Falsche Angaben zur Ware - Verkäufer meidet Kontakt und will das Gerät nicht zurücknehmen

    • Falsche Angaben zur Ware - Verkäufer meidet Kontakt und will das Gerät nicht zurücknehmen

      Hallo Leute...

      ich bitte um eure Hilfe und hoffe ich könnt mir helfen.

      Ich bin der meineung das ich in meinem Fall betrogen wurde.

      Habe vor kurzen einen ipod 8gb der zweiten generation ersteigert, bzw. wollte die 2 generation ersteigern.
      Als ich das Paket vom Verkäufer erhalten habe, musste ich feststellen das es nicht die zweite Generation war, sondern die erste.
      In der Auktion war ganz klar als 2te generation beschrieben.
      Ich habe den Verkäfer zwei mal kontaktieren wollen, er antwortet auf meine emails nicht.
      Was kann ich jetzt machen??? wie kann ich am besten vorgehen?? kann ich rechtlich was machen???
      und wie kann ebay selbst Einfluss drauf nehemem???

      ich bedanke mich schon im vorraus für eure Hilfe.

      Gruss

      Stephan
    • Bitte Link zur Auktion, damit man sich selbst ein Bild vom Angebot machen kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • In diesem Fall ist der Link zur Auktion sehr wichtig, wie biguhu schon schrob.

      Antoha2302 schrieb:

      und wie kann ebay selbst Einfluss drauf nehemem???


      vergiss es das ebaii da irgendwas macht. :thumbdown: Für die ist das Geschäft vergangenheit und alles Andere Dein Problem.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Am besten erst mal einen Problemfall eröffnen mit der Begründung: "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab"
      Wenn du eine Rechtsschutz hast würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, sonst lohnt es sich bei der Kaufsumme wohl eher nicht !

      Ansonsten: Mit der zweiten "Negativen" bei 20 bewerteten Verkäufen, hättest du sein Verkäuferprofil schon ganz gehörig versaut ... :D
      Ich halte nichts von Bewertungserpressung, aber so ein diskreter Hinweis wenn du Ihn letztmalig aufforderst die Ware zurückzunehmen, kann auch gabz hilfreich sein. :whistling:
    • Wie lange ist es her, seit Du die erste Mail diesbezüglich an den Verkäufer geschrieben hast ?

      Einen Problemfall würde ich sicherheitshalber auch mal eröffnen, aber ein wenig Zeit solltest Du dem Verkäufer zum Antworten schon geben, nicht jeder sitzt täglich vor dem Rechner :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn es wirklich ein älteres Gerät ist und nicht das der 2. Generation wie beschrieben, dann ist das Betrug und kann auch strafbar sein.
      Erwäge eine Anzeige, aber nicht nur drohen dann bitte auch hingehen zur Polizei und die Anzeige aufgeben, kostet Dich nix und macht beim Gegenüber bischen mehr Stress als er sich denkt.

      Alle Beweise sichern, auch die Angebotsdaten (möglichst alsPDF speichern) und drucken!! In diesem fall in bunt drucken weil 2. Generation steht da ja in rot. Also besonders hervorgehoben was den Vorsatz zu betrügen ganz gut unterstützt.

      Sonst Problem eröffnen, Geld zurückfordern per eingeschriebenem Brief mit Fristsetzung, nach Abschluß der Angelegenheit unbedingt die "Rote" verteilen.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer