Gewerblicher Verkäufer bietet unter neuem Namen privat an - bebietet möglicherweise eigene Auktionen

    • Was möchtest du uns durch dieses zusammenhangslose Zitat ohne Quellenangabe mitteilen?

      Und wie steht dies in Bezug zu dem vorher geschriebenen?

      :?:
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Irgendwie ist diese Diskussion absolut sinnentleert. Du gehst überhaupt nicht auf das Geschriebene ein.

      Unter diesen Umständen verabschiede ich mich aus dem Dialog.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Einfach mal Google aufmachen Wiederruf angeben dann sehen Sie ab 2010 sind es 2 bis 4 Wochen also (1 Monat)ab erhalt der Ware!!!

      Und tut mir leid wenn wir Ware Kaufen und die nicht ok ist brauchen wir keine 2 oder 4 wochen um zurück zu senden sondern die geht am selbem oder tag drauf zurück.

      Und bis jetzt wenn wir ware zurück bekommen haben hat sich der Kunde noch am selbem Tag gemeldet..



      Was das Widerrufsrecht ausmacht, regelt § 355 BGB:

      BGB § 355 Abs. 1: "Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."

      BGB §126b: "Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden."

      BGB § 355 Abs. 2 Satz 1 und BGB § 312d Abs. 2 regeln die Fristsetzung für den Widerruf:


      BGB § 355 Abs. 2 Satz 1: "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält."

      BGB § 312d Abs. 2: "Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung."

      BGB § 312c regelt die Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen. In Absatz 2 heisst es: "Der Unternehmer hat dem Verbraucher die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen." Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Verordnungsermächtigung, die durch die BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) wahrgenommen wurde.

      BGB § 357 informiert über die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe:

      BGB § 357 Abs. 1: "Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers."

      BGB §286 Abs. 3: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."

      BGB § 357 Abs. 2: "Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."

      BGB § 357 Abs. 3 Satz 1 und 2: "Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist."

      BGB § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3:
      "Statt der Rückgewähr hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit ... der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht."

      BGB § 357 Abs. 3 Satz 3: "§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."

      BGB § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: "Die Pflicht zum Wertersatz entfällt, ... wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt."

      BGB § 357 Abs. 4: "Weitergehende Ansprüche bestehen nicht."

      (Stand der zitierten Gesetzestexte: 3/2002)









      Published: 16/09/2005, 23:11 h





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    • @jessica

      So ignorant kann man doch nicht sein! :wallbash

      Ein letztes Mal zum Mitmeißeln: Die Widerrufsfrist beträgt zur Zeit bei ebay 1 Monat, da sie dem Verbraucher nicht vor Vertragsschluß in Textform vorliegen kann. Dies wird am 11.06. per Gesetz geändert. Eure Widerrufsbelehrung ist somit unwirksam und im höchsten Maße abmahngefährdet. Und so wie du dich hier aufführst, scheinst du es auch nicht anders zu wollen. Ich bin mir sicher, daß sich da ein Konkurrent finden wird. Hoffentlich geht ihr mit Kunden nicht auch so um.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wir schreiben auch zum letzten mal.

      Liegt dem Verbraucher vor wenn er drauf hingewisen wird und dies ist der fall.

      Zu einem Vertrag gehören AGB´s und der wiederruf muss auch in den AGB´s stehen.

      Und wenn sie nicht vorliegen sollen frage ich mich was steht den unten bei Ebay :wallbash unter der Artikel beschreibung keine AGB und Widerrufsfrist :wallbash
    • @jessica

      Es hießt Widerruf nicht Wiederruf.

      Das Entscheidende, das du nicht beachtest: Die Widerrufsbelehrung auf einer Auktionsseite genügt nicht der Textform. Eine E-Mail dagegen sehr wohl! Genau deshalb beträgt die Widerrufsfrist einen Monat bei ebay.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo jessica,

      wenn Sie schon einen Fachmann in der Familie haben, warum nutzen Sie diese nicht?

      Außerdem scheinen Sie nicht zu begreifen, dass Ihnen hier niemand schaden will. Wenn Sie sich an die geltenden Gesetze haletn würden, wäre das auch für Sie nur von Vorteil - auch finanziell. Aber vielleicht gehören Sie ja zu den beratungsresistenten Mitgliedern, welche nur aus Schaden klug werden.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Nein damit habe ich kein problem nur das ist einer der bei uns nicht kaufen kann und dies macht.

      Und wenn ich private Ware Verkaufe dann Verkaufe ich private Ware. Und ich glaube ich weiß am besten was Privat ist was nicht !!

      Wir zelegen grade unsere 3 AUtos soll ich dies auch g. Verkaufen oder was??? Wenn ich G. Verkaufe dann mache ich es wenn ich P. Verkaufe dann mache ich das auch!!
    • Und so wie ich weiß Verkaufe ich G. wenn ich teile zum wiederverkauf fertig mache oder einkaufe um sie wieder zu Verkaufen.

      und nicht wenn ich meine Teile Verkaufe.

      Dies habe ich nicht gemacht auch wenn es 100Artikel sind.

      Habe über 200 Artikel von meinen Kindern die ich bei Ebay sofort reisetzen kann also bin ich dann G.!! nur weil ich Getragene Teile Verkaufe die zu klein sind glaube nicht.

      Es kommt nicht auf die Stückzahl an wie ebay mir gesagt hat sondern auf die sachen ob ich immer soviel verkaufe oder ob ich nur Teile loswerden will die ich nicht brauche.

      Und ich glaube nicht das ich erst 10 teile verkaufen darf paar wochen später wieder 10 sondern ich darf alles aufeinmal verkaufen..Glaube ich

      Und ich glaube nicht das ich in der Artikelbeschreibung hinschreiben muss zerlege grade meine 3 Autos die 2 werden in einzelteilen Verkauft und der andere wird neu aufgebaut..

      Sondern ich muss das hinschreiben was ich verkaufe glaube ich.
    • :lach: Popcorn!

      Dusie sollte wennschondennschon "Sie" groß schreiben, das käme sonst einer ziemlichen Unhöflichkeit gleich!

      Abgesehen davon, dass das sonst leicht zu Verwechselungen mit der tatsächlichen dritten Person führen würde und Texte
      unnötig unleserlich macht (und nein, das war noch nicht anders und ist auch nicht der Rechtschreibereform zu verdanken)!

      Außerdem ist es in Foren üblich, sich zu duzen, auch das könnte man durch Beobachtung wissen! Und deshalb fällt es widerum übel auf,
      wenn man auch noch bemühten Ratgebern deshalb über den Mund fährt und den Rest der Leserschaft ebenfalls vor den Kopf stößt.


      ach was rede ich, dieser Ebayer hat auf einigen Gebieten noch Nachholbedarf, u.a. bei der Nutzung fremder Texte...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

    • Dies hat schon so manchem das Genick gebrochen auf eBay ...

      Man sollte nicht glauben, sondern wissen.

      Wenn es der Zufall will und Du einem Konkurrenten ein Dorn im Auge sein solltest, wird dieser Dich einfach mal abmahnen lassen.
      Und wenn Du diese Abmahnung dann nicht bezahlst, wird Dir ein Richter möglicherweise (ziemlich sicher) erklären, dass Du schon dann ein gewerblicher Händler bist, wenn Du 10 gebrauchte Unterhosen im Monat bei eBay vertickst - die Urteile der Richter sind zugegebenermassen in vielen Fällen sehr sinnfrei, aber dennoch (leider) geltende Rechtsprechung.

      Damit Du erst gar nicht in so eine Sch***** hineingerätst, versuchen Dir einige der hier schreibenden User Tipps zu geben - allerdings hast Du nix besseres zu tun als irgendwelche Texte aus irgendwelchen Internetseiten zu kopieren und Deine (falsche) Ansicht blind zu verteidigen.

      Von den Leuten hier droht Dir keine Gefahr - hier ist (so weit ich weiss) niemand im Schrotthandel tätig - aber es gibt Konkurrenten, die sich gerne einmal ein wenig "dazuverdienen", indem Sie nach Leuten, die solche Fehler wie Du machen, gezielt suchen und dann abmahnen lassen. Diesen Leuten machst Du es ziemlich leicht ...

      Mit Ausnahme Deines Kunden, der dieses Topic hier eröffnet hat, hat hier eigentlich niemand etwas gegen Dich, aber mit Deinen teilweise ziemlich kindischen Posts machst Du Dich selber eher unbeliebt.

      Sei´s drum - ist eh Deine Sache - mach´was immer Du möchtest ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Hallo Zusammen

      Hallo Zusammen.


      Ich wollte folgendes zur der Sache Schreiben.

      Ich bin seit über 7 Jahren bei Ebay Aktiv als Käfer und Verkäufer.

      Wenn ich dann das lese wenn ich 10 gebrauchte Unterhosen verkaufe bin ich gleich Gewerblicher Verkäufer dann müsste ich das schon seit 6 Jahren sein. Und vor allem 90% der Leute die bei Ebay Verkaufen.( Beispiel Verkaufe eine Playstation 2 mit 50 spielen alles einzeln bin ich dann Gewerblich da ich 51 Artikel habe. Nein!!!

      Ob Er Sie hier Steuerhinterziehung macht wie einer hier Schreibt weil er Privat verkauft und nicht Gewerblich kann man so nicht sagen.

      Ich würde mich solchen Behauptungen vorsichtig sein.

      So wie ich es bei Ebay kenne gibt es viele die Gewerblich angemeldet sind aber Steuer befreit sind!!!

      Ich bin der Meinung man muss es einem Glauben ob Privat oder Gewerblich verkaufen tut und wenn man dies nicht tut sollte man den in seinem Namen Abmahnen dann muss der Verkäufer es beweisen ob er Steuerhinterziehung macht oder nicht!

      Ich bin der Meinung man sollte nicht voreilig solche Behauptungen in die Welt setzen dies kann schnell nach hinten gehen wenn man nichts in der Hand hat..

      Mit freundlichen Grüßen

      An alle hier!!!
    • Nachdem nun die Frage der fehlerhaften Widerrufbelehrung mit viel Mühe geklärt ist, möchte ich noch auf den Verdacht des Threaderöffners eingehen, beide Accounts hätten sich gegenseitig bewertet. Dies trifft nämlich ebenfalls zu. Zwar sind die Bewertungen auf unerklärliche Weise wieder verschwunden, aber es gibt ja Wege, dies zu rekonstruieren (siehe abgehängten Screenshot unten).

      Hier zwei Auktionen, bei denen 0173-jessica bei mesenhoeller123 gekauft hat:

      [ebay='Auktion 1','']110487647551[/ebay]
      [ebay='Auktion 2','']110487650619[/ebay]
      Gepusht wurde dabei nicht, denn es waren Festpreisartikel. Offenbar ging es hier darum, Bewertungen zu erschleichen.
      Bilder
      • Carbon-Kohlefaser-Chrom-Gold-Shop Mein eBay Shop_1275984990891.png

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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.