Rechtsbelehrung nicht vollständig durchgelesen

    • Rechtsbelehrung nicht vollständig durchgelesen

      Hallo
      Ich habe gestern folgenden Artikel bei Ebay ersteigert und gleich mit Paypal bezahlt
      Leider musste ich heute beim nachlesen des Angebots feststellen das ich nur auf eine CD +Anleitung geboten habe.
      Meine Frage. Soll ich nun in den sauren Apfel beißen den der Fehler liegt eindeutig bei mir, oder kann ich vom Kauf zurücktreten.
      Bedanke mich im voraus für jede Auskunft
      Gruß
    • Das ist leider wirklich nicht einfach. Ein Rücktrittsrecht hast Du prinzipiell erst einmal nicht, da privater Verkäufer. Dennoch ist dieses Angebot in meinen Augen ein echtes Täuschungs-Angebot, da aus der Artikelbeschreibung (bewußt) nicht hervorgeht, dass einzig und allein die CD und Anleitung zum Verkauf stehen und nicht der Fernseher. Ob man daraus ein Rücktrittsrecht ableiten kann, scheint mir fraglich. Ohne Anwalt wird das wohl nicht gehen. Ich wäre jedenfalls nicht bereit über 300 EUR für eine Anleitung zu bezahlen, welche ich wahrscheinlich auf der Hersteller-HP kostenlos downloaden kann.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Nun ja kannst versuchen da gegen anzugehen weil die Artikelbeschreibung ist wohl eindeutig falsch. bzw. ist wieder mal so eine Masche wo vor die verbraucher zentralen waren vielleicht mal aus drucken und dort mit hin schleppen. das es nur anleitung und cd ist steht ja nur in der Ü-schrift danach wird der ganze TV blabla aufgezeigt. ich würde dagegebn versuchen anzugehen, weil es wohl ne absichtliche täuschung ist und man ihm gut arglist vorwerfen kann. wenn du Pech hast sitze halt am ende auf den kosten sammt der anleitung in diesem falle goldener rahmen drum und über den rechner hängen ist dann als lehrgeld zuverbuchen.
    • Ui, das ist ja ein starkes Stück....schön versteckt in der sogenannten Rechtsbelehrung..... Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Hast Du eine Rechtsschtzversicherung. Da wäre mich aber mal wert einen Anwalt aufzusuchen....Dem erzielten Preis nach sind wohl mehrere Bieter nicht auf diesen schön versteckten Satz gekommen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nachdem ich das

      Bewertungsprofil

      des Verkäufers mal so durchgeschaut habe, scheint der Verkäufer auf solche oder andere Dinge auszusein um mal schnell an Geld zu kommen :(

      Ein solcher Verkäufer braucht mal dringed was vor den Latz.....ich werde mich mal erkundigen und sehen, ob das so rechtens ist und der Verkäufer damit einfach so durchkommen kann. Sicher ist hier die Täuschung gewollt und auch gelungen. Wenn das nachzuweisen ist, ist es auch egal, ob er privater Verkäufer ist und eine sogenannte Belehrung ans Ende der "Auktion" gestellt hat. Unternimm erstmal nichts, schreibe und zahl nix....Warte erstmal ab, was hier noch kommt !

      Was bisher noch hätte auffallen müssen/können ist der hier angebotene kostenlose Versand als Waren-/Büchersendung..... Aber das ist mir auch erst beim zweiten Durchlesen aufgefallen :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn keiner eine bessere Idee hat, würde ich, nachdem ich die Ware erhalten habe, bei PayPal ein Konflikt eröffnen, mit der Begründung: "Ware weicht erheblich von der Beschreibung ab!". Verlieren kannst Du nichts, denn die Entscheidungen von PayPal werden gewürfelt. Sollte sich jedoch jemand von PayPal den Vorgang anschauen, könntest Du Glück haben und das Geld zurückerhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Betrübereien im Interesse von PayPal und eBay liegen. Wie gesagt: Das ist keine Garantie, aber eine Möglichkeit, eventuell doch noch an Dein Geld zu kommen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • ihr seid toll

      Mensch seid Ihr schnell . Vielen, vielen Dank das Ihr Mühe u. Zeit investiert wegen meine Dussligkeit ,
      Wie Ihr sehen könnt bin ich ein alter Ebay Hase und das wäre mir nicht passiert "wenn" ich nicht buchstäblich in letzter Sekunde auf das Angebot gestoßen wäre.
      330€ sind kein Pappenstiel doch wenn ich daran denke wie hoch mein Maximal Gebot lag wird mir ganz anders.
      Ich habe mittlerweile mit Paypal Kontakt aufgenommen, doch die können erst einschreiten nach Lieferung der Ware. Ein kleiner Tipp vom dem freundliche Gesprächspartner war das ich den Fall telefonisch vorbringen sollte. Die Chance einer Überprüfung sind besser.
      Also werde ich jetzt bis zur Lieferung der Ware abwarten was auch eure Empfehlung entsprechen würde.
      Nochmals herzlichen Dank an euch alle und ein schönes Wochenende
      liebe Grüße
    • ich würde nix über weisen und mal zur verbraucherzentrale /RA gehen.
      Habe dieses in einem anderen forum gelesen:
      computer.t-online.de/ebay-abzo…packung/id_42066794/index

      ich denke mal die sind ganz wild auf sollche leute.

      desweiteren verstehe ich nicht was man hier überlesen kann:
      Panasonic TH50PZ80EA,
      (Anleitung+Cd) Neu
      heisst für mich das ich die Betriebsanleitung für den TV bekomme und nicht den TV ist übrigens die Ü-Schrift.

      Was eventuell auch noch ne möglichkeit wäre, wenn du die auktion mal aus druckst und nach den kleinen grünen männchen gehst und fragst was die meinen. vielleicht sind die auch der meinung betrug und nehmen ne anzeige auf :).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Hallo an alle,
      Ich bin Neu hier und als erster Post wollte ich mal versuchen hier zu Helfen.
      Also ich habe mal eine Ehfahrung damit gehabt und zwar, du musst es nicht bezahlen weil es eine Täuschung ist und auch wenn er geschrieben hat das er eine Cd e.c.t verkauft.
      Aber sein Fehler was das er diese Cd unter Rubrik Fernseher rein gesetzt hat, dies muss er aber unter Fernseh Zubehör reinsetzen.
      Also bist du meiner Meinung rechtlich im klaren Vorfall.
      mfg chris
    • dummer weise nicht wirklich hab ich gerade auch erst genau gesehen wer hat schon per PP bezahlt somit wird es wohl nen mächtiges hicki hacki geben, was eventuell nen bisschen verkürzt werden könnte, wenn z.b. anzeige erstattet werden kann oder verbraucherzentrale oder PP oder oder oder.
    • senseman schrieb:

      desweiteren verstehe ich nicht was man hier überlesen kann

      senseman schrieb:




      Panasonic TH50PZ80EA,
      (Anleitung+Cd) Neu
      heisst für mich das ich die Betriebsanleitung für den TV bekomme und nicht den TV ist übrigens die Ü-Schrift.
      Ich finde nicht, dass hier klar steht, dass man nur die Anleitung bekommt. Ich würde davon ausgehen, dass ich TV bekomme UND Anleitung. Wenn ich vor Jahren elektronische Dinge verkauft habe, habe ich auch immer beigeschrieben, dass Anleitung dabei ist, und auch ein Foto davon gemacht, weil ich auch die Anleitung wichtig fand. ( ich habe im Übrigen dann natürlich das zur Anleitung gehörige Gerät mitverkauft.
      Für mich eine Irreführung, aber ansonsten habe ich auch keine Ahnung.
      Was mich nicht tötet, bringt mich nicht um...
    • chris161 schrieb:


      Aber sein Fehler was das er diese Cd unter Rubrik Fernseher rein gesetzt hat, dies muss er aber unter Fernseh Zubehör reinsetzen.
      Also bist du meiner Meinung rechtlich im klaren Vorfall.
      mfg chris
      genau!
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…&rows=200&since=31&rdir=0

      wenn der erste Käufer von Gebrauchsanweisung und CD seine Rote liefert, kannst du dich ja mal mit dem kurzschließen. :D

      Dass du rechlich im Vorteil bist, bringt dir ja dein Geld nicht zurück, wenn du das aber durch PP nicht bekommst,
      bleibt dir nur:
      mit Hinweis auf die offensichliche gewerbliche Tätigkeit dieses Power-Gebrauchsanweisungen Verkäufers
      von deinem Kauf wegen Irrtums über den Verkaufsgegenstand zurückzutreten
      und dein Geld notfalls per Mahnbescheid (natürlich nach Fristsetzung etc.PP) zurückzufordern.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Rainbowlight schrieb:

      senseman schrieb:

      desweiteren verstehe ich nicht was man hier überlesen kann

      senseman schrieb:




      Panasonic TH50PZ80EA,
      (Anleitung+Cd) Neu
      heisst für mich das ich die Betriebsanleitung für den TV bekomme und nicht den TV ist übrigens die Ü-Schrift.
      Ich finde nicht, dass hier klar steht, dass man nur die Anleitung bekommt. Ich würde davon ausgehen, dass ich TV bekomme UND Anleitung. Wenn ich vor Jahren elektronische Dinge verkauft habe, habe ich auch immer beigeschrieben, dass Anleitung dabei ist, und auch ein Foto davon gemacht, weil ich auch die Anleitung wichtig fand. ( ich habe im Übrigen dann natürlich das zur Anleitung gehörige Gerät mitverkauft.
      Für mich eine Irreführung, aber ansonsten habe ich auch keine Ahnung.
      nun ja ich habe auch schon elektro geräte verkauft aber mir is es eigentlich nie in den sinn gekommen in der ü-schrift den hinweis auf eine betriebsanleitung rein zu setzen. wenn denn dann was davon geschrieben wurde habe ich dieses in den lieferumfang rein geschrieben.

      Ich glaube bei den ganzen auktionen würde ich mal alle ausdrucken und zur polizei gehen wenn die auch der meinung sind das geht mal garnicht anzeige erstatten mal sehen wie schnell der guste zurück rudert, dem selbiges nach der anzeige mitteilen mit dem vermerk wenn denn das geld zurück kommt nimmt, man die anzeige zurück ( ist ja kein thema nur soweit mir bekannt ist, kann der StaW auch ohne anzeige dann weiter ermitteln :))

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • senseman schrieb:



      desweiteren verstehe ich nicht was man hier überlesen kann:
      Panasonic TH50PZ80EA,
      (Anleitung+Cd) Neu
      heisst für mich das ich die Betriebsanleitung für den TV bekomme und nicht den TV ist übrigens die Ü-Schrift.

      Gut...Ansichtssache. Aber ich denke, im Normalfall, wenn man NICHT vorhat, jemanden zu täuschen, würde man sowas schreiben wie "Anleitung und CD für Panasonic TH50PZ80EA". Wenn man nichts im Schilde führt, schreibt man es in der Regel so. Das ist klar verständlich und ich muss mir keine Sorgen machen, dass es jemand falsch verstehen könnte. Auch wählt man dann kein Bild von einem Fernseher, sondern macht selbst eines von CD und Anleitung oder lässt das Foto weg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Looping ()

    • Ich habe vorgestern den Verkäufer angeschrieben mit der Bitte um Rückzahlung des Geldes, ansonsten müsste ich mein Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. Daraufhin hat er mir angeboten 100€ auf Kulanz zu erstatten, aber er werde selbst noch seinen Anwalt kontaktieren.
      Heute habe ich folgende E-Mail erhalten

      Guten
      Tag! Es tut mir leid wenn sie das angebot falsch verstanden haben.
      Gerne überweise ich ihnen ihr geld wieder zurück. Geben sie mir ihre
      bankdaten ich werde dann sofort überweisen.
      Bitte für die umstände um entschuldigung!
      Mit freundlichen Grüßen

      Somit scheint die Angelegenheit erledigt zu sein.
      An euch alle nochmals vielen Dank

    • nun ja freu dich nicht zufrüh und lass es uns doch netterweise wissen, wenn deine kohle wieder bei dir angekommen ist :).
      Konnte sein Ra seine meinung zum thema nicht teilen oder wieso ruder der so schnell zurück ??? ist doch komisch. :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Natürlich werde ich mich erst richtig freuen wenn die Kohle da ist. Eine gewisse Skepsis kann ich nicht verleugnen.
      Ich vermute mal das sein Anwalt im erklärt hat das er sich auf ganz dünnem Eis bewegt
      Wie es weitergeht, erfährt ihr am ersten, versprochen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jenimo ()

    • Hallo Stubentieger
      Sorry aber ich verstehe deine Frage überhaupt nicht
      habs grad nicht gesehen, aber hattest du zufällig auf dies Forum verwiesen?
      Heute folgende E-Mails vom Verkäufer erhalten

      [b]Hallo jeclim,[/b]
      Hi.
      Wollen sie die rückzahlung als paypal oder überweisung. Bitte melden
      sie sich heute und geben sie mir bescheid damit ich die überweisung
      tätigen kann und sie ihr geld wieder zurückbekommen. Grüße

      2Std. später die nächste E-Mail

      [b]Hallo jeclim,

      Bitte
      antworten sie mir. Ansonsten werde ich heute das geld über paypal an
      sie senden, dauert aber 2-3 tage bis das geld von meinem konto auf
      paypal gutgeschrieben wird! Ist paypal ok ???

      [/b]Nächste E-Mail. Dieses mal von von Paypal
      Guten Tag
      "Name" hat eine
      Zahlung an Sie eingeleitet. Die Zahlung wird momentan noch von uns
      bearbeitet und weist daher in Ihrem PayPal-Konto den Status "Offen"
      auf. Das bedeutet, dass der Betrag noch nicht auf Ihrem PayPal-Konto
      eingegangen ist.

      Es scheint so als würde ihm das Geld unter die Finger brennen, so schnell wie er los haben will.
      Soll mir nur recht sein