50.000 Pfund Geldstrafe für Pushen !

    • 50.000 Pfund Geldstrafe für Pushen !

      50.000 Pfund Geldstrafe für Shill-Bidding:
      In Großbritannien wurde erstmals ein Verkäufer wegen des Pushens eigener eBay-Angebote verurteilt.
      Von "Shill-Bidding" oder "Pushen" spricht man, wenn jemand auf das eigene Angebot mitbietet oder mitbieten lässt, um einen höheren Preis zu erzielen.
      Der britische Verkäufer gab zehn Verstöße gegen die „Fair Trading Regulations“ zu, wobei jedes dieser einzelnen Vergehen mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000 Pfund belegt wird.
      Ähnliche Urteile sind auch aus den USA bekannt. In Deutschland wurde deshalb meines Wissens noch niemand strafrechtlich verfolgt, aber auch hier könnte das Shill-Bidding als Betrug strafbar sein.
      Quelle: Wortfliter.de
    • In Deutschland wurde deshalb meines Wissens noch niemand strafrechtlich verfolgt, aber auch hier könnte das Shill-Bidding als Betrug strafbar sein.


      Nein, ist es nicht. Ich habe zwar jetzt auf Abruf keinen Link parat, aber es gibt einschlägige Gerichtsurteile, die das Pushen ausdrücklich erlauben. Die Argumentation der deutschen Gerichte ist in solchen Fällen: gibt ein Bieter für einen Artikel ein Gebot ab, so ist dieses Gebot gleichzeitig eine Willenserklärung, für einen Artikel auch den Betrag in Höhe des Gebots zahlen zu wollen. Ob das angegebene Gebot durch Pushen oder durch andere Bieter angenähert wird, ist aufgrund der abgegebenen Willenserklärung für die deutschen Gerichte irrelevant. In Deutschland ist das Pushen also rechtlich ausdrücklich erlaubt, es verstößt in Deutschland höchstens gegen die AGB der entsprechenden Auktionsplattformen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von weiss*nix ()

    • Am ende ist doch jeder Bieter selber schuld wenn man sich über den Tisch ziehen lässt.
      1. man macht sich ne Preisvorstellung und geht nicht höher
      2. man nutzt nen sniffer und bietet nur auf den letzten Drücker.
      Die zeit der Pusher sollte eigentlich vorbei sein, da fast kein Mensch mehr mit nem Modem durchs netz schneckt, und sein gebot gott weis wie früh abgeben muss. und bei so manchem spassbieter könnte man auch meinen er will den preis nur nen bisschen künstlich hoch treiben. Desweiteren wäre es doch an ebay dafür zusorgen das man auf eine auktion max x gebote abgeben darf dann hat es sich ziehmlich schnell aus gepusht aber interessiert wieder mal keinen aus die die auf soetwas reinfallen. daher bevorzuge ich seit jahren sofortkauf stress frei zu dem preis der mir ok erscheint oder angebitvorschläge ist es für mich ok ist gut wenn nein dann eben nein. spass machen auktionen bei ebay schon lange nicht mehr geht zu mindestens mir so. bestimmte artikel werden immer künstlich hoch getrieben was mir die laune verdorben hat aber ich kann damit leben, da es immer mehr sofortkauf und preisvorschläge gibt.
    • senseman schrieb:

      Am ende ist doch jeder Bieter selber schuld wenn man sich über den Tisch ziehen lässt.
      bestimmte artikel werden immer künstlich hoch getrieben was mir die laune verdorben hat aber ich kann damit leben, da es immer mehr sofortkauf und preisvorschläge gibt.

      Genau das ist das Problem ! Das "alte" Ebay mit spannenden Auktionen ist leider u.A. durch Puscherei nahezu ausgestorben. 8o
    • weiss*nix schrieb:

      Die Argumentation der deutschen Gerichte ist in solchen Fällen: gibt ein Bieter für einen Artikel ein Gebot ab, so ist dieses Gebot gleichzeitig eine Willenserklärung, für einen Artikel auch den Betrag in Höhe des Gebots zahlen zu wollen. Ob das angegebene Gebot durch Pushen oder durch andere Bieter angenähert wird, ist aufgrund der abgegebenen Willenserklärung für die deutschen Gerichte irrelevant.



      Das würde ich ganz genau so sehen. Ich sehe darin nicht mal etwas moralisch verwerfliches, geschweige denn etwas Strafbares...
      Wo soll das Problem sein?
    • Doppelklicker schrieb:

      Es lebe die Anarchie

      Anarchie? Auf was bzw. auf welchen Beitrag beziehst Du Dich jetzt? ?( ?( ?(

      Nehmen wir an, ich sehe eine Ware, die seit zwei Tagen bei EBAY angeboten wird und bei 20 Euro steht. Ich biete jetzt 80, weil das der Maximalbetrag ist, den ich zu zahlen bereit bin, und dann warte ich ab. Aktuell halte ich dann das Höchstgebot für bspw. 26 Euro.
      Wenn ich nun durch “pushen “ auf 75 getrieben werde.....so what? Schließlich bin ich bereit, sogar 80 zu zahlen. Und wenn mir das zu viel ist, dann hätte ich eben weniger bieten sollen...
      Was soll daran strafbar sein?
      WO IST DAS PROBLEM?
    • Das Problem ist, dass dieses gegen die Spielregeln verstößt. Weiterhin sind die 75 € (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) nicht durch Kaufinteresse eines Mitbietenden, sondern schlicht durch Betrug zustande gekommen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Betrug? Also ich würde mich nicht betrogen fühlen. Dann hätte ich eben weniger bieten sollen...

      Daß EBAY diese Praxis unterbinden möchte, ist klar, denn damit kann ich als Anbieter einem höheren Mindestgebot aus dem Weg gehen. Ein höheres Mindestgebot als 1 Euro kostet schließlich extra Kohle. Durch Pushen kann ich als Anbieter mein Mindestgebot durch die Hintertür durchsetzen.
      Wie bereits gesagt: Ich kann nichts moralisch Verwerfliches daran entdecken. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, daß in den Ländern, in denen diese Praxis verboten ist, die Justiz vor den monetären Interessen der Industrie eingeknickt ist...
      Die Frage ist, was hier Verwerflicher ist. Das ist eine Frage der Weltanschauung!