elektro-uni.de - immer noch wartende Kunden

    • Wenn vorher ein Schreiben (nachweisbar) mit Fristsetzung zur Zahlung zugestellt wurde (nachweisbar), wurde der Schuldner in Verzug gesetzt. Heißt, er kommt für die weiter entstehenden Kosten auf. Das beinhaltet die Mahnkosten, die Mahnverfahrenskosten und die Vollstreckungskosten, soweit vorher keine Zahlung getätigt wurde. Wenn Zahlungen vor kostenpflichtigen Schritten erfolgten, müssen diese unverzüglich angezeigt werden um Kosten zu vermeiden, die darüber hinaus gehen.

      Wenn also beispielsweise ein MB beantragt wurde und (immer vorausgesetzt der Schulder wurde in Verzug gesetzt) der Schuldner daraufhin zahlte, muss er auch die mahngerichtlichen Kosten zusätzlich erstatten sofern der Gläubiger nicht vorher davon in Kenntnis gesetzt wurde.

      Wenn aber zB ein Vollstreckungsauftrag erteilt wurde und die Zahlung vor Vollstreckung einging, der Gläubiger dies aber nicht unverzüglich anmeldet und der GVZ trotzdem dann zur Vollstreckung vor der Tür steht, wird der Gläubiger für die Vollstreckungskosten aufkommen müssen, da diese vermeidbar waren, weil Zahlung breits bekannt war. Wenn nun aber die Hauptforderung gezahlt wurde, nachdem der VB schon zugestellt wurde, muss der Schuldner auch die Mahnverfahrenskosten erstatten. Diese kann man dann noch vollstrecken lassen, allerdings muss man den GVZ von der bisherigen Zahlung in Kenntnis setzen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • also wie gesagt ich habe einen Vollstreckungsbescheid gehabt der vom Gericht am 28.08.2010 dem Antragsgegner zugestellt wurde. Die Firma hätte dann bis zum 11.09.2010 Zeit gehabt einen Widerspruch einzulegen aber es kam keiner. Am 11.09.2010 habe ich dan den Originalen Vollstreckungsbescheid zum Amtsgericht in seinem Wohnbezirk geschickt, das heißt für mich er hatte Zeit Einspruch einzulegen was er nicht gemacht hat und nun liegt der VB dem Amtsgericht vor, das heißt für mich er muss meine Kosten wie den Mahnbescheid und die Auslagen die ich hatte tragen, und die Kosten des Gerichtsvollzieher. Ich habe der Firma eine Woche vor Ablauf eine e-Mail geschrieben und Ihn daran Erinnert das die Frist noch eine Woche ist wo der VB dem zuständigen Gericht zugesand wird. Also diese Kosten muss er schon zahlen. Und wie gesagt die Unterlagen liegen dem Gericht vor habe aber noch keinen Gerichtsvollzieher der mich bissher angeschrieben hat, weil ich muss ja sowieso in Vorkasse tretten.

      Schöne Grüße, norbert98
    • Aber Du musst dem zuständigen Gerichtsvollzieher auf jeden Fall sagen, welchen Betrag er bereits bezahlt hat, und das so schnell wie möglich,also morgen früh, wenn er dann erreichbar ist. Oder ggf. wenn möglich per Fax ;) ...falls Du das noch nicht gemacht hast..........dann also ihn darum bitten, die Restforderung/Nebenforderung nebst seinen Kosten noch einzutreiben...gg
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Falsch: Du rufst morgen bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Gerichts an und erfragst den zuständigen Gerichtsvollzieher, dafür brauchst Du die Adresse des Schuldners, diese also bereithalten. Dann teilt dir die GVZVerteilerstelle den GVZ mit, erfrage gleich die Tele- und Faxnummer, die e-mailAddy und die Sprechzeiten.....daraufhin versuchst Du diesen zu erreichen oder schreibst ihm eine Mail....er muss das wissen, bevor er vollstreckt !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich werde morgrn die Gerichtsstelle anrufen und werde mir den zuständigen Gerichtsvollzieher geben lassen, die Adresse des Schuldners habe ich ja diese Angaben müßten dann reichen. Vielen Dank für die Unterstützung werde mich dan morgen nochmals melden und berichten.

      Schöne Grüße, norbert98
    • Hallo

      Ich bin dabei mir die Telefonnummern raus zu suchen vom Gericht, die richtige Abteilung habe ich auch schon im Internet gefunden die nennt sich: Zwangsvollstreckungssachen und da werde ich morgen anrufen und auch nach dem Aktenzeichen fragen wen es schon eins gibt.
      wie gesagt noch mals Danke und ich melde mich Morgen um zu berichten.

      Schöne Grüße, norbert98
    • Das macht mir Mut, denn immerhin beweist es, dass es nicht nur eine Briefkastenfirma ist.

      Wie machst du das jetzt mit dem Gerichtsvollzieher? Der Titel bezieht sich ja auf die gesamte Summe. Kann man mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt treten und ihn nur die Nebenforderung (d. h. Gerichtskosten und sonstige) eintreiben lassen?

      -- Heinstein
    • Der Titel bezieht sich ja auf die gesamte Summe. Kann man mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt treten und ihn nur die Nebenforderung (d. h. Gerichtskosten und sonstige) eintreiben lassen?

      Ja, das kann man und muss man in diesem Fall auch. Ein Teil der Gesamtforderung wurde ja beglichen. Die Restsumme steht ihm noch zu.
    • Hallo hier ist norbert98,

      ich habe den Gerichtsvollzieher heute ereicht und traue mich kaum dieses mitzuteilen. Der Firmeninhaber von Elektro - Uni hat im Februar eine Eidesstaatlicher Versicherung abgegeben und seine Firmenadresse ist eine drei Zimmer Wohnung eines Elternteils. Da der Gerichtsvollzieher schon da war meinter er das nichts zu holen ist das einzige was ich machen könnte einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Hauptforderung habe ich ja bekommen und geht es um meine Ausgaben die belaufen sich mit dem Gerichtsvollzieher so bei 66,00 €.
      Ich meine da der Internethandel weiter betrieben wird kommt auf dem Konto wo ich mein Vorschuss geleistet habe immer noch Beträge an, immer hin habe ich noch 66,00 € Auslagen zu bekommen. Habe ja meinen Haupteil bekommen, lohnt es sich einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss zu beantragen und was kommen an Kosten noch auf mich zu und wie komme ich zu diesem Formularvordruck.

      Schöne Grüße, norbert98
    • Hallo, Norbert,

      so wie es aussieht (eidesstattliche Versicherung etc.) kannst du dich glücklich schätzen, dass du wenigstens den Betrag der Hauptforderung bekommen hast.

      Ich habe gerade nachgelesen, was es mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf sich hat, bin aus dem Wikipedia-Artikel aber nicht so recht schlau geworden.

      Könntest du mir vielleicht per PN die Kontaktdaten des Gerichtsvollziehers schicken? Das wäre sehr nett.

      Was mich aber eigentlich wundert, ist, dass der Schuldner offensichtlich schon länger den offiziellen Stellen bekannt ist (mindestens seit der eidesstattlichen Versicherung) und trotzdem noch weiter seine Internetgaunereien betreiben kann. Ich meine, in seinem "Büro" müsste der Gerichtsvollzieher doch mindestens den Computer pfänden können, mit dem er seine Webseite betreibt ...
    • Hallo,

      es geht immer noch um die Firma Elektro - Uni. Da ich bis heute nichts von meiner Anzeige gehört habe werde ich morgen bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf anrufen und versuchen dort einen Termin zu bekommen, ich glaube das ich genug Unterlagen zusammen habe um zu beweisen das der Inhaber der Firma im großen Stil Betrugsfälle begangen hat, ich werde nicht ruhen bis eine Untersuchung angeordnet worden ist. Schließlich darf es in keinem Internetshop heißen Firmeninhaber B. C.
      diese Firmen müssen aus dem Internet verbannt werden.
      Sollte ich einen Termin bekommen werdet Ihr das zu erst erfahren.

      Gruß, norbert98
    • Hallo norbert98,

      ich habe keine Lust den ganzen Thread noch einmal zu lesen. Aber beim erneuten Querlesen war immer vom Gerichtsvollzieher die Rede. D.h., der Staatsanwalt saß noch gar nicht mit im Boot. Selbst wenn ich das jetzt überlesen habe: Dein thread ist noch recht jung. Sodass ich davon ausgehe, dass Du viel zu früh die Pferde scheu machst. Das sind alles Beamte, die pünktlich um 16:30 Uhr den Bleistift weglegen und ausgeruht nach Hause gehen. Wenn Du schon so früh intervenierst, wirst Du Dir keine Freunde machen. Einen Termin beim Staatsanwalt zu bekommen, halte ich beim jetzigen Stand auch für Träumerei. Aber: Ein Versuch macht kluch ... :D
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Die Hände in den Schoss legen und warten das ein Wunder geschieht ist Deine Auffassung, das Kunden weiter so betrogen werden ist ist wohl auch in Ordnung, dann muss ich sagen das ich hier im Forum verkehrt gelandet bin, ich versuche wenigsten was gegen Betrügereien zu unternehmen weil ich selbst ein Opfer bin und mein Ziel ist es andere Kunden diese zu ersparen. Sprüche habe ich mehr wie genug angehört, aber mit guten Ratschlägen bei zu steuern das fehlt Dir wohl schwer, ich lese immer noch alles und nie die hälfte.

      Gruß, norbert98
    • Also wenn Du den PfÜb beantragen solltest, dann musst Du auf jeden Fall natürlich den VB und aber auch die GVZ Rechnung mitschicken ! Ein Forderungskonto ist sinnvoll, also liste auf, was wann wie gezahlt wurde, damit der PfÜb richtig ist und nur die Kosten gepfändet werden können, die auch noch offen stehen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,



      ich habe heute rumtelefoniert was aus meiner Anzeige geworden ist.

      Erst habe ich mich mit der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gesprochen
      aber da lag noch kein Aktenzeichen vor, ich sollte dann die
      Dienststelle anrufen wo ich meine Anzeige gemacht habe und die wiederum
      sagte das meine Anzeige zur Kriminalpolizei zur Stadtmitte
      weitergeleitet wurde. Dann habe ich bei der Kripo angerufen und die
      sagten mir das meine Anzeige nach Bayern gegangen ist, dort angerufen
      sagte man mir das das zum K-22 gegangen ist. Nun weiss ich wer das
      bearbeitet, Auskunft konnte mir der Herr nicht geben weil es ein
      laufendes Verfahren ist. Ich habe Ihm mitgeteilt das der Firmeninhaber
      von Elektro - Uni im Internet 4 Firmen hat obwohl er im Februar eine
      Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, desweiteren habe ich der
      Dienststelle Beweisunterlagen geschickt die heute mit der Post raus
      gegangen sind. Und ich habe Ihm vom Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher
      mitgeteilt. Nun werde ich abwarten bis ich eine Nachricht bekomme,
      werde euch dann auf dem laufenden halten.



      Gruß, norbert98