Seit 2006 registriert, trotzdem Paypal-Zwang?

    • Seit 2006 registriert, trotzdem Paypal-Zwang?

      Ich bin schon seit 2006 Mitglied bei ebay, nur habe nie allzu viel eingekauft und erst 2 mal etwas verkauft. Soll heißen, dass ich obwohl ich schon 4 Jahre lang registriert bin erst 14 Bewertungspunkte habe.

      Unter 50 Bewertungspunkte bedeutet ja Paypal-Zwang, nur möchte ich jetzt bei ebay einen Artikel verkaufen der elektronisch ist. Es wird also nicht wirklich etwas per Post an den Käufer geschickt, sondern er bekommt die "Digitalen Daten".
      In den AGBs von Paypal steht aber, dass der Käuferschutz und vor allem auch der Vierkäuferschutz nur dann gilt, wenn die Ware wirklich versendet wird.

      Echt toll und was soll ich jetzt bitte machen? Wenn ich mit Paypal verkaufen lassen würde, könnte der Käufer nachdem er die "Digitalen Daten" per E-Mail bekommen hat einfach seine Paypal-Zahlung zurücknehmen und Paypal würde ohne zögern das Geld wieder von meinem Konto abbuchen, da ich ja nicht beweisen kann, dass etwas versendet wurde! Weil es eben nicht auf dem Postweg passiert ist. Ganz toll, ich würde mit leeren Händen dastehen.

      Kann man da nichts machen? Paypal ist für einen solchen Verkauf einfach völlig nutzlos und der "Regenschirm" hat ein großes Loch in der Mittte wenn ihr versteht was ich meine. Bei "normaler" Ware hätte ich ja nichts gegen Paypal (auch wenn ich andere Zahlungsmethoden bevorzugen würde). Aber nach 4 Jahren trotzdem der Zwang, hallo?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Cause ()

    • Hi, erstmal hat der PP Zwang und das damit verbundene Bezahlangebot, welches Du dem Käufer neben anderen Möglichkeiten bieten musst, ja nocht nichts mit dem möglichen Käufer- oder Verkäuferschutz zu tun.

      Was die Nutzung und den verbundenen Schutz betrifft sollte es nach deiner Beschreibung schon im Umfang der angebotenen Ware scheitern:

      2. Umfang.

      Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

      *

      Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter


      Es gibt also auch für den Käufer in diesem Falle keinen Schutz laut AGB.

      ABER: Wenn im Falle des Falles PayPal für den Käufer, aus welchem Grund auch immer entscheiden würde, wäre hier evt. mit einer Mail per Einschreiben ausgeholfen, denn das ist zumindest möglich um nachzuvollziehen, dass die E-Mail auch beim Empfänger angekommen ist. Dies könnte im Zweifelsfalle also ein Beweis sein. Allerdings könnte dir dies sicher wohl nur ein Rechtsanwalt bestätigen.

      Die Möglichkeit eine E-Mail per Einschreiben zu verschicken, also mit Bestätigung gibt es ja schon länger und wird von diversen Anbietern eingebunden. Ich kenne das von GMX.

      Weiter fällt mir zu dem Thema auch nicht viel ein, bis auf die Möglichkeit, dass Du ggf.mal selber bei PP anrufst, den Sachverhalt schilderst und nachfragst, welche Möglichkeiten Du hast und was passiert, wenn der Käufer ein Problem melden würde.... mal ne andere Frage: Warum machst Du dir denn da Gedanken ? Ich hoffe, Du hast nichts illegales vor ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vieln Dank für die Antwort. :)

      engelchen schrieb:

      ABER: Wenn im Falle des Falles PayPal für den Käufer, aus welchem Grund auch immer entscheiden würde, wäre hier evt. mit einer Mail per Einschreiben ausgeholfen, denn das ist zumindest möglich um nachzuvollziehen, dass die E-Mail auch beim Empfänger angekommen ist. Dies könnte im Zweifelsfalle also ein Beweis sein. Allerdings könnte dir dies sicher wohl nur ein Rechtsanwalt bestätigen.
      Für Paypal hat der Käufer eh immer Recht. Und eine E-Mail mit Empfangsbestätigung, meinst du wirklich, dass Paypal das akzeptiert?

      engelchen schrieb:

      Ich hoffe, Du hast nichts illegales vor ;)
      Warum Illegales? Ebay ist voll von "virtuellen Gütern" du hast sie ja selbst in deinem Zitat genannt, Stichwort Softwarelizenzen.
      Ebay bzw. Paypal könnt' sich mal der Zukunft anpassen.
    • Soweit mir bekannt, ist das Anbieten von sogenannten "virtuellen Gütern" nach wie vor verboten laut den AGB von eBay.

      Insofern braucht PayPal da wohl auch nix anzupassen.

      Hier einmal der entsprechende eBay Grundsatz:

      pages.ebay.de/help/policies/downloadable.html

      Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

      • Eine Software, die der Käufer von der Website des Verkäufers herunterladen kann.

      • Eine Datei, die nach Angebotsende per E-Mail an den Käufer verschickt wird.

      • Musik- oder Videodateien, die über ein Peer-to-Peer-Netzwerk für den Datenaustausch bereitstellt werden.

      • Eine (geheime) URL-Adresse, unter der der Käufer Free- oder Shareware herunterladen kann.

      • Herunterladbare E-Books
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Drapondur schrieb:

      Soweit mir bekannt, ist das Anbieten von sogenannten "virtuellen Gütern" nach wie vor verboten laut den AGB von eBay.
      Ich zitiere hier einfach mal was von aktuell laufenden ebay-Auktionen, ohne deren Quelle zu nennen:
      Sie erhalten einen Link und einen Aktivierungsschlüssel.
      Sie steigern hier auf eine Lizenznummer, keine-CD, darum ist der Versand auch kostenlos möglich.
      Sofort nach Zahlungseingang erhalten Sie eine E-Mail mit (...)
      Alles nur Beispiele. Aber was ich damit sagen will ist, warum gibt es dann laufende Auktionen wenn es angeblich nicht erlaubt ist?
    • Also ich an deiner stelle würde mir ehlich gesagt keinen kopp wegen PP und ebay machen einfach bei PP anmelden Artikel gegen die AGB`S einstellen ne runde stress kriegen und kein geld (bzw wegen käuferschutz geld wieder futsch) und weil ja alle so gemein sind, würde ich dann gegen ebay und PP klage einreichen, mit der begründung andere machen das auch, dann will ich das auch. dann klagste dich durch alle instanzen (falls der erste Richter deine Klage nicht in deinem sinne aburteilt) und bist am ende pleite und hoffentlich hast du dann ne lehre fürs leben gezogen 8o.
      irgendwie finde ich deine argumentation ziehmlich belehrungsresistent.
    • @TE
      Unabhängig ob ebay nun den Verkauf verbie""tet oder nicht.
      Im Falle einer PP-Bezahlung hast du keinen Versandnachweis (eine "Eingeschriebene Mail" fällt auch nicht darunter) welcher der VERKÄUFERSCHUTZRICHTLINIE entspricht.

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…=ua/SellerProtection_full

      Und Vorsicht! Es gibt 2 Arten von Käuferschutz bei PP:

      a) Käuferschutz in unbegrenzter Höhe für Artikel welche auf ebay gekauft wurden und welche als für den KS als qualifiziert ausgewiesen wurden. Als "qualifiziert" stuft ebay alles ein was nicht in einer Kategorie eingestellt wurde, welche von VORNEHEREIN NICHT für den KS qulifiziert gewesen wäre.
      Bsp: ein Auto in der Kategorie "Bürobedarf........" ist für den KS qualifiziert - zumindest lt. ebay.

      b) Käuferschutz für sonstige Onlinekäufe bis zur Höhe des auf dem VK-Konto noch vorhandene Geldes. (§13.2 der PP-Nutzungsrichtlinie)

      In deinem Fall würde PP dem Käufer mit ziemlicher Sicheheit KS nach §13.2 gewähren - mit fremden Geldern nimmt man die eigene AGB nicht so genau.....

      btw: was hindert dich daran, die Daten auf CD zu brennen und entweder per Einschreiben (bis 25€) ode als Paket (über 25€) zu versenden?
      Damit hättest du einen nach PP gültigen Versandnachweis. Der Empfänger wird es sich 2x überlegen ob er dann noch einen "nicht gelieferten Artikel" melden möchte.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Hallo Cause,
      hallo liebe Leserinnen und Leser!

      Ich bin noch länger als Du, Cause, bei ebay angemeldet. In den letzten Jahren wurde ebay immer uninteressanter zum Kaufen und Verkaufen. Und nicht immer wurden auch Bewertungen abgegeben.
      Jedenfalls habe ich immer noch weniger als 50 Bewertungspunkte. Ich habe jetzt trotzdem Artikel bei ebay eingestellt und verkauft, obwohl ich gar kein PayPal habe.

      Спокойной ночи!

      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)
    • Stubentiger schrieb:

      und du hast ein "P" vergessen, oder zuviel? CCCP(P)99 :rolleyes:

      Спокойной ночи...



      Hallo Stubentiger,

      ein "P" vergessen, ok, aber was bedeutet jetzt zuviel?

      ВЕК ЖИВИ - ВЕК УЧИСЬ; А (ВСЁ РАВНО) ДУРАКОМ ПОМРЁШЬ
      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)
    • Ah, der Groschen ist gefallen!

      Natürlich ein "P" zuviel! Ist mir gar nicht aufgefallen!
      Meine Tastatur kakt manchmal!

      Спокойной ночи!
      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)
    • Stubentiger schrieb:

      Na, entweder war beim einen eins zu ville, oder beim andern fehlte eins, ich war mir nicht sicher, welche Version die richtige sein sollte ;)

      Stubentiger schrieb:

      aber was bedeutet das jetzt?


      Der Fehler ist mir selber gar nicht aufgefallen! :D
      ДУРАКАМ ЗАКОН НЕ ПИСАН!

      Der Nutzername enthält ein "P" zuviel. Ansonsten ist die "Unterschrift" richtig!

      КАЖДЫЙ ПО-СВОЕМУ С УМА СХОДИТ!
      Aber das gehört ja eigentlich nicht zum hiesigen Thema!
      Deshalb höre ich jetzt auf!

      LG,
      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)
    • Guten Abend,

      im Augenblick laufen meine Auktionen gewissermaßen illegal bei ebay, weil ich noch keine 50 Bewertungspunkte habe und trotzdem kein PayPal anbiete.
      Ich nähere mich aber langsam der 50er Marke! Dann muss kein PayPal mehr zwingend angeboten werden?

      КТО ИЩЕТ, ТОТ НАЙДЁТ
      Добрый вечер!
      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)
    • CCCP99 schrieb:

      Ich nähere mich aber langsam der 50er Marke! Dann muss kein PayPal mehr zwingend angeboten werden?


      Doch, teilweise.
      Wenn du einen Shop hast und SOFORTKAUF anbietest.
      In bestimmten Kategorien.
      Bei 1-Tages-Auktionen.
      (weiss aber jetzt nicht ob die Liste vollständig ist!!!)

      btw: der Hinweis in der Artikelbeschreibung, PP nicht zu akzeptieren, ist auf Dauer gesehen keine Lösung. Wenn dich jemand bei EBAY meldet wird die Auktion gelöscht und im Wiederholungsfall droht der Ausschluss bei ebay.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • danke Dk! und an den Sovjet: Wenn du ein paar Käufe tätigst,
      vielleicht das ein oder andere, was du sowieso einzukaufen hast,
      oder ein paar Bücher in deiner Nähe,
      hast du ja auch bald die Schallmauer hinter dich gebracht und kannst auch ohne PP verkaufen. :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"