Notebook mit Herstellergarantie gekauft- BIOS passwortgeschützt + keine Rechnung

    • Notebook mit Herstellergarantie gekauft- BIOS passwortgeschützt + keine Rechnung

      Hallo Leute,

      ich habe bei Ebay ein Notebook ersteigert, und einige Probleme mit Diskrepanzen zwischen Auktionstext und Realität.

      Im Text hiess es:
      Zustand:
      Das Notebook befindet sich in einwandfreiem Zustand und funktioniert tadellos.Keine Kratzer oder Pixelfehler.

      Garantie:
      Das Notebook verfügt über eine Restgarantie bis 20 Mai 2012. Der Kauf ist für sie also völlig risikofrei.

      Auslieferung:
      Das Notebook wird mit dem originalen Betriebssystem vorinstalliert ausgeliefert,Akku, Netzteil, Treiber.
      Folgendes stellte sich mir nach Auspacke dar: Das Gerät hat eine leichte Delle am Scharnier, es lag keine Rechnung bei, das Bios ist passwortgeschützt (unbekanntes Passwort), im Gerätemanager von Windows werden einige Geräte als unbekannt gelistet.

      Der Verkäufer stellte es im Folgenden so dar: Er haben den Laptop nur für einen Freund verkauft, sehe sich lediglich als Vermittler, könne mir eine Rückabwicklung oder 100€ Nachlass anbieten, beides für mich keine akzeptable Lösung, da ich Student bin und mit dem Laptop zu Semesteranfang gerechnet habe. Er beruft sich zudem auf seine Stellung als privater Verkäufer, hat seit Januar aber ein Verkaufsvolumen von mehr als 7000€.

      Vielleicht kann mir jemand sagen, was ich hier noch tun kann?

      Vielen Dank und viele Grüße,
      m.-a.
    • Hallo m.-a.,

      das BIOS- und ein eventuell gesetztes HDD-Passwort sind keine echten Hürden, um den kompletten Zugang zum Notebook zu verwehren. Du brauchst bloß die CMOS-Batterie ein paar Sekunden aus seinen Sockel zu entfernen und sämtliche Passworte sind perdu. Allerdings musst Du anschließend das BIOS neu konfigurieren. Wenn Du keine Ahnung von den BIOS-Einstellungen hast, dann lade die Default-Konfiguration. Das ist eine eigene Option in der Übersicht, wenn Du das BIOS aufrufst. Damit läuft dann das Notebook nicht im High-End-Modus, aber es läuft.

      Leider hast Du nicht geschrieben, um welchen Hersteller es sich bei Deinem Notebook handelt. Bei den meisten Herstellern brauchst Du gar keinen Kaufbeleg mehr. Ob auf das Teil noch Garantie besteht, klärt der Hersteller über die Serien-Nummern.

      Den rechtlichen Aspekt schenke ich mir, da Du ja an einer Rückabwicklung nicht interessiert bist.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Da her an dem Privatstatus des Verkäufers gezweifelt wird, wäre ein Link zur Auktion sehr sinnvoll, damit man sich selbst ein Bild davon machen kann.

      Im übrigen hat der Verkäufer mit dem Angebot der Rückabwicklung oder einem Preisnachlaß der rechtlichen Aspekten genüge getan. Daher frage ich mich, welches deine Forderungen sind, m.-a. Was genau möchtest du durchsetzen? Ob hier Schadensersatz in Betracht kommt, wenn bei einer Rückabwicklung der Vertrag nicht erfüllt worden ist, bezweifle ich, wäre aber noch zu klären.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo Doppelklicker und biguhu,

      vielen Dank ersteinmal für Eure Antworten.
      Hier die Artikelnummer zur Auktion:

      Das mit dem Biospasswort ist leider nicht so einfach, da die professionellen Geräte von HP seit geraumer Zeit gegen künstliche Stromausfälle und dergleichen immun sind, weswegen der Verlust des Passwortes einem Totalschaden gleichkommen kann. Was micht wurmt, ist die Tatsache, dass der Verkäufer doch recht häufig mit Laptops handelt und sich des Problems mit dem Passwort hätte bewusst sein sollen. Was ich von Ihm will, ist Nachbesserung, zumindest ein dahingehender Versuch, und keine einfache Ausrede wie: "Habe ich sowieso nicht zu verantworten, damit werde ich mich nicht beschäftigen, ist sowieso nicht mein Gerät."
      Und mit der Garantie: Naja, vielleicht ist HP etwas pingelig, aber das ist nicht mein erstes Erzeugnis dieser Firma, und einen Kaufbeleg musste ich bisher immer vorlegen.

      Viele Grüße,
      m.-a.
    • m.-a. schrieb:

      Was ich von Ihm will, ist Nachbesserung

      Der Verkäufer hat aber nun mal das Recht, die Nachbesserung abzulehnen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit der Rückabwicklung und eines Preisnachlasses. beides ist die Angeboten worden, so daß von der rechtlichen Seiten alles korrekt abgelaufen ist. Du wirst dich also entscheiden müssen zwischen den beiden Varianten.

      In der Tat stimme ich dir zu, daß der Verdacht des gewerblichen Handels hier sehr nahe liegt. Wird dir aber nicht viel bringen.

      Ein Tip für die Zukunft: Laß die Finger von Verkäufern mit so einem miserablen Bewertungsprofil. Nicht nur die negativen und neutralen sind bedenklich, vor allem die Detailbewertungen sprechen eine sehr deutliche Sprache. Hier hätte ich nie und nimmer ein teures Gerät gekauft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das mag ja sein, mea culpa, da war ich wohl bedingt durch meine bisher relativ guten Erfahrungen bei Ebay etwas blind, aber ein bisschen Arbeit muss für den Verkäufer doch drin sein, ich hab' auch schon unbewusst fehlerhafte Sachen verkauft und musste mit etwas mehr Aufwand und Mühe dafür gerade stehen.

      Eben ist das hier als Nachricht reingekommen:
      Doch das Passwort hat er, darum gings ja nicht, ich wollte mich nur nicht
      mehr mit den ganzen anderen Sachen beschäftigen müssen bzw. als Vermittler
      stehen.Mfg

      Ich sehe das doch richtig: Der Anbieter des Artikels ist mein Vertragspartner, oder?
    • Ich weis garnicht wo dein problem liegt.

      1. du nimmst das angebot an ich würde wandlung nehmen. oder

      2. du machst nen richtig grosses juristisches fass auf, wenn du pech hast und die juristen die sache genau so sehen wie die user hier, schmeisste noch nen netten haufen geld hinter her.



      ich bin ja schon so manches mal auf der palme und kurz vorm RA, aber bei so einem angebot retoure und stressfrei leben ist einfach besser so. und wenn ich mir die notebook preise anschaue. das notebook nicht zum zocken etc nutzen will, dann bekomme ich für den preis mit sicherheit ein gutes neues notebook.
    • @m.-a: Was willst du dem? du sagts du rechnest mit dem Laptop für semesterbeginn. Dann mach doch mit dem VK ein Rückabwicklung und geh mit den 700 Euro in den nächsten blöd oder geizmarkt und hol dir da einen Laptop ich hab auch nen Laptop den ich früher in Berufsschule und auf Lehrgängen mithatte. Wenn man das teil nur zum arbeiten braucht reicht so ein 500-600 euro teil aber dicke.