Ziehmlich einfach. wenn man einen Mahnbescheid bekommt kann man
1. Widerspruch einlegen oder
2. man widerspricht dem Mahnbescheid und geht in das Streitigeverfahren, damit geht der Mahnbescheid direkt vor Gericht kommt, womit der Gläubiger gezwungen wird die Karten offen zulegen. In diesem Fall wo der Schuldner halt im Recht ist wir die Sache für den Gläubiger recht teuer RA sowie Gerichtskosten.
1. Widerspruch einlegen oder
2. man widerspricht dem Mahnbescheid und geht in das Streitigeverfahren, damit geht der Mahnbescheid direkt vor Gericht kommt, womit der Gläubiger gezwungen wird die Karten offen zulegen. In diesem Fall wo der Schuldner halt im Recht ist wir die Sache für den Gläubiger recht teuer RA sowie Gerichtskosten.