Plagiat gekauft - Verkäufer uneinsichtig !

    • @ Engelchen : Eigentlich brauchst Du doch nur die Löschung in Deinem Profil beantragen (notfalls mit einem Hinweis, dass Du gegen den VK und eBay Strafanzeige erstatten wirst - da reagieren die meist ganz schnell ...) - was er Dir auf Deine Bewertung entgegnet, steht ja in erster Linie erst mal bei ihm und muss Dich ja nich jucken (ausser einer recherchiert gaaaaanz intensiv ...)
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Es geht weiter, Verkäufer hat einen Antrag auf Überarbeitung der Bewertung gestellt und zwar mit diesem Text:


      Käufer ist der Meinung verkaufte Jacke wäre eine Fälschung diese wurde nach bestem wissen als gebraucht verkauft Käufer wurde trotz Garantieausschluß und Rücknahme angeboten den Kaufpreis rückzuerstatten dieser wollte jedoch komplettpreis inc. Versand oder Kaufpreis und Jacke behalten beantrage löschung der Negativbewertung


      Ich habe abgeleht mit der Begründung, dass die nicht stimmt, dass er mir mit dem FA droht, dass er die Gegenbewertung wie eine Rachebewertung verwendet und dass er gegen die AGB von eBay verstieß, da man auch bei Unsicherheiten ob es sich um ein Original handelt, nicht verkaufen darf.

      Leider kann ich den Text hier nicht reinkopieren, da ich diesen nicht mehr aufrufen kann. Aber vom Sinn her steht genau das drin.

      Danach kam eine Mail von eBay, dass ich den Antrag abgelehnt habe, die Begründung hierfür an den Verkäufer gesendet wird und eBay meine Entscheidung akzeptiert.

      Jetzt wird er wohl erst recht rumflippen. Dabei hab ich gar nichts gemacht. Die Bewertung war berechtigt und er hatte Gelegenheiten genug zur Erstattung der insgesamt ca. 12,00 Euro, ich hätte ihm in diesem Falle auch die Jacke zurück geschickt, aber das war ihm wohl zu teuer.....klar, was soll man auch noch mit so ner Jacken machen....

      Mal sehen, was als nächstes kommt ;(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Stubentiger schrieb:

      wenn keiner auf sein (vermeintliches) Recht verzichten will, und jeder auf Risiko spielt ...

      Ja das erinnert an die Fabel mit den beiden Ziegen, die in gegensätzliche Richtungen über den Bach wollen.

      In so einer Situation gibt der Klügere nach :D Im Moment scheint da aber noch Gleichstand bei den Defiziten zu sein :]
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • @Engelchen

      eBay hätte Deine Entscheidung, die Überarbeitung abzulehnen, in jedem Fall akzeptiert, auch wenn Du gar keine Begründung abgegeben hättest.

      Dieser Antrag ist wie eine Bitte des Verkäufers an Dich anzusehen, der eBay Customer Support mischt sich da gar nicht ein.

      Nur war das dem Verkäufer offenbar nicht klar, denn er hat Dich ja gar nicht direkt angesprochen.
      Und ein wenig habe ich den Verdacht, dass Dir dieser Sachverhalt auch nicht ganz klar war/ist ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • engelchen schrieb:

      biete ich ihnen an sie an mich zurückzuschicken ich werde ihnen dan 3,02 Euro zurücküberweisen

      vermutlich wärst du befriedigter gewesen, dies anzunehmen, in umgekehrter Abfolge ...






      und DANN die Rote zu geben [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_020.gif] in der Bewertung dann :fehlendes Innenlabel und für Markenware mangelhafte Verarbeitung...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich hatte ihm angeboten, mir entweder den Kaufpreis + Versand zu erstatten und ich schrotte die Jacke, da ich die weder tragen würde, noch jemand anderem zumuten würde und er den Rückversand dann sparen würde, oder, dass er mir den Kaufpreis + beide Versandwege erstattet und ich die Jacke zurückschicke....daraus hat er offensichtlich interpretiert, dass ich beides behalten will.

      Jedenfalls liegt die Jacke so wie bekommen noch im Karton hier und ich werde diese auch noch ne Weile behalten falls ich noch irgendwas beweisen muss....wenn die Zeit reif ist, kommt das Teil in die Altkleidertonne......

      Dies habe ich in der Bewertung und den Kommentaren dazu beiderseitig betont. Hätte er mir vor dem Antrag eine Rückzahlung angeboten (inklusive Versand) und/oder sich entschuldigt, wäre ich sicherlich dazu bereit gewesen, die Bewertung zurück zu nehmen. Aber dann auch noch so doof zu drohen fand ich schon recht dreist...

      Viele hier kennen mich schon länger und ich vermeide Streitigkeiten jeglicher Art, aber irgendwann muss es auch mal gut sein. Ich kann nur nochmals sagen, wenn mir sowas passiert wäre, dann hätte ich sofort erstattet und mich entschuldigt. Um Kosten zu vermeiden hätte ich auch auf den Rückversand verzichtet. Kann ja auch passieren. Aber wenn man trotz netter Mail und Angebot auf nichts eingeht und statt dessen noch droht, dann ist das für mich unverständlich und eine Rote wert. Ich habe in meinem ganzen Leben (und ich bin schon sehr lange bei eBay) erst zwei Rote und zwei Neutrale verteilt (in 7 Jahren ungefähr).....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger