Käufer unterstellt Lieferung einer Fälschung

    • Käufer unterstellt Lieferung einer Fälschung

      Hallo,

      ich habe folgendes Problem:

      Vor einiger Zeit habe ich bei Douglas ein Parfum gekauft, es wenig benutzt und nun gebraucht auf Ebay verkauft. Ich habe den Auktionspreis inkl. Portekosten erhalten und die Ware verschickt.

      Heute bekam ich folgende Mail:

      'kein
      original..rückgabe laut bgb...ware erhalten sie in den nächsten tagen zurück..rückvergütung des kaufpreises auf mein/ihnen bekanntes kto'


      Ich antwortete:

      Hallo,

      vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider muss ich Sie hinsichtlich Ihrer Falschannahme, dass es sich um eine Fälschung handelt, enttäuschen. Die Ware ist original und wurde im Douglas gekauft.Gerne können Sie in verschiedene Parfümerien gehen und sich anhand eines Vergleichs davon überzeugen, dass der Artikel original ist.Somit ist Ihre Referenz auf das BGB nicht gültig und der Kaufvertrag rechtmäßig zustandegekommen.

      Mit freundlichen Grüßen


      Ich
      habe keine Quittung über den Kauf der Ware, aber noch 3 weitere Parfums versteigert und für diese natürlich positive Bewertungen erhalten.

      Meine Frage: Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

      Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

      Liebe Grüße
      David
    • Zuerstmal würde ich den Käufer fragen, womit er begründen mag, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt.

      Hat er über ein Problem gemeldet ? Du kannst ihm auch anbieten, dass er das Parfüm bei der Herstellerfirma einschickt. Wenn er dann erfährt, dass es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt, dann könne er den Artikel zurückschicken und Du erstattest das Geld. Schreibe aber gleich,dass Du diese Stellungnahme dann gerne schriftlich hättest.....ansonsten würde ich erstmal die Füße still halten wenn Du nichts zu verbergen hast
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Genau, denn wie ich deinen bisheringen Posts entnehmen kann hat er seinen Verdacht bisher nicht begründet, das sollte er schon tun. Dass Du ihm den Vorschlag machst, das Parfum zum Hersteller zu schicken und bei tatsächlicher Beanstandung dann auch das Geld zu erstatten rückt dich ins rechte Licht und stellt klar, dass Du dir deiner Sache sicher bist. Er behauptet, dann soll er auch beweisen.

      Da Du dir sicher bist, kann ja nichts schief gehen wenn er das macht.

      Alles immer in einem höflichen Ton und nie provozieren lassen. Auch nicht bei Drohungen mit Anwalt oder ähnlichem...das könnte nämlich als nächstes kommen 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nochmals vielen Dank für deine schnellen Antworten. Das hat mit sehr geholfen. Ich habe dem Käufer jetzt folgende Nachricht geschrieben:

      Hallo,

      noch ein kurzer Nachtrag. Da Sie ja auf das BGB verwiesen haben, nehme ich an, dass Sie über profunde Kenntnisse in der Rechtssprechung verfügen.

      So stehen Sie in diesem Fall mit Ihrer Behauptung, das die Ware kein Original sei, in der Beweispflicht. Bitte begründen Sie also Ihre Behauptung.

      Gerne können Sie das Parfum beim Hersteller einschicken und um eine Stellungnahme bezüglich der Echtheit des Parfums bitten. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Hersteller zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um eine Fälschung handelt, werde ich Ihnen natürlich den Auktionsbetrag zurückerstatten. Für diesen Fall bitte ich um die schriftliche Bestätigung von Seiten des Herstellers.


      Mit freundlichen Grüßen



      Eine Frage noch:

      Nehmen wir an der Käufer schickt die Ware zurück, wie verhalte ich mich?


      Liebe Grüße
      David
    • Hallo,

      es gibt eine neue Nachricht vom Kaeufer. Hier ist die Mail:



      Sehr geehrter Herr ...
      Rückgabe ist eingeleitet..Produkt ist mangelhaft, das Produkt entspricht nicht dem derzeit über Douglas vertriebenen Produkt..auffällig ist der abweichende Duft/Geruch, also das Kernmerkmal des Artikels..dies wurde mir bestätigt durch die Douglas-Filialleiterin in Halle/Neustadt..Ursache ist unklar..weiter ist Flacon beschädigt. Bitte überweisen Sie 36€ an Kto. XXXXXXXXXXXX Blz. XXXXXXXXXXX bei Saalesparkasse Halle.
      MfG


      Der Flakon war ganz eindeutig nicht beschaedigt bei Versand und wurde gut verpackt. Wie soll ich reagieren?


      Viele liebe Gruesse
      David

      Anmerkung zur Editierung: Die Bankdaten wurden vom Moderator engelchen-mail zur Sicherheit der betreffenden Person unkenntlich gemacht.
    • Hm ich wage ja zu bezweifeln das die Damen von Douglas befähigt sind zu sagen ob es ein original ist oder nicht. Meiner Meinung nach kann das nur ein Chemiker oder die Firma selbst. Hat der Käufer dir den etwas schriftliches gegeben? Ich glaube kaum das die Douglas Filiale ihm schriftlich gibt das es kein Original ist.
      Solange du nichts schriftliches hast würde ich ihm keinen Cent geben. Ich denke hier hat jemand sich ein Parfüm fast neu zum halben Preis ersteigert und es gefällt nun doch nicht mehr so ganz und nun wird ein weg gesucht es ohne verlust loszuwerden.
    • *hüstel*
      Bankdaten würde ich unkenntlich machen. Diese gehören in keinen Öffentlichen Forum und fallen unter das Datenschutzgesetz. Eigentlich tut sich hier Biguhu (Forenpapa) sehr schnell darum kümmern damit das Anonymisiert wird. Ich spreche da aus Erfahrung.

      Wen der Käufer mit einer Filialleiterin gesprochen hat kann er ja Schriftlich von der Filiale einen Beweis verlangen und dir per E-Mail zukommen lassen. Oder die Filiale ist du einem Telefonischen Gespräch bereit, so würdest du es aus erster Hand von jemanden Erfahren der damit Ahnung hätte.

      Wen der Käufer dir das Parfüm schon zugeschickt hat würde ich als aller erstes die Probe machen ob die Flüssigkeit stimmt und ob es nach dem riecht was du persönlich in der Erinnerung hast. Nicht dass da was Umgefüllt wurde.

      Da der Käufer dir immer noch keinen Unabhängigen Beweis von Dritten gezeigt hat ist er immer noch in der Beweispflicht. Den Sagen kann der viel. Der könnte genauso sagen "Er wäre beim Chef Persönlich gewesen". So lange keine Beweise fließen würde ich so verharren wie gehabt.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Vielen Dank fuer die Antworten. Die Veroeffentlichung der Bankdaten war ein Fluechtigkeitsfehler, da ich einfach die Nachricht kopiert habe. Ich bitte dies zu entschuldigen.


      Hier meine Antwort auf seine Nachricht:

      Sehr geehrter Herr ... ,

      leider ist es sehr schade, dass Sie Ihrer Beweispflicht immer noch nicht nachgekommen sind. Eine Douglasverkaeuferin ist wohl nur schwer in der Lage eine chemische Analyse des Parfums hinsichtlich seiner Echtheit anzufertigen.

      Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, sind Sie in der Beweispflicht, d.h. Sie muessen das Parfum beim Hersteller einschicken und auf Echtheit pruefen lassen. Von dem Originalschreiben muss dann eine Kopie an mich geschickt werden. Sollte sich dann herausstellen, dass das Parfum nicht original ist, so wird der Betrag natuerlich ueberwiesen.

      Langsam schleicht sich bei mir das Gefuehl ein, dass Ihnen das Parfum einfach nicht gefallen hat und und Sie es nun moeglichst schnell wieder loswerden moechten. Dieses Verhalten finde ich sehr schade.


      Mit freundlichen Gruessen
    • Es wundert mich das sie nicht mit der üblichen bewertungserpressung um die Ecke kommt das wird in solchen fällen ja auch gerne gemacht.
      Du kannst ja deine Käuferin gerne mal hierher einladen um in einem neutralen Raum diskutieren zu können.
      Manche menschen sind für die Argumente unbeteiligter dritter oft eher zugänglich.
    • Naja ... heutzutage ist eine Negative Bewertung kein Druckmittel mehr. Da schaue ich öfters auch drüber hinweg weil ich denke da hat es wieder ein Käufer übertrieben oder ne Rache Bewertung abgegeben. Heute wird doch alles Neutral oder Negativ Bewertet was man nicht schon bei Auktionsende abschickt und das Geld erst 2 Wochen nach Auktionsende Stillschweigend bekommt.

      @nydiesel
      Deine Reaktion darauf find ich cool. Wie bereits erwähnt kann man ohne einen Beweis viel sagen. Mal schauen ob deine Käuferin (sofern ich das Richtig heraus gelesen habe) einsichtig geworden ist.

      Nun heißt es abwarten und schauen ob nicht doch ein Brief oder generell ein Beweis kommt.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Hallo allerseits,

      es gibt neue Nachrichten. In meiner Abwesenheit wurde das zurückgeschickte Paket angenommen. Der Deckel des Flakons ist beschädigt. Nun habe ich zuerst vom Käufer und dann von Ebay eine Nachricht erhalten.

      Hier die Mail des Käufers:

      "behalten sie einfach das geld&ware..sie scheinen es sehr nötig zu haben..dafür bitte nicht mehr aktiv bei ebay!"


      und dann habe ich später diese Nachricht von Ebay erhalten:



      Am
      25. Feb. 2010 hat Ihr Käufer koenig-der-fischer gemeldet, dass er den
      Artikel Parfum Edt Annayake Undo Spray 100 ml, w.NEU erhalten hat, aber
      dass er stark von der Beschreibung in Ihrem Angebot abweicht.

      Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Parfum Edt Annayake Undo Spray 100 ml, w.NEU (Artikelnr. 320481481493)
      Zahlungsmethode: Banküberweisung
      Zahlungsdatum: 10. Feb. 2010
      Weitere Informationen: ..flacon beschädigt..duft entspricht nicht der handeslüblichen ware die ausschließlich über douglas
      vertrieben wird..rückgabe wegen mangelhafter ware..verkäufer hat ware zurück erhalten..warte auf
      rückerstattung des kaufpreises..
      mfg



      Eigentlich ist doch mit seiner ersten Mail alles geklärt, oder?

      Viele Grüße,
      David

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nydiesel ()

    • Kopier die und schick das als Antwort auf die eBay Meldung...aber mit einer roten musst Du schon rechnen ;(

      Du könntest auch das Geld (zumindest den Kaufpreis zurückerstatten) und dann mit dem Käufer ausmachen, dass Du keine oder eine grüne bekommst, weil Du trotz richtigem Verhalten zurückerstattet hast....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger