Privatverkäufer meldet sich nicht mehr

    • mein einwand war dahin gehend ob ein Gericht eine sollche klage zu lässt, das man ein PP konto haben muss weil man es angeboten hat zwangsweise weil ebay es vorschreibt in diesem speziellen fall des VK (0). sonst nichts.
      wenn ja sollte man bedenken das bei einer sollchen klage kein streitwert vorhanden ist so das dieser von gericht festgelegt werden muss welches dann streitwert abhängig teuer werden könnte.
    • Niemand hat den Verkäufer gezwungen bei ebay zu verkaufen. Wer es tut, muß sich mit den Bedingungen abfinden. PayPal-Zahlung wird somit zum Vertragsbestandteil. Das Recht damit zu zahlen, würde hier sicherlich nicht in einem gesonderten Verfahren vor Gericht zu erörtern sein. Der Käufer sollte doch einfach nur auf Vertragserfüllung klagen, dazu gehört auch die PayPal-Zahlung.

      Ich glaube, du denkst da zu kompliziert. Der Fall liegt meiner Ansicht viel einfacher.

      Spinnen wir mal ein wenig herum: Sollte man sich tatsächlich vor Gericht treffen, dann ist da sogar das Zug-um-Zug-Verfahren direkt möglich. Der Käufer könnte sogar unter Zeugen in Vorkasse treten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mal angenommen ich ersteigere mir jetzt Montag einen anderen PC und nach einer Woche kommt plötzlich der Verkäufer und besteht nun doch auf der Erfüllung des Vertrages.
      Dann bin ich in sofern in den Arsch gekniffen als ich den PC ja tatsächlich auch nehmen muss und somit plötzlich 2 PC`s bezahlen muss obwohl ich nur einen haben will.


      Ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer sich nicht mehr melden wird. Mit Sicherheit war das mal wieder eine Test Auktion von irgend einer Bande. Die Verkäufer Daten dürften entweder ein Fake sein oder irgendwo geklaut sein. Ich würde es auch lassen, in irgend einer Form jur. gegen den Verkäufer vorzugehen. Da wird nämlich nicht viel dabei rauskommen, wenn die Daten ein Fake oder geklaut sind.

      Du kannst mir aber gerne mal den Namen des Verkäufers mit Anschrift mir per PN zukommen lassen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • ramoel schrieb:

      Aber das Ding is halt ein wirkliches Superschnäppchen



      das "Ding" ist ein Standardfoto bei Ebay, mehr nicht!

      und wenn dir wieder so ein "Superangebot" über den Weg läuft, solltest du dir bewusst machen, dass niemand was zu verschenken hat,
      und wenn Jemand so einen tollen Pc hat, dann hat er auch noch ne Kamera um eigene Bilder zu machen...

      Und wenn ein "Nuller" gleich zu Anfang teure Elekroarikel zu verkaufen hat: OBACHT!!!
      (immer mal prüfen alle Angebote, erweiterte Einstellungen : beendete Angebote dieses Vk oder nimm diesen Link und ersetze virginia*usa mit dem zu prüfenden VK)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • ramoel schrieb:

      Direkt am Freitag habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich eine Abholung bevorzugen würde. Er bot mir an den Versand zu versichern ohne mehrkosten für mich. Ich könne allerdings den Artikel auch gerne abholen am kommenden Wochenende abholen.



      Dieses Angebot ist natürlich geeignet, den willigen Käufer zuversichtlich zu stimmen,
      allerdings ist es ja gelaufen wie so oft in solchen Fällen, wo Zweifel angebracht sind:

      besteht man auf der Abholung, wird man hingehalten und schließlich stirbt die Kommunikation ganz ...


      und es ist ja noch nicht mal raus, ob dieser VK de facto überhaupt unter der angegebenen Adresse existiert!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • biguhu schrieb:

      Niemand hat den Verkäufer gezwungen bei ebay zu verkaufen. Wer es tut, muß sich mit den Bedingungen abfinden. PayPal-Zahlung wird somit zum Vertragsbestandteil. Das Recht damit zu zahlen, würde hier sicherlich nicht in einem gesonderten Verfahren vor Gericht zu erörtern sein. Der Käufer sollte doch einfach nur auf Vertragserfüllung klagen, dazu gehört auch die PayPal-Zahlung.

      In dem punkt gebe ich dir voll kommen recht.

      Spinnen wir mal ein wenig herum: Sollte man sich tatsächlich vor Gericht
      treffen, dann ist da sogar das Zug-um-Zug-Verfahren direkt möglich. Der
      Käufer könnte sogar unter Zeugen in Vorkasse treten.
      Da ist dann nun die Frage worauf sich die Klage stützen sollte eventuell auf die Raus gabe des PC `s ??? nun ja ohne vorher eine zahlung zu leisten ??? wohl ehr unwahrscheinlich weil der K zum teile ebenfalls Vertragsbrüchig wurde (keine Zahlung) das würde dann wohl auf einen vergleich hinaus laufen was bedeutet das man sich die juristischen kosten teilt und die weitere Frage aufwirft welchen preislichen vorteil habe ich am ende ???

      Ich denke mal in diesem Falle können wir uns wohl darauf einigen das man ohne juristische schritte nicht weiter kommt und ob dann der Preisvorteil den man eigentlich hätte erhalten bleibt kann hier und jetzt leider nicht geklärt werden.
    • @senseman

      Wenn der Verkäufer die Vertragserfüllung des Verkäufers verhindert, indem er ihm kein PayPal-Konto zu Verfügung stellt, auf das er überweisen kann, dann ist er spätestens nach Fristsetzung im Verzug. Dann wird eine Klage auf Vertragserfüllung auch dann erfolgreich sein, wenn der Käufer noch nicht bezahlt hat. Sonst könntest du ja alle Ansprüche eines Käufers allein dadurch abwehren, daß du einem Käufer keine Zahlungsinformationen zur Verfügung stellst. So kann man aber einer Vertragserfüllung eben nicht entgehen.

      Da ist dann nun die Frage worauf sich die Klage stützen sollte eventuell auf die Raus gabe des PC `s ??? nun ja ohne vorher eine zahlung zu leisten ???

      Ja, eine Klage auf Vertragserfüllung Zug um Zug erfolgt eben dann, wenn die eine Partei die Vertragsabwicklung verweigert, so wie das hier zu sein scheint. Diverse Prozesse dieser Art wurden ja bereits in Dutzenden geführt: Dem Verkäufer ist der Preis zu niedrig und er lehnte eine Abwicklung des Kaufvertrages ab. Bereits zu diesem Zeitpunkt und ohne Zahlung kann der Käufer mit ausgezeichneten Erfolgsaussichten auf Vertragserfüllung klagen. Kann der Verkäufer nicht liefern, wird dann sogar ein Schadenssersatz fällig. Prominentes Urteil: Onlinerecht: Das Rübenroder-Urteil: Gültiger Kaufvertrag bei ebay

      Vielleicht konzentrieren wir beide uns auch auf die falschen Dinge und Manni und Stubentiger haben damit Recht, daß hier mit Fake-Daten gearbeitet wird. Ich denke mittlerweile auch, daß man nach der Überprüfung der Personendaten dem Treiben mit einer Meldung an ebay und einer negativen Bewertung ein Ende setzen sollte.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Sonst könntest du ja alle Ansprüche eines Käufers allein dadurch abwehren, daß du einem Käufer keine Zahlungsinformationen zur Verfügung stellst.

      Aber der Vk stellt ja Zahlungsinformationen zur Verfügung! Es darf ja überwiesen werden ... ;)
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    • biguhu schrieb:

      Vielleicht konzentrieren wir beide uns auch auf die falschen Dinge und Manni und Stubentiger haben damit Recht, daß hier mit Fake-Daten gearbeitet wird. Ich denke mittlerweile auch, daß man nach der Überprüfung der Personendaten dem Treiben mit einer Meldung an ebay und einer negativen Bewertung ein Ende setzen sollte.

      Dieser Meinung schliesse ich mich vollkommen an. nicht nur wegen eventuellen Fakedaten sondern auch da man nicht viel über die Bonität des VK sagen kann. denke mal das es die beste und kosten günstigste Lösung wäre.
    • Wurde denn schon ein Problem bei eBay eröffnet.....da kann man ja auch hinsichtlich der Nichtmeldung des VK´s begründen :P Evt. kommt dann mal eine Rückmeldung.

      Wenn Du als Käufer es nun eilig hast bringt dich das allerdings auch nicht weiter. Denn wie der Käufer schon sagt, ein Vertrag besteht, problematisch könnte es schon werden, wenn der Verkäufer dann doch irgendwann auf die Zahlung besteht. Vorstellen kann ich mir das nicht, wenn das Angebot tatsächlich so vorhanden ist. Ggf. ist das auch so, das weiß man leider nicht.

      Was willst Du als Käufer denn nun lieber ?

      a) vom Kauf zurücktreten und das Ding sein lassen weil es evt. ein Fake war oder änliches,

      oder

      b) den PC für diesen Preis bekommen ? Ggf. auch rechtliche Schritte gehen und es drauf ankommen lassen.......?

      Vielleicht sollten wir hier mal ansetzen und von dort aus nochmal neu starten, bezüglich dessen, was nun der nächste Schritt wäre :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger