naja wenn jemand schreibt das es 2xxg Gold sind 585 sollte man bedenken das das nicht 2xxg gold sind, sondern noch die legierungsbestandteile mit enthält und somit bleibt dann nicht mehr viel von 2xxg übrig :).
Schmuck der Ex muss weg !
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@engelchen
ist das so schwer? Der Mann schenkt der Frau den Schmuck. Ist ja logisch. Und nun verkauft der Mann den Geschenkten Schmuck von der Frau. Also wie ich bereits erwähnte: "Geschenkt ist Geschenkt und Wiedergeholen ist gestohlen" wonach man nun von einer Straftat gegenüber den Mann geltend machen kann. Und nicht die Frau schenkt den Mann oder soc:\brain> cd\
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Immerhin 382€. Und beinahe hätte er ne Kette von seiner Mutter verkauft. Ne ne Schlimm Schlimmc:\brain> cd\
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Ring einer Assel
Hauptsache das Ding geht weg und ich bekomme nicht jedes Mal einen Würgereiz, wenn ich an die verkackten 10 Jahre denke, die ich wohl in geistiger Umnachtung neben der Assel verbracht habe.
Fetter 585er Goldring von meiner Ex
Gruß
Hugohugo -
Eine wirklich gute Anschlussauktion die Du da gefunden hast hugohugo....schön finde ich auch das hier:
Wie bekloppt muss ich gewesen sein, für das Teil 1300 EUR einer Kölner Designer-Goldschmiedin auf den Tisch zu legen, wo selbst ein
Gummi-Dichtring aus dem Sanitärhandel im Nachhinein betrachtet für die Trulla zuviel gewesen wäre.Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger -
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hugohugo schrieb:
Ring einer Assel
Zitat........, wenn ich an die verkackten 10 Jahre denke, ........
Also hat er 10 Jahre gebraucht um zu erkenne mit WEM/WAS er da zusammenlebt?
Dann dürfte der "emotionelle" IQ vonIHM auch nicht wesentlich höher als das Ringgewicht gewesen sein.....
Aber trotzdem gute "Artikelbeschreibung"Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN. -
denn ich habe ihn bei einem Schamanen in Sao Paulo mit einem Fluch gegen Exfrauen belegen lassen
Na ja den Satz hätte er sich bei der Geschichte sparen können. Das zerrt etwas an der Glaubwürdigkeit der Auktion. Aber mal ehrlich ... den Mist von der Ex Verkaufen??? Ich habe damals alles genommen und habe es verbrannt. Die 5l Benzin waren es mir damals echt Wert! OK damals war Benzin noch billigc:\brain> cd\
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Mir fehlt bei diesen Geschichten echt der Humor. Warum kann man eine Beziehung/Ehe nicht genau so zivilisiert beenden wie man in diese hineingegangen ist? Das soetwas möglich ist, habe ich mit Beendigung meiner ersten Ehe praktizieren können. Hat einen Haufen Geld und Nerven gespart und man kann sich auch weiterhin noch in die Augen schauen. Es muss nur jeder seine Emotionen ein Stück zurücknehmen.Lord of the Motherboards
Leiter Kundenzufriedenheit -
Uuuuncoool?
Heutzutage geht man eben nur mit einem Streit auseinander. Wen die Frau oder der Mann fremd geht passiert alles außer ein Friedlicher Auseinandergang.c:\brain> cd\
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Ja, ich kenne sogar eine Frau, die den Verlobungsring von ihrem Ex-Verlobten um ziemlich viel Geld verkauft hat, obwohl der Ex-Verlobte den Ring wieder haben wollte Das ist immer das Gute, wenn eine Beziehung auseinander geht: den Schmuck , den man geschenkt bekommen hat kann man leicht wieder verkaufen
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Habe mal irgendwo gelesen, dass das Geschenk, was man bei einer Verlobung macht, meist ja ein Ring in der Hoffnung, dass der Partner den Antrag annimmt und dann daraufhin, also auf das "ja" diesen Ring verschenkt, wieder zurück genommen werden kann, wenn der Vertragspartner das "ja" widerruft.
Demnach würde hier ja keine Schenkung im eigentlichen Sinne stattfinden, sondern es wurde ein Vertrag geschlossen......
Allgemeines zur Ehe findet sich bei Eherecht. Die rechtlichen Verhältnisse des Verlöbnisses sind in Deutschland im ersten Titel des Familienrechts[8], also den §§ 1297–1302 BGB geregelt. Danach handelt es sich bei dem Verlöbnis um einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen, also um ein gegenseitiges Eheversprechen. Das einseitige Eheversprechen, das nur einen Partner bindet, kennt das deutsche Recht nicht.
Nach § 1302
BGB verjähren die vorgenannten Ansprüche der Verlobten untereinander innerhalb von zwei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an.
Bei – auch einvernehmlichem – Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke verlangen, die zum Zeichen des Versprechens gegeben worden sind. Eine Rückforderung (durch die Erben) ist im Zweifel ausgeschlossen, wenn das Versprechen durch den Tod aufgelöst wird.
Quelle: WikipediaFachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger -
Demnach würde hier ja keine Schenkung im eigentlichen Sinne stattfinden, sondern es wurde ein Vertrag geschlossen......
Ergo ist es wichtig, sich am Tag vor dem Geburtstag der Holden zu verloben, denn dann kann man am Folgetag einen Sachmangel geltend machen.
Friiignatur
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In Deutschland gibt es aber auch für jede Kleinigkeit ein Gesetz
Aber das kenne ich, meine Exfreundin wollte ihre Kette die Sie mir "gegeben" oder "Geschenkt" hat, das konnte man bei der nie richtig in Erfahrung bringen, bei der Trennung auch wieder zurück haben. Da ich aber froh war Sie los zu haben (Ich kann Einzelkinder einfach nicht ab) war die Rückgabe der Kette kein Problem.
Ich sollte echt mal Anfangen meine Biografie zu schreibenc:\brain> cd\
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