Transportschaden aufgrund schlechter Verpackung des Verkäufers

    • Das mit den AGB`s lesen kann ich mir sparen :), weil du das system nicht verstanden hast :(.

      die 150 Teuro bekommt nämlich direkt der RA und nicht die Versicherung, die Versicherung zahlt ab 150,01 Euro sprich du gehst du einem RA jammerst ihm dein leid, der wiederum geht zur versicherung und holt sich deckungszusage, danach wird er für dich tätig und erst wenn der Fall in den sand gesetzt wird also die dame sich nach einem RA-Schreiben nicht meldet, du die sache nicht weiter verfolgst oder vor gericht verlierst kommt die rechnung und somit tritt dann die Versicherung in kraft vorrausgesetzt die tätigkeit des RA`s übersteigt den wert von 150 Euro.

      Also wenn du gewinnst egal ob mit nur einem Schrieb oder mit dem Richter stellt der RA dem Gegener die ganze sache in rechnung. und rechnungen werden bekanntlich gezahlt nachdem die sache beendet ist, also für dich positive oder negative weil erst dann stehen ja die Kosten fest die angefallen sind. es sei denn du hast nen RA der dich erstmal lieb um vorkasse bittet :(.

      Anders sieht die sache lediglich beim Arbeitsrecht aus dort zahlt jede seiteihre entstandenen kosten selber.
    • Dies ist ja nicht gesagt, denn Du kannst nicht davon ausgehen, dass TE die Sache gewinnt....und wenn nicht, dann bleiben die Kosten an ihm hängen....dann hätte er also einen Verlust von rund 85 Euronen für die Lampe und die RA Kosten bis 150 Euro.....

      Anders sieht es aus, wenn TE beispielsweise Harzt bekommt oder Geringverdiener ist, dann könnte er ggf. einen Beratungsschein oder eine PKH beantragen. In diesem Falle würde das Gericht die Kosten übernehmen. Allerdings auch nur, wenn es gute Erfolgsaussichten gibt. Dies wäre dann aber schonmal ermittelt......

      @TE: Du hast doch die Verpackung und das alles bildlich dokumentiert...poste uns doch mal die Bildchen :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bei der versicherung ist es doch das gleiche wie bei PKH die schauen sich den fall erstmal an bevor sie ihr ok geben. und das drüber schauen ist eigentlich immer kostenfrei weil dafür brauche ich keinen RA. Am ende hat er eigentlich eh nur zwei möglichkeiten

      1. er schiesst die 85 Turo in den wind und hat PP

      2. er versucht per zivilrecht zu seinem zu kommen mit der potion noch was nach zu legen bei negativen ausgang



      am ende sieht es doch so aus, wer nicht wagt der nicht gewinnt. ich hab auch mal für 15 teuro nen fass auf gemacht und der VK hat wieder mal kräftig einen zwischen die Hörner bekommen (diese Person war schon stammgast beim richter :)). Ich hab mir den segen der Versicherung geholt und die sache durch gezogen.
    • Nun ja, Du hast geschrieben:
      gehst du einem RA jammerst ihm dein leid, der wiederum geht zur
      versicherung und holt sich deckungszusage
      demnach ist deine Aussage nun falsch, denn wenn der Mandant mit seinem Leid zum RA geht, dieser dann Deckung erfragt, dann hat er bereits einen Auftrag. Hierfür kassiert er schon Geld und wenn die Versicherung dann keine Deckung erteilt, dann sitzt er bereits auf den Kosten.

      Also sollte TE in diesem Fall überhaupt erstmal selber die Versicherung um Deckung bitten und ggf. dann erst zum RA gehen.....Oder hast Du gedacht, der RA hört sich dein Leid an, schreibt dann noch ein nettes Briefchen an die Versicherung und stellt dies nach negativer Antwort oder auch nach positiver nicht in Rechnung ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • natürlich gehe ich nicht davon aus das nen RA für lau die versicherung anschreibt in dieser AW gings auch ehr darum, wann man mit 150 Euro zur kasse gebeten wird. ein schreiben an die Versicherung kostet mit nichten 150 Euro, wenn doch würde ich mir über legen ob ich dem RA überhaupt nen auftrag erteile (und ja wenn ich da sitze etc sollte wohl klar sein das man eventuell auch vorher mal zum hörer greifen kann die angestellte kann einem mitsicherheit auch sagen was nen schwätzchen und nen Brief kosten würden weil nach der Ra ja nach brago (hiess es jedefalls mal). Desweitern gibt es auch die möglichkeit ein beratungsgespräch über die Versicherung abzuwickeln ohne zur kasse gebeten zu werden, das hatte ich auch schon mal so gemacht wenn es dann nur beim gespräch bleibt kostet es garnix die versicherung übernimmt dann den teil.

      und eines sollte eigentlich auch klar sein niemand kann den ausgang der sache vorher sagen weil:

      1. keiner wweis wie hardnäckig der VK ist

      2. wie der richter die sache sieht

      aber egal wie wenn jemand das mit mir machen würde hätte ich mir mindestens ne Beratung beim RA besorgt, als das ich freiwillig auf 85 Teuro ohne wenn und aber sitzen bleibe.

      wenn ich immer nur denke oh gott 150 selber zahlen sollte man sich auch mal überlegen die police zuändern (ohne SB) oder vielleicht zu kündigen und das geld auf nen konto packen, falls ich denn dann mal nen RA brauche.
    • Das ist richtig, aber Du hattest es in dem von mir zitierten Post anders geschrieben, demnach wäre der TE hier vielleicht verunsichert. Also musste ich das Risiko in dieser Sachen nochmal anhaken...

      Mit der Versicherung den Schaden zu erörtern halte ich in diesem Falle erstmal für das Beste. Mal sehen, was die dazu sagen......

      Die SB ist von den Versicherungen ja nicht ohne Grund eingesetzt. Mit dieser SB hat man wesentlich niedrigere Beiträge als ohne, allerdings gerade in solchen Sachen nutzt die Versicherung dann eher wenig.....andererseits kündigen sie dir, wenn Du keine SB hast und immer mit so niedrig dotierten Fällen kommst.....

      Und nein, die RA´e rechnen schon seit 2004 nicht mehr mit der BRAGO sondern mit dem RVG ab...das dürfte einem Laien aber egal sein.....davon mal ab kostet eine Beratung + Deckungsanfrage bei einem Streitwert, den wir hier besprechen nicht 150 Euro.....aber eben Geld, welches erstmal aufgewendet werden muss, wenn man eine solche Beratung + Mahnschreiben beauftragt......

      Und zu bedenken bleibt weiterhin immernoch, dass man als normaler Bürger auch selber ein Mahnschreiben aufsetzen kann. Somit wäre der VK erstmal in Verzug gesetzt wenn die Frist abgelaufen ist. Weiter könnte man einen MB selber beauftragen, das wären in diesem Falle erstmal 23,00 Euro....das ist immernoch weniger als ein RA Beratungsgespräch ! Aber wie gesagt, ich würde erstmal mit der Versicherung sprechen, wie die die Rechtslage sehen.....das sollte bei einer vernünftigen Rechtsschutzversicherung nichts kosten.....Evt. bieten die in manchen Fällen sogar eine direkte Ausgleichszahlung ein, bevor sie teuer Geld für nix zahlen müssen.....ist bei solch "kleinen" Beträgen durchaus nicht auszuschließen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die SB ist von den Versicherungen ja nicht ohne Grund eingesetzt. Mit dieser SB hat man wesentlich niedrigere Beiträge als ohne, allerdings gerade in solchen Sachen nutzt die Versicherung dann eher wenig.....andererseits kündigen sie dir, wenn Du keine SB hast und immer mit so niedrig dotierten Fällen kommst.....


      das wiederrum ist ehr aberglaube, du wirst aus der versicherung gekickt wenn du fälle versägst. meistens reichen 2 pro jahr und weg biste. da ist denen recht schnuppe ob du für 5 teuro nen fass auf machst oder für 500000.



      klar kann der ottonormal bürger nen mahnbescheid machen aber in diesem fall was willste an mahnen ??? du hast schliesslich für geld ware bekommen oder ??? also ist nix zum mahnen da, weil du kannst ja schlecht die ware behalten und 85 teuro`s anmahnen in diesem falle wäre dann der fall die ware retoure und dann aufs geld pochen bzw. anmahnen was aber den nachteil hätte das du keine beweise mehr in der hand hast. du kannst lediglich auf sachmangel gehen bzw. wandlung weil die ware nicht der beschreibung entspricht, so etwas geht dann per schreiben (einschreiben die rückschein aktion kann man sich klemmen da ein einschreiben verfolgt werden kann und somit der nachweis der auslieferung erbracht werden kann mehr sagt der rückschein eh nicht) nur denke ich mal das der VK nicht drauf reagiert nen schreiben vom RA bewirkt da ehr was und hilft beim umdenken.
    • jut...und was glaubst Du sollte die Versicherung oder der RA anderes machen ?

      TE könnte beispielsweise das Ding zurück schicken.....dann die Rückzahlung beauftragen......aber das alles nur nach positiver Bewertung der RSV...vorher würde ich sowieso nichts machen...leider kennen wir bisher auch noch nicht die Beweise und ob sie nützen würden.... :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • was ich meinte habe ich daoch schon geschrieben:

      ....nur denke ich mal das der VK nicht drauf reagiert nen schreiben vom RA bewirkt da ehr was und hilft beim umdenken. ...

      die versicherung kann wohl nix machen ausser abnicken für die erste instanz bzw. her gehen hier haste 85 Teuro und sei glücklich.