tectrain24.com

    • Hi,

      vielen vielen Dank für die Antwort. Viellicht sollte ich auch das gleiche machen damit ich auch den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden lassen darf? Hat Jemand darüber Ahnung? Ich werde auch auf keinen Fall locker lassen!

      Gruß

      F.T
    • Kontopfändung

      Werte Trauergemeinde! Habe meine Kontopfändung aus Zeitgründen und erfolgslosen Aussichten abgebrochen. Leider ist unsere Justiz nicht in der Lage, schnell zu reagieren. Die letzten Wortmeldungen lassen mich einfach bremsen. Ich bin Stier und jederzeit zum weiteren Kämpfen bereit, sofern etwas Erfolg in Aussicht steht. Habe nebenbei erwähnt erst das 2.Mal in meinem Leben Geld (zurück)fordern wollen. Bisher habe ich in einer anderen Sache eine Kontopfändung erwirken können. Der Schuldner hat allerdings nach Änderung der Rechtslage in 2010 sein Konto in ein "Nicht-pfändbares Konto" umwandeln lassen (super Idee von Vater Staat zum Schutz der Betrüger) und hat Anfang des Jahres 2010 die eidesstattliche Versicherung abgegeben (liegt mir nach Zahlung von 15 € in Kopie vor) und hat mich (unwissend darüber) als Musiker ein halbes Jahr später für ihn auftreten lassen. Die "Kohle" habe ich bis heute nicht....Was nützt der vollstreckbare Titel??? Bei Herrn Hähnel ging es in meinem Fall um einen Streitwert von 74 Euro + angefallene Gerichtskosten usw.... Ich verbuche das als LEHRGELD........das ist der Beweiß, dass man auch noch mit über 40 noch lernfähig ist, oder ?? :wallbash PS: Ich werde regelmäßig hier weiter lesen und bin für gute Ideen immer ansprechbar. M wie Mustafa
    • habe jetzt in einem anderen Forum gelesen, dass H. Hähnel am 22.3 11 einem Mahnbescheid in Paderborn
      widersprochen hat, mit der Begründung, dass ihm seit dem 22.02.11 eine
      Gewerbeuntersagung vorliegt, angeblich bemüht sich ein Verwalter um
      sein Geschäft "abzuwickeln". Da gegen ihn innerhalb von einem halben
      Jahr über 500 Anzeigen erstattet wurden.

      Jetzt haben wir den Salat, solange der kein Gewerbe ausüben darf, hat er auch keine Einnahmen.Ich nehme mal an nach der letzten Akte-Sendung, u.a. Bericht über den untätigen Staatsanwalt, sah der sich auf den Schlips getreten und hat endlich was unternommen. Was uns Gläubiger aber nicht weiterhilft, also wieder mal zu spät. Können wir alle nur hoffen, dass Hähnel irgendwann "arbeiten" geht oder evtl. doch noch gewerblich tätig sein darf. Das kann dauern!!!!!!!!

      Gruß
      Rakete
    • will mein geld zurück

      ich begreife nicht das es so einfach sein soll sich mit dem Geld anderer Leute ein schönes Leben zu machen. Wenn man den Typ wenigstens in U- Haft gesteckt hätte aber vermutlich sitzt der mit unserem Geld irgendwo im Süden auf einer Insel und wir können absolut nichts tun. Bleibt zu hoffen das er bei so vielen Anzeigen nicht ungestraft davon kommt. Als Betrüger geht es einem in diesem Land offensichtlich richtig gut. Ich möchte mein Geld zurück und werde auch weiterhin hier alles verfolgen.
    • Hallo Lene222,

      der ist ja auch noch blöd, der ist nicht abgehauen, der hat ja einer Mahnung widersprochen und das Bubchen wohnt auch noch zu Hause, ich glaube ja, der ist tatsächlich so blöd (wie mir auch der GV zu verstehen gab, ist das ein ganz harmloser kleiner Milchbubi). Meine Vermutung geht ja dahin, dass bewußte Frau den Hartog sein Untergang war, die hat es offensichtlich verstanden, ihn so einzulullen, dass er sie hat machen lassen. Diese Frau den Hartog hat ja eine neue Firma gegründet (aequu.com), genau im Febr. d.J. und da steckt unser Geld drin. Jetzt müßte man nur rauskriegen, wer die Gesellschafter sind, es gibt ja inzwischen auch eine Steuernr.: 119/5763/0792.
      Weiß nicht, was die dem Hähnel versprochen hat bzw. wie er daran beteiligt ist. Sicher bringt sie ihm jetzt aber die Tricks bei.

      In U-Haft kommt man glaube ich nur, wenn größere Sachen passiert sind bzw. er keinen festen Wohnsitz nachweisen kann, das kann er aber, wohnt ja noch bei Mutti, ist nur nie da, ist aber dort gemeldet, das reicht. Ansonsten wird ihm nur untersagt, ein Gewerbe auszuüben, evtl. sogar für immer. Das aber wäre für uns Gläubiger wieder ganz schlecht, wie gesagt keine Einnahmen, kein Geld zurück.

      Gruß
      Rakete
    • Man kann sein Geld auch anders verdienen als als Unternehmer.

      Der Gesetzgeber sieht nicht ohne Grund vor, dass jemand, der einmal bewiesen hat, dass er nicht mit Kundengeldern umgehen kann, keine 2. Chance bekommt, das zu wiederholen, sofern er nicht geläutert ist. Das kann dadurch geschehen, den Schaden zu begleichen, den er verursacht hat oder auch mit Ablauf von 30 Jahren.
    • Freunde... hört auf zu jammern

      .... auch ich bin auf 200 Euronen sitzen geblieben.

      Fakt istdoch.. der Dirk ist nur ein kleiner armer Wichtel, den Esther missbraucht.

      Daher meine Frage.. wer hat Informationen über Esther???
      Sie ist der SChlüssel zum Erfolg.
      Hier tauchte auch mal ihre Handy Nummer auf.. aber die wurde hier dann vom Moderator geöscht. Soso.. solche Leute erhalten hier Schutz;)

      Wir müssen Informationen finden.. teilt mit was ihr wisset.. zur Not per PM:)
    • Dazu eine Frage: Ist es überhaupt gesichert, dass die wirklich "Esther den Hartog" heißt?
      Oder kann man auch miteinem komplett anderem Namen im Internet erfolgreich arbeiten?

      Die gesuchte Person Esther scheint ja im Bereich Duisburg und Moers zu operieren. Jeder Profiler würde sagen.. sie kommt also aus dem Umkreis Duisburg, Moers + 30km maximal.
      Denn sie war ja immer im Büro bei den Akte-Besuchen... und wer will morgends freiwilig mehr als 30min zur Arbeite fahren. Daher muss die ja im ggsatz zum Hähnel, aus der Gegend kommen!
    • Der Gesetzgeber sieht nicht ohne Grund vor, dass jemand, der einmal bewiesen hat, dass er nicht mit Kundengeldern umgehen kann, keine 2. Chance bekommt, das zu wiederholen, sofern er nicht geläutert ist.


      Wie meinst du das ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wenn du als Einzelunternehmer bzw. Vollhafter nicht alle Schulden getilgt hast, bekommst du keinen Gewerbeschein mehr bzw kannst kein Unternehmen mehr anmelden - es sei denn, die 30 Jahre nach Insolvenz sind rum.


      Wo zum Teufel hast du denn das her ? Das ist definitiv so nicht richtig !
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Antragsberechtigt für eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit sind:

      - Agentur für Arbeit
      - Finanzamt
      - Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsträger
      - Angestellte, Gläubiger
      - anonyme Anzeigen müssen auch bearbeitet werden !

      Zwar können, zumindest in der Theorie, auch private Gläubiger einen Untersagungsantrag stellen, jedoch wird solchen Anträgen im Regelfall nicht stattgegeben, da ein Untersagungsantrag nicht als Druckmittel benutzt werden darf, damit der Gewerbetreibende seine Schulden bezahlt. Im Regelfall wird von den zuständigen Behörden bzw. Gerichten ein Antrag eines privaten Gläubigers jedoch als ein solches Druckmittel angesehen. Insofern passiert in der Praxis hin der Hinsicht so gut wie nichts. Anders hingegen sieht es bei einem Antrag einer anderen o.g. Behörde aus.

      Eine Gewerbeuntersagung darf für das laufende Gewerbe jedoch nicht ausgesprochen werden, im laufenden Insolvenzverfahren ! ( Urteil: VG Oldenburg 12 B 1781/08 )

      Eine Gewerbeuntersagung kann generell erfolgen oder auch auf bestimmte Gewerbezweige beschränkt werden.

      Eine Gewerbeuntersagung wird im Gewerbezentralregister eingetragen. Die Löschung aus dem Gewerbezentralregister erfolgt, wenn die Verwaltungsentscheidung aufgehoben wurde oder wenn die Person ( bei natürlichen Personen ) das 80. Lebensjahr vollendet hat.

      Die Gewerbeuntersagung ist von Dauer, jedoch hat die betreffende Person die Möglichkeit frühestens ( in Ausnahmen geht es auch früher ) nach Ablauf eines Jahres einen Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis zu stellen. Für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ( diese kann auch auf ein bestimmtes Gewerbe beschränkt sein ) müssen nicht zwangsläufig irgendwelche Schulden zu diesem Zeitpunkt komplett getilgt sein. So besteht die Möglichkeit dass erfolgreich ein Antrag auf Gewerbeerlaubnis gestellt werden kann, wenn über das Vermögen der betreffende Person inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und sich die betreffende Person inzwischen in der sogenannten Wohlverhaltensperiode befindet. Während des offenen Insolvenzverfahrens befindet man sich in sogenannten " Vermögensverfall". Nach Schlusstermin und " angekündigter Restschuldbefreiung " befindet sich der Schuldner wieder in " geordneten Verhältnissen ", weil eben das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten wurde. Wie der BGH bereits 1994 feststellte, befindet sich jemand auch nicht mehr im Vermögensverfall, wenn der Betreffende sich in Vergleichs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Gläubigern zur ratenweisen Tilgung seiner Verbindlichkeiten verpflichtet hat, diesen Ratenzahlungen nachkommt und während dessen keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • *alte_eule* schrieb:

      Bei dir stellt sich aber die Frage, ob du überhaupt mit ihr zu tun hattest. Hat sie einen von dir erwirkten MB zurückgewiesen?

      Man kann nicht einfach so jemanden in Regress nehmen, nur weil er für jemanden gearbeitet hat.



      Nun es ist ja offensichtlich dass die gute Frau das Sagen hat / hatte. Und ich will die ja nicht im anwaltlich fachlich oder sonstwie Sinne in Regress nhmen....

      sondern einfach im Sinne Ihrer persönlichen Verantwortung mit Ihr sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden... wie ganz zivilisierte MEnschen halt :). Dazu benötige ich natürlich entsprechende Kontaktdaten wie Adresse oder Telefonummer:). Sachdienliche Hinweise bitte direkt per Message an mich
    • In der Praxis kann eine Gewerbeuntersagung trotzdem auf Herrn Hähnel zukommen, wenn die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc nicht bezahlt hat oder schlichtweg keine Erklärungen abgegeben wurden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • OK, Manni, unterscheiden wir zwischen Theorie und Praxis. Was du da gerade schreibst, ist die Theorie, die in den seltensten Fällen tatsächlich zur Anwendung kommt.


      Was die Sache mit dem Insolvenzverfahren betrifft, so ist das eigentlich inzwischen sozusagen tägliche Praxis. Das andere zugegebener Maßen ist weniger die tägliche Praxis. Wobei die Verfahren bei Gericht ( Klagen gegen Gewerbeuntersagung ) die letzten Jahre deutlich zugenommen hat.

      Die Profi Pleitiers juckt die Gewerbeuntersagung sowieso recht wenig, denn die weichen ins Ausland aus oder schalten Strohmänner vor. Bei den Jungs ist das die tägliche Praxis.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Auch in dem Strafverfahren muss ihm nicht unbedingt viel passieren. In Deutschland wirst du vergleichsweise härter bestraft, wenn du mal falsch parkst. Sage nur Marcus Bonse, ein gutes Beispiel.

      Im übrigen werden nur die Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ( sollte Herr Hähnel in das Insolvenzverfahren gehen ), auf dessen Grund Herr Hähnel rechtskräftigt verurteilt wird. Alle Strafanzeigen die nicht zu seiner Verurteilung geführt ( bzw. deren Verfahren eingestellt wurden ) haben oder Forderungen von Leuten die gar keine Strafanzeige gestellt haben, werden von der Restschuldbefreiung erfasst.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"