Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief per Einschreiben mit Rückschreiben zu C. geschickt. Dieser Brief liegt jetzt in seinem Postfach, da er nicht erreichtbar ist. Wenn dem so ist, kann ich überhaupt einen Mahnbescheid beantragen, obwohl er die Frist die ich ihm gegeben habe, gar nicht gelesen hat? Die vom Gericht wollen ja auch sehen, dass ich ihm ein Schreiben geschickt habe, womit man beweisen kann, dass er im Verzug ist. Außerdem stellt sich überhaupt die Frage, ob sich, wenn er gar nicht zu erreichen ist, ein Mahnbescheid lohnt... oder er macht einfach nur die Tür nicht mehr auf, da er eh weiß, was er bekommt :D... Vielleicht sollte ich es doch mit einer Anzeige probieren, aber um ehrlich zu sein habe ich keine Ahnung, ob ich überhaupt Beweise gegen ihn habe. Bei mir war es so, dass ich ein Handy bestellt hatte und nach ungefähr einem Monat auf Drängen endlich ein Handy zugeschickt bekommen habe... nur das Falsche... habe dieses dann leider zurückgeschickt... und seit hör ich nichts mehr
Gruß Kayz
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief per Einschreiben mit Rückschreiben zu C. geschickt. Dieser Brief liegt jetzt in seinem Postfach, da er nicht erreichtbar ist. Wenn dem so ist, kann ich überhaupt einen Mahnbescheid beantragen, obwohl er die Frist die ich ihm gegeben habe, gar nicht gelesen hat? Die vom Gericht wollen ja auch sehen, dass ich ihm ein Schreiben geschickt habe, womit man beweisen kann, dass er im Verzug ist. Außerdem stellt sich überhaupt die Frage, ob sich, wenn er gar nicht zu erreichen ist, ein Mahnbescheid lohnt... oder er macht einfach nur die Tür nicht mehr auf, da er eh weiß, was er bekommt :D... Vielleicht sollte ich es doch mit einer Anzeige probieren, aber um ehrlich zu sein habe ich keine Ahnung, ob ich überhaupt Beweise gegen ihn habe. Bei mir war es so, dass ich ein Handy bestellt hatte und nach ungefähr einem Monat auf Drängen endlich ein Handy zugeschickt bekommen habe... nur das Falsche... habe dieses dann leider zurückgeschickt... und seit hör ich nichts mehr
Gruß Kayz