Angebot an den unterlegenen Bieter ist fälschlicherweise beim Dritthöchsten gelandet

    • Du solltest dem gegnerischen Anwalt die Mails vorlegen, in denen Du nach der Bankverbindung zwecks Rücküberweisung gefragt hast. Biete an, das Geld an die Kanzlei zu überweisen. Dies zeigt deinen guten Willen und beweist gleichzeitig, dass der Gegner nicht auf deinen Vorschlag und den Widerruf des Kaufvertrags eingegangen ist. Ausserdem hast Du dann eine Bankverbindung und bist das Geld, welches ohnehin nicht deines ist, los.

      Ich denke mal, dass der RA der Gegenseite seinem Mandanten danach von weiteren Schritten abraten wird.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nöö! Dafür ist es zu spät. Der gegnerische Anwalt hat ja schon in seinem Schreiben Mitte Mai angedroht, solle ich seinen Forderungen nicht nachkommen, dann wird er unverzüglich eine Klage anstrengen. Das wird also geschehen sein, und darauf warte ich jetzt.
      Wie gesagt, mein Anwalt sagte, dass ich nichts zu befürchten habe, da ich ja dem Vertrag widersprochen habe. Ich will jetzt auch keinen guten Willen mehr zeigen, das habe ich bereits getan.
      Ich will jetzt, dass es für die Gegenseite teuer wird... :tongue:

      Irgendwann ist es nämlich mal gut mit gutem Willen...

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von joese ()

    • So, das wars! Am Freitag kam ein Brief des gegnerischen Anwalts, daß sein Mandant auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet, sofern das bereits gezahlte Geld bis zum 10.8. zurücküberwiesen wird.
      Jetzt bin ich fast ein wenig enttäuscht... :S

      Und für diese Erkenntnis hat der Mandant jetzt also gute 2 Monate gebraucht... Na immerhin durfte er sicherlich seinem Anwalt etwas zahlen für die beiden Briefe....
    • War doch nen gutes geschäft für deinen Gegner :) 190+ mehrwertsteuer (erstberatung) dazu 2 Brieflie und das für 50 euro die er jetzt bekommt (welche er auch so gekriegt hätte). also sollche sachen würde ich an seiner stelle öfters machen kurbelt ungemein die binnenwirtschaft an :) zu mindestens bei den Acvokarten :).
    • Jaja, es kommt hier aber auf den Autrag an, wenn der Mandant den RA beauftragt, ein Schreiben zu fertigen und das Ding vorher kurz daraufhin zu prüfen, dann fällt bei einem Geschäftswert von bis zu 300 Euro eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 RVG an, das dürften dann 1,3 mal 25,00 Euro + anteilige Portokosten von 20% des Werts, sein...darauf kommen nochmal 19% Umsatzsteuer.....
      Also 32,50 + 6,50 + 7,41 = 46,41 Euro !

      In deinem Link steht auch

      maximal 190,00 €


      und diese Erstberatung sollte sich bei einem guten Anwalt nicht auf so ein Larifarischreiben beziehen !
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