Gewerblicher Verkäufer bietet unter neuem Namen privat an - bebietet möglicherweise eigene Auktionen

    • Hallo ...

      Ob gewerblicher Anbieter oder nicht ist vor allem entscheidend für die Rechte, die ein privater Kunde bei Vertragsabschluss hat oder eben nicht, vor allem geht es um das Widerrufsrecht und die Sachmängelhaftung.

      Wer also gewerblich handelt und sich als privater "tarnt", der versucht potenziell sich einen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen.

      Die "10 gebrauchten Unterhosen" sind sicherlich ein wenig übertrieben formuliert, aber es gibt Urteile, in denen Leute von Richtern als gewerbliche Händler eingestuft werden, weil sie ihren Dachboden entrümpelt haben und dabei auf 40, 50 Auktionen im Jahr gekommen sind.

      Was davon zu halten ist, darüber mag man streiten, aber es ist nun einmal Tatsache, dass jemandem so etwas passieren kann.

      Was "Deine" gewerblichen, aber steuerbefreiten Anbieter betrifft: Mag sein, dass sie von der Umsatzsteuer befreit sind, aber auch diese sind verpflichtet, eine Steuererklärung samt Gewinn-/Verlustrechnung abzugeben und müssen auf die erzielten Gewinne dann auch Steuern zahlen ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Hallo.

      Das ist nicht ganz richtig.

      Da ich mich nicht so da auskenne habe ich eine Freundin gefragt die Buchhalterin ist.

      Sie meinte zu mir die sind selbst Doof wenn die Steuerfrei Arbeiten , da die dann keine ausgaben absetzen können.Und die haben die ja auch wie ich an den Bewertungen sehen kann..

      Und das die dann Steuern Zahlen müssen ist Ihr jetzt nicht bekannt.

      Aber 100% kann Sie es mir auch nicht sagen!!!

      Dann wollte ich sagen wenn einer hier sofort was kauf dies darf er das ist laut Ebay AGB nicht verboten!!!

      Ein Tipp an 0173-Jessica.

      Sie haben ja den Ebay Namen und die Mail Drucken Sie sich hier das aus geben es Ihrem Bruder und machen Sie eine Anzeige.

      Ich lese hier raus das einer Ihnen schaden will!! Und nicht helfen bei etwas...

      Mit freundlichen Grüßen
    • Oh Gott, welch' mangelnder Sachverstand trifft hier gebündelt in diesem Thread in Erscheinung. Ein gewerbl., der keine Ahnung von seinem Handwerk hat.Eine Buchhalterin, die sich ihr Lehrgeld auch lieber zurückzahlen lassen sollte. Und die Ratschläge von Thomas45 würde ich als Ratsuchender auch eher in Zweifel ziehen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • 0173-jessica schrieb:

      Hallo.

      Erstes bedanken wir uns bei unerm Kunden der uns den Link zugeschickt hat.

      4.Wenn der Kunde der das hier schreibt keine Ahnung von Klarlack hat soll er es lassen.Erstens kostet die Dose nicht 13 € sondern 13,99€.
      Der soll uns mal sagen was anderas am 2K Klarlack ist aus der Dose und aus der Pistole. Ist nur einer wir müssen die Pistole nicht sauber machen und es geht schneller!!

      5.Wenn ein Kunde ein Problem hat und sich nicht meldet können wir da nicht weiter helfen oder??!!!

      6. Es ist immer schön wenn Kunden oder wer das hier angefangen hat schreibt ohne seinen Namen und so weiter zu sagen.Weil der weiß was in dann erwartet.

      8.Wir werden es rausfinden wer dahinter steckt und versucht uns schlecht zu machen...
      Vorweg möchte ich eines ganz, ganz deutlich erwähnen. Ich ziele nicht im geringsten darauf ab Ihnen/dir zu schaden. Und wie du siehst hat alleine dieses Thema schon sehr viel nützliches für dich hervor gebracht, alleine was die Aufklärung in Rechtsfragen betrifft. Nicht zuletzt können so teure Abmahnungen vermieden werden. Und ICH habe dir niemals eine E-Mail geschrieben, mag sein das dies ein anderer aus dem Forum oder von sonst wo übernommen hat (wundern würde es mich nicht), ich jedenfalls nicht.

      Zu Punkt 4:

      99 cent hin oder her, das spielt nun wirklich keine Rolle. Es ist nicht meine Aufgabe dir hier zu erklären was der Unterschied zwischen welchen Lacken ist, aber wenn dieses Thema schon angesprochen wird, kann selbst ich als Laie dir sagen das alleine die Verglibung bei solchen Teilen eine große Rolle spielt (wurde im Syndikat-Forum mehrfach durchgesprochen) und der von dir verwendete Lack nicht ausreicht um über einen längeren Zeitraum ausreichend Schutz zu bieten. Der Kunde bewertet für üblich kurz nach Erhalt der Ware. Was aber wenn (wie schon geschehen!!! - auch an den Bewertugen erkennbar - Thema mesenhoeller123) nach einiger Zeit Probleme auftreten? Z.b das Teil vergilbt in kurzer Zeit / löst sich. Und hier kommt es zu einem weiteren Problem! Als privater Verkäufer schließst du die Gewährleistung meist aus, wie in deinen Auktionen geschehen. Und das bei Teilen die du selbst gefertigt hast. Wie gesagt, ich bin nicht vom Fach, wage aber zu behaupten das dein Hintergrundwissen und deine Fertigkeiten in Sachen Carbon in etwa deinem Wissen um die Pflichten als gewerblicher Verkäufer entsprechen.

      Was erwartest du? Nur weil hier mal EINER seine Meinung sagt? Soll jemand all die Leute anschreiben die negativ oder neutral bewertet haben oder sich in anderen Foren beschweren, damit auch die hier Ihre Erfahrungen berichten? Wie wäre es hiermit (Zitat Bewertungsprofil) "Qualität sehr schlecht. Hätte in der Beschreibung stehen müssen ! NIEMALS wieder"

      Damit wäre dir sicher weit weniger geholfen. Und drohst du dann all diesen Leuten, deinen ehemaligen Kunden, weil sie Ihre Meinung sagen? Gehst du wegen jeder neutralen oder negativen Bewertung zum Anwalt?

      Mein Golf ist mir einiges wert, und ich werde künftig sicherlich genauer darauf achten was ich von wem kaufe. Carbonteile jedenfalls so schnell keine mehr.

      Obendrein liegst mit nahezu 90% all deiner Aussagen hier sowas von falsch.

      Und nochmals kurz zum Thema Grenze zwischen privat und gewerblich:

      (Zitat, Quelle: wortfilter.de/News/news3423.html)
      Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. (Aktenzeichen 21 C 185/04)
      68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist.
      OLG Frankfurt am 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04
      39 Verkäufe in fünf Monaten bei eBay sind „Handeln im geschäftlichen Verkehr“.
      LG Berlin am 09.11.2001, Aktenzeichen 103 U 149/01
      Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).
      Sicherlich alles ein wenig übertrieben, bei dir handelt es sich aber nicht eben mal um 70 Artikel aus deinem Haushalt die zudem noch unterschiedlicher Art sind und nicht in größeren Mengen verkauft werden und obendrein bietest du ja mittlerweile wieder gewerblich an. Alleine hierfür wäre eine Abmahnung möglich, und das wäre bei weitem nicht die Einzige. Überlege welche Kosten das mit sich bringen würde. Da kommen ordentliche Beträge zusammen. Zeig mal deinen Kunden dieses Thema hier :thumbsup:
      Einfach den Ball flach halten und den ein oder anderen gut gemeinten Rat der Leute hier warnehmen. Andernfalls sind über kurz oder lang sowieso etliche Probleme vorprogrammiert, stell dir mal vor nich irgend ne Privatperson sondern eine große Firma oder gar irgend ein Konzern wird auf deine Angebote aufmerksam.

      Ich klinke mich hiermit aus, da dies sonst eh nur in einem Streit ausartet. Aber eines noch, du und Thomas45 kennt euch nicht zufällig? Rein vom drüber fliegen ähnelt sich eure Schreibweise doch ein wenig und ich meine, du und mesenhoeller123 kennt euch doch auch. (... ... ...)

      So und ich darf jetzt in die Arbeit fahren damit ich morgen bei schönem Wetter im Bett liege und auf die nächste Schicht warte. Und am Wochenende regnet es dann wieder. Top :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von AC-Service-T ()

    • Dann giessen wir doch einmal etwas Öl ins Feuer :D :

      Auf mein Post:

      Drapondur schrieb:

      Mich würde einmal interessieren, was Deine persönlichen Motive bei dieser Sache sind.

      Geht es Dir einfach nur darum, Dich für irgendwas zu "rächen", weil Du mit diesem VK Ärger hast?
      Oder geht es Dir darum, dafür zu sorgen, dass er mit diesen möglicherweise unlauteren Machenschaften aufhört?

      ...
      antwortest Du ganz klar:

      Ersteres - und würde man grundsätzlich alles einfach so hinnehmen was einem passiert, dann gute Nacht.
      Wie passt denn das zu:

      Vorweg möchte ich eines ganz, ganz deutlich erwähnen. Ich ziele nicht im geringsten darauf ab Ihnen/dir zu schaden.
      ?(

      Und jetzt: Ring frei !!! :D :D :D
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Eines ist mir vorhin noch aufgefallen, geht aber jetzt mehr um meinen PC. Biguhu hat folgenden Link zu eBay gepostet:

      [ebay='Zur Auktion','']120579644185[/ebay]

      Warum ist der Artikel nicht über die eBay-Suche zu finden und auch nicht in den "weiteren auktionen" / shop etc? Da verschwinden mal eben Bewertungen, dann jetzt sowas, bin ich schon zu alt für eBay?

      Früher, ja früher war das noch besser ;)
    • @Drapondur

      Hauptsache du hast deinen Spaß :D

      Deine Fragestellung damals war aber auch ein wenig anders, als die Behauptungen von 0173-jessica. Aber wenn man es so direkt gegenüberstellt liest es sich komisch, das stimmt. Ich war zum Themenbeginn noch ein gutes Stück weit verärgerter. Mir geht es drum das ich niemandem persönlich schaden will, sondern Infos und Mithilfe gesucht hatte, da ich kein eBay-Guru bin. Man klärt sich eben auf wie "ausgeliefert" man ist und wie viel zuschauen quasi sein "muss". Ich hatte ja keine Ahnung das sich der Verkäufer dann hier anmeldet und was dabei heraus kommt. Um ehrlich zu sein bekomme ich bei so viel nicht vorhandenem Fachwissen ein wenig Mitleid. Im weiteren werden u.U wieder Käufer geschädigt, obs ihnen gleich oder nach paar monaten auffällt. Aber mal ehrlich, mit jedem weiteren Satz rutsche ich weiter in dein "Feuer", obgleich ich mich eigentlich nur rechtfertigen wollte. Möchte ich oder jemand anders der Person explizit schaden gäbe es weit effektivere Methoden, das auktionshilfe.info forum ist da wohl ein eher ungeeigneter Pranger, aber einen solche habe ich auch nicht gesucht. Oder ist hier eine große Golf community? Des weiteren steht die Frage bezügl. Versteuerung immer noch offen, so wie viele weitere, aber wie Ihr schon gesagt habt wird das die Mitbewerber ggf mehr interessieren als mich/uns hier.

      Ich hoffe das Thema hat sich damit für mich erledigt, evtl meldet sich ja noch jemand anders zu wort. Punkt aus Ende :!: (Danke ;) )
    • Eins noch, dann ist schluss. Ich hatte oben was von Problemen mit der Oberlfäche erwähnt aber das wird in den AGB´s beider, sowohl 0173-jessica als auch bei mesenhoeller123 ganz einfach gelöst. Was man da auf dauer an Erfahrugen sammelt...

      "Gewährleistung
      Wettbewerbsteile,gebrauchte Teile,Hochglanzpolierte,Verchromte,Vergoldete Kohlefaser Teile sind von der Garantie ausgeschlossen.Bei allen anderen Teilen gewähren wir die Herstellergarantie.Gewährleistungsansprüche gewähren wir nur bei offensichtlichen Mängeln,wenn diese uns schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach erhalt der Ware mitgeteilt werden.Bei berechtigten Mängeln wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet.Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.Generell ausgeschlossen sind alle Schäden die durch die nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung,Montage,Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile.Bei Neuteilen die wir veredelt ( Poliert,verchromt oder vergoldet ) haben oder anbieten,können wir keine Garantie oder Gewährleistung gewähren,da gegenüber dem Hersteller alle Ansprüche durch die Bearbeitung erloschen sind. Bei Polierten,Verchromten ,Vergoldeten,Kohlefaser Teilen wird keine Garantie auf Oberflächenhaftung und Oberfläche gegeben"

      Bye bye
    • Vielmehr zieht es mir bei diesem Satz die Schuhe aus:

      Gewährleistungsansprüche gewähren wir nur bei offensichtlichen Mängeln,wenn diese uns schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach erhalt der Ware mitgeteilt werden.

      Das wird ja immer besser. Schon mal etwas vom BGB und 24 Monate Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gehört? Hier wird geradezu gebettelt um eine Abmahnung und ein Gerichtsverfahren von Kunden, die ihr Recht durchsetzen. Man hat fast schon den Eindruck, diese AGB wären einfach ausgedacht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bastel mal ne AGB, das ist so fein, wie ich sie will - das ist doch klar, ich guck doch nicht ins Büchlein rein...der Kunde der hat gar kein Recht - deutsche Gesetzte sind doch schlecht.Ich bastel hier, das macht doch Spaß...wenngleich ich gegen Wände ras :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • AC-Service-T schrieb:

      Eines ist mir vorhin noch aufgefallen, geht aber jetzt mehr um meinen PC. Biguhu hat folgenden Link zu eBay gepostet:

      [ebay='Zur Auktion','']120579644185[/ebay]

      Warum ist der Artikel nicht über die eBay-Suche zu finden und auch nicht in den "weiteren auktionen" / shop etc? Da verschwinden mal eben Bewertungen, dann jetzt sowas, bin ich schon zu alt für eBay?

      Früher, ja früher war das noch besser ;)
      ich kann das über die Suche finden shop.ebay.de/?_from=R40&_trksi…C3%9F+Leiste+C-S%C3%A4ule
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo.

      Ich wollte nur noch sagen hier sind Leute die sind Anwalt Richter Buchhalter und so weiter in einem aber haben den ganzen tag Zeit mehr muss man nicht sagen!!!

      Es ist schon komisch das wir ein Gesetzt haben für alle Online Verkäufer aber ich glaube die Großen Online Verkäufer wissen schon vorher wer bei den Kauft und deswegen können die vorher die Widerrufsbelehrung zusenden .

      Bei Beispiele Otto sind 2 Wochen.wieso wenn ein Monat!!!


      Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV und auch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: OTTO (GmbH & Co KG), 20088 Hamburg.

      Neckermann 14 Tage wieso wenn es ein Monat sein soll!!





      Widerrufsrecht
      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, jedoch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

      • Brief: neckermann.de GmbH, Kundenbetreuung, Hanauer Landstr. 360, 60260 Frankfurt
      • E-Mail: service@neckermann.de
      • Fax: 0180-55 40 404 (14 Ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct./Min.)




        [align=left]Schreibt einfach weiter mir ist es zu blöde hier zu schreiben mit Leuten die alle § kennen aber die Großen kennen die nicht..[/align]
    • Thomas45 schrieb:

      aber ich glaube die Großen Online Verkäufer wissen schon vorher wer bei den Kauft und deswegen können die vorher die Widerrufsbelehrung zusenden .

      Ach, und wie macht ihr das bei ebay? Habt ihr eine Glaskugel, die euch sagt, wer die Auktion gewinnen wird und somit der Käufer sein wird. Oder habt ihr die Mail-Adressen aller 20 Millionen ebay-Mitglieder gekauft und schickt schon mal vor Auktionsende 20 Millionen Mails heraus?

      Versuch doch mal ein wenig mitzudenken, bevor du so etwas schreibst...

      Ihr werdet im übrigen auch heute noch viele Händler bei ebay finden, die wie ihr die Gesetzeslage nicht verstanden haben oder verstehen wollen. Da ist sogar der eine oder andere Powerseller dabei. Genau deshalb ist es für Abmahner ein so lukratives Geschäft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Lasst Thomas45 & Co. doch einfach mal machen ... vielleicht haben sie ja Glück und ihnen wird niemals irgendetwas passieren :D ...

      Im übrigen beginne ich allmählich daran zu zweifeln, ob Thomas überhaupt versteht, was er da per Drag´N´Drop rüberkopiert. Und seine offensichtliche Formulierungsschwäche räumt diese Zweifel bei mir auch nicht gerade aus.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • 0173-jessica bietet wieder an und hat seine Angebote nach unseren Ratschlägen überarbeitet:

      [ebay='Zur Auktion','']120582036709[/ebay]

      Impressum nun mit Namen (aber, ob der abkekürzte Vorname nicht Abmahner auf den Plan ruft?):

      J. Weiss
      Knüwenstraße 50
      58099 Hagen

      Gewerblich ist das Konto nun auch!

      Die Widerrufsfrist ist nun bei einem Monat. Das wäre aber ab heute gar nicht mehr notwendig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ... damit ist dieser Mensch aber auf der sicheren Seite. Ich habe es auch bei einem Monat belassen, da ich nicht sicherstellen kann, dass der Kunde spätestens nach 24 Stunden die WRB nochmals zugesand bekommt. Auch ich habe Familie und nutze gerne verlängerte Wochenenden, wie Ostern oder Pfingsten für Kurzurlaube. Und ich nutze kein Afterbuy ...
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