Angebot an den unterlegenen Bieter ist fälschlicherweise beim Dritthöchsten gelandet

    • nunja wenn der nen RA einschaltet würde ich an deiner stelle nicht versuchen selber was zu machen, weil das geht in 99,9% der Fälle in die Hose. da wäre es dann wohl nicht verkehrt sich ebenfalls einen RA zu nehmen. am ende zahlt eh der die zeche der unterliegt. Wenn du nach weisen kannst das du im recht bist und es auch bekommst dann muss der gegener halt zahlen. bei einem Vergleich bezahlt halt jeder seine zeche selber.

      Und wenn dir das wegen 70 euro auch nicht sowirklich passt warum dann das theater und nicht einfach die Ware raus geschickt und es unter PP abgehackt ??? das sollte man sich doch schon vorher überlegen und nicht erst wenn es zu spät ist.
    • Du hast ihn nun mehrfach gebeten, dir die Daten zwecks Rücküberweisung zu übersenden. Nun könntest Du das Geld auch per Einschreiben schicken oder sonstwas (mach das nicht, das kannst Du nämlich später nicht nachweisen).....warte erstmal ab, was er macht....solange kein Anwaltschreiben kommt brauchst auch Du keinen :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Jetzt könnte es interessant werden. Der Möchtegern-Käufer hat eine Bewertung bei Ebay abgegeben, die von Ebay entfernt wurde, weil sie den zivilrechtlichen Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Konkret wurde das Wort "Betrüger" benutzt!
      Gibt es Musterprozesse bzgl. Beleidigungen bei Ebay-Bewertungen?
      Kann ich hier eine Anzeige erstatten, obwohl der Text durch Ebay bereits entfernt wurde? Falls ja, was springt bei Klagen wegen Beleidigung heraus?
      Hat die Entfernung des Textes überhaupt etwas mit dem Tatbestand der Beleidigung zu tun?
    • Ich bin zwar kein Jurist, aber für diesen Fall braucht man wohl auch keiner zu sein. Um Auf die Frage zu antworten: ganz klar NEIN! Du weißt ja nur, warum die Bewertung von eBay entfernt wurde (Beleidigung), aber den konkreten Text kennst Du nicht!? Selbst wenn Du den Text kennen würdest und ein Richter den Vorgang bearbeiten müsste, was erwartest Du für ein Strafmaß? Deshalb nochmals: Lasse Dich nicht auf das Niveau des Käufers herunterziehen!
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Hm irgendwie verstehe ich dich nicht. Vor einem Tag wolltest du keinen RA einschalten weil der ja Geld kostet. Nun willst du aber nur um dich an dem unbequemen Typ zu rechen ihn vor Gericht zerren? :S
      Ich nehme mal stark an das du von dem Käufer nichtsmehr hören wirst. Vieleicht noch ein zwei drohmails und das wars. In 90% der Fälle wo sofort mit RA gedroht wird kommt nix mehr nach und da Ebay die Bewertung von ihm gelöscht hat kann dir da garnix mehr passieren. Wenn du ihm ne Returkutsche verpassen willst bewerte ihn doch und schreib in den Text mal wie sich dieser Käufer seinen Handelspartnern gegenüber verhält.
      Aber wenn er dir wirklich ein RA schreiben zukommen läst und du noch die Mails mit der bitte seiner Kontodaten zwecks rücküberweisung hast muss er dann eh die Zeche zahlen. Mir wäre sowas dann schon genug.
      Wie es aber mit deiner Anzeige ausschaut keine Ahnung. Da habe ich mir nochnie Gedanken drüber gemacht, weil mir dafür die Zeit zu Schade wäre als mich über einen solchen Kleingeist aufzuregen.
      Aber vieleicht kann dir ein Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht da weiterhelfen? Da Ebay ja die Bw gelöscht hat.
    • Was soll ihm schon blühen ??? entweder der schiedsmann und da kommt dann raus du warst aber garnicht artig jetzt versprich das du das nie wieder tuts du böses böses bübchen und gut is. wir sind hier nicht bei den ami`s wo du dich dann wegen so etwas gesund stossen kannst.

      Und wie schon erwähnt sollte man sich im klaren sein was man denn nun möchte. ich für meinen teil wollte lediglich schnellst möglich das fremdgeld los werden und den fall zu den akten legen sollte er nen RA einschalten würde ich die kompletten sachen ebenfalls meinem RA übergeben und drauf hoffen das die sache schnell über die bühne geht, und der depp die komplette zeche zahlen darf. sollte teuer genug werden. und danach würde ich mir ne richtig gute zigarre zur feier des tages gönnen :).
    • Die Bewertung ist gelöscht, jeder weitere Schritt wäre Quatsch.....

      Wie bereits geschrieben hast Du das Geld und das musst DU auch behalten (im Sinne von nicht ausgeben), denn es ist nicht deins. Behalte die Mails in denen drin steht, dass Du um die Bankdaten zwecks Rücküberweisung gebeten hast, behalte die Mails in denen Du aus benannten Gründen vom Kaufvertrag zurückgetreten bist (Irrtum) und screene die Auktion. Dann warte einfach ab.

      Wenn nun irgendwas kommt, dann poste uns das hier. Es bringt nichts über ungelegte Eier zu sprechen, lass uns sehen ob und was kommt. Dann kannst Du reagieren....Jede Art von Gegenangriff kann deine jetzige gute Position gefährden und macht unnötig Stress....Trink nen Kaffee und mach dir kein Kopp....

      Grüße....Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Steht die Bankverbindung vom Käufer nicht auf Deinem Kontoauszug?
      Also ich sehe die in meinen Auszügen immer.

      Alternativ könnte man ja auch mal bei der Hausbank nachfragen, wie man die Kohle wieder an den Absender zurückschicken kann...
    • Also irgendwie kann ich Euch nicht so ganz folgen.
      Natürlich freut es mich, dass Ebay den Text der Bewertung gelöscht hat, wenngleich auch der rote Punkt, also die Negativbewertung an sich, geblieben ist. Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz.
      Die rechtliche Situation, ob denn nun ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und wenn ja, welcher ( über 50 oder über 120 €) hat doch mit der Lage bei Ebay überhaupt nichts zu tun. Von daher hat sich meine Situation weder verbessert noch verschlechtert, sie ist nach wie vor unklar!
      Falls wirklich ein Brief von einem Anwalt kommen sollte mit der Aufforderung die Ware herauszurücken, wird es mir nicht helfen wenn ich sage, ihr böser Mandant hat mich aber beleidigt und Ebay hat den Bewertungstext gelöscht. Das ist eben ein anderes Thema!
      Deshalb: Was soll der Hinweis auf meine gute Position?
      Die Bank kann das Geld nicht zurücküberweisen, das habe ich schon zwei Tage nach Erhalt probiert
    • Richtig, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da hast Du was falsch verstanden.

      Die Sache mit dem Kaufvertrag ist relativ eindeutig, denn Du hast diesen aufgrund eines Irrtums unverzüglich angefechtet. Dies sollte rechtlich ausreichen. Dafür brauchst Du allerdings die Mail in der Du dieses dem Käufer erklärt hast und die in der Du ihm geschrieben hast, dass Du es für 120 oder wieviel das war verkaufst und nicht für die von ihm benannten 50....

      Aus der Sache, dass Du sein Geld hast kann er dir keine Strick drehen, wenn Du die Mails hast, die belegen, dass Du um die Bankverbindung zwecks Rücküberweisung gebeten hast.

      Die Bewertung hat er abgegeben, wurde aber entfernt, demnach ist dort nichts zu machen. Jendenfalls nichts, was dich beglücken würde....


      Fazit: Der Kaufvertrag hat nichts mit der Bewertung zu tun, sondern mit deiner Anfechtung, dies kannst Du wie oben beschrieben belegen und sollte auch fruchten. Deshalb der Hinweis auf deine bisherige Position ! Was jetzt ansteht wäre seitens des Käufers, sein Geld zurück zu bekommen. Deinen Willen hierzu kannst Du mit deinen Mails belegen, dass Du mehrmals nach Bankverbindungen für die Rücküberweisung gefragt hast.

      So ganz versteh ich nicht, warum Du nun so einen Bohei darum machst...warte doch erstmal ab, ob und was kommt.....bisher ist doch noch gar nichts passiert......

      Auf keinen Fall unverschämt werden und definitiv nicht drohen. Das wäre ein völlig falscher Weg.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • joese schrieb:

      Die Bank kann das Geld nicht zurücküberweisen, das habe ich schon zwei Tage nach Erhalt probiert
      Die sollen das ja auch nicht zurücküberweisen, sondern Dir die Daten des überweisenden Kontos sagen, wenn es schon nicht auf dem KtoAuszug steht. Das sollten sie eigentlich können.
      Überweisen kannst Du dann ja selbst.
      BTW: Bei welcher Bank bist Du?



    • Ja! ;) Was gibt`s?


      So, das Schreiben des gegnerischen Anwaltes ist am 14. 5. eingetrudelt.
      In diesem werde ich aufgefordert, bis zum 17. 5. die Ware ( eingehend beim Mandanten) zu versenden, außerdem bis zum 27.5. die Anwaltskosten zu begleichen.
      Nun, mein Anwalt meint, ich könne mich ganz beruhigt zurücklehnen, denn es sei kein Kaufvertrag entstanden. Ich solle ein Schreiben an die gegnerische Partei senden, in dem ich nochmal darauf hinweise, dass kein Vertrag entstanden sei. Er selbst müsse erst aktiv werden, wenn ein Gericht eingeschaltet würde.
      Ich bräuchte aber auch garnichts zu tun, solange kein Gericht eingeschaltet würde, denn dem Vertrag hätte ich ja bereits widersprochen.
      Eine Klage wegen Beleidigung wäre auf jeden Fall erfolgversprechend, aber ob ich mir das antun wolle...???

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    • Ich warte..und warte...und warte...auf die Anzeige. Wie lange dauert das eigentlich, bis so ein Wisch eintrudelt? Und wenn ich zu der Zeit gerade im Sommerurlaub bin, und das Ding nicht zugestellt werden kann, was dann?

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    • ch warte..und warte...und warte...auf die Anzeige. Wie lange dauert das eigentlich, bis so ein Wisch eintrudelt? Und wenn ich zu der Zeit gerade im Sommerurlaub bin, und das Ding nicht zugestellt werden kann, was dann?


      Wartest du nun auf eine Strafanzeige oder Klageschrift ?

      Eine Strafanzeige bekommst du so nicht zugestellt. Du bekommst irgendwann mal ( dauert teilweise Monate ) eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Diese Vorladung kommt entweder von der Polizei ( kommt diese Vorladung von der Polizei, brauchst du bei diesem Termin nicht zu erscheinen, wenn du nicht möchtest) oder von der Staatsanwaltschaft direkt ( der Vorladung der Staatsanwaltschaft musst du folge folge leisten ).

      Falls du auf eine Klageschrift wartest, so kann das auch durchaus einige Zeit dauern, bis diese zugestellt wird. Letztlich ist es auch davon abhängig, wie schnell der Kläger den Kostenvorschuss an die Gerichtskasse zahlt. Die Zustellung der Klageschrift erfolgt per Postzustellungsauftrag ( Gelber Briefumschlag )
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"