Transportschaden aufgrund schlechter Verpackung des Verkäufers

    • Hallo Zusammen,

      kann Senfeuter nur zustimmen.

      Da die Anbieterin nicht Hermes-AGB-konform verpackt hat, lehnt Hermes zu Recht die Erstattung ab. Darüber muß man gar nicht weiter diskutieren.

      Den Weg über die "Problemfall"-Schiene bei ebay bin ich schon gegangen. Witzlos und erfolglos.

      Das die Anbieterin für den Schaden haften muß ist aus meiner Sicht klar und sollte sich auch im BGB wiederfinden. Dabei ist es irrelevant, ob Sie privat oder gewerblich anbietet. Sie hat den Schaden ursächlich verursacht.
      Das ich für 85 € keinen Anwalt einschalte ist auch logisch, weil unwirtschaftlich. Leider ist es genauso unwirtschaftlich von Koblenz nach Regensburg zu fahren, um mit der Dame zu sprechen.
      Das würde auch nichts erwirken und wäre höchst unwirtschaftlich.

      Ich möchte jetzt einfach alle möglichen rechtlichen Mittel, ohne für mich Zusatzkosten zu erzeugen, ausschöpfen. Dabei denke ich in erster Linie an eine Anzeige, aber weswegen?

      Grüße
      Günni
    • Weswegen Anzeigen? Sie hat doch geliefert und Dummheit ist nicht strafbar! Ich kann zwar Deinen Ärger verstehen, aber strafrechtlich ist da nichts zu machen und zivilrechtlich ist der Fall vom wirtschaftlichen Standpunkt her ausgereizt.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Guenni68 schrieb:

      Dabei denke ich in erster Linie an eine Anzeige, aber weswegen?

      Da Dummheit kein Straftatbestand ist wird es schwer einen Anzeigegrund zu finden.
      Und selbst wenn eine Anzeige wegen Verdacht auf Internetbetrug möglich wäre, würde die Staatsanwaltschaft in diesem Fall warscheinlich zur Einstellung tendieren.

      Bleibt eigentlich nur noch das Lehrgeld schlucken, rote (ist ja schon fertig) verteilen und sich eine Weile ärgern :cursing:

      Das nächste Mal bei einem Verkäufer mit mehr Erfahrung kaufen und diese Erfahrung mit der Unfähigkeit der ebay Nutzerin aaalisha hier noch einmal breitzutreten.

      Kannst ja hier noch die Fotos von der Lampenverpackung veröffentlichen.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • nun ja das mit dem nicht wirtsschaftlichen ist so eine sache, weil wenn du nun nen RA kontaktieren würdest der der damen nen Brief schreibt trägt die Dame die kosten für den RA (vorraus gesetzt sie stellt sich nicht weiter dumm und wartet bis zum grossen knall und du die sache in diesem falle nicht im sande verlaufen lässt). genauso wie wenn der fall vor Gricht gehen würde wenn der Richter entscheidet das du im Recht bist dann zahlt die Dame ebenfalls die Zeche. Anders sieht es aus wenn die sache nur vor den schiedsmann landet dort würde jeder seine kosten selber tragen nu ist die frage hast du eventuell ne Rechtschutzversicherung und die gewährt dir dekunkszusage für nen Beratungsgespräch, so könnte man dem RA den Fall schildern und der wird wenn er nicht nur Geld geil ist dir sagen was du tun kannst oder besser lassen solltest. vielleicht hast du ja jemanden der dir juristis dazu was sagen kann unverbindlich.
    • senseman schrieb:

      wenn er nicht nur Geld geil ist

      In erster Linie ist eine Anwaltskanzlei ein Witschaftsunternehmen und das ist immer Gewinnorientiert.
      Jeder Anwalt will Kohle machen, die welche es nicht darauf anlegen sind selten und vertrten dann meist auch gemeinnützige Vereine und Organisationen.

      PS: Ich würde an Stelle der Advokaten auch so handeln, das ist ja der Sinn der kapitalistischen Weltordnung - Gewinn um des eigenen Vorteils.
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    • nun ja aber wenn du mal anders denkst kommt ein neuer Mandant und wird schlecht beraten kommt er nochmal ??? ein RA lebt von Mund zu Mund propaganda da was rät der schlecht beratene Mandant wohl seinen bekannten ???. Ich denke mal ein guter RA sucht den kompromiss zwischen kohle scheffeln und zufriedenem Mandanten. schliesslich kann der mit dem kleinen fall auch mal mit nem dicken fisch kommen.
    • senseman schrieb:

      RA lebt von Mund zu Mund propaganda

      Das kann nicht sein, dann gäbe es nicht so viele schlechte Anwälte.
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    • Ich lenke mal wieder zum Thema zurück. Angesichts des vielen OT bin ich mir jetzt nicht mehr sicher, ob es bereits gesagt wurde, aber wenn die Verpackung hinsichtlich der AGB von Hermes unzureichend war, dann steht Guenni dafür in der Beweispflicht. Nur dann hat er hier eine Chance auf juristischem Weg sein Geld wieder zu bekommen.

      Eine Betrugsanzeige, wie sie hier auch diskutiert wurde, ist natürlich Unsinn, denn es fehlt am Vermögensvorteil des Verkäufers (außer die Lampe war wissentlich bereits zuvor defekt).
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo biguhu,

      Danke das Du den Thread wieder zum Thema zurückgeholt hast. Die Beiträge zur wirtschaftlichen Situation von Anwaltskanzleien helfen mir keinen µm weiter.

      Natürlich habe ich Fotos der Lampe in der Verpackung und dies auch noch alles körperlich zu hause. Doch was nützen die mir bei 85 EUR Streitwert und einer 150 EUR Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung?
      Da lege ich ja mindestens 65 EUR drauf. Das wäre witzlos. Ich will der "Dame" nur zeigen, dass sie mit mir nicht den Affen machen kann.

      Grüße
      Günni
    • Dann hast du mit einer Negativen Bewertung und einem Streitfall auf Ebay schon alles getan was in deinen Möglichkeiten wäre. Du kannst ja noch versuchen dort bei der Dame anzurufen und das am Telefon Persönlich mal klären. So was wird aber aus Erfahrung gerne als Nötigung gesehen. Musst du am Ende wissen ob du soweit gehen willst oder es bei einer Negativen und einer Verwarnung seitens Ebay dabei sein lassen willst.
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    • Doppelklicker schrieb:

      Weswegen Anzeigen? Sie hat doch geliefert und Dummheit ist nicht strafbar! Ich kann zwar Deinen Ärger verstehen, aber strafrechtlich ist da nichts zu machen und zivilrechtlich ist der Fall vom wirtschaftlichen Standpunkt her ausgereizt.
      Dummheit ist sicher nicht strafbar, aber wenn jemand mein Eigentum beschädigt und dann dafür nicht gerade stehen will, dann gehe ich doch auch zur Polizei, oder etwa nicht?
      Anders sehe ich das im Moment nicht - oder hab ich was verpasst?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rincewind ()

    • Wie die anderen schon schrieben liegt bei einem Privaten Verkäufer das Risiko beim Käufer. Wenn der Verkäufer nun das Gerät unsachgemäß Verpackt kann man wie erwähnt schon dagegen vorgehen. Aber wie sich hier nun gezeigt hat sind die Möglichkeiten auf Negativ Bewerten und durch einen Problemfall melden schon ausgeschöpft. Der Themen Ersteller (Kurz: TE) hat ja selbst Nachgerechnet das sich ein Rechtlicher Streit nicht lohnt.

      Da der TE auf Paypal verzichtete ... wahrscheinlich weil er kein Konto bei denen hat ... hat er das Risiko in kauf genommen bei einem defekt durch den Versand auf das Lehrgeld sitzen zu bleiben.

      Ich will jetzt nicht behaupten das es Dummheit war oder generell an der Intelligenz des TE zweifeln, hier hat sich Doppelklicker eben selbst etwas Dumm ausgedrückt, aber es ist nun mal so das man wie in diesem Fall das Risiko auf seiner eigenen Seite hatte.
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    • Hallo Idefix,

      das der TE kein PayPal nutzte, lag nicht an dessen IQ, sondern daran das die Verkäuferin kein PayPal akzeptierte!!!! :rolleyes: :whistling:
      Ich nutze PayPal schon seit Ewigkeiten für Käufe aus USA, lange bevor es zur ebay-Tochter wurde.

      Ich werde jetzt mal Freunde bei der Polizei nach Möglichkeiten befragen.

      Grüße
      Günni
    • Oha habe es mit einer Anderen Auktion verwechselt. Das jemand Dumm sei oder es am IQ mangelt habe ich nie behauptet - Richtig lesen ;)

      Und ich bin mal Schwer gespannt was deine Freunde bei der Polizei darüber meinen. Bitte lasse es uns auf jeden Fall wissen.
      c:\brain> cd\
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    • Müsste nicht für sowas eine evt. bestehende Haftpflichtversicherung der Verkäuferin gerade stehen ? Wenn Du nochmal mit der Verkäuferin redest und Sie fragst, ob sie sowas vielleicht hat, evt. wäre hier noch ein Weg, der für beide erträglich wäre.....nur so ein Gedanke :whistling:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • tja und die Hartetour ist in deinem Fall lediglich die Juristische sache und die ist nicht strafrechtlich sondern zivilrechtlicher natur. und was ich nicht verstehe wie so du bei einem wert von 85 Euro noch 65 drauf zahlst.

      jaja ich weiss jetzt kommt die selbstbeteiligung, aber du tritts ja eigentlich wenn nur in vorkasse, also wenn die guste nach dem ersten schreiben des RA`s einlenkt, dann darf sie die rechnung des RA auch begleichen ,sollte es zum prozess kommen, dann bist du erstmal mit 150 dabei und wenn der richter dir recht gibt, dann ist ebenfalls der VK der jenige der die Rechnung begleicht lediglich bei einem vergleich oder bei einem negertiven aus gang für dich wären die 150 in den wind geschossen. aber das ist leider die einzige möglichkeit die du hast.
    • Hallo Günni,

      freu Dich auf Ostern, lass den Frust stecken, setz dich in die Sonne - da brauchste keine solche Lampe. Oben las es sich als wenn du bereits damit abgeschlossen hast.
      Ich finde es heitzt hier nur noch unsinnig an weiter darüber zu philosophieren.

      Hau 'ne Tafel Schokolade hinter, das gibt Glücksgefühle :D Ich mach das jedenfalls bei Frust so :thumbup:
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