Gewerblicher Verkäufer bietet unter neuem Namen privat an - bebietet möglicherweise eigene Auktionen

    • Gewerblicher Verkäufer bietet unter neuem Namen privat an - bebietet möglicherweise eigene Auktionen

      (vorweg, alle Angaben ohne Gewähr, da ich mir nicht 100%ig sicher sein kann, für ebay dürfte es aber ein leichtes sein)

      Hallo,

      Hier vorweg einige Artikelnummern des Verkäufers:

      [ebay='Angebot 1','']120576171412[/ebay]
      [ebay='Angebot 2','']120576177510[/ebay]
      [ebay='Angebot 3','']120575547006[/ebay]

      Link zu einer ebay-Auktion:
      [ebay='Link','']120575547006[/ebay]

      Es laufen derzeit immerhin 79 Auktionen zur gleichen Zeit, teilw. Artikel die bereits einemal eingestellt und verkauft wurden, was anhand der Bewertungen sehr leicht überprüft werden kann. In den derzeit 10 vorhandenen Bewertungen für den Verkäufer taucht einmal der Name mesenhoeller123 auf (Bewertung am 27.05). Komisch nur, das 0173-jessica nicht zurück bewertet und noch viel komischer, das 0173-jessica am 13.05.10 bei mesenhoeller123 gekauft hat, und zwar ganze drei Artikel.

      1. stellt sowohl mesenhoeller123 (gewerblich bei ebay gemeldet) die carbonteile selbst her - bezieht die dafür nötigen Teile über ebay (anhand der Bewertungen ersichtlich)
      2.stellt auch 0173-jessica (privat angemeldet mit shop :thumbsup: ) die Teile selbst her, auch hier anhand der Bewertungen ersichtlich und für jeden Fachmann klar
      3. kauft mesenhoeller123 bei 0173-jessica und anders herum (Bewertungsbetrug, selbstbebieten eigener Auktionen)

      Kenne ich den Verkäufer schon aus einem anderen Forum, da sich dort mehrere Leute über die schlechte Qualität der angebotenen Carbonteile beschweren. Bei einem platzt der Lack ab, kein Wunder, denn wenn ich es richtig sehe kauft er diesen für 13,- Euro pro Sprühdose(! - für ein Erstklasseprodukt, hochglanz, jaja) ein.

      Wenn überhaupt könnte es möglich sein, das der erst am 28.04. bei ebay angemeldete Account 0173-jessica seiner Freundin, Oma oder sonst wem gehört. Logt sich aber sicher stets mit der gleichen IP ein, Lieferadresse für die eingekauften Produkte sollte gleich sein, natürlich letztlich noch die sache mit dem "privat"... dier Artikelbeschreibungen (mesenhoeller123) sind ja auch nicht gerade rechtlich abmahnsicher, sofern ich das als Laie beurteilen kann.

      Kann man denn gegen solche schwarzen Schafe nichts unternehmen?!
    • Die Frage ist, ob Du ihm irgendwas beweisen kannst ...

      Und selbst dann stellt sich die Frage, ob es überhaupt wettbewerbs- oder gar strafrechtlich relevant ist.

      Melde ihn bei eBay, aber ob daraufhin etwas geschieht, wage ich aufgrund der bisher bekannten Infos eher zu bezweifeln.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Um zu beweisen das es sich bei beiden Accounts um ein und die selbe Person handelt wäre ggf. ein Testkauf nötig. Wobei es schon sehr deutlich aus den Angeboten hervorgeht:

      1. verkauft einmal der eine Account an den anderen, dann wieder anders herum
      2. seit beim einen Account keine Artikel mehr eingestellt werden (einige neg./neutrale Bewertungen) tritt der andere groß in Aktion
      3. die Bilder und hintergründe ähneln einander
      4. die Produkte sind absolut identisch

      Bezügl. Wettbewerbs- Strafrecht:

      1. verkauft er klar nicht als privatanbieter, entsprechende Gerichtsbeschlüsse ähnlicher und auch im Umfang geringerer Fälle gibt es mehr als genügend
      2. wird es ja wohl das Finanzamt interessieren
      3. auch im wettbewerb verschafft er sich dadurch einen klaren Vorteil, alleine weil er letztlich keine Steuern zahlen muss und so ggf auch günstiger anbieten kann
      4. sind auch die unter anderem Namen gewerblich angebotenen/verkauften Teile bzw die jeweiligen Artikelbeschreibungen schon stark abmahngefährdet.

      Die, die brav ihre Steuern zahlen, sich den Arsch dafür aufreisen einen guten Job zu machen und nicht in irgend welche Fallen zu tappen, etc sollte es auch interessieren. Davon abgesehn habe ich bereits unter dem alten Account einen Artikel gekauft, gab damals auch eine neg. Bewertung.

      Also bringt das Melden an eBay nix? Is ja mal wieder super...

      edit:

      so ein Zufall aber auch, mittlwerweile ist das Konto ebenfalls als gewerblich gekennzeichnet, ohne das bei neuen/nicht bebotenen Auktionen irgend eine Informationspflich eines gewerblichen Verkäufers eingehalten wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AC-Service-T ()

    • Vielleicht hat er ja hier mitgelesen und fängt jetzt an, darüber nachzudenken und seinen Account zukünftig korrekt zu betreiben - insofern hätte Dein Beitrag hier ja durchaus etwas gebracht ...
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    • Hallo AC-Sercvice-T,

      wenn Du direkter Wettbewerber bist, solltest Du diesen Menschen abmahnen lassen. Die diversen Verstöße gegen diverse Gesetze sind ja offensichtlich. Lasse diese Abmahnung von einem Anwalt vornehmen, welcher von der Materie auch Ahnung hat, damit das kein Eigentor wird. Von eBay darfst Du diesbezüglich gar keine Hilfe erwarten.

      Zwei Dinge noch:

      Nur, weil er sich bei eBay als privater Anbieter bezeichnet (hat), heißt das nicht, dass er seine Einnahmen nicht versteuert! Also Vorsicht vor falscher Verdächtigung! Es ist trotzdem nicht ok, da er so den Kunden zustehende Rechte vorenthält und sich somit einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil verschafft.

      Es ist nicht unredlich, sich gegen unlautere Machenschaften zu wehren. Also keine Hemmungen mit der Abmahnung, wenn es Dir denn tatsächlich nur um die Sache an sich geht.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Das mit dem versteuern trotz Privatverkauf ist mir noch garnicht in den Sinn gekommen, stimmt! Notfalls würde ja ein anonymer Brief an das Zuständige Finanzamt ausreichen.
      Da ich noch einmal ein paar Details heraus suchen wollte, fiel mir gerade eben auf, das plötzlich die gegenseitigen Bewertungen zwischen mesenhoeller123 und 0173-jessica (beide traten jeweils als Verkäufer als auch als Käufer zwischeneinander auf) verschwunden sind ?( ich dachte eBay erlaubt nur noch das nachträgliche Bearbeiten, nicht jedoch das löschen einer Bewertung?! Oder habe ich da was falsch verstanden.

      Merkwürdig ist es ja schon. Mittlerweile ist auch der anfangs private Account gewerblich, erfüllt aber keinerlei Informationspflichten etc und die gegenseitigen Bewertungen sind verschwunden. Der alte Account hat einige negative Bewertung, kam wohl bei den Leuten nicht mehr gut an. Da ich selbst Golf3 fahre ist mit der alte Account aus einem Forum noch bekannt, da dort jemand die gekauften und bezahlten Teile nicht erhalten hat. Aus den Bewertungen gehen mehrere solcher Vorfälle hervor (alter Account - mesenhoeller123).

      Schon traurig was bei eBay im kleinen wie im großen abgeht... traurig auch für jene, die fair handeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AC-Service-T ()

    • Mich würde einmal interessieren, was Deine persönlichen Motive bei dieser Sache sind.

      Geht es Dir einfach nur darum, Dich für irgendwas zu "rächen", weil Du mit diesem VK Ärger hast?
      Oder geht es Dir darum, dafür zu sorgen, dass er mit diesen möglicherweise unlauteren Machenschaften aufhört?

      Wenn es das erste ist, macht es wohl kaum Sinn, hier weiter zu diskutieren - hetz ihm einfach alles auf den Hals, was Dir irgendwie einfällt - irgendwas wird schon klappen - und vielleicht kriegt ihr euch dann gegenseitig schön in die Haare ...

      Falls es das zweite sein sollte (was ich irgendwie bezweifle): Sprich mit ihm und mach ihn auf seine Fehler aufmerksam - hilf ihm dabei, sie zu beseitigen. Vielleicht weiss er es ja wirklich nicht besser ... - indirekt tust das ja ohnehin schon, denn ich bin mir an sich sicher, dass ihn irgendjemand von hier bereits zu dieser Diskussion eingeladen hat (ist hier üblich- man möchte ja gern die Dinge aus Sicht beider Seiten erörtern, soweit möglich).
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Ersteres - und würde man grundsätzlich alles einfach so hinnehmen was einem passiert, dann gute Nacht. Ich bin mir sehr sicher das schon sehr bald eine andere Person dagegen vorgehen wird, denn gerade bei Autoteilen der üblichen Tuningszene spricht sich sowas sowohl unter Kunden als auch unter anderen Wettbewerbern weiter. Auf Wunsch kann ich gerne einen Link aus dem jeweiligen Forum posten, sofern dies hier erlaubt ist?

      Man wird sehen was passiert, ich werde die Sache im Auge behalten. Eine Abmahnung dürfte eh nur eine Frage der Zeit sein.

      Ihn darauf hinzuweisen überlasse ich anderen, ich hatte meine Probleme mit Ihm bereits, da muss ich nicht gerade auch noch helfen.
    • AC-Service-T schrieb:

      Auf Wunsch kann ich gerne einen Link aus dem jeweiligen Forum posten, sofern dies hier erlaubt ist?

      Ja, natürlich ist dies erlaubt. Wir lesen gerne etwas mehr zu den Hintergründen.

      engelchen schrieb:

      Habe ich da jetzt was falsch verstanden ?

      Bei 0173-jessica steht bei den laufenden Auktionen immernoch:

      Angemeldet als privater Verkäufer

      Bei 110 beendeten Auktionen innerhalb einer Woche ist da nichts mehr privat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo.

      Erstes bedanken wir uns bei unerm Kunden der uns den Link zugeschickt hat.

      2.Wir dürfen mit sovielen Ebay Namen wie wir wollen Ware Verkaufen da müssen wir uns nicht über die Oma und so weiter anmelden.

      Wenn wir wollen dürfen wir 100Ebay namen über den selben Namen haben...

      3.Wenn Wir privat Ware verkaufen dann dürfen wir es auch privat Verkaufen!!!

      4.Wenn der Kunde der das hier schreibt keine Ahnung von Klarlack hat soll er es lassen.Erstens kostet die Dose nicht 13 € sondern 13,99€.

      2 Der soll uns mal sagen was anderas am 2K Klarlack ist aus der Dose und aus der Pistole. Ist nur einer wir müssen die Pistole nicht sauber machen und es geht schneller!!

      5.Wenn ein Kunde ein Problem hat und sich nicht meldet können wir da nicht weiter helfen oder??!!!

      6. Es ist immer schön wenn Kunden oder wer das hier angefangen hat schreibt ohne seinen Namen und so weiter zu sagen.Weil der weiß was in dann erwartet.

      7.Aber es ist schön wenn einer einen anschreiben tut wo seine Bewertungen Privat sind und wie ich glaube in einem jahr 36 Bewertungen und eine Negativ!!

      8.Wir werden es rausfinden wer dahinter steckt und versucht uns schlecht zu machen...
    • Dann wollten wir nur schreiben.

      Ob ware erhalten oder nicht.

      Wenn ein Kunde bei Ihnen Ware nicht bezahlt bekommt er von Ihnen die Ware.

      Wenn ein Kunde die Arbeit Kauft und Ihnen die Ware nicht zuschickt zu bearbeiten bekommt er die Ware von Ihnen.

      Es ist schön zu lesen wenn einer schreibt das wir nicht mehr über den Namen Verkaufen weil wir Negativ haben.

      Wir haben unsere Antwort hingeschrieben.

      Und von uns hat bis jetzt jeder die Ware bekommen. oder Geld zurück wenn was nicht ok war mehr können wir nicht tun oder??!!!

      Wir glauben es ist ein Kunde der gerne unsere Ware haben will aber keine bekommt..

      Kunden bekommen Ware für 500€ euro aber die für 10 € nicht wer es glaubt!!!

      Wennes so sein sollte dann würden wir die für 500€ nicht raussenden und die für 10 schon!!!!
    • @jessica

      Ich würde den Ball ganz, ganz flach halten! Zu eurem eigenen Besten...

      3.Wenn Wir privat Ware verkaufen dann dürfen wir es auch privat Verkaufen!!!

      Es wäre doch zu schön, wenn die Verkäufer es selbst bestimmen dürften, ob sie gewerblich handeln oder nicht. Und nein, bei über 100 Tuningteilen innerhalb einer Woche ist niemand mehr privat, auch wenn er sich selbst so bezeichnet. Das kannst du doch nicht ernsthaft glauben.

      Nun ist ja der Account seit kurzem auf gewerblich geschaltet, aber dieses Impressum dürfte dennoch für jeden Abmahner ein Leckerbissen sein:

      0173 Jessica
      Knüwenstraße 50
      58099 Hagen
      Deutschland Telefon: 0173/4381423
      E-Mail: je_weiss@t-online.de

      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 72 921 806 536


      Kein Name, lediglich der Account-Nick. Und auch die Widerrufsbelehrung ist im höchsten Maße abmahngefährdet, weil zu kurze Widerrufsfrist:
      [ebay='Zur Auktion','']120579644185[/ebay]

      Da du nun aber durchblicken läßt, daß dies lediglich ein weiterer Account ist (war ja auch nicht schwer zu erraten), muß man nur ins Impressum von mesenhoeller123 schauen:

      ralf mesenhoeller
      Knüwenstraße. 50
      58099 hagen
      Deutschland Telefon: 0173|4381418
      E-Mail: minimese@gmx.de


      Hinsichtlich des schlimmen Bewertungs-Profils von mesenhoeller123 würde ich mir auch Gedanken darüber machen, ob ihr in dem Geschäft richtig seid. Irgendwie solltet ihr an eurem Kundenumgang noch ein wenig feilen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • 0173-jessica schrieb:

      Weil der weiß was in dann erwartet.

      Das klingt ja schon fast wie eine Drohung ... - wie niedlich! :D

      Naja, Du hattest die Chance, die Sache aus Deiner Sicht zu schildern, aber den Eindruck, den dieses Topic bislang von Deinem Geschäftsgebahren erweckt, haste damit nich wirklich verändert - eher bestätigt. Wenn Du so weitermachst... - ist eh nur eine Frage der Zeit, bis sich irgendwer von der Konkurrenz Deiner annimmt ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • 0173-jessica schrieb:

      Sind 14 Tage waren 14 dann 30 und wieder 14 Tage..

      Es sind zur Zeit weder 14 noch 30 Tage, sondern 1 Monat. Und ja, das macht aus rechtlicher Sicht (und somit für euch auch aus finanzieller Sicht) einene gewaltigen Unterschied. Und ja, das wird sich am 11. Juni durch eine neue Gesetzgebung ändern. Und nein, ich habe keine Lust, dies auszuführen, weil ich das Gefühl habe, daß dies auf der anderen Seite eh nicht interessiert.

      Der Markt reguliert ein solches Auftreten eh von selbst...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.10

      Am 11.06.2010 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ in Kraft.



      Damit einher geht auch die Änderung des Widerrufsrechtes und damit der auf allen Internetplattformen zu verwendenden Widerrufsbelehrungen.


      Wichtigste Änderungen:


      1.
      Auf allen Internetplattformen (so auch bei eBay) ist nun eine Widerrufsfrist von 2 Wochen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Dies gilt auch für die Wertersatzpflicht bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme, die wirksam verlangt werden kann, soweit auch hier die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss gegenüber dem Verbraucher übermittelt wird.
    • Sehr gut, nur daß es bei mir noch der 7. Juni ist und bis zum heutigen Tage Tausende von ebay-Händlern eben wegen der von euch verwendeten fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden. Ein Tip: Ein Gesetz tritt erst mit Inkrafttreten in Kraft und nicht mit Veröffentlichung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • [*]Die Gesetzesänderungen bringen auch eine Angleichung der Fristen für normale Onlineshops und Internetauktionsplattformen wie Ebay. Bisher musste hier zwischen der 2-Wochen-Frist und der Monatsfrist unterschieden werden. Ab dem 11.06.2010 ist es für die Geltung der 2-Wochen-Frist anders als noch heute ausreichend, wenn dem Kunden eine ausreichende Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.). Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich nach Vertragsschluss, gilt die Monatsfrist. Nach der Gesetzesbegründung bedeutet “unverzüglich”, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare Möglichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Belehrung in Textform mitzuteilen, regelmäßig innerhalb eines Tages.