. den Hartog das schon alles abgegriffen hat und es keine Möglichkeit gibt, nachzuweisen, dass es sich hier um unser Geld handelt. Wie das so ist, wenn Betrüger das Geld verschenken (was man nicht beweisen kann) und z.B. den Porsche der Freundin fahren, selbst die EV abgeben, also Hartz 4 beziehen und dann nicht mehr greifbar sind.
      Das Strafverfahren ist also für uns Gläubiger vollkommen unrelevant, damit wird Hähnel, wenn überhaupt (Einstellung des Verfahrens), nur aus dem Verkehr gezogen, d.h. er kann keine Geschäfte mehr tätigen. Das bringt uns aber keinen Cent.

      Lieber darauf hoffen, dass der so doof ist und irgendwo noch Geld zu holen ist, selbst wenn es von der Mutter ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt. :D :rolleyes: :lach:
    • Hallo Alfred,

      das hast Du offensichtlich überlesen: im Text steht "jahrelang" und hier wurde entgegen zu Hähnel auch noch billiger Fusel versandt bzw. weder Ware noch Geld. Bei Hähnel ist ja immer wieder mal Ware oder Geld beim Kunden angekommen. Das ist der große Unterschied, Aussage des GV: in dem Moment wo der Hähnel zahlt oder Ware liefert kann er sich mit "wegen großer Nachfrage überfordert" rausreden und dem Staatsanwalt sind die Hände gebunden. Ich habe manchmal das Gefühl, das hier im Forum vieles nicht so genau gelesen wird. Das wurde alles schon mal geschrieben, warum Hähnel nicht verknackt wird. Aber wie gesagt, auch das bringt uns keineswegs unser Geld zurück. Es ist also unsinnig weiter zu spekulieren.
      Wie gesagt: die Hoffnung stirbt zu letzt. Ich habe meine Anzeige gemacht und der Rest steht in den Sternen. Ich will nur noch mein Geld zurück und da kann ich stur und zäh wie ein Terrier sein.
      GV hat am 23.2. einen Termin mit Hähnel vereinbart, wenn das nicht klappt, dann war es das erst mal gewesen, bis er einen Fehler macht und irgendwo wieder auftaucht. Da ist es mir natürlich lieber, wenn der Staatsanwalt ihn nicht kassiert sondern weitermachen läßt, nur so haben wir Hoffnung unser Geld zurückzuholen.
    • Hallo,

      es ist schon erstaunlich wo bei uns im Staat die Justiz noch das Gute im Menschen sucht, da entwickelt einer ein Geschäftsmodell bei dem er nur auf gerichtliche Mahnung etc. liefert bzw. zurückzahlt und die StA stellt fest dass er mit seinem Geschäft überfordert ist.

      Mir wird langsam klar dass sich die Justiz und alles was daran hängt hier selber ihr Arbeitsplatzmodell schafft, im Grunde wären sie blöd das alles schnell zu erledigen was dann ihre eigenen Arbeitsplätze kostet. Strafanzeigen werden gerne wegen Geringfügigkeit eingestellt, dann wäre der Fall ja relativ schnell erledigt; es wird empfohlen privatrechtlich zu klagen.

      Hähnel wird jetzt noch paarmal umziehen und mit verschiedenen Kombinationen an Geschäftsführern wieder abkassieren.

      Heute war in TV nochmals eine Bericht über die Abzocker mit den Telefonbucheinträgen (Escher), hochgerechnet geht es da um bis zu 60 Mio € Gelder die da eingenommen wurden, dafür kann man sich auch mal 1 Jahr in den Knast setzen wenn man das Geld gut geparkt hat.

      Die letzte Justizministerin Zypris hat sich nur um ihr Steckenpferd Familienrecht gekümmert, die jetztige nur um Datenschutz, eigentlich gehören isr alle in A...... getreten.
      Gruß Alfred

      Moderator in www.werkzeug-news.de/forum
    • noch besser war der Fall in Akte 2011:
      Bei einem Paar klingelt an der Tür ein Mann von der Telefongesellschaft, er behauptet, er wolle mal nach dem Anschluss sehen, es gebe eine Störung. Das Paar bleibt dabei, der Mann nimmt den Hörer, wählt eine Nummer, legt nach relativ kurzer Zeit wieder auf und sagt, es wäre alles in Ordnung.
      Als dann die Rechnung kommt, sollen sie 700 € bezahlen, können sich das aber nicht erklären.
      Die Lösung: der Mann hat seine eigene Nr. eine 0900 angerufen und da geht die Rechnung ganz schnell nach oben, so kommt man auch an das schnelle Geld.
      Fakt ist: Mitarbeiter von Telefongesellschaften oder Behörden kommen nie ohne vorherige Anmeldung.
      Vermutlich wäre ich auch darauf reingefallen, bis man darüber nachgedacht hat, ist der ja schon wieder weg. Die GEZ kommt ja auch ohne Anmeldung. Also nie, egal wer es ist, jemanden reinlassen, soll sich schriftlich anmelden und dann noch Ausweis kontrollieren.

      Gruß
      Rakete
      Die Welt ist ja so schlecht und es gibt immer wieder neue Abzocker.
    • Auf der Suche nach Herrn Hähnel...

      Liebe Geschädigten-Gemeinde! Anscheinend bin ich nach knapp 20 Jahren Selbständigkeit nicht in der Lage, den Anforderungen der Gerichte nachzukommen. In meinem Versuch, eine Kontopfändung durchzuführen, wurde mir von Seiten des Gerichts mitgeteilt, dass bei meinem Antrag diverse Unterlagen fehlen. Ich frage mich ernsthaft ob ich mit über 45 Jahren der deutschen (Amts-)sprache mächtig bin oder ich einen Extra-Lehrgang besuchen muss. Bisher war ich der Meinung, dass das Versenden des Vollstreckungsbescheides ausreichend sei, mit dem dazugehörigen Vordruck des "Pfändungs-u.Überweisungsbeschlusses" und der Bankverbindung, bei der gepfändet werden soll.....Werde morgen telefonisch den letzten Versuch wagen mich "von Amts wegen" beraten zu lassen, was jetzt noch gefehlt hat.......... Was denkt eigentlich das hohe Forum über die Chance einer erfolgreichen Kontopfändung?? Dont be stressed Mustafa16225, its sunday :)
    • Hallo,

      wie ich schon geschrieben habe hält sich bei uns der ganze Rechtssektor, vom Anwalt bis zum Richter, von solchen Vorgängen am Leben. Würde man da was einfacher oder schneller machen wäre der Aufschrei groß, wir brauchen praktisch Kriminaltät und solches Handeln wie von Hähnel, was das Arbeitsplätze kosten würde wenn man schneller handeln würde. Eigentlich müsste man zum Gerichtsboykott aufrufen.

      Ich frage mich jetzt ob Hähnel eine Klageerwiderung einreicht bzw. wenn nicht was ich dann mit dem Versäumnisurteil anfange.
      Gruß Alfred

      Moderator in www.werkzeug-news.de/forum
    • Das Versäumnisurteil ist dann dein Titel, den du gegen ihn hast.

      Wenn er in einem Stafverfahren für schuldig befunden wird, hilft ihm auch hinterher keine Privatinsolvenz (7 Jahre), sondern du hast 30 Jahre, diesen Titel zu vollstrecken.

      Tust du nichts, verjaehrt die Forderung nach 4 Jahren.
    • Naja, mir gehts wie euch...bestellt...bezahlt...nichts bekommen

      Hallo zusammen,

      mir gehts auch wie euch, hab ein Notebook bestellt und nicht bekommen.
      Mahnverfahren...Vollstreckungsbescheid in Duisburg... der Herr ist leider nach Paderborn verzogen.
      Derzeit schuldet mir Herr Hähnel ca. 370€.
      Ich warte nur darauf etwas davon zu hören, ob man Herr Hähnel in Paderbor zu fassen bekommt.
      Normal sollte man sich mal zusammenraffen und ihm nen Besuch abstatten... aber das gute deutsche Gesetz.

      Mfg
      Isept
    • So liebe Leute,

      das war es dann erst mal gewesen, habe heute meinen Bescheid vom GV erhalten, Hähnel war nie anzutreffen und zun schriftlich anberaumten Termin war er auch nicht anwesend bzw. er hat nicht versucht, eine anderweitige Terminabsprache zu treffen.
      "Das Schuldnerverhalten lässt meines Erachtens klar erkennen, dass er nicht gewillt ist, freiwillig die Vollstreckung mit der damit verbundenen Durchsuchung zu gestatten.
      Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach § 758a ZPO, Art. 13 Abs. 2 GG halte ich zur zwangsweisen Wohnungsöffnung für nicht geboten.
      Sie können den Schuldner auch nunmehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden lassen, da ich die Voraussetzungen des § 807 I Nr. 4 ZPO geschaffen habe."

      Das bringt aber nichts weiter außer nochmals Kosten, denn die EV sagt mir nur, dass Hähnel Schulden hat und wie hoch.
      Hähnel zu suchen bringt im Moment wohl auch nichts, da er ja mit Wohnsitz in Paderborn gemeldet ist, sich aber offensichtlich unbekannt verdrückt hat. Sobald er allerdings irgendwo als Händler wieder auftaucht muss man sich dranhängen.
      Evtl. noch mal nachfragen, was es neues im Strafverfahren bei der Polizei gibt.

      Das war wohl ein Satz mit "x".
      Gruß
      Rakete :lach: :sleeping:
    • Das bringt aber nichts weiter außer nochmals Kosten, denn die EV sagt mir nur, dass Hähnel Schulden hat und wie hoch.


      Die EV sagt aber auch ( deswegen beantragt man ja eigentlich auch die EV ), über welches Vermögen der Schuldner verfügt bzw. es werden auch die Schuldner des Schuldners aufgeführt. Somit bestünde also auch die Möglichkeit einem Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zukommen zu lassen. Ein Drittschuldner ist beispielsweise auch das Finanzamt, falls Herr Hähnel mal über eine Steuererstattung verfügen sollte.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • ...hhmm, mir scheint also, hier sind die, die einen Titel haben, am Ende der Weisheit angelangt, danke nochmal an Rakete für die Info über die gescheiterte Zwangsvollstreckung.
      Bleibt wohl nichts anderes übrig, als später noch einmal zu versuchen, den Herrn aufzutreiben und dann einen neuen Anlauf zu unternehmen, richtig?

      Gruss

      Zipo
    • *alte_eule* schrieb:

      Andernfalls ist außer Spesen nichts gewesen.



      denke ich auch, so habe ich aus 50 Euro jetzt schon 125 gemacht, vermutlich ergeht ein Versäumnisurteil dass ich mir ins Klo nageln kann, einem Nackten kann man icht in die Tasche langen. Die ganze Sache ist so angelegt in kurzer Zeit möglichst viel mit Betrug einzunehmen und dann blank dazustehen. Dann sucht man sich noch einen AG Bezirk raus wo der StA von Überlastung aus geht.....

      Was ist eigentlich aus den Anzeigen geworden, da muss sich doch auch langsam mal was tun?
      Gruß Alfred

      Moderator in www.werkzeug-news.de/forum
    • Gerichtsvollzieher in Paderborn erfolglos !

      Heute kam der Vollsteckungsbescheid zurück aus Paderborn

      Mit dem gleichen schon bekannten Text:

      "Der Schuldner konnte bei mehreren Vollstreckungsversuchen nicht angetroffen werden. Unbeachtet blieb eine schriftliche Terminsankündigung. (Schuldner war zum angegebenen Termin weder anwesend noch hat er versucht evtl.telefonisch eine anderweitige Terminsabsprache zu treffen.

      Das Schuldnerverhalten lässt meines Erachtens klar erkennen das er nicht gewillt ist freiwillig die Vollstreckung mit der damit verbundenen Durchsuchung zu gestatten.

      Beschluß des Vollstreckungsgerichts nach nach § bla bla bla halte ich zur zwangsweisen Wohnungsöffnung für nicht geboten.

      Sie können den Schuldner auch nunmehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden lassen, da ich die Voraussetzungen des § bla bla bla geschaffen habe."

      Ich weiß noch nicht was ich als nächstes machen soll. Aber lockerlassen werde ich nicht.