Also ist diese Box noch zusätzlich um den Gameboy ?
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
EthanHunt schrieb:
Willst du mich gerade veräppeln?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Transportschaden-bei-Garantiefall-Wann-erfolgt-der-Gefahr%C3%BCbergang-auf-den-Hersteller-__f55395.htmlZur Transportsicherheit:
Laut dem Amtsgericht Delmenhorst in einem vergleichbaren Fall ist
eine Transportverpackung so zu wählen, dass das Gerät gegen Stöße und
Erschütterungen geschützt wird, d.h. es ist das Paket mit Styropor,
Transportwolle oder ähnlichem auszustatten. Reines (geknülltes)
Zeitungspapier wäre z.B. laut Gericht nicht ausreichend.
Hierzu auch das OLG Zelle (Az.. s.o.):
Eine transportsichere Verpackung muß so beschaffen sein, daß auch
Belastungen des Transportguts abgefangen werden können, die sich aus
normalen verkehrs- und straßenbedingten Erschütterungen ergeben.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()