Bitte nicht versteigern, der Artikel ist schon verkauft ?!

    • Bitte nicht versteigern, der Artikel ist schon verkauft ?!

      Aus Zufall bin ich auf diese witzige Auktion gestolpert, offensichtlich hat der Verkäufer die Teile schon verkauft und versehentlich nochmal eingesetzt...ich bin wegen des Preises neugierig geworden, aber der Text nebst Kleingedrucktem ist auch sehr witzig und lesenswert:

      Klick ! :lach:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • BITTE DIESES ARTIKEL NICHT VERSTEIGERN
      Bieten Sie nur auf diesen Artikel, wenn sie ihn auch tatsächlich haben möchten.

      Ja watt denn nu? Kann ich das Artikel nicht versteigern oder kann ich bieten?
      ?(

      Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie auf den Rücknahme ausdrücklich
      verzichten.

      Was darf ich denn nicht zurücknehmen? ?(

      Sie verpflichten sich zur Abnahme des Artikels, erkennen dies als Vertrag
      an und haben diese Ausschreibung vollständig und aufmerksam
      durchgelesen.

      Gott sei Dank, man muss das Vertrag nur durchlesen muss, nicht aber verstehen.

      Gruß

      Hugohugo

    • Bleib doch einfach beim deutschen Wort -> abbricht :lach:

      Der Typ muss genug Geld haben, bei dem Mindestpreis hat er doch viele zu hohe Einstellkosten 8| ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • senseman schrieb:

      wie wäre es wenn der VK die auktion einfach kenzelt ist doch alles garnicht so schwer solange keine gebote abgegeben wurden :).

      In gewisser Weise hat er das doch gemacht, wenn auch auf seine ganz eigene Art: Er setzte den Preis für ein Paar Boxhandschuhe auf 1.000 Euro und die Versandkosten für ein DHL-Päckchen auf 100 Euro.

      Gruß

      Hugohugo
    • was mir bisher zwar auffiehl waren die Versandkosten in Höhe von 100 Euronen, allerdings nicht, dass er die Versandart Päckchen nutzte...wie hat er das denn geschafft, bei mir kommt da gleich eine rote Sperre und eine Aufforderung zur Änderung, wenn ich über den Maximalpreis für ein Päckchen berechne.....hm.....das wäre ja mal interessant, ob evt. bei der Änderung eines bereits bestehenden Angebots (wovon ich hier ja definitiv ausgehen muss) der Versandpreis nicht mehr weiter vom System geprüft wird ?

      Hat evt. gerade jemand eine Auktion laufen und versucht dies mal probeweise ? Das wäre ja eine richtige Lücke im ebayschen System :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • lach Oberlix, darum geht es mir ja gar nicht, eher darum, dass man bei der Einstellung von Auktionen ja immer für bestimmte Versandoptionen Maximalvorgaben hat. Wenn man diese nicht einhält, kann man die Auktion nicht einstellen. In einigen Fällen wie zB dem DHL Paket liegt die Grenze tatsächlich tiefer, als es kosten könnte. Demnach wäre hier evt. eine Lücke des Systems interessant, da man dann doch zumindest nachträglich noch die tatsächlichen Kosten eintragen kann, ohne die Auktion zu gefährden, bzw. gar nicht einstellen zu können.

      Demnach ist es weiterhin für mich fraglich, wie er geschafft hat, 100 Euro als Päckchen einzustellen und die Auktion weiterlaufen zu lassen. Bei einer Neueinstellung geht dies zumindest nicht !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Starte doch eine 0€ Fake Auktion. Ändere dann den Versandpreis und danach kannst du die Auktion wieder löschen.

      Ich hatte auch mal so eine Verkäuferin. Die wollte ein Laptop verkaufen. Im Artikeltext stand dann das Sie ihn schon einen Verwandten verkauft hat. Auf die Frage was Sie machen würde wen ich das Gerät trotzdem haben will bekam ich keine Antwort.
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      c:\>

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    • ich werde in den nächsten Tagen ohnehin wieder privat ein paar Dinge verkaufen. Dann werde ich das tatsächlich mal testen.....

      werde dann auch berichten, dauert allerdings bis zu zwei Wochen.

      Falls in der Zwischenzeit noch jemand vor mir in der Lage ist, dann würde ich mich über eine Erleuchtung freuen [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Engel/smilie_engel_016.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Warte mal ich habe ein paar Auktionen laufen, ich Teste es mal.

      Nachtrag:
      Also zum Produkt: Es geht um eine Grafikkarte für den PC, Versand wurde DHL Paket für 7€ angegeben. Das war das maximale was ich angeben konnte. Nun habe ich versucht den Preis Nachträglich zu erhöhen dass ging aber nicht mehr. Wahrscheinlich weil schon ein Gebot abgegeben wurde.
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    • Ich habe nun eine komplett neue Auktion erstellt und habe versucht den Versandpreis nachträglich noch zu ändern. Dies war mir nicht möglich.

      Es ging um den Verkauf eines Apple iPhone 3G S wo ebay sogar einen Paypalzwang aufs Auge drückt.
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