Ware sei angeblich beschädigt - Käufer droht mit Anwalt

    • Ware sei angeblich beschädigt - Käufer droht mit Anwalt

      Hallöchen!



      Hab hier mal nen kleines Problemchen.



      Habe einen alten Gameboy für 9,50 EUR versteigert.

      Käufer hat sich schonmal sehr lange Zeit gelassen, zu bezahlen, erst auf mehrmaliges "auffordern".

      Obwohl er mich sehr lange warten lies, habe ich dennoch in meiner angegebenen Frist von 3 Werktagen verschickt.

      Artikel war auch am nächsten Tag schon da.



      Nun hat mich der Käufer über ebay gemeldet, fordert sein Geld zurück und droht mit Anwalt, bei 9,50 EUR!



      Angeblich hätte der Display einen Riss, was ich mir nicht vorstellen kann, da ich erstens das Päckchen gut ausgestopft habe und der Gameboy in einer Plastikhülle geschützt war.

      Ich habe nun den Verdacht, er will mir vielleicht sein altes Teil andrehen, das ist jedoch reine Spekulation.



      Danke für eure Hilfe!



      Grüße
    • Bis dahin schonmal weitere Fragen:

      Verstehe ich das richtig, dass Du den Gameboy vor Erhalt des Geldes verschickt hast ? Wenn dieser also am nächsten Tag da war, wann kam dann das Geld bei dir an ?

      Bitte doch den Käufer vorab schonmal um ein Bild des defekten Teils, also des Displays. Selbst wenn er dies mit einem Handy fotografiert sollte es möglich sein, dass man den Defekt auf dem Foto sehen kann.

      Wie wurde verschickt ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Also ich fasse aus der Artikelbeschreibung zusammen:

      Du bist privater Verkäufer und hast keine Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit ich das sehen kann ist das Foto auch nicht dein privates Foto vom eigentlichen Gerät. Kratzer waren beschrieben. Kann es sein, dass einer von euch beiden Kratzer mit einem Sprung verwechselt ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn du keine Gerätenummer vor dem Verkauf notiert hast, könnte der Käufer dir natürlich so sein altes Gerät unterschieben.
      Dazu müsstest du allerdings erst mal der Rückabwicklung zustimmen.

      War das Paket versichert verschickt?
      Hast du die Verpackung dokumentiert oder einen Zeugen dafür?
      Wurde bei Auslieferung ein äußerlich beschädigtes Paket bemängelt?

      Gibt es andere Merkmale, an denen du deinen Gameboy wiedererkennen würdest, zB, ein Herzchen aus Nagellack oder ein abreißsicheres Namensetikett im Inneren?

      Den Vk würde ich mir auch gern ansehen, wenn das Absicht ist und kein Transportschaden, gibt es vielleich Hinweise in seinen Bewertungen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also ich kann Kratzer von Sprüngen recht gut unterscheiden, wie es mit dem Käufer aussieht, weiß ich nicht.

      Er sagt er hätte schon versucht den Sprung mit Tessa zu kleben, aber ohne Erfolg.



      Ich möchte auch behaupten, dass alle meine Geräte immer sehr gut gepflegt werden und teilweise noch so gut wie neu aussehen.

      Natürlich is der Gameboy schon etwas älter, aber ich habe nach bestem Wissen und Gewissen das Gerät beschrieben und verschickt.
    • Ach so, das habe ich falsch verstanden, wegen der von dir benannten Frist von drei Tagen, die Du dann nach Zahlungseingang eingehalten hast. Gut, so sollte es auch auch sein. Wie lange genau hat der Käufer denn gebraucht, da Du anschreibst, dass Du ihn mehrmalig auffordern musstest ?

      Hat er sich bei dir gemeldet wegen des Sprungs oder gleich bei eBay ein "Problem" gemeldet ?

      Wenn tatsächlich ein Defekt beim Versand entstand, kann der Käufer bei dieser Versandvariante keinen Anspruch gegen DHL geltend machen. Schade.

      Da ich glaube, dass das Foto nicht von deinem Gerät ist befürchte ich, dass Du auch keine Beweisfotos hast, dass das Display vorher nicht defekt war, oder ? Da Du nun auch keine Gewährleistung ausgeschlossen hast, wäre es sinnvoller, bei einem derart kleinen Preis eine gütliche Einigung zu treffen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • An das mit der Seriennummer habe ich auch schon gedacht, nur leider hab ich sie nicht notiert.

      Ich könnte natürlich hoch pockern und sagen, dass er mir das Gerät gerne zurückschicken kann und ihm gleich mal die Info geben, dass ich die Seriennummer notiert habe und das sowas Betrug wäre, vielleicht löst sich dann das Problem schon in Luft auf. :)



      Ja, mein Vater kann bezeugen, dass ich die Ware sachgemäß verpackt habe und in der Poststelle könnte ich mir sicher bezeugen lassen, dass das Päckchen äußerlich unversehrt war.



      Ware wurde wie gesagt unversichert verschickt.



      Also der VK ist noch recht "frisch" und hat auch eine neutrale Bewertung, weil er wohl mal Porto abkassiert hat, aber dann nur als Brief oder so verschickt hat.
    • Das Wörtchen "Betrug" würde ich erstmal auf gar keinen Fall verwenden, das kann schnell nach hinten los gehen. Versuch es doch erstmal mit dem von mir angesprochenen Foto, dass er dir zusenden soll. Mal sehen, was er dazu sagt. Das andere kann man dann immernoch betonen (Seriennummer etc.)....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Mach Dir mal nich so viele Gedanken ...

      Wegen nem Zehner rennt niemand zu einem Anwalt ...

      Du wirst vermutlich ne Negative Bewertung bekommen und das war´s - dagegen wirst Du nicht viel machen können, es sei denn, Du gehst auf alle Forderungen Deines Kunden ein.

      Solange Du Dir nichts vorzuwerfen hast: Lass es einfach drauf ankommen :)
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Danke Engelchen. :)



      Dank dir auch Drapondur, hast Recht, wegen nem 10er sollte man mal locker machen...

      Ich werd jetzt einfach mal abwarten und um ne negative Bewertung werde ich nich drum rum kommen.

      So wie ich den Käufer einschätze, wird er eh ne unsachliche Bewertung schreiben und schlaue Ebayer werden dadurch weniger beeindruckt sein.

      Ich werde ihm dann ne neutrale und sachliche Bewertung geben und gut is.
    • Leider kannst Du als Verkäufer nur noch positive Bewertungen abgeben. Was Du im Falle einer negativen Bewertung gegen dich machen kannst ist, diese zu kommentieren. Sachlich und ohne Beleidigung. Das werden die anderen dann auch verstehen. Bisher hast DU ja 100%.

      Reagier auf jeden Fall innerhalb der Frist auf das Problem. Dazu würde ich aber erst noch die Antwort auf dein Fotobegehr abwarten. Denn wenn Du gar nicht reagierst, könnte dies evt. zu einer Verwarnung seitens eBay führen. Das ist vermeidbar, indem Du reagierst und sachlich antwortest.

      Falls sich was neues ergibt wäre es schön, wenn Du hier weiter postest, da deine Erfahrungen auch anderen Usern helfen können und wir alle wissen, wie es ausgegangen ist.

      Für weitere Fragen stehen wir alle natürlich gerne zur Verfügung :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger