Rolex Uhr bei Ebay ersteigert!

    • Tja es gibt immer eine Vielzahl von Käufer die nicht lesen können und wenn verstehen Sie nicht was Sie gelesen haben. Ich fand die Negative auch Überzogen. Aber als Verkäufer muss man sich heutzutage alles gefallen lassen. Ich finde es nach all den Jahren immer noch Kacke das man als Verkäufer nicht mehr Negativ Bewerten darf.
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    • Diese Negative ist nicht nur überzogen, sie ist schlicht ungerechtfertigt. Die Gründe wurden ja schon genannt.

      Meiner Ansicht nach sollte eBay einen Schutz vor solchen Anfängern einbauen, z.B.: dass man selber erst bewerten darf, wenn man bereits 10 oder 20 Transaktionen abgewickelt hat bzw. mindestens 10 oder 20 Bewertungen bekommen hat.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


    • @sense

      Und extra für dich noch mal senseman. Das die Uhr eine Fälschung ist konnte niemand beweisen! Spart euch also eure Anschuldigungen. Ob ich was von Original von einer Fälschung unterscheiden kann lass mal meine Sorge sein. Es gibt bei Armbanduhren sehr eindeutige Anzeichen von Plagiaten.


      Jetzt musst du mir mal sagen, wo ich behauptet habe das es sich bei der Aktion um ein plagiat handelt. ich würde da mal behaupten das du anfängst in meine texte etwas rein zu interpretieren was nicht geschrieben oder gemeint wurde.

      wenn du so einfach org. von fälschung unterscheiden kannst, warum teilst du dann nicht mal dein wissen mit anderen wäre mal interessant, damit ich nicht irgendwann nen rolex plagiat am arm trage :). Sellbst die hersteller stauen über so manches plagiat und müssen 3x hinschauen um das zu erkennen.
    • @ Drapondur ... kannst du mir mal den Unterschied zwischen Überzogen und ungerechtfertigt erklären ?( Kommt am Ende es nicht aufs selbe heraus oder nahmst du es nur um auch was zu schreiben? Die Erbsenzählerei hier geht mir so langsam aufm Keks.

      @ sense Genau hier sprichst du von Fälschungen und Plagiaten:
      ob man als laie mal eben ne fälschung vom orginal unterscheiden kann man ich bezweifeln. die zeiten wo man in der hintersten garage die klamotten nachgebaut hat sind wohl vorbei mittlerweile ist das doch schon ne eigene industrie und wenn einige völker nix können aber das nach bauen können sie aus dem FF.

      Wie man nun als Laie bei einer Rolex erkennt das es eine Fälschung ist habe ich hier mindest schon 1x erklärt. Bitte sehe ein das ich keine Lust habe alles jeden einzeln immer wieder aufs Neue zu erklären.

      @Rest Und so langsam sollte das Thema vom Tisch sein. Ich bin für eine Sperrung jeden Themas wen es gelöst wurde. So wie es auch bei anderen Frage - Antwort Foren der Fall ist.
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    • Eigentlich hätte ich gedacht, daß die wirklich weisen Posts von dermitderwanzetanzt und Doppelklicker alle ein wenig herunterbringen würden und ich mich hier nicht zu Wort melden müßte, aber offensichtlich ist die Botschaft der beiden nicht bei allen angekommen, idefix! :O

      idefix.windhund schrieb:

      @Rest Und so langsam sollte das Thema vom Tisch sein. Ich bin für eine Sperrung jeden Themas wen es gelöst wurde. So wie es auch bei anderen Frage - Antwort Foren der Fall ist.

      Ich sage dir dies auch nun zum x-ten Mal: Hast du Vorschläge von allgemeiner Bedeutung für das Forum, dann eröffne doch bitte in "Auktionshilfe intern" eine entsprechende Diskussion. Hier würde dies nur zu Off-topic führen. Wenn es dir ernst ist mit deinen Ideen, dann würdest du meinen Ratschlag vielleicht endlich mal beherzigen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @TE: Mich würde mal was ganz anderes interessieren. Wurde von euch beiden die Auktion zurückgenommen ? Meine dies auch offiziell, da hier ja eine einigermaßen hohe Verkaufsprovision angefallen sein sollte....Du hast deine Bewertung ja schon abgegeben, der Verkäufer die Uhr anderweitig verkauft. Wie sieht es mit dem offiziellen Kaufvertrag aus ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Verkäufer will nicht Liefern.

      Die Negative Bewertung wurde von Ebay wieder zurückgenommen.

      Meine Frage wurde abewr immer noch nicht beantwortet.

      Laut Artikel war die Uhr in einer Revision für 360,-es gibt aber keine Belege dafür.

      Muss der Verkäufern dies nachreichen?

      Möchte evt,gerne einen Anwalt einschalten um Schadenersatz oder Nachbesserung zu Fordern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mike-5968 ()

    • nein.

      Lies die Artikelbeschreibung. Was nicht drin steht, wird nicht geliefert.

      Aber vielleicht fragst Du wirklich mal Deinen Anwalt: Wenn man für eine Information bezahlen muss, glaubt man sie vielleicht eher ...
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Das ist richtig, er muss den Nachweis dafür nicht liefern, da dieser wortwörtlich nicht mitverkauft wurde, da es eben NICHT! in der Artikelbeschreibung erwähnt ist. Hierzu hättest Du, wie nun schon oft geschrieben, vor Abgabe des Gebots anfragen müssen, ob der Nachweis Bestandteil der Auktion ist oder nicht.

      Was aber nun schon richtig ist, ist dass diese Uhr nicht einfach nochmal verkauft werden kann, bevor nicht beiderseitig eine Aufhebung des Kaufvertrags zustande gekommen ist. Wenn Du also zu keiner Zeit gesagt hast, dass Du die Uhr nicht trotzdem nicht mehr haben willst, dann darf er sie nicht einfach weiter verkaufen. Du könntest also auf Einhaltung des Kaufvertrags bestehen.

      Frage: Willst Du die Uhr auch ohne den Nachweis ? Wenn nicht, dann sei froh dass es so gekommen ist, denn offensichtlich besteht der Verkäufer seinerseits ja nicht auf Einhaltung des Kaufvertrags deinerseits ! Der Nachweis steht dir auch rechtlich NICHT zu !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • mike-5968 schrieb:

      Ich bezahle doch keine 2500,-für eine Uhr ohne Nachweiss einer Echtheit

      Dann solltest Du eben auch nicht auf einen solchen Artikel bieten ...

      Und schon gar nicht solltest Du - naja, wurde ja alles schon durchgekaut.

      Pass einfach nächstes Mal besser auf, dann haben es alle etwas leichter.
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    • Beim nächsten mal am besten gleich auf solche Feinheiten achten und vor Gebotsabgabe bei Unklarheiten einfach beim Verkäufer nachfragen.

      Sei froh, dass Du so aus dem Vertrag gekommen bist, denn auch der Verkäufer hätte auf sein Recht bestehen können und wahrscheinlich Recht bekommen....also nimm es so hin, Verlust hast Du ja nicht gemacht, gut ist...lach mal wieder ;)

      Die nächste Uhr kommt bestimmt und dann weißt Du es besser :thumbsup:

      Grüße und viel Glück bei der nächsten Auktion....

      Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @ idefix

      und ich frage mich so langsam, ob du eigentlich weisst was du schreibst auf meine Fragen bzw alles liest oder nur die hälfte:

      Meine Frage lautete:



      Jetzt musst du mir mal sagen, wo ich behauptet habe das es sich bei der Aktion um ein plagiat handelt. ich würde da mal behaupten das du anfängst in meine texte etwas rein zu interpretieren was nicht geschrieben oder gemeint wurde.

      wenn du so einfach org. von fälschung unterscheiden kannst, warum teilst du dann nicht mal dein wissen mit anderen wäre mal interessant, damit ich nicht irgendwann nen rolex plagiat am arm trage :). Sellbst die hersteller stauen über so manches plagiat und müssen 3x hinschauen um das zu erkennen.


      darauf bekomme ich folgende antwort von dir:


      @ sense Genau hier sprichst du von Fälschungen und Plagiaten:




      Zitat


      ob man als laie mal eben ne fälschung vom orginal unterscheiden kann man ich bezweifeln. die zeiten wo man in der hintersten garage die klamotten nachgebaut hat sind wohl vorbei mittlerweile ist das doch schon ne eigene industrie und wenn einige völker nix können aber das nach bauen können sie aus dem FF.


      Wie man nun als Laie bei einer Rolex erkennt das es eine Fälschung ist habe ich hier mindest schon 1x erklärt. Bitte sehe ein das ich keine Lust habe alles jeden einzeln immer wieder aufs Neue zu erklären.



      und zu der Antwort muss ich sagen meine Frage wurde nicht beantwortet, weil du mir unterstellst ich würde behaupten der VK verkauft eine gefälschte Uhr und das ist mit deiner Antwort nicht beantwortet. ich würde ehr mal behaupten du interpretierst da was hinein, was ich nie geschrieben habe (ich schrieb allgemein über fälschng/plagiat ). so eine art von Unterstellung ohne beweise, finde ich nicht (ums mal höflich aus zudrücken).


      zum thema vorann erkennt man eine Fälschung bekommt man als AW:



      Wie man nun als Laie bei einer Rolex erkennt das es eine Fälschung ist habe ich hier mindest schon 1x erklärt. Bitte sehe ein das ich keine Lust habe alles jeden einzeln immer wieder aufs Neue zu erklären.


      diese Antwort zeugt für mich auch nicht gerade von fachwissen, blättert man mal im thread rum findet man deine aussage:



      Eine Normale Rolex erkennt man daran das der Sekundenzeiger durchweg läuft und keine "Tick" Bewegungen macht. Tickt die Uhr mit entsprechenden Pausen beim Sekundenzeiger ist es ein billiges Plagiat mit Normalen billigen Quarz Uhrwerk.

      auch selbige ist alles andere als fachlich kompetent in meinen augen (weil du davon ausgehst das alle fälschungen ein quarzwerk haben), nimmt man nämlich mal google zur hilfe kommen folgende Fakten zu tage.

      noplagiate.de/rolex.php

      gutefrage.net/frage/woran-erkenne-ich-eine-gefaelschte-rolex

      an dem 2ten link ist interessant wie gut eine fälschung sein kann.

      Wenn du dich schon mit mir diskutieren willst dann bitte mit fakten oder lass es sein. so etwas was du hier mit mir veranstalten willst ist nicht mein ding (höflich ausgedrückt).
    • @hugohugo: Siehe zweiten Link zur Auktion auf der ersten Seite des Threads ;)

      Oder doch gleich hier:

      [ebay='Wieder eingestellte Uhr, Auktion offensichtlich beendet !','']220584938963[/ebay]

      Oh, da ist mir gerade aufgefallen, dass das Angebot beendet wurde.....sorry, mein Fehler...die Uhr wurde also evt. gar nicht wieder verkauft :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Oje, da das so dargestellt wurde habe ich wohl nicht richtig geschaut, das wirft nun alles wieder um. Demnach könnte VK noch auf den Kaufvertrag mit TE bestehen.....

      Nun kann die Diskussion doch wieder aufblühen.....wie sieht die Absprache zwischen TE und VK nun aus ?

      Die Bewertung ist weg und die neue Auktion der Uhr auch.....

      Zu fragen wäre nun, ob das erneute Angebot des VK einen Rücktritt des Kaufvertrages seitens dessen unterstreicht ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger