Da einerseits dieses Thema seit Jahren gerade im Zusamenhang mit den Fake-Shops unverändert aktuell ist und ich andererseits selbst (meine eigenen) Verweise auf ein anderes Forum nicht für besonders sinnvoll halte, habe ich den Beitrag mal hier rein kopiert.
Kontovermietung ist als Geldwäsche strafbar!
Aus gegebenem Anlass möchten wir wieder einmal davor warnen, das eigene Konto gegen einen Fest– oder Provisionsbetrag anderen Personen oder “Firmen” als Empfängerkonto zu “vermieten”.
Meist handelt es sich bei den Kontovermietern um Personen mit geringem Einkommen, die ihre Situation mit dem vermeintlich günstigen Angebot verbessern wollen.
Das böse Erwachen kommt aber, wenn der ganze Zusammenhang auffliegt.
- Entweder wird im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen das Konto “eingefroren” und weitere Kontoverfügungen — auch aus legalen Einkünften — sind nicht mehr möglich. Oder die Bank wird selbst aufgrund von Mitteilungen aktiv und sperrt das Konto.
- Anschließend wird der Kontovermieter sich strafrechtlich mit den Vorwürfen Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) (Beihilfe oder Mittäterschaft, gewerbsmäßiger Betrug) auseinandersetzen müssen und riskiert Geld– oder Freiheitsstrafen.
- Die kontoführende Bank kündigt das Konto und eine Mitteilung an die SCHUFA erfolgt. Da dieser SCHUFA-Eintrag den Hinweis auf “Kontenmissbrauch” enthält, wird es in der Zukunft schwer bis unmöglich, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffen.
- Die Betrugsopfer können und werden gegen den Kontoinhaber zivilrechtliche Forderungen in Höhe der unrechtmäßig empfangenen Geldbeträge zuzüglich eventueller Anwaltts– und Gerichtskosten und Zinsen geltend machen.
- Die Konteninhaber werden im schlimmsten Falle auch noch recht massiv mit dem Umstand konfrontiert werden, dass sie sich mit Elementen der organisierten Kriminalität (OK) eingelassen haben. Szenarien wie Nötigung, Bedrohung, Erpressung, Körperverletzung sind keineswegs Hirngespinste, sondern brutale Realität!
Hier eine nicht mehr ganz taufrische, aber immer noch aktuelle, Presseveröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 05.05.2005:
BaFin warnt vor einer Tätigkeit als “Finanzagent”
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf vermeintlich lukrative Jobangebote für eine Tätigkeit als “Finanzagent” einzugehen. Neben einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme droht “Finanzagenten” dabei insbesondere die Gefahr, wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen strafrechtlich belangt zu werden. Darüber hinaus können unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtliche Schritte der BaFin nach sich ziehen.
Auf Internetseiten und per E-Mail sprechen unseriöse Anbieter derzeit gezielt Inhaber von Bankkonten in der Bundesrepublik Deutschland an, um sie für eine Tätigkeit als “Finanzagent” zu gewinnen. Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese nach Abzug der versprochenen Provision möglichst umgehend per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person zu überweisen. Zur Begründung dieser Abwicklungsmethode verweisen die Anbieter u.a. auf die Kostenersparnis gegenüber Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen.
Die auf das Konto des “Finanzagenten” überwiesenen Gelder stammen dabei meist von Dritten, die Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der “Finanzagent” dient demnach lediglich dem Zweck, die illegal erlangten Gelder schnell an die Täter im Ausland zu überweisen, um deren Transferwege zu verwischen.
Da die “Finanzagenten” für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie gewerbsmäßig das Finanztransfergeschäft. Sie erbringen damit Finanzdienstleistungen, für die eine schriftliche Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Die BaFin hat bereits erste Verwaltungsverfahren gegen einzelne “Finanzagenten” eingeleitet.
Bonn/Frankfurt a.M., den 05.05.2005
Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.