Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Vor einiger Zeit habe ich bei Douglas ein Parfum gekauft, es wenig benutzt und nun gebraucht auf Ebay verkauft. Ich habe den Auktionspreis inkl. Portekosten erhalten und die Ware verschickt.
Heute bekam ich folgende Mail:
'kein
original..rückgabe laut bgb...ware erhalten sie in den nächsten tagen zurück..rückvergütung des kaufpreises auf mein/ihnen bekanntes kto'
Ich antwortete:
Hallo,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider muss ich Sie hinsichtlich Ihrer Falschannahme, dass es sich um eine Fälschung handelt, enttäuschen. Die Ware ist original und wurde im Douglas gekauft.Gerne können Sie in verschiedene Parfümerien gehen und sich anhand eines Vergleichs davon überzeugen, dass der Artikel original ist.Somit ist Ihre Referenz auf das BGB nicht gültig und der Kaufvertrag rechtmäßig zustandegekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich
habe keine Quittung über den Kauf der Ware, aber noch 3 weitere Parfums versteigert und für diese natürlich positive Bewertungen erhalten.
Meine Frage: Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
David
ich habe folgendes Problem:
Vor einiger Zeit habe ich bei Douglas ein Parfum gekauft, es wenig benutzt und nun gebraucht auf Ebay verkauft. Ich habe den Auktionspreis inkl. Portekosten erhalten und die Ware verschickt.
Heute bekam ich folgende Mail:
'kein
original..rückgabe laut bgb...ware erhalten sie in den nächsten tagen zurück..rückvergütung des kaufpreises auf mein/ihnen bekanntes kto'
Ich antwortete:
Hallo,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider muss ich Sie hinsichtlich Ihrer Falschannahme, dass es sich um eine Fälschung handelt, enttäuschen. Die Ware ist original und wurde im Douglas gekauft.Gerne können Sie in verschiedene Parfümerien gehen und sich anhand eines Vergleichs davon überzeugen, dass der Artikel original ist.Somit ist Ihre Referenz auf das BGB nicht gültig und der Kaufvertrag rechtmäßig zustandegekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich
habe keine Quittung über den Kauf der Ware, aber noch 3 weitere Parfums versteigert und für diese natürlich positive Bewertungen erhalten.
Meine Frage: Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
David