Nach über einem Monat Beschwerde

    • Nach über einem Monat Beschwerde

      Hallo Community

      Ich habe folgendes Problem

      Anfang letzten Monats habe ich ein Gerät bei Ebay verkauft.
      Heute morgen bekam ich von dem Käufer eine E-Mail, dass das von mir verkaufte Gerät genau den gleichen Fehler hat wie sein altes Gerät. nun möchte er den Kaufpreis+Porto erstattet haben.
      Ansonsten wird er Ebay informieren und weitere privatrechtliche schritte einleiten...

      Ich habe in meiner Auktionsbeschreibung ausdrücklich Garantie und Haftung ausgeschlossen.

      Ich habe jetzt nur angst das er mir sein altes defektes Gerät zuschickt und meins behält, denn bei mir hat alles funktioniert, ich habe leider kein bild der Seriennummer gemacht.

      Was soll ich jetzt machen ?
      Kann er Rechtliche schritte einleiten wenn ich ihm das Geld nicht zurück schicke ?
      zumal Seine E-mail mehr als einem monat nach auktionsende gekommen ist...

      Vielen dank im vorraus
      Mfg. derneue85
    • Bitte einen Link zur Auktion und eine genaue Beschreibung, was der Käufer bemängelt. Sonst ist es schwer, hier eine Aussage zu tätigen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Leider was man auch nicht um was für ein gerät es sich hier handelt, aber
      1. finde ich es etwas seltsam das ein bekannter fehler erst nach 4 Wochen auftritt schon komishc.
      2. kann es eventuell sein das das gerät einen werksseitigen defekt hat welcher per Firmware update beseitigt werden kann.
      desweiteren wenn du rechtlich einwandfrei die garantie gewährleistung aus geschlossen hast (was man erst sagen kann wenn wie von biguhu geschrieben nen link zur auktion besteht) kann der K sich eigentlich auf den kopf stellen und mit den beinen hura schreien, weil als privat von privat liegt die beweislast beim K was in deinem falle schlecht ist das du nicht mehr im besitz der serial bist was die sache vereinfachen könnte, falls du aus kulantz rückabwickelst und beweisen könntest das es nicht deines ist.
      dies sind jetzt mal vermutungen anhand dem was du schriebst wegene genauerer bewertung es problem hat biguhu ja schon was gepostet.
    • Danke für den Hinweis, hier ist der Link zur Auktion
      [ebay='Zur Auktion','']170492279989[/ebay]

      Es gab auch schriftverkehr zwischen dem Käufer und mir, er hat mir über Ebay nachrichten geschickt und mich gefragt, ob das Gerät in einem Einwandfreien zustand wäre.
      Da das Gerät von einem Gas/wasser Installateur abgebaut wurde und das Gerät bis zum letzten Tag noch einwandfrei funktioniert hatte, habe ich dem Käufer dies auch so geschildert.

      Nun nach einem Monat "Auktionsende 04.06.10" schickt mir der Käufer eine E-Mail, Zitat:

      ich habe das Gerät jetzt von einem Servicetechniker einbauen lassen und er hat den gleichen Fehler wie bei meiner alten Steuerung festgestellt.
      Die Steuerung spinnt in Bezug auf Uhrzeit und Datum - Einstellung.
      Laut Servicetechniker ein häufiges Problem dieser Steuerung.
      Das Gerät war also nicht, wie beschrieben, in einem tadellosen Zustand.
      Besonders ärgerlich ist es das ich jetzt auch noch den Servicetechniker bezahlen kann. :(
      Ich gebe ihnen die Möglichkeit den Kaufbetrag incl. Versandkosten zurück zu überweisen.
      Ansonsten muss ich ebay informieren und weitere privatrechtliche Schritte einleiten.


      Was soll ich nun machen ?
      Nach über einem Monat so eine Mail ?

      vielen Dank
      Lg. Derneue85
    • Da ich davon ausgehe, daß hier mit PayPal bezahlt wurde, könnten da die Fristen für den Käufer bereits abgelaufen sein. Einen Streitfall kann er nur 45 Tage nach Überweisung einreichen. Da müßtest du mal schauen, wann genau das Geld bei dir einging. Notfalls hältst du ihn noch ein wenig hin.

      Ansonsten hat es bereits senseman angedeutet. die Beweislast liegt beim Käufer, und zwar müßte er nachweisen, daß das Gerät defekt ist und dieses auch bereits bei Übergabe an das Versandunternehmen war. ich kenn mich in der Branche nicht aus, aber es erleichtert das Vorhaben sicher nicht, wenn er bereits so lange im Besitz des Gerätes ist. Ansonsten wirst nur du allein beurteilen können, ob dir ein Defekt an dem Gerät aufgefallen ist. Wenn du diese Frage guten Gewissens mit "nein" beantworten kannst, solltest du entspannen.

      Im übrigen kann der Käufer sicher zivilrechtliche Schritte einleiten. Das bleibt jedem offen. Stellt sich nur die Frage, ob er damit zum Erfolg kommt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Laut Servicetechniker ein häufiges Problem dieser Steuerung.
      Die aussage ist ja recht interessant aber daraus diesen schluss zuziehen:

      Das Gerät war also nicht, wie beschrieben, in einem tadellosen Zustand.
      Ist wohl kommplett da neber, nur weil der Fehler häufig auftritt ist dein Gerät ebenfalls defekt ??? nun ja wenn man denn dann weiss das die Steuergeräte faxen machen kaufe ich mit nichten noch ein zweites. desweiteren wäre wohl hier mal ein Anruf bei dem, Hersteller nicht verkehrt denke mal die wissen am besten was das teil alles an faxen macht und wie man sie in den griff bekommt ansonsten würde man es wohl vom Markt nehmen ist schliesslich nicht nen wald und wiesen verein Vaillant.
      Was mich denn dann auch stutzig macht wenn ich theater mit einer sollchen steuerung habe, gehe ich doch nicht her kaufe es bei ebay nochmals und las dann nen techniker zum einbauen antreten, weil ich ja nicht definitive weis woran es liegt (steurung etc), somit wäre wohl ehr die vorgehensweise techniker antreten lassen checken lassen und dem entsprechend kaufen (der tehcniker würde wohl bei einem check schon direkt sagen nixcht nochmals kaufen ist schrott) somit drängt sich schon fast wieder der verdacht auf man wolle da wohl jemanden über die theke ziehen (reine vermutung) nämlich dem VK das defekte gerät unter jubeln rep. zum null tarif.
      Du hast wohl trotz seriel die du nicht nebutzt nicht alll zuschlechte karten, da das gerät ja vom fachmann aus gebaut wurde sollte es kein prob. sein dir die funktionstüchtigkeit von selbigem beibedarf bestätigen zulassen. und wie erwähnt steht der K in der beweispflicht.

      Desweitern in 99,9% bellende hunde beisen nicht auch bei ebay nicht sieht mal wieder nach einer üblichen einschüchterungs taktig aus wenn du nicht spurs kommt der böse RA und zieht dir das fell über die ohren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Vielen Dank für eure schnelle hilfe.
      Das hört sich gut an, dann werde ich wohl die negative Bewertung bei ebay in kauf nehmen und dem guten Herrn eine Mail schreiben, dass ich das Geld nicht zurückschicken werde.

      Vielen dank nochmal, jetzt bin ich wenigstens einigermaßen beruhigt.
    • Schwarze Schafe finden sich leider immer wieder, auf beiden Seiten. Man sollte deshalb immer darauf achten, dass alle wesentlichen Schritte des Kaufs angemessen dokumentiert werden.
      Das hat nichts mit übertriebenem Misstrauen zutun. Es kommt leider immer wieder vor, dass ebay (eBay) auch als "Tauschbörse", Alt gegen Neu, verwendet wird. Dem hat man mit entsprechenden Nachweisen schnell einen Riegel vorgeschoben.

      Biete dem Käufer an, dir das Gerät auf deine Kosten zurückzusenden. Teile dem Käufer mit, dass du bereit bist, den Kaufpreis im Falle eines Defektes zu erstatten. Dein vormals mit dem Ein- und Ausbau des Steuerungsgerätes beauftragter Heizungsbauer würde das Gerät überprüfen und anhand von eindeutigen Gerätemerkmalen identifizieren. Es dürfte dem Käufer wohl klar sein, dass sich aus den ggf. wahrheitswidrigen Äußerungen auch juristische Konsequenzen für ihn ergeben können.

      В семье не без урода
      ("In jeder Herde findet sich ein schwarzes Schaf")

      Altes russisches Sprichwort



      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)