Schadenersatz von eBay? Klage beim Landesgericht St. Pölten.

    • ich kann mir nicht vorstellen das ebay die schlappe so auf sich beruhen
      lässt nachdem sie ja schliesslich seit jahren die schiene fahren, wir
      sind für nix zuständig, wir sind nur die plattform.
      Ich kann mir das auch nur sehr schwer vorstellen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • senseman schrieb:

      und solange es nicht rechtskräftig ist sollte man die sache nicht zuhoch bewerten weil die nächste instanz könnte es wieder kassieren ich kann mir nicht vorstellen das ebay die schlappe so auf sich beruhen lässt


      Nachdem der RA des Klägers mittlerweile weiss, das ebay vor Gericht AKTUELLE!! Screenshots über den Aufbau von Auktionsseiten mit Käuferschutzhinweisen etc etc dem Gericht präsentiert hat und NICHT jene aus dem Jahr 2007 wo es noch gar keine KS in .AT gab, wäre eine Berufung wahrscheinlich keine so gute Idee.
      Auch wenn (wie ich gelesen habe - bin kein Jurist!) hier in .AT keine neuen Beweise in einem Berufungsverfahren vorgebracht werden dürfen, so steht die Glaubwürdigkeit der "alten" Beweise auf dem Prüfstand.
      Vor allem wäre auch das Medieninteresse ungleich höher als im Prozess der 2. Instanz. Ob sich das ebay antun will?
      Aber vielleicht will es ebay ja auf die harte Tour, eine gewisse Lernresistenz kann man ihne leider nicht absprechen.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • warten wir es ab ob das urteil rechtskräftig wird. ich kann mir nicht vorstellen das ebay das auf sich sitzen lässt und so oft wie ebay negativ schalgzeilen macht sind die auch so drauf und nochmals nen prozess zuführen die user zahle neh die zeche (höhere gebühren). ich glaube nicht das das der erste prozess ist und auch nicht der letzte,
    • ebay unterliegt am OLG Wien auch in zweiter Instanz

      Lange ist es still gewesen um das Urteil von St. Pölten. Nun wurde am OLG Wien in zweiter Instanz entschieden.

      Bericht auf Falle Internet, aus dem ich in größeren Passagen zitieren möchte:

      Das Oberlandesgericht Wien hat am 27.09.2010 in zweiter Instanz bestätigt, dass eBay einem Betrugsopfer über 16.000 Euro Schaden ersetzen muss (AZ: 1 R 182/10g).

      Die Berufung eBays gegen ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts St. Pölten / Niederösterreich vom 31.03.2010 wurde in allen Punkten als unbegründet verworfen und eBay erneut eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten attestiert, die zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

      ...

      Das OLG Wien bestätigt mit seinem Beschluss, dass die Sorgfaltspflichten eBays nicht bloß aus dem Nutzungsvertrag mit dem Kläger folgen. Vielmehr können sie bereits auf den »zwischen der Beklagten und dem Verkäufer geschlossenen Nutzungsvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter« gestützt werden. Auf dieses Vertragsverhältnis sei »mit Blick auf den in Deutschland ansässigen Verkäufer deutsches Recht anzuwenden, das sich jedoch in diesem Punkt vom österreichischen Recht nicht unterscheidet«. Das Urteil dürfte somit auch für Deutschland richtungsweisend sein; diese Einschätzung wird von deutschen Fachanwälten geteilt.

      eBay-Kunden können mithin nach Ansicht des OLG Wien darauf vertrauen, dass eBay seine AGB bei Vorliegen konkreter und nachprüfbarer Informationen über Verstöße zum Schutz der Kunden konsequent umsetzt und Verkäufer entsprechend sanktioniert oder vom Marktplatz ausschließt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist das Verfahren zur Revision vor dem Obersten Gerichtshof zugelassen.

      eBay-Kunden können mithin nach Ansicht des OLG Wien darauf vertrauen, dass eBay seine AGB bei Vorliegen konkreter und nachprüfbarer Informationen über Verstöße zum Schutz der Kunden konsequent umsetzt und Verkäufer entsprechend sanktioniert oder vom Marktplatz ausschließt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist das Verfahren zur Revision vor dem Obersten Gerichtshof zugelassen.

      Berufung: „weitwendig“, aber substanzlos

      Anberaumung einer mündlichen Verhandlung ist Ermessen des Berufungssenats...
      Mit einem 86-seitigen Berufungsschriftsatz stemmten sich die Anwälte eBays gegen das erstinstanzliche Urteil und rügten die vermeintliche Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige Tatsachenfeststellungen, Beweis- und rechtliche Würdigung, Aktenwidrigkeit sowie sekundäre Verfahrensmängel. Der zuständige Senat des OLG Wien konnte den »weitwendig[en]« Ausführungen jedoch nicht folgen und hielt »die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht für erforderlich«. Ein entsprechender Antrag eBays wurde mangels Rechtsgrundlage zurückgewiesen.

      Obwohl der Beschwerdeschrift durch ungewöhnlich häufige Unterstreichungen Nachdruck verliehen wurde und die Worte »tendenziös«, »unsachlich«, »voreingenommen« und »einseitig« insgesamt mehr als 50 Mal vorkommen, fehlt in weiten Teilen die Substanz. So stellt das Gericht beispielsweise fest: »Den Seiten 14 bis 26 [...] ist nicht zu entnehmen, welche konkreten Feststellungen die Beklagte damit bekämpft.«

      Der Zurückweisungsbeschluss gegen die Berufung folgt konsequenterweise in allen relevanten Punkten der in der Berufungserwiderung knapp und sachlich dargelegten Rechtsansicht der Kanzlei Urbanek Lind Schmied Reisch.

      ...

      Die Glaubwürdigkeit der Zeugen aus der Sicht von eBay


      Eine weitere Strategie der Berufung bestand darin, den von der Klägerseite benannten Zeugen M. (*), der detailliert das monatelange und systematische Versagen der eBay-Sicherheit belegt hatte, zu diskreditieren. Die Meinung des Erstgerichts, bei M. handele es sich um einen »uneingeschränkt glaubwürdigen« Zeugen und bei seiner Aussage um ein »Musterbeispiel für exakte Recherche«, die »in jeder Hinsicht um Wahrheitsfindung bemüht« und »redlich« sei, wollten eBays Anwälte nicht teilen.

      Stattdessen verfolge M. eine »Agenda«, sei gegenüber eBay voreingenommen und würde »bloß billig Stimmung machen«. Dem Zeugen wurde »Geltungsdrang und Sendungsbewusstsein« vorgeworfen, seine »Spekulationen und Behauptungen« seien »anmaßend«. Demgegenüber stehe die »besonders glaubwürdige« Aussage der eBay-Mitarbeiterin K., die beweise, dass eBay »sehr wohl umfassende Kontrollmaßnahmen gesetzt hat«. Ihre »profunden« und »lebensnahen« Kenntnisse habe Frau K. »durch Einsicht in die zentrale Kundendatenbank erworben«.


      Downloads von Falle Internet:

      Entscheidung in Volltext

      Das erstinstanzliche Urteil im Volltext

      Berufungserwiderung im Volltext
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Neben den Entscheidungen des Landesgrichts von St.Pölten und des OLG Wien muss man ein Urteil des Landgerichts Aurich in Deutshland beachten. Diesen Schadensersatzprozess (geklagt hatte ebenfalls ein Käufer bei ml-agentur, der vier Wochen später gekauft hat, als der österreichische Kläger) hat eBay gewonnen. Zugegebenermaßen hatte das Landgericht Aurich bei den vorliegenden Fakten auch gar keine andere Möglichkeit, als für eBay zu entscheiden. Ein genauerer Blick auf das Urteil des Landgerichts Aurich lohnt sich aber - und ein Vergleich der Aussagen von eBay vor dem Landgericht Aurich und dem Landesgericht und S.Pölten:

      falle-internet.de/de/html/pr_mlaurich.php

      Das Urteil des Landgerichts Aurich im Volltext:

      falle-internet.de/download/mlurteil/mlaurich_anon.pdf
    • Hier eine Antwort von bubu.m aus der eBay Community, ohne dessen Aussage seinerzeit das Urteil so vielleicht gar nicht zustande gekommen wäre.


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      bubu.m

      (5 von 27)
      Re: OLG Wien bestätigt: eBay muß über 16.000 Euro Schadensersatz zahlen!
      8 Nov 2010 12:43

      Skandalös war im Fall des Platin-Powersellers "ml-agentur" nicht nur die Ignoranz gegenüber Warnungen aus dem Sicherheitsforum. Im Zusammenhang mit einem Thread zu dem Prozeß (altes Sicherheitsforum) hatte eBay im März 2010 mehrere Beiträge zensiert (gelöscht). Man wollte nicht, daß dort aus den entarvenden Schriftsätzen der eBay-Anwäte zitiert wurde und auch nicht, daß Äußerungen einer eBay-Mitarbeiterin aus der (öffentlichen) Gerichtsverhandlung wiedergegeben wurden.

      Die Gründe liegen auf der Hand. Die eBay-Anwälte hatte mit diversen unwahren Behauptungen versucht, den Prozess in ihrem Sinne zu beeinflussen. Eine besondere Bedeutung bekam dabei ein für eBay günstiges Urteil in gleiche Sache vor dem Landgericht Aurich (Niedersachsen), welches vor dem österreichischen Urteil ergangen war.

      Dieses Auricher Urteil hat Falle-Internet analysiert. Der Prozeß ging verloren, weil der Anwalt des eBay-Kunden Beweisanträge nicht gestellt hat und keine Zeugen beannnte. Deshalb blieben Lügen und Falschbehauptungen der eBay-Anwälte dort unwidersprochen und bildeten die Basis für das (Fehl-)Urteil. Zitat Falle-Internet:


      "eBay hatte dem Landgericht Aurich gegenüber behauptet, erstmals am 12.11.2007 von der Insolvenz von "ml-agentur" erfahren zu haben. "Zuvor (...) habe (eBay) keine Anhaltspunkte dafür erhalten, dass der Anbieter "ml-agentur“ in Betrugsabsicht handelte, ihm die Insolvenz drohte oder er aus anderen Gründen seine über eBay abgeschlossenen Handelsgeschäfte nicht so erfüllte, dass er für andere eBay-Nutzer keine Gefahr darstellte." Die Beweisaufnahme vor dem Landesgericht St. Pölten zeichnete jedoch ein gegenteiliges Bild (...)"

      Quelle: falle-internet.de/de/html/pr_mlaurich.php


      Was eBay in Aurich abgezogen hat, grenzt an Prozeßbertug. Die Belege dafür liegen nun öffentlich vor. Vielleicht sollte sich der zuständige Staatsanwalt mal mit der Sache befassen.


      Quelle:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • Hier noch ein Beitrag von bubu.m aus der eBay Community

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      bubu.m

      (7 von 27)
      Re: OLG Wien bestätigt: eBay muß über 16.000 Euro Schadensersatz zahlen!
      8 Nov 2010 13:12

      Ergänzend zu eBays Falschdarstellung bei LG Aurich unten eine Mail, die ich am 19.09.07 an Pinkliner Erik und zusätzlich an die Sicherheitsabteilung geschickt hatte. Das war 4 Wochen, bevor der Auricher-Käufer in die Falle tappte.

      eBay hatte ja bei Gericht vorgetragen, bis zum 12.11.07 bzw. insbesondere bis zum 16.10.07 (Goldkauf durch den Kläger in Aurich) "keine Anhaltspunkte dafür erhalten zu haben, dass der Anbieter "ml-agentur“ in Betrugsabsicht handelte, ihm die Insolvenz drohte oder er aus anderen Gründen seine über eBay abgeschlossenen Handelsgeschäfte nicht so erfüllte, dass er für andere eBay-Nutzer keine Gefahr darstellte."

      Hier meine Mail vom 19. September:


      "Hallo Pinkliner Erik,

      die folgende Mail habe ich über das normale Kontaktformular an eBay geschickt. Zur Beschleunigung der Angelegenheit möchte ich dich bitten, den Vorgang an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

      Gruß (bubu.m)

      Hallo,

      ich möchte sie ausdrücklich bitten, den nachfolgend geschilderten Fall ihrer Rechtsabteilung (Legal) zur Prüfung vorzulegen. Der Platin-Powerseller "ml-agentur" verkauft bei eBay Goldbarren und Anlagemünzen. In den letzten 31 Tagen hat er über 500.000 Euro Vorkassenumsatz gemacht. Bei den teueren Barren und Münzen (Hauptumsatzträger) betragen die in der Artikelbeschreibung angegebenen Lieferzeiten 25 Werktage bzw. 30 Kalendertage. In der Praxis (siehe Bewertungen für diese Artikelgruppe) werden die Lieferzeiten sogar regelmäßig überschritten. Die Folge sind Erlöse, die deutlich unter den Ankaufspreisen von Geschäftsbanken liegen. Trotzdem werden diese Artikel weiter eingestellt.

      In dem folgenden Diskussion finden sie weitere Informationen über "ml-agnetur" und einen Link auf die Gold-Ankaufspreise der Commerzbank:

      (Link auf die Diskussion zu ml-agentur im eBay-Sicherheitsforum)

      Das Verkäufe unterhalb des tatsächlichen Goldpreises und die langen Lieferzeiten sind nur mit der Absicht erklärlich, dass sich "ml-agentur" auf diesem Weg ungesicherte Kredite beschaffen will. Dabei wird eindeutig gegen das Liefergebot in § 9 Abs. 4 der eBay-AGB verstoßen.

      Zudem behauptet der Händler in seinen Artikelbeschreibungen:

      "Wir sind Paypal und Ebay Verifiziert, d.h. dass alle Artikel die angeboten werden auch in unserem Besitz sind."

      Diese Aussage würde ich als eine vorsätzliche Täuschung ansehen, denn eBay verifiziert keinen Warenbesitz.

      Ähnliche Geschäftspraktiken hat man bis vor kurzem auch bei dem eBay-Goldhändler "bodenseepowershop" finden können, der mittlerweile eine Eidesstattliche Versicherung hat abgeben müssen. Der Schaden liegt in diesem Fall bei mehreren 100.000 Euro.


      Wenn eBay die Angebote von "ml-agentur" weiter toleriert und wenn es deshalb zu Schäden für Käufer kommen sollte, wäre zu prüfen, in wie weit eBay zivil- wie strafrechtlich belangbar ist.

      Gruß

      (bubu.m)"


      Quelle:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Nachfolgend ein weiterer Beitrag von bubu.m aus der eBay Community:

      bubu.m (33 ) Angebote anschauen
      bubu.m

      (19 von 27)
      Re: OLG Wien bestätigt: eBay muß über 16.000 Euro Schadensersatz zahlen!
      8 Nov 2010 15:53

      Hir mal ein Auszug aus dem Schriftsatz der eBay-Anwälte, die den Richter am Landesgericht nach dem ungünstigen Urteil Befangenheit unterstellten:


      "(...) Im Übrigen ist die getätigte Aussage geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in eine unbefangene Justiz zu untergraben. Es war nicht schwer vorherzusehen, dass der unsachliche Vergleich für die Medien, denen die Entscheidung zugespielt wurde, ein gefundenes Fressen war: So wurde die Bemerkung des Richters, wonach die innere Kommunikation im Unternehmen der Beklagten "an die Trägheit sowjetischer Beamtenapparate erinnern (ließe)" unter anderem auch in den Qualitätszeitungen "Die Presse" veröffentlich. Aber auch deutsche Medien sind auf den Zug aufgesprungen: ua die Süddeutsche Zeitung, der einschlägige Nachrichtendienst heise.de, Nachrichten München oder Stiftung Warentest zitieren diese unsachliche und herabsetzende Wendung des Erstrichters. Damit wurden die rechtswidrigen Äußerungen einer breiten Bevölkerung - weit über die Landesgrenzen hinaus - bekannt und die Beklagte bzw die Zeugin (Name der eBay-Mitarbeiterin) über die Maßen bloß gestellt. (...)"


      Wie weiter oben berichtet, haben sich der Präsident des Landesgerichts und 2 weitere Beisitzer in der Ablehnung des Befangenheitsantrages hinter den Richter und dessen Äußerungen gestellt.

      Wenig verwundern dürfte es eBay, daß die Medien das Thema jetzt erneut aufgreifen. Z.B.:

      test.de/themen/steuern-recht/m…ruegerei-4169906-4169911/

      diepresse.com/home/techscience…science/internet/index.do


      Quelle:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • test.de/themen/steuern-recht/m…ruegerei-4169906-4169911/

      [Update 09.11.2010] Inzwischen hat Ebay-Sprecherin Maike Fuest zu dem OLG-Urteil Stellung genommen. Sie schreibt: „Bei dem Fall handelt es sich um eine Einzelentscheidung ohne jeden präjudiziellen Charakter. Zudem steht sie im Widerspruch zur überwiegenden Zahl der in Deutschland zur Frage der Sekundärhaftung bei Lieferausfällen ergangenen Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund werden wir die Sache nicht weiterverfolgen, sondern es dabei belassen, dem Verkäufer seinen Schaden zu erstatten.“ Die Entscheidungen der österreichischen Gerichte seien für ebay nach wie vor „nicht nachvollziehbar“. Zu dem Vorwurf, die Sachlage vor dem Landgericht Aurich, wahrheitswidrig dargestellt zu haben, äußerte sie sich nicht.