Hallo,
eigentlich hatte ich letztens hier wg. einer ganz anderen Sache angefragt, bin aber über die geposteten Links beim Thema "Ebay und Finanzamt" gelandet und habe einige wirklich haarsträubende Geschichten gelesen.
Zwar verkaufe ich selbst nur in relativ geringem, zumindest nicht gewerblichem, Umfang, aber zu behaupten, man habe nix zu befrüchten, wäre ziemlich vermessen, wenn der Gegner das Finanzamt ist (und immerhin sind´s bei mir auch schon über 500 Bewertungen in 9 Jahren).
Nun meine Fragen:
1. offenbar wird Software eingesetzt. Natürlich würde mich interessieren, nach welchen Kriterien diese sucht (wird aber wahrscheinlich geheim sein). Werden auch KÄUFE untersucht?
2. in unserem Land herrscht ja reges Denunziantentum....wenn also einer, der mich nicht leiden kann, hergeht, dem Finanzamt meinen Namen nennt und behauptet, ich handele gewerblich, was passiert dann?
Wird überprüft, ob der Vorwurf überhaupt Substanz hat, oder wird gleich der Datensatz von Ebay geholt?
3. Weshalb holt das Amt die Daten nicht selbst? Es wäre sicher weniger aufwendig, die paar Millionen Datensätze per Software checken zu lassen, als jeden Verdacht teils manuell abzuarbeiten. Ist es Vorschrift, dass nur auf Verdacht reagiert werden darf? Falls ja, muss dieser begründet sein (s. Frage 2)
4. wenn jemand nur den Ebay Namen kennt, reicht das schon?
5. verlangt Ebay Nachweise, oder geben die Ihre Datensätze auf Fingerschnippen raus?
Zum Beantworten der Fragen braucht man wohl etwas Insider wissen, aber vielleicht macht sich ja jemand die Mühe. Wäre auch nett, wenn betroffene, die nur in relativ Geringem Umfang gehandelt haben, berichten würden
eigentlich hatte ich letztens hier wg. einer ganz anderen Sache angefragt, bin aber über die geposteten Links beim Thema "Ebay und Finanzamt" gelandet und habe einige wirklich haarsträubende Geschichten gelesen.
Zwar verkaufe ich selbst nur in relativ geringem, zumindest nicht gewerblichem, Umfang, aber zu behaupten, man habe nix zu befrüchten, wäre ziemlich vermessen, wenn der Gegner das Finanzamt ist (und immerhin sind´s bei mir auch schon über 500 Bewertungen in 9 Jahren).
Nun meine Fragen:
1. offenbar wird Software eingesetzt. Natürlich würde mich interessieren, nach welchen Kriterien diese sucht (wird aber wahrscheinlich geheim sein). Werden auch KÄUFE untersucht?
2. in unserem Land herrscht ja reges Denunziantentum....wenn also einer, der mich nicht leiden kann, hergeht, dem Finanzamt meinen Namen nennt und behauptet, ich handele gewerblich, was passiert dann?
Wird überprüft, ob der Vorwurf überhaupt Substanz hat, oder wird gleich der Datensatz von Ebay geholt?
3. Weshalb holt das Amt die Daten nicht selbst? Es wäre sicher weniger aufwendig, die paar Millionen Datensätze per Software checken zu lassen, als jeden Verdacht teils manuell abzuarbeiten. Ist es Vorschrift, dass nur auf Verdacht reagiert werden darf? Falls ja, muss dieser begründet sein (s. Frage 2)
4. wenn jemand nur den Ebay Namen kennt, reicht das schon?
5. verlangt Ebay Nachweise, oder geben die Ihre Datensätze auf Fingerschnippen raus?
Zum Beantworten der Fragen braucht man wohl etwas Insider wissen, aber vielleicht macht sich ja jemand die Mühe. Wäre auch nett, wenn betroffene, die nur in relativ Geringem Umfang gehandelt haben, berichten würden