Artikelfoto oder Beschreibung - Was ist bindend ?

    • Artikelfoto oder Beschreibung - Was ist bindend ?

      Hallo.
      Habe noch nicht soviel bei ebay ersteigert und jetzt mein erstes Problem.
      Nur weiß ich nicht ob ich zu blauäugig war oder ob ich "übers Ohr" gehauen wurde.
      Es dreht sich um folgende Auktion :
      Es ist ja nicht so schlimm weils ja "nur" 3,25 € sind.

      Laut der Beschreibung werden doch alle Spiele der Sammlung angeboten.
      Mit der Post heute kamen jedoch nur 2 DVDs auf denen sich jeweils nur ein Spiel befindet.
      Die beiden DVDs befinden sich in der auf dem Artikelfoto abgebildeten DVD-Hülle.
      Darauf steht zwar klar "BOX 1" - deutet also auf mehrere Boxen hin - aber halt auch " 10 TOPSPIELE "
      Bevor ich den Verkäufer jetzt anschreibe wollte ich mir mal ne zweite Meinung einholen.
      Habe ich jetzt die GoldGames Sammlung ersteigert, oder nur die BOX 1 der Sammlung ?

      Danke Euch schon mal für jedwege Meinung .

      Gruß Maik
    • Herzlich willkommen im Forum.

      Es ist beides bindend, das Bild und die Beschreibung.
      Es mus beides nicht jeweils vollständig sein. Ist leider schon oft so gewesen.

      In der Beschreibung sind alle Spiele aufgeführt und damit sollten die auch in der Schachtel sein.
      Du könntest vom Verkäufer die restlichen Spiele verlangen. Er wird ja nicht auf den Gedanken kommen, du hättest die fehelnden Spiele von den DVD/CD gelöscht oder? 8|

      Bei nicht Erfüllung kannst ja vom Vertrag zurücktreten und ihm auch noch eine rote Bewertung verpassen.
      Mit 928 Bewertungen sollte ein ebayjaner schon wissen was er tut.
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Dann bin ich schon mal beruhigt das ich nicht der einzige bin, der aus der Artikelbeschreibung die komplette Sammlung rausliest.

      Habe den Verkäufer mal angeschrieben und Ihn gebeten mir die fehlenden 8 Spiele zukommen zu lassen.
      Mal sehn was daraus wird.
      Sollte eigentlich nen Ostergeschenk für de Blagen von meiner besten Freundin werden.
      Muss ich wohl was anderes suchen.

      Vielen Dank für die Antwort Senfeuter.
    • Solange im Bild oder im Text nicht steht das der Artikel im Bild abweichen kann, in Form, Farbe, ... ist beides bindend. Steht im Bild oder im Text das der Artikel abweichen kann würde ich mich auf das Bild also nicht festlegen. Meistens kann man Glück haben und es kommt der Artikel der Abgebildet ist oder man bekommt ihn in anderen Farben oder Formen.

      In deinem Fall ist beides bindend. Allerdings würde ich den Text mehr Achtung schenken. Bei einem Bild spart jeder gerne. Beim Artikeltext weiß der Verkäufer ganz genau was er schreibt und wenn der 8 Spiele beschreibt sind auch 8 Spiele am Ende bei dir. Wenn nicht würde ich mal Fragen wo die Restlichen Spiele bleiben.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>
    • Also vom bild her sieht es für mich aus als ob in der DVD Hülle die 10 Spiele drin sind, aber um das genau zu sagen wäre es doch ein einfache,s den Hersteller des sampels zu finden und dort oder über google nach zu schauen wie das mit der DVD BOx aussieht dann weis man es ganz genau.
    • Hm, ich denke, dass auf jeweils einer CD-ROM oder DVD 5 Spiele sind und Du evt. dort mal suchen solltest. Oder sieht die Verpackung so aus, als müssten dort 10 Scheiben drin sein ?

      Klar ist, wenn Du solche Sammelspiele DVD´s kaufst, dass beim Einlegen immer nur das erste gesartet wird, oder ? Hast Du mal genauer nachgesehen, ob danach noch weitere Spiele drauf sind ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bei fast allen Spielesammlungen wird zuerst eine Übersicht, über die auf der DVD verfügbaren Spiele geladen.
      Wenn denn mehr als ein Spiel drauf ist.

      Habe natürlich auch zuerst mal die DVDs durchsucht.
      Zu finden war allerdings nichts.
      Weitere recherchen im Internet ergaben, das die Sammlung aus 4 DVDs besteht.

      Habe auch inzwischen Antwort vom Verkäufer bekommen.

      Zitat:
      --
      Hallo XXX,

      sorry mehr spiele habe ich nicht. Ich habe nur die erste Box für jemanden verkauft. Bitte entschuldigen sie das Irrtum
      --
      Zitatende

      Ich weiß jetzt nicht ob ich den Kauf rückgängig machen soll.
      Die restlichen Spiele werde ich wohl kaum bekommen.
      Geht zwar nur um paar Euronen, trozdem ärgerlich.

      Mal schaun was Ostern bringt... je nach Laune mach ich nix oder ich fordere das Geld zurück.

      Wer trägt eigentlich die Versandkosten bei der Rücksendung ?
      Müssten doch eigentlich auf Kosten des Verkäufers gehen, oder seh ich das falsch ?
    • einfach abhaken die sache
      auf dem bild ist nur die erste box abgebildet
      hättest ja nachfragen können

      anscheinend wusste der verkäufer es auch nicht besser als du
      natürlich kannst du versuchen dein geld zurück zu verlangen
      das verschwendet aber nur deine zeit und die des verkäufers

      gesetzlich hast du keinen anspuch auf rückerstattung
    • Rein rechtlich hätte ich sehrwohl das Recht mein Geld zurückzufordern.
      Wenn der Verkäufer nicht weiß was er verkauft ist das sein verschulden.

      Deshalb war meine ursprüngliche Frage ja auch ob denn nun das Bild oder der Text bindend ist.
      Da der Verkäufer explizit die "angeblich" vorhandenen Spiele aufgezählt hat, muss davon ausgegangen werden das selbige auch geliefert werden.

      Aber der werte Verkäufer hat Glück.
      Dortmund hat gewonnen... Ich hab gute Laune....Die 3 Euros gehn mir am Hintern vorbei.
      Lehrgeld bezahlt ... neutrale Bewertung und gut ist

      Danke Euch allen für Eure Antworten :))
    • Man Man bei manchen Antworten kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

      Ich besitze selbst mehrere Spielsammlungen. Und dort ist es Gang und gebe das jedes Spiel EINZELN auf einer CD/ DVD gepresst sind. Es sind also mehrere Scheiben vorhanden. Selbst wen mehrere Spiele auf eine DVD passen ist es Gang und gebe das der Explorer oder ein Browser aufgeht der den Inhalt der Scheibe Grafisch darstellt.

      Auf den Fall bezogen heißt dass das mehr Spiele beschrieben wurde aber nur eines geliefert wurde. Der Artikel weicht also erheblich vom Artikeltext ab.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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    • @Ide: Mal ehrlich: würdest du für 3€ den weg des Anwaltes/bzw Gerichtes beschreiten? Ich nicht. Die Zeit die mir da verloren geht´, da kann ich mehr als drei Euro verdienen oder ich wüste eh was besseres mit anzufangen.
      Ohne jemandem auf die Füsse treten zu wollen aber wer wegen 3€ zum Anwalt rent hat sie in meinen Augen nicht mehr alle. So Arm oder soviel unnütze Freizeit kann man doch garnicht haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Idefix hat ja nun nicht gesagt das man sofort zum Anwalt rennen muss.
      Man sollte vorher ja sowieso versuchen die Sachen entweder mit dem Verkäufer selber zu regeln
      oder, wenn nötig, halt erstmal über ebay.
      Der Gang zum Anwalt wäre ja der letzte Schritt, der sich bei 3 Euro nicht wirklich lohnen würde.
      Aber für 3 Euro würd ich schon ein paar emails verschicken und wenigstens versuchen etwas wiedezubekommen.
      Aber wie gesagt, meine gute Laune hält mich davon ab.

      Wenn ich allerdings gestern schlecht gelaunt gewesen wäre...

      Dermitderwanzetanzt ist der einzige den ich hier nicht verstehe,
      kommt mir vor wie...
      Nein ich schreibe jetzt nicht was ich denke.
      Netiquette seis gedankt
    • so ich hab noch folgenden artikel bezüglich der Game sammlung gefunden:



      de.wikipedia.org/wiki/Gold_Games#Gold_Games_8_.282005.29



      das ganze besteht also aus 4 DVD`s wie die damals verpackt wurden keinen blassen schimmer. aber nach dem auf der DVD Box 1 steht geh ich davon aus, das es sich um mehr als eine Hüllen handelt. und nun gut wäre es mein Kauf gewesen hätte ich

      1. versucht auf wandlung zu gehen oder

      2. negative bewertet, mich ne stunde geärgert und gut is.

      Alles andere ist schade um die zeit.

      und hier gerade noch nen link gefunden mit der org. verpackung wie das ganze genau aussah:

      thelegacy.de/Museum/36182/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • @ Oberlix ... ich habe nichts von einem Anwalt gesagt ... Bitte richtig, alles lesen.

      Dieser Satz bezog sich auf manche Antworten zum Thema "Inhalt der DVD und wie ich da ran komme" oder "Verhalten einer DVD/ CD mit mehreren Inhalt".
      Man Man bei manchen Antworten kann ich nur mit dem Kopf schütteln.


      Hätte man eigentlich verstehen können weil ich genau darunter erklärt habe wie es in Natura sich verhält wen man eine CD/ DVD mit mehreren Spielen drauf hat.
      Das ich wegen 3€ nicht zum Anwalt renne sei eigentlich auch klar. Ein Problem bei Ebay melden und abwarten ob sich der Verkäufer dadurch erweichen lässt, wen nicht eine Negative Bewertung abgeben und gut ist.

      So würde ich es machen und nicht anders. :tongue:
      c:\brain> cd\
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()