Verkäufer macht in Artikelbeschreibung aus einem Angebot zwei

    • Verkäufer macht in Artikelbeschreibung aus einem Angebot zwei

      Hallo,
      es handelt sich um folgende Auktion: 300440545756
      Artikelüberschrift: 2 Karten für Moto GP am Sachsenring 2010
      Artikelbeschreibung: Verkaufe hier zwei Moto GP Eintrittskarten für das Event am 16.07. - 18.07.10 für alle drei Tage.
      Ich kann leider aus beruflichen Gründen nicht hin.
      Angeboten werden zwei Tribünenkarten für die ausverkaufte Tribüne T8 Block/Reihe A 10 Sitz 209 und 208.
      Die Karten werden umgehend nach Zahlungseingang per Einschreiben verschickt.
      Der Preis gilt pro Karte !!!

      Leider habe ich die letzte Zeile überlesen. hmm...jetzt ist die Frage, muß ich auch beide Karten nehmen??? Muß ich überhaupt eine nehmen??? Für den Preis hätte ich beide genommen, aber NICHT eine!!!
      Ich weiß da irgendwie nicht so recht Rat. Einerseits steht ja eindeutig Preis pro Karte, andererseits ist das ja nicht wirklich Ebay-Konform, denn für sowas gibts ja Ebay-mehrfach-Verkauf-Einstellung (bsp: 2 verfügbar oder sowas steht dann immer da).
      Ich finde der Verkäufer betrügt damit Ebay um einen Teil der Verkaufsprovision die Ebay immer einzieht. So muß er nur die Provision für 110 Euro zahlen statt für 220 Euro!
      Wer ist denn da jetzt im Recht? Und wie verfahre ich jetzt weiter???

      Danke und Gruß
    • wie wäre es mit frech dreist an ebay wenden. vielleicht machen die ja was und wenn nein hmm gute frage. da es sehr eindeutig dort steht das man pro karte zahlt wird dir wohl nix weiter als ein widerruf bleiben nur ne frage ob der VK den akzeptiert.
      die widerrufsbelehrung (also wegen privat usw. steht nicht explitzit drin (ausser unter rücknahme das bei ebay forumal mässige)) vielleicht kann man auf der schiene was machen. was meinen die anderen muss man doch eigentlich immer unter die auktion schreiben da privat verkauf keine gewährleistung rücknahme umtausch etc. weis nicht genau wie die formulierung sein muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Moin

      Du kannst ihn zwar bei Ebay anschwärzen und die werden sagen das es nicht rechtens ist was er gemacht hat, aber wenn du die Karten wirklich willst dann bezahle was er verlangt, es stand ja klar lesbar in der Auktion und es wurde nichts verheimlicht



      mfg Stern
    • Du kannst auch mit ihm verhandeln,

      denn wenn du nicht beide für den Preis bekommst, wie in der Auktion ja per Überschrift und Text bis auf den letzten Satz versprochen,
      dann siehst du dich leider gezwungen zurückzutreten und wenn er dem nicht zustimmt,
      müsste das zweifelhafte Angebot ja auch Ebay als Provisionsumgehung gemeldet werden...

      würdest du dich u.U. sonst auch bereit erklären nur eine Karte abzunehmen? dann wäre ja auch für den Vk noch Zeit die zweite Karte
      erneut einszustellen.

      Es wäre auch Zeit, beide Karten nochmals einzustellen,
      wenn du dich netterweise bereit erklärst, dem Abbruch der Auktion wegen Irrtums zuzustimmen ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Überschrift:

      2 Karten für Moto GP am Sachsenring 2010


      Artikelmerkmale:

      Anzahl: 2


      Artikelbeschreibung:


      Verkaufe hier zwei Moto GP Eintrittskarten für das Event am 16.07. - 18.07.10 für alle drei Tage.
      Ich kann leider aus beruflichen Gründen nicht hin. Angeboten werden zwei Tribünenkarten für die ausverkaufte Tribüne T8 Block/Reihe A 10 Sitz 209 und 208.
      Die Karten werden umgehend nach Zahlungseingang per Einschreiben verschickt.


      Artikelbeschreibung am Ende in Rot:

      Der Preis gilt pro Karte !!!


      Fazit: 5 mal 2 Karten angeboten, einmal dann erwähnt, dass der Preis für eine Karte gilt.... Davon mal ab ist das Argument mit der Provisionsumgehung evt. tatsächlich greifend.... :thumbsup:

      Ich meine nicht, dass der Verkäufer hier so einfach davon kommt. Dies ist aber nur meine Meinung. Was sagt der Verkäufer bisher ? Kam da nochwas ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich habe Ihn schon am Sonntag freundlich angeschrieben und Ihn gefragt ob es möglich wäre, das er an den Zweit-Höchst-Bietenden die Karte(n) verkauft?
      Er hat bis heute nicht geantwortet...
      Werde Ihn nochmal anschreiben.
      Was passiert wenn er mir weiterhin nicht antwortet??? Mal angenommen er antwortet bis zum Verfall der Karten (in 12 Tagen ist ja das Event) nicht. Müssen die Karten nach Verfall noch gekauft werden???
      Mit jedem Tag den er nicht antwortet, sinkt die Chance die Karten (ob nun er oder ich) wieder zu verkaufen...
    • ich denke mla das es in erster linie ein rechts gültiger vertrag zustande gekommen ist. jetzt wäre eventuell zusehen was man über ebay machen kann um vom vertrag zurück zutreten, damit man einen nachweis hat das man frühzeitig was unternommen hat. ob das hilft kann ich als nicht jurist leider nicht genau sagen.
    • senseman schrieb:

      ich denke mla das es in erster linie ein rechts gültiger vertrag zustande gekommen ist. jetzt wäre eventuell zusehen was man über ebay machen kann um vom vertrag zurück zutreten, damit man einen nachweis hat das man frühzeitig was unternommen hat. ob das hilft kann ich als nicht jurist leider nicht genau sagen.

      senseman schrieb:

      ich denke mla das es in erster linie ein rechts gültiger vertrag zustande gekommen ist. jetzt wäre eventuell zusehen was man über ebay machen kann um vom vertrag zurück zutreten, damit man einen nachweis hat das man frühzeitig was unternommen hat. ob das hilft kann ich als nicht jurist leider nicht genau sagen.

      Wegen Wiedersprüchlicher Angaben (ist ja eindeutig !) vom Kaufvertrag zurücktreten, soll er doch sehen wie er die Tickets noch kurzfristig los wird :D
    • senseman schrieb:

      ich denke mla das es in erster linie ein rechts gültiger vertrag zustande gekommen ist.

      Ich sehe es wie dieselfisch. Welche Konditionen sollen denn gelten, wenn die Vertragdbedingungen widersprüchlich sind? Zumindest der Verkäufer wird sich hier auf keinen Vertrag berufen. können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nun ja 2 karten zu einem preis von je 110 euro. steht schliesslich in dem auktionstext(ganz unten) das man mit dem gebot je karte berappen darf. und da finde ich wäre nen jurist gefragt der genau sagen ja vertrag oder nein vertrag steht schliesslich recht gut lesbar drin. und darin besteht ja das eigentliche prob. 2 karten für 110 oder 1ne für 110. eventuell mal bei ner verbraucherzentrale nachfragen die sollten es eigentlich wisen oder ??? vielleicht kommt der vertrag auch nicht wegen verstoss gegen ebay zustande.
    • senseman schrieb:

      nun ja 2 karten zu einem preis von je 110 euro. steht schliesslich in dem auktionstext(ganz unten) das man mit dem gebot je karte berappen darf. und da finde ich wäre nen jurist gefragt der genau sagen ja vertrag oder nein vertrag steht schliesslich recht gut lesbar drin.

      Da reicht auch schon ein Laie mit juristischen Grundkenntnissen. Es steht eben auch mehrfach geschrieben, daß das Angebot für 2 Karten gilt. Solche Widersprüche im Angebot gehen in der Regel zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer kann sich nicht nach Auktionsende aussuchen, welche seiner Bedingungen nun gelten sollen.

      vielleicht kommt der vertrag auch nicht wegen verstoss gegen ebay zustande.

      Ein Verstoß gegen die ebay-AGB hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertrages. Beliebiges Beispiel: Man verkauft FSK18-Ware oder andere "verbotene" Waren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • xela194 schrieb:

      alles geklärt.
      ich muß nur eine karte nehmen...werde die dann gleich wieder bei ebay reinsetzen...oder hat von euch einer interesse an der motogp???

      Eigentlich ist doch damit gar nichts geklärt. Wieso nimmst du die Karte ab, wenn du sie doch gleich wieder verkaufst? Dieser Vertrag, insofern überhaupt von einem auszugehen ist, wäre doch ohne Probleme anfechtbar. Es ist doch gar nicht die Frage, ob du eine Karte für den Aktionspreis abnehmen mußt, sondern, ob du Anspruch auf zwei Karten gehabt hättest.

      Damit belohnst du den Verkäufer auch noch für seine unmögliche Auktionsbeschreibung. Daraus wird er dann wohl nicht gelernt haben.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich denke mal viel schlimmer ist, das sich einzelne KArten ehr schlecht verkaufen lassen und desweiteren es wohl eingerücht ist, das man seine 110 euro wieder raus kriegt, denke mal der preis ist so hoch aus gefallen, weil man von 2 karten ausging.
    • erstmal vielen dank für die zahlreichen antworten.
      das problem ist folgendes: das event ist in 1,5 wochen...lieber verkaufe ich die karte weiter und mache von mir aus 10-20euro verlust, als es auf einen rechtsstreit ankommen zulassen.
      hintergrund: ich habe vor 2 jahren ein altes gebrauchtes autoradio bei ebay verkauft (50euro)..es funktionierte bei mir! der käufer bekam es und baute es ein...tja, bei ihm war es dann defekt..er kam mir eh unseriös vor, also ließ ich es auf einen rechtsstreit ankommen..nach vielen schreiben der anwälte, des gerichts, wechsel des gerichts, dann mußte er noch 800euro für einen gutachter vorstrecken der nichts ausser "defekt" festellen konnte, usw...im endeffekt lief es jetzt auf einen vergleich hinaus...der damit jetzt endet, das ich dem käufer 100euro zahlen mußte, er mir das radio zurückschickt, und zusätzlich werden jetzt die gutachter und gerichtskosten geteilt..da kommen nochmal gute 500euro auf mich zu...#

      ich habe keine lust so etwas nochmal mitzumachen! statt 50euro muß ich jetzt knappe 600euro zahlen. der käufer zwar auch, aber davon kann ich mir auch nichts kaufen.
      also, lieber verlier ich 20euro beim wiederverkauf...
    • xela194 schrieb:

      das problem ist folgendes: das event ist in 1,5 wochen...lieber verkaufe ich die karte weiter und mache von mir aus 10-20euro verlust, als es auf einen rechtsstreit ankommen zulassen.

      Wenn der Verkäufer hier vor Gericht ziehen würde, würde ich ihn als realitätsfremd bezeichnen. Du läßt dich viel zu leicht einschüchtern und zahlst absolut unnötig drauf, nur weil du mal in einem Rechtsstreit in einen Vergleich eingewilligt hast.

      Seltsame Geschichte...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • der käufer des radio war ein totaler id**t, der mir wegen 50euro seinen anwalt auf den hals schickte.
      ich war mit sicher das ding zu gewinnen.
      welcher normale mensch zahlt denn auch 800euro für einen gutachter vor?! ist doch klar das der nicht sagen kann ab wann das radio defekt war...doch der käufer tat es.
      und die sache wurde teurer und teurer.
      er hatte einen zeugen, ich einen zeugen.
      so, das nächste was gekommen wäre, wäre die zeugenvernehmung. sein zeuge gegen meinen! ICH als verkäufer war in der beweispflicht! da stände dann aussage gegen aussage, und nun? nichts und nun!!! ich war damit nicht auf der absolut sicheren seite! das gericht hätte ebenso entscheiden können das ich als verlierer davon gehe und dann hätte ich die volle summe zutragen!
      also einigten wir uns im endeffekt auf einen vergleich.
    • Auch wenn dies hier Off-Topic ist, aber es scheint ja jetzt deine Entscheidung erheblich zu beeinflussen.

      xela194 schrieb:

      ist doch klar das der nicht sagen kann ab wann das radio defekt war...doch der käufer tat es.

      Und damit ist der Prozess nämlich gelaufen, denn der Käufer ist in der Beweispflicht, daß das Radio bereits bei Versand defekt ist.

      xela194 schrieb:

      ICH als verkäufer war in der beweispflicht!

      Wer hat dir denn diesen Unsinn eingebläut? Die gesamte Beweispflicht liegt beim Käufer.

      Es geht mich ja eigentlich nichts an, aber du scheinst dich wirklich leicht einschüchtern zu lassen und triffst dadurch die falschen (und teuren) Entscheidungen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • laut aussage des anwalts bin ich als verkäufer in diesem falle in der beweispflicht gewesen!!!
      und das hat nichts mit einschüchtern zutun, ich versuch nur nicht auf biegen und brechen alles durchzusetzen...denn siehe radio, kann das im endeffekt noch teurer werden!
      und zum thema radio, brauchen wir jetzt auch nicht weiter debatieren. ich habe einen super anwalt, der zuerst ebenso über den käufer gelacht hat und sich felsenfest sicher war, das ding im schlaf zugewinnen...nun ja, erwähnt sei noch das mein zeuge und ich mittlerweile größere differenzen im privaten bereich hägen und ich mir auch nicht sicher war, was er vor gericht erzählen würde....aber genug davon. fakt ist, ich vertrau da auf meinen anwalt, der nun doch eher zum vergleich riet.
      ich danke dir vielmals für dein antworten und hilfestellung...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xela194 ()