Hallo!
ein Bekannter,im Nachbardorf,hat letze Woche,für sein Autoradio,Außenempfangsantennen ersteigert,laut Händler Powerseller,sind die Artikel in großen Stückzahlen lieferbar
dann kam eine Mail retour,der Artiel sei schwer zu Beschaffen,und man möge bitte noch 14 Tage geduld haben,weitere Anfragen und Beschwerden wurden ignoriert!
noch zu Zeiten,als die Biter liste noch nicht anomym war wie heutzutage,,bekam ich mal eine Mail,von einem Ebay Member,der die Mitbeitenden bei einem neunen Notbook darüber warnte,bei diesem, Händler zu kaufen!
die Masche sei einfach,jeglicher Art von neuem Artikel,wird bei Ebay eingestellt,obwohl er gar nicht vorrätig ist,dann wird mal gewartet bis 400 -bis 500 Bestellungen zusammenkommen,und dann
eine Großbestellung bei Händler Xy aufgegeben,um in der Masse den Preis zu drücken,derweil werden alle Kunden,hinausgetröstet!
das dieses Verfahren gegen die Agbs Verstöst von Ebay ist ekannt,was kann man da aber als Käufer tuen?
vorallem,ab wann erlischt,das Rechtverbindliche Kaufrecht,das der Käufer den Artiekel kaufen muß,wenn er auf ihn geboten hat,ist das immer gültig,auch dann wenn der Händler die Ware lange nicht liefern kann,oder verfällt es irgendwann?
wäre mal intersannt zu wissen!
ein Bekannter,im Nachbardorf,hat letze Woche,für sein Autoradio,Außenempfangsantennen ersteigert,laut Händler Powerseller,sind die Artikel in großen Stückzahlen lieferbar
dann kam eine Mail retour,der Artiel sei schwer zu Beschaffen,und man möge bitte noch 14 Tage geduld haben,weitere Anfragen und Beschwerden wurden ignoriert!
noch zu Zeiten,als die Biter liste noch nicht anomym war wie heutzutage,,bekam ich mal eine Mail,von einem Ebay Member,der die Mitbeitenden bei einem neunen Notbook darüber warnte,bei diesem, Händler zu kaufen!
die Masche sei einfach,jeglicher Art von neuem Artikel,wird bei Ebay eingestellt,obwohl er gar nicht vorrätig ist,dann wird mal gewartet bis 400 -bis 500 Bestellungen zusammenkommen,und dann
eine Großbestellung bei Händler Xy aufgegeben,um in der Masse den Preis zu drücken,derweil werden alle Kunden,hinausgetröstet!
das dieses Verfahren gegen die Agbs Verstöst von Ebay ist ekannt,was kann man da aber als Käufer tuen?
vorallem,ab wann erlischt,das Rechtverbindliche Kaufrecht,das der Käufer den Artiekel kaufen muß,wenn er auf ihn geboten hat,ist das immer gültig,auch dann wenn der Händler die Ware lange nicht liefern kann,oder verfällt es irgendwann?
wäre mal intersannt zu wissen!