Anzeige wegen Warenbetruges trotz Rücküberweisung des Geldes

    • Anzeige wegen Warenbetruges trotz Rücküberweisung des Geldes

      Guten tag,

      ich hoffe Ihr könnt mir hier in meinem Fall behilflich sein !? zunähst einmal die Artikelnummer usw.

      Es handelt sich um Folgende Auktion:



      ARTIEKL: Reloop RP 3000 MK3 Direct Drive Turntable 2 STÜCK Der Artikel befand sich nicht im orginalzusatnd sondern wurde umgebaut bzw mit lichtern (LEDS) beschmückt


      Vorgeschichte:
      Ich habe den oben genannten Artikel bei ebay verkauft.
      Der Käufer hat mich schon bei der Laufenden Auktion dazu überrdet den Artikel doch zu versenden obwohl ich angegeben hatte "NUR SELBSTABHOLUNG"
      Der Artikel ist mir jedoch Kaputtgegangen.( habe auch eine mail geschrieben)
      Der Käufer hatte mir jedoch das Geld übersandt und besteht auf ein Kaufvertrag
      Verlauf von Probleme klären:


      Fall: Transaktion abbrechen
      Status: Geschlossen. Der Käufer ist mit dem Abbruch der Transaktion einverstanden. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.

      eBay 16.04.10 um 07:12:25 MESZ
      Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, akzeptiert.
      KÄUFERX 16.04.10 um 07:12:24 MESZ
      Unter Vorbehalt der Richtlinien zur Erfüllung des Kaufvertrages.

      VERKÄUFER ICH 02.04.10 um 19:07:19 MESZ
      bitte senden sie mir ihre kontodaten zu, sodass ich ihnen das geld zurück überweisen kann!
      eBay 25.03.10 um 20:48:14 MEZ
      Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Anderer Grund.
      Weitere Informationen des Verkäufers:


      ICH habe ihm das Geld zurückübersandt und habe mit ihm Telefoniert, er war einverstanden mit der Rückgabe des Geldes.
      Ein Paar Wochen später bekam ich ein Brief von der POLIZEI mit dem
      TATVORWURF: Warenbetrug zum nachteil von KäuferX aus XStadt. Zwei DIrect Drive Turntables wurden über ebay versteigert aber trotz bezahlung nicht übersandt.

      ICH BIN VÖLLIG SCHOCKIERT UND WEISS NICHT WAS ICH HIER MACHEN SOLL ?
      TERMIN zur aussage ist anfang nächster woche und die bestätigung das ich ihm sein geld zurücküberwiesen habe ich vom Kontoauszug . !

      Ich vermute er besteht auf die Ware ! jedoch kann ich sie doch nicht liefern wenn sie Beschädigt wurde/ zu bruch kam.
      Die ware war Keine Ware im Originalzusatand sondern eine die Modifiziert wurde, das heißt das ich das nicht einmal ersetzen kann. !
      Was soll ich in dem Fall machen ?

      Ich bitte um Hilfe ? ... danke sehr ! ;(





      Ich verstehe die Menschen manchmal nicht :( :wallbash :wallbash :wallbash wozu machen sie anderen so viel Kopfschmerzen
    • nun ja bevor ich an deiner stelle zur aussage gehen würde, würde ich einen RA zu rate ziehen, weil egal was du sagst denke ich mal das ohne juristische hilfe es zu deinem nachteil ausgelegt werden könnte. sowie ich das sehe ist es wohl nen ziehmlich ausgekochtes kerlchen, sodas ich ehr zum RA als zur Aussage gehen würde, weil wenn er die kohle hat und nun noch ware haben will würde ich das als betrug werten womit sich wohl besser nen RA umschlägt, als das man selbst versucht die sache zu richten.
      ich hab einmal ne aussage gemacht wegen angeblicher fahrerflucht ende vom lied ich stand vorm kadie und hab mir erst dann nen RA genommen (hätte ich mir direkt einen genommen hätte ich mir den kadi ersparen können, weil die keinerlei beweise hatten die vor selölbigem stand gehalten haben)
    • Im übrigen brauchst du zu diesem Termin gar nicht zu erscheinen, wenn du von der Polizei vorgeladen wurdest. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur dann, wenn du von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst.

      Solltest du den Termin wahrnehmen wollen, brauchst du nichts zur Sache zu sagen, außer deine Personalien.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • RayRomance schrieb:

      Der Käufer hat mich schon bei der Laufenden Auktion dazu überrdet den Artikel doch zu versenden obwohl ich angegeben hatte "NUR SELBSTABHOLUNG"
      überredet oder nichtm, wenn das eine übereinstimmende Willenserkärung war, war im Grunde damit der Kaufvertrag schon geschlossen.
      Hast du die Aktion dann zugunsten dieses Käufers abgebrochen, oder ist sie bis zum Schluss weiter gelaufen und er der Höchstbietende gewesen?

      RayRomance schrieb:

      ...Geschlossen. Der Käufer ist mit dem Abbruch der Transaktion einverstanden. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
      Ist der Käufer mit dem Abbruch der Transaktion einverstanden gewesen, nur weil er dachte, dass das zu seinen Gunsten geschah,
      und weil ein Preis außerhalb ebaxs abgemacht worden ist, zwischen dir und dem Käufer??

      Ist diese Preisverhandlung irgendwie schriflich festgehalten? Kann der Käufer einen Vertrag auch nachweisen, oder steht sein Wort gegen deins?

      Dann hast du ja den Käufer um seine Kontodaten gebeten um das Ganze rückgängig zu machen,
      wenn er die dann gegeben hat, bestätigt das ja sein Einverständis zum Rückgängig machen eures Vertrags, das ist "schlüssiges Handeln"

      RayRomance schrieb:

      ICH habe ihm das Geld zurückübersandt und habe mit ihm Telefoniert, er war einverstanden mit der Rückgabe des Geldes.
      Warum ist er dann zur Polizei gegangen und hat dich angezeigt?? Hast du die Teile vielleicht wieder irgendwo eingestellt?? Das wäre ja dämlich, besonders wenn man bedenkt, dass sie durch die Modifikationen wohl einzigartig sind, oder??
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Warum sind den eigentlich gleich beide Geräte defekt, oder bilden diese eine Einheit ?
      Wenn nicht, wäre das etwas unglaubwürdig !
      Im Übrigen sehe ich das ähnlich wie Stubentieger :
      nn hast du ja den Käufer um seine Kontodaten gebeten um das Ganze rückgängig zu machen,
      wenn er die dann gegeben hat, bestätigt das ja sein Einverständis zum Rückgängig machen eures Vertrags, das ist "schlüssiges Handeln"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • Antwort Auf Stubentiger

      Stubentiger

      Danke sehr für deine Antwort !

      Nun zu deinen Fragen:

      ICh habe die Auktion nicht vorzeitig beenden lassen sie ist ganz normal zuendegegangen und der jenige war halt auch der Höchstbietende.


      ja sie sind einzigartig das ist ja das problem ... und warum er zur anzeige geht ist auch eine große frage !!! ich verstehe es nicht also sage ich bei der polizei das er damit einverstanden war, da er ja die kontodaten hergegeben hat richtig ?
      ;)

      hat ihr noch irgendwelche argumente die ich gebrauchen könnte.
    • ich würde das machen was manni sagte nicht hingehen und mir lieber nen RA nehmen der kriegt akten einsicht und kann wohl ehr was machen als wie du wenn du da irgendwas sagst was der staatsanwalt dann wieder anders sieht und die sch... richtig brennt.
    • selbst wenn vorhanden bringt ihn das nicht weiter weil der tatvorwurf ja lautet:

      Warenbetrug zum nachteil von KäuferX aus XStadt. Zwei DIrect Drive
      Turntables wurden über ebay versteigert aber trotz bezahlung nicht
      übersandt.
      Das geld wurde ja zurück erstattet somit war der kaufvertrag mit beider seitigem einverständnis rückabgewickelt wo durch es wohl sinnlos wäre die defekte ware noch auf zubewahren.
    • da gebe ich dir recht. die wahrscheinlichkeit ist wohl ehr gering als das der artikel noch vorhanden ist, weil was soll man es noch aufheben wenn die aktion über die bühne ist (vermutung). und wie erwähnt nen RA bekommt einblick in die ermittlungsakte und kann damit wohl ehr den schaden begrenzen, als wie ein kleines vorsprechen bei der polizei. problem ist nur das eine rechtschutzvers. nicht eintritt wegen straftat aslo müsste man sich die kohle dann vom gegner zurück holen. ich sehe es allerdings so, das man so oder so um den juristen nicht drum rum kommt. der staatsanwalt wird die sache wohl nicht einfach unter den teppich kehren und spätestens dann ist man auf einen juristen angewiesen.
    • hm....ich kann hier keine Straftat erkennen....er hat das Geld doch zurück überwiesen. Wo ist der Straftatbestand ? Ich für meinen bescheidenen Teil glaube nicht, dass das Verfahren an die StaA weitergeleitet wird. Ich denke, bei einer vernünftigen Erklärung der Polizei gegenüber und dem Nachweis der Rückzahlung wird das Verfahren eingestellt.....

      Bleibt mal abzuwarten, ob der überhaupt eine Anzeige gemacht hat....das sind ungelegte Eier über die wir erst weiter diskutieren sollten, wenn es soweit ist...... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hm....ich kann hier keine Straftat erkennen....er hat das Geld doch
      zurück überwiesen. Wo ist der Straftatbestand ? Ich für meinen
      bescheidenen Teil glaube nicht, dass das Verfahren an die StaA
      weitergeleitet wird. Ich denke, bei einer vernünftigen Erklärung der
      Polizei gegenüber und dem Nachweis der Rückzahlung wird das Verfahren
      eingestellt.....
      selbiges kann ich auch nicht erkennen ist nur die frage was die männchen in grün und der StaA erkennen tut und nicht doch mal so lala profilaxe oder schlecht... mal nen verfahren eröffnet. wie ich schon mal erwähnte bin ich mit so einer aussage ziehmlich auf die nase gefallen und geh lieber mal nen bisschen zufrüh als zuspät zum juristen ist einfach stressfreier meines erachtens nach.
      Bleibt mal abzuwarten, ob der überhaupt eine Anzeige gemacht hat....das
      sind ungelegte Eier über die wir erst weiter diskutieren sollten, wenn
      es soweit ist...... ;)
      das verstehe ich nun garnicht mehr die netten grünen männchen laden doch niemanden vor nur weil sie gerade nix zutun haben. wenn man eine ladung bekommt liegt doch logischer weise eine anzeige vor oder ???
      Welches auch daraus zuschliessen ist, das ihm ein tatbestand vor geworfen wird. wie soll man eine tatvorwerfen ohne das etwas angezeigt wurde geht doch garnicht.
    • hast Recht mit der Anzeige, ich war wohl gedanklich noch in einem anderen Thread....sorry.....türlich ist die Anzeige raus.....MENSCH, ein Parallel-Thread war noch vor der Anzeige, demnach leicht durcheinander.....

      Einfach den Teil meines Posts nicht beachten ! ;( :S :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die Angelegenheit ist aus meiner Sicht weder straf- noch zivilrechtlich dazu geeignet, einen Richter zu beschäftigen.

      • Der Käufer hat dem Ansinnen des Verkäufers, die Transaktion einvernehmlich nicht abzuwickeln, zugestimmt.
      • Der Käufer hat, der Bitte des Verkäufers folgend, diesem die Kontodaten übermittelt.
      • Der Verkäufer hat dem Käufer den überwiesenen Betrag zurückerstattet.


      zivilrechtlich:
      • Hier liegt offensichtlich eine einvernehmliche Aufhebung eines geschlossenen Kaufvertrages vor.
      • Alle erbrachten Leistungen (Zahlung) des Käufers wurden erstattet.
      • Mit der Erklärung gegenüber eBay hat der Käufer auf Vertragserfüllung (Lieferung) verzichtet.


      strafrechtlich:
      • Der Betrugs-Paragraph § 263 StGB beinhaltet die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Vorspiegelung falscher Tatsachen.
      • Ein Vermögensvorteil für den Verkäufer ist durch zeitnahe Rückerstattung des Kaufpreises nach einvernehmlicher Aufhebung des Kaufvertrages nicht gegeben.
      • Im Umkehrschluss sehe ich hier die Möglichkeit, dass sich der Anzeigeerstatter/Käufer ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat gemäß § 145d StGB und/oder falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB einhandelt.


      Diese subjektive Einschätzung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar!
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.