Wieviel kann ich verkaufen, damit ich nicht gewerblich handel

    • Wieviel kann ich verkaufen, damit ich nicht gewerblich handel

      guten tag

      habe mir vor kurzer zeit 5 Mp3 Player im Internet bestellt, für jedes Famillienmitglied 1 so ein ding hat ca. 30€ gekostet und auser eins alle ungeöffnet möchte die wieder bei ebay einstellen wie viele darf ich verkaufen damit ich nicht gewerblich handle

      und noch eine frage damit ich schlauer werde wenn ein familienmitglied unter der selben anschrift ein account hatt und verkauft z.b 5 mp3 player werde ich dadurch auch beeinträchtigt ? oder hatt die person mit mir nichts zutuhen ?


      mfg
    • Hallo nakruf007,

      wenn das die einzigen Deiner Angebote für dieses Jahr bleiben, sollte man Dich in Ruhe lassen. Wenn Du öfter für die Familie eingekauft hast und die Familie Dir dann die Artikel nicht abhnahm, wirst Du doch bald in Erklärungsnot geraten. Das Problem ist hier nicht die Stückzahl, sondern dass diese Artikel alle neu und ungeöffnet/unbenutzt sind. Das sind die Parameter, welche auf einen gewerblichen Handel schließen lassen.

      Eine Grenze (Stückzahl), ab wann gewerblicher Handel vorliegt, gibt es nicht. Da sind die Grenzen fliessend und es kommt sehr auf die Begleitumstände an (siehe oben).
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • es ist eigentlich egal wie viel du verkaufst. am ende kommt es drauf an wer darüber entscheidet also im ermessen des richters. grundsätzlich ist der gewerblich, der ware kauft und mit dem ziel des gewinnes verkauft. vielleicht mal googlen was dort so an urteilen zu finden ist.
    • Dort ein wenige herunterscrollen: internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

      Eine der umfangreichsten Urteils-Sammlungen zu dem Thema. Es wird deutlich, wie absurd uneinheitlich die Rechtsprechung leider ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Variante 2 hat aber leider viele Nachteile:

      1. Du brauchst ein Auto
      2. Ein Tapeziertisch wäre von Vorteil
      3. Du musst früh aufstehen um
      4. einen guten Platz zu bekommen
      5. Die Platzgebühr ist leider auch nicht mehr das was sie mal war
      6. Das Wetter muss stimmen *
      7. zZ sollte man die WM Spiele bedenken
      8. Je nach Platz ist die Menge der Interessenten sehr begrenzt.....

      ansonsten bin ich auch ein absoluter Trödel-Fan ;(

      *Wenn es zu heiß ist kommt keiner, wenn es zu kalt ist kommt keiner, wenn es regnet kommst Du nicht und auch sonst keiner X/
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nun ja des ding hat seine 2 seiten und ich finde bevor ich mir ne menge stress für 5 MP3 player ein handel, nehme ich lieber die option 2. oder wie wäre es mit option 3 bevor man für die knotter verwandschaft einkauft, geld eintreiben wenn die die sachen danach nicht mehr wollen egal ab in die tonne oder für`s nächste gabenfest aufheben :).
      es wird irgendwie langsam zeit das da mal ne einheitliche rechtssprechnung her kommt. denke aber mal da hat der staat kein interesse dran weil sonst würde man da mal für klare linien sorgen so kann man den arglosen bürger immer mal eben schnell noch abzocken (steuernschzahlung strafen etc). beim trödel hat man schliesslich auch genug die privat tun aber irgendwie gewerblich sind nur keiner will es mit kriegen. sieht man bei uns immer wieder sehr gut, wenn der grösste trödelmarkt ich glaube sogar von deutschland stattfindet (vohwinkel).
    • Die Rechtsprechung ist die eine Seite der Medaille, das grundlegende Problem ist die Gesetzgebung. Ich habe den genauen Wortlaut nun nicht parat, aber wie so oft wird dort mit Ausdrücken gearbeitet, die viel Interpretationsspielraum zulassen. Allein der Ausdruck der "Nachhaltigkeit" im Zusammenhang mit Gewerblichkeit ist so schwammig, daß ich manchmal denke, Gesetze werden absichtlich derart gestaltet, um Juristen weiterhin ein Einkommen zu sichern. Und ganz zufällig ist innerhalb des Bundestages der Anteil der Jusristen am höchsten, wenn ich mich nicht gründlich irre.

      Hier müßten ganz klare Richtlinien her mit konkreten Zahlen!

      Nach einem grandiosen Irrlauf ging es bei der Widerrufsbelehrung nun doch endlich auch.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nun ja gäbe es doch genug möglichkeiten:
      umsatz summe x im monat/jahr oder artikel menge oder neu ware mit menge etc.
      wobei ich meine am gerechtesten wäre eine summe x wo bei mir so ca 400 vorschweben würden, weil das die summe ist welche man ja steuerfrei hin zuverdienen kann. ungerecht ist die sache mit ebay alle mal wenn man oft genug auf dem trödel rum turnt denke ich mal sieht man dort genug möchte gern private. reicht mir schon der jährliche blick auf unseren riesen flohmarkt das da so mancher haushalt verscheuert fragt man sich echt wo holen die das alles her. nun ja ist an dem WE zufällig auch noch sperrmüll dann weis man`s von selbigem hab ich auch schon erlebt mit der berchtigungskarte vom trödel zum sperrmüll und nachschub ankarren :(. und keiner merkt was :(.
    • Nach einem grandiosen Irrlauf ging es bei der Widerrufsbelehrung nun doch endlich auch.


      Richtig, ist aber nicht zu dem Problem der Gewerblichkeit vergleichbar....man kann weder eine Artikelmenge festmachen, da absolut unterschiedliche Zahlen, noch einen Betrag, wobei das noch eher ginge....aber dann müsste man auch noch die neuen von den gebrauchten Gütern unterscheiden.....denn da sollte es auch wieder Unterschiede geben. Oder die privaten dürfen grundsätzlich gar nichts neues anbieten und gebrauchte Sachen nur bis zu einem Betrag X im Jahr......schwierige Sache das..... ?( :thumbdown:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Nach einem grandiosen Irrlauf ging es bei der Widerrufsbelehrung nun doch endlich auch.


      Richtig, ist aber nicht zu dem Problem der Gewerblichkeit vergleichbar....man kann weder eine Artikelmenge festmachen, da absolut unterschiedliche Zahlen, noch einen Betrag, wobei das noch eher ginge....aber dann müsste man auch noch die neuen von den gebrauchten Gütern unterscheiden.....denn da sollte es auch wieder Unterschiede geben. Oder die privaten dürfen grundsätzlich gar nichts neues anbieten und gebrauchte Sachen nur bis zu einem Betrag X im Jahr......schwierige Sache das..... ?( :thumbdown:
      Nun ja warum ginge das nicht mit neu waren ??? was kannste wenn wir z.b. als Betrag 400 Euro/Monat feste legen gross an neuen sachen anbieten ??? eigentlich nicht viel, vielleicht nen paar billig klamotten 1-2 handys 1TV oder 1 montior oder oder oder, und das wars auch schon.
      Nun ja kauft man bei einem Gewerblichen hat man mehr verbraucherrechte ist klar, aber sollte nicht jeder käufer so mündig sein, um selber zu entscheiden ob er nen neues handy von privat kauft und keine gewährleistung bekommt oder lieber nen paar euro mehr aus gibt und beim händler mit allem schnick und schnack ??? ich denke schon. desweiteren warum gibt`s für trödel noch keine zentrale stelle wo alle trödler geführt werden damit man nachvollziehen kann wer wann wo wieviel verkauft dort gibt es mit sicherheit auch mehr als genug schein private ne is ja mit arbeit verbunden lieber nen paar finazbeamte vor den rechner hocken lassen die den ganzen tag nix zutun haben als scheinprivate an zuzeigen.
      aber unsere gesetze sind doch immer so ausgelegt, das sie uns eigentlich sagen wir sind nur blöd und unmündig. siehe z.b. präsidentenwahl die parteien halten uns für unfähig , das wir selber einen präsidenten wählen sonst wäre die wahl ja durchs volk und nicht durch die bundesversammlung(dieses vorgehen liesse sich ja in der verfassung ändern) in der alles nur leute sitzen die in das selbe horn wie das der sie ernenenden partei blasen. oder volksabstimmungen warum ist das hier nicht möglich ??? weil die politik uns für zu blöd hält und so mancher mist den gesetzes entwurf nicht überleben würde (z.b. euro einführung). oder nicht raucherschutzgesetz. was soll der mist wer nicht rauchen will brauch ja nicht in die kneipe gehen oder dort arbeiten wird man nicht zugezwungen oder ??? wenn ich als raucher die flucht ergreife weil man dieluft schneiden kann dann blieben die nicht raucher immer noch drin bohh ist das geil hier häää falscher film, oder am arbeitsplatz wenn mal wieder die maschine repariert werden muss wo ist da der schutz (z.b. kunststoffspritzmaschine leer fahren kommt ne gute wolke essigsäure raus dessen dämpfe sich dann in der halle verteilen absaugen fehlanzeige, genauso beim spritzen und abkühlen lassen des produktes unten absaugen ob frei in die halle).
      man pickt sich immer nur mal gerade was raus und gut ist, was den herren dort gerade so passt. auf der einen seite mehr eigenverantwortung (altervorsorge ohne zu sagen woher die kohle kommen soll) und auf der anderen seite alle deutschen sind blöd wir müssen alles bis ins letzte regulieren.
      so ist es eben auch mit ebay und gewerblich /privat lässt sich schnell und kosten günstig prüfen und mit grossem gewinn für den staat wenn es mal wieder bussgelder hagelt.
      hoffe war nicht so gan OT geworden wenn ja sorry.