Verstehe Deine Bemerkung nicht. Das Gesetz sagt (frei interprettiert), dass die Widerrufsfrist auf 14 Tage begrenzt werden kann, wenn der Verbraucher unmittelbar nach Vertragsschluss über seine Rechte unterrichtet werden kann. Unverzüglich wird von den Juristen so interpretiert: erste sich bietende Gelegenheit Ein Zeitraum > 24 Stunden wird im Regelfall nicht mehr als unverzüglich gelten. Ansonsten gilt weiterhin die 1Monatsfrist.
Das ich damit nicht ganz falsch liege, bedeutet mir auch die WRB von Protected Shops. Eine der ersten Fragen lautete sinngemäß: Können Sie sicherstellen, dass der Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss über seine Rechte in Schriftform informiert wird? Ich habe mit NEIN geantwortet und erwartungsgemäß 1Monat geliefert bekommen.
Das ich damit nicht ganz falsch liege, bedeutet mir auch die WRB von Protected Shops. Eine der ersten Fragen lautete sinngemäß: Können Sie sicherstellen, dass der Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss über seine Rechte in Schriftform informiert wird? Ich habe mit NEIN geantwortet und erwartungsgemäß 1Monat geliefert bekommen.
Lord of the Motherboards
Leiter Kundenzufriedenheit
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