Ebay und das Finanzamt - welche Daten werden übermittelt?

    • Ebay und das Finanzamt - welche Daten werden übermittelt?

      Hallo,

      eigentlich hatte ich letztens hier wg. einer ganz anderen Sache angefragt, bin aber über die geposteten Links beim Thema "Ebay und Finanzamt" gelandet und habe einige wirklich haarsträubende Geschichten gelesen.

      Zwar verkaufe ich selbst nur in relativ geringem, zumindest nicht gewerblichem, Umfang, aber zu behaupten, man habe nix zu befrüchten, wäre ziemlich vermessen, wenn der Gegner das Finanzamt ist (und immerhin sind´s bei mir auch schon über 500 Bewertungen in 9 Jahren).

      Nun meine Fragen:
      1. offenbar wird Software eingesetzt. Natürlich würde mich interessieren, nach welchen Kriterien diese sucht (wird aber wahrscheinlich geheim sein). Werden auch KÄUFE untersucht?
      2. in unserem Land herrscht ja reges Denunziantentum....wenn also einer, der mich nicht leiden kann, hergeht, dem Finanzamt meinen Namen nennt und behauptet, ich handele gewerblich, was passiert dann?
      Wird überprüft, ob der Vorwurf überhaupt Substanz hat, oder wird gleich der Datensatz von Ebay geholt?
      3. Weshalb holt das Amt die Daten nicht selbst? Es wäre sicher weniger aufwendig, die paar Millionen Datensätze per Software checken zu lassen, als jeden Verdacht teils manuell abzuarbeiten. Ist es Vorschrift, dass nur auf Verdacht reagiert werden darf? Falls ja, muss dieser begründet sein (s. Frage 2)
      4. wenn jemand nur den Ebay Namen kennt, reicht das schon?
      5. verlangt Ebay Nachweise, oder geben die Ihre Datensätze auf Fingerschnippen raus?

      Zum Beantworten der Fragen braucht man wohl etwas Insider wissen, aber vielleicht macht sich ja jemand die Mühe. Wäre auch nett, wenn betroffene, die nur in relativ Geringem Umfang gehandelt haben, berichten würden
    • Hallo zwiebackbroesel,

      wenn Du angeschwärzt werden solltest, wird das FA erst einmal scheinheilig nach Deinen Umsätzen der letzten Jahre bei eBay anfragen und dann schauen, ob Deine Angaben mit den eigenen Ermittlungen übereinstimmen. Wenn die Umsätze einen magischen Wert überschritten haben, wird das FA schauen, ob Du die Gewinne hieraus in Deinen Steuererklärungen angegeben hast. Wenn nicht, dann wird es nicht mehr lustig. dann gibt es nämlich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung. Welche Maßnahmen das FA ergreift ist von Fall zu fall unterschiedlich. Aber Du kannst Dich auf einen Hausbesuch einstellen und soltest Dir wichtige Unterlagen auch in Papierform vorliegen haben. Denn der PC, Wechseldatenträger etc. wird routinemäßig beschlagnahmt.

      eBay selbst macht kein Geheimnis daraus, dass es mit den FA zusammenarbeitet. Es ist sogar dazu verpflichtet.

      Zur Software des FA kann ich nur wenig sagen. Sie soll sich "Spider" nennen und laut "gut informierten Kreisen" recht leistungfähig sein. Details wird man wohl erst erfahren, wenn man selbst Betroffener ist/wird.

      Nun kann man zum Denuziantentum stehen wie man will, dass FA ist jedenfalls verpflichtet, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass auch die Mitarbeiter des FA gelernt haben zu unterscheiden, wo wird jemand denunziert und an welchem Sachverhalt könnte wirklich wahres dran sein.

      "Ein reines Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen." In diesem Sinne
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    • leider finde ich die seiten nicht mehr, aber das Finanzamt fragt wohl nicht "scheinheilig an" sondern legt gleich den Katalog der Verkäufe der letzten zehn Jahre vor.

      Das Problem ist doch, dass man bei Ebay eben nicht leicht überprüfen kann, ob ein Verdacht begründet ist, oder nicht (wenn z.B. jemand 50 Accounts hat). Es müsste also gleich bei Ebay nachgefragt werden.
    • Die "Bearbeitung" mag wohl verschieden sein, aber das FA fragt ja auch nicht nach dem Account "xy", sondern nach den Umsätzen von Herrn/Frau Mustermann, wohnahft in ... . Damit sind dann gleich alle 51 Accounts abgedeckt. Und zunächst ist es dann auch erst einmal egal, ob der einzelne Account auf privat oder gewerbl. gestellt wurde.

      Ich kann nur davor warnen, die Behörden für dumm zu halten! Wenn sich diese erst einmal an Dir festgebissen haben, hast Du ein riesiges Problem, welches Du ohne professionelle Hilfe gar nicht lösen können wirst. Im Falle eines Falles wirst Du Deine Unschuld beweisen müssen, auch wenn das Gesetzbuch eigentlich etwas anderes sagt.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doppelklicker ()

    • Das ist alles so nicht richtig. Leider unterliegt Doppelklicker hier einem Irrtum. Er verwechselt Finanzamt mit Gericht. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Wenn dich ein Käufer vor den Kadi zerrt kann es evtl. passieren das ein Richter dir gewerblichen Handel vorwirft und die damit verbundenen Pflichten aufbrummt.
      Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, bist du noch lange nicht ein gewerblicher Händler im Sinne des Steuerrechts. Das sind so die Rechtsirrtümer in Deutschland die sich hartnäckig festsetzen.
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!
    • hmmm. das scheint schon etwas aus dem ruder zu laufen.
      zunächst: ich habe keine panik, aber letztes jahr eine komplette modeleisenbahn-anlage verkauft (wer sich etwas auskennt weiß, was da an umsatz zusammenkommt). es waren auch alle käufer zufrieden, deshalb mache ich mir auch keine sorgen.
      alles meine fragen bitte als ALLGEMEINE fragen betrachten.

      sobald man etwas kauft, mit dem ziel, es weiterzuverkaufen, muss man THEORETISCH den gewinn versteuern. punkt. auch wenn es drei zahnstocher sind. PRAKTISCH wird´s natürlich erst bei größeren mengen interessant. bei drei zahnstochern könntest du dich damit rausreden, dass du gegen die allergisch bist oder sonstwas. bei 3000 zahnstochern wird das schon schwieriger.

      ein gericht wird nur dann tätig, wenn es angerufen wurde. wenn ein konkurrent davon ausgeht, dass jemand gewerblich handelt, wird er abmahnen oder anzeigen. das hat aber mit der frage nichts zu tun: das finanzamt braucht kein gericht, um an die daten zu kommen (habe ich zumindest so gelesen) und wenn verdächtig viel verkauft wurde, muss man sich gegenüber dem finanzamt rechtfertigen, nicht gegenüber einem gericht

      @doppelklicker
      "FA fragt ja auch nicht nach dem Account "xy", sondern nach den Umsätzen
      von Herrn/Frau Mustermann, wohnahft in"
      woher weißt du das? es war ja eine meiner fragen, ob die kompletten daten vorliegen müssen, oder das finanzamt auch einschreitet, wenn jemand meldet "account xy hinterzieht steuern".
    • @TOM Duli: Einen Rechtsirrtum meinerseits mag ich nicht ausschließen. Ich weiß es nicht besser.

      @zwiebackbroesel: Ich arbeite nicht beim Finanzamt. Aber Schmierereien a la Account "XY" ist gewerbl. und hinterzieht Steuern, bekommen die Ämter sicherlich täglich x-fach. Wenn sich diese Daten nicht mit ihren eigenen Erkenntnissen decken, bin ich überzeugt, landen besagte Schmierereien in der Tonne. warum also sollte das FA nach einem bestimmten Account fragen, wenn es mit dem Account-Inhaber alle bekommen kann? Im übrigen arbeitet eBay auch nicht auf Zuruf. Etwas greifbares, förmliches mit Stempelchen muss schon kommen. Aber vielleicht gibt es ja einen Insider. Der könnte uns den Ablauf ganz genau darstellen - nur rein theoretisch.
      Lord of the Motherboards
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    • das finanzamt könnte ja auch bei ebay wie folgt anfragen "acccount xy handelt gewerblich. bitte inhaber und alle anderen konten übermitteln".

      einer, der erwischt wurde, schreibt, dass alle seine accounts UND diejenigen seiner familienmitglieder vorgelegt wurden. ich suche das gleich mal raus
    • Wenn du das FA oder den Zoll an den Hacken hast, bist du schon verloren.
      Die erfahren nicht nur die Accounts sondern auch alle Bankkonten die du hast und deine Internetkontakte.Die erfahren auch die Tel. Nummern deiner Freundinnen und was die für ne Schuhgröße hat.
      Allerdings musst du dann schon Dreck am Stecken haben. Für 5,50 machen die das nicht.
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!