Ja hallo,mich würde mal brennend interessieren wie die Rechte beim Verbraucher einzustufen sind bei Leihäusern.
Folgener Fall:
Erwarb bei einer Leihausversteigerung eine teure Uhr die sich als total defekt herausgestellt hatte.
Kostenvoranschlag ca.500,-
Leihaus beruft sich auf die AGB.
Wie sehen da eigentlich die Rechte des Endkunden aus?
Ähnlich wie bei Ebay?
Folgener Fall:
Erwarb bei einer Leihausversteigerung eine teure Uhr die sich als total defekt herausgestellt hatte.
Kostenvoranschlag ca.500,-
Leihaus beruft sich auf die AGB.
Wie sehen da eigentlich die Rechte des Endkunden aus?
Ähnlich wie bei Ebay?
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