Transportschaden aufgrund schlechter Verpackung des Verkäufers

    • Transportschaden aufgrund schlechter Verpackung des Verkäufers

      Hallo,

      ich habe bei ebay eine Lichtdusche von Philipps für ca. 85 EUR plus Versand ersteigert. Die Versenderin hat die Lampe in einem simplen Karton verschickt, wobei dieser so klein war, dass die Lampe gerade so saugend in den Karton flutschte. Obenauf hat sie etwas Polstermaterial, mehr als Zierde, denn als Schutz gelegt. Das Paket wurde per Hermes ohne Hinweis auf den zerbrechlichen Inhalt versendet. Bei mir kam die Lampe dann mit gesprungenem Glas an, wobei dem Karton von außen nichts anzusehen war.
      Ich reklamierte die defekte Lampe via "ebay Problemfall" bei der Anbieterin und forderte sie auf mir den Kaufpreis zu erstatten und ich würde ihr dann das defekte Teil zurücksenden.

      Darauf erhielt ich die barsche Antwort, dass sie nichts erstatten würde und ich mich an Hermes wenden solle, da die Ware ja versichert versandt worden sei.
      Also wendete ich mich an Hermes und erhielt von Hermes eine negative Info, da das Paket von außen nicht beschädigt war, würde ich keine Warenwerterstattung erhalten.

      Nun rief ich ebay mit der Bitte an, mir zu erklären, wie ich wieder an mein Geld komme. Bei ebay hieß es dann lapidar: "Geben Sie eine negative Bewertung ab und erstatten Sie bei der Polizei Anzeige."

      Die negative Bewertung habe ich abgegeben und auch der Anbieterin noch mal 5 Tage zur Geldüberweisung angeboten. Es kam natürlich nichts. Wegen welchem Sachverhalt könnte ich jetzt bei der Polizei Anzeige erstatten? Gibt es noch andere Möglichkeiten?

      Grüße
      Günni
    • idefix.windhund schrieb:

      Hier liegt doch ein Betrugsfall vor?

      Deine Glaskugel möchte ich auch haben.

      Ein Link würde hier sicher helfen, bevor man weiter ausholt. Entscheidend ist (darauf ist bereits hingewiesen worden), ob hier privat oder gewerblich verkauft wurde.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also einen Link zur Auktion kann dieses Problem auch nicht mehr weiter erklären.
      Was sollte da schon stehen etwa sowas wie "Versand erfolg in hautenger Verpackung damit das Glas auch leicht springen kann" ?(

      Die VK hat das Teil schlecht verpackt und die Richtlinien von Hermes in Bezug auf Stoß und Transportsicherung nicht eingehalten. Insoweit ist Hermes raus.
      Bleibt nur der Weg über ein Problemfall bei ebay. Hast Du (der TE) mit Paypal bezahlt? Dann haste eventuell gute Karten den Schaden erstzt zu kriegen.
      Fotos von der "saugenden" Verpackung wären auch nicht schlecht.

      Es ist beschämend wie schlecht bzw. schlampig private Verkäufer ihre teils teuren Waren verpacken. Ich tendiere inzwischen dazu dafür grundsätzlich "rote" Bewertungen zu vergeben. :thumbdown:

      PS: Ich bekam vor einigen Tagen eine Nikon D80 in einem ebenso saugend verpackten Zustand zugeschickt. Der VK hatte mehr Glück (als Verstand), es ist nicht passiert.
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Ich halte mich in letzter Zeit nicht umsonst zurück mit meiner Anwesenheit hier. Der Ton hier ist nicht mehr der nette welcher es mal war.
      Ihr seit mir viel zu forsch im "Pöbeln" mit den Neuen. Manchmal hilft ein Link sicher. In diesem Fall ist er entbehrlich.
      Manch Einer möchte auch anonym bleiben und das sollte dann respektiert werden. :S
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    • Wir sind zwar OT und will den Threat hier nicht voll versauen aber ich habe es aufgegeben gegen diese "Erst Link dann Hilfe" Einstellung.

      Lehnen wir uns zurück, entweder der TE meldet sich oder hat sich schon selbst geholfen ... abwarten.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • @senfeuter

      Der TE bleibt doch auf jeden Fall anonym, denn er ist der Käufer. Somit spricht auch nichts gegen den Auktions-Link. Ich bin mir aber auch sicher, daß wir ihn noch bekommen, der TE war einfach noch nicht wieder online.

      Außerdem finde ich nicht, daß der Link entbehrlich ist. Schließlich ist die Frage, ob es ein privater oder gewerblicher Verkäufer war entscheidend für die Beweispflicht. Auch erkennt nicht jeder Käufer einen Scheinprivaten. Deshalb sollten wir alle einen Blick drauf werfen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • idefix.windhund schrieb:

      diese "Erst Link dann Hilfe" Einstellung

      Für mich ist es keine Einstellung, aber ich möchte einfach keine Antworten geben, die alle Eventualitäten einschließen. Hier müßte man eine für gewerbliche und eine für private Verkäufer geben. Da warte ich lieber, bis ich alle Infos habe, sonst verheddert man sich nur.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So viel ich hier nun gelernt habe trägt ein Privater Verkäufer nicht die Transportschäden. Da muss dann Hermes für den Schaden aufkommen. Wenn der Verkäufer beweisen kann das die Ware Ordnungsgemäß und am einem Stück verpackt wurde kannst du dem Hermes Versand drohen das Sie mit der Transportversicherung den Schaden begleichen sollen. Wenn Sie dem nicht folge leisten sollte Druck mit dem Anwalt ausgeübt werden. Immerhin zahlt man für den Versicherten Versand.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Hallo Guenni68,

      aus meiner Sicht hast Du leider Pech gehabt. Es ist eine private Anbieterin, welche die Gewährleistung ausschließenm darf. Da sie ja geliefert hat, ist sie auch keine Betrüberin. Wofür möchtest Du nun die Anbieterin verklagen?
      Für die mangelhafte Verpackung hast Du sie ja schon negativ bewertet. Aus meiner Sicht sind damit alle Deine (sinnvollen) Möglichkeiten ausgeschöpft.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • @Doppel
      findest du nicht auch das Hermes da nicht auch, zumindest, eine Teilschuld hat? Sie könnte wenigstens was beisteuern. Immerhin ist der Schaden auf den Transport weg entstanden und das Paket war Versichert.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Hallo idefix.windhund,

      hier geht es nicht um Moral, sondern um ein knallhartes Geschäft! Wenn der Versender nicht AGB-konform verpackt, hilft auch die beste Versicherung nichts. Insofern denke ich sogar, dass Hermes die Schadensregulierung zurecht abweist.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Doppelklicker schrieb:

      aus meiner Sicht hast Du leider Pech gehabt. Es ist eine private Anbieterin, welche die Gewährleistung ausschließenm darf.

      Wenn Sie schlampig oder viel zu knapp verpackt hat, dann haftet auch die Private Verkäuferin.

      Aus den AGB von Hermes:
      4.1. Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen
      6.2. Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
      6.4. Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.

      Verpackungsrichtlinien:

      2.2. Sichere Verpackung ....
      Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

      Meine Empfehlung: Problemfall für einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel und bei keiner Einigkeit eine sachlich rote Bewertung.
      Alternativ: Das teil einpacken und zu der dame hinfahren und persönlich das "Problem" klären (immer sachlich bleiben, Zeugen mitnehmen).
      Den Weg zum Anwalt und solch Kram würde ich mir wegen des geringen Wertes sparen. Wenn du magst kannst aber gerne einen Advokaten damit füttern, die machen das dann schon.
      Ist nur die Frage, ob die VK wenn sie verliert dann das Geld hat die Kosten zu zahlen. Wenn Du verlierst zahlste auch noch die Streitkosten und hast immer noch keine Lampe. Dann war das alles Andere als ein Schnäppchen. 8|
      Bei einer saugend hautengen Schachtel (gegfls. auch Karton) und darin verpacktem Glas denke ich nicht das es sich um eine bedingungsgemäße Verpakung handelt.
      Die Versenderin hat es bewußt (mindestens grob fahrlässig) in Kauf genommen das der Inhalt zu Bruch geht.

      Übrigens in der Beschreibung (da sie nun verfügbar ist) steht:
      Das EnergyLight hat keine Gebrauchsspuren und ist wie neu und voll funktionsfähig
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