Du solltest dem gegnerischen Anwalt die Mails vorlegen, in denen Du nach der Bankverbindung zwecks Rücküberweisung gefragt hast. Biete an, das Geld an die Kanzlei zu überweisen. Dies zeigt deinen guten Willen und beweist gleichzeitig, dass der Gegner nicht auf deinen Vorschlag und den Widerruf des Kaufvertrags eingegangen ist. Ausserdem hast Du dann eine Bankverbindung und bist das Geld, welches ohnehin nicht deines ist, los.
Ich denke mal, dass der RA der Gegenseite seinem Mandanten danach von weiteren Schritten abraten wird.
Ich denke mal, dass der RA der Gegenseite seinem Mandanten danach von weiteren Schritten abraten wird.
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger