Anfänger - Waren verkaufen

    • Anfänger - Waren verkaufen

      Hallo zusammen bin neu hier,

      ich will jetzt auch anfangen Waren in Ebay zuverkaufen. Habe sehr viel davon gehört aber nie selber was gemacht.

      Also mein Vater hat ein Geschäft und ich bzw mein Vater wollen Waren in Ebay, die er schon in seinem Geschäft hat, verkaufen. Ich nehme ein Artikel,
      mache foto und lege das in Ebay rein, also Sofortkauf. Am Anfang will ich bzw mein Vater erstmall bis zu 20 Artikel in Monat verkaufen.
      Meine Frage nun was muss ich bzw mein Vater alles beachten, um keine Probleme mit Ebay und Finanzamt zu haben. Ich bin ein purer Anfänger in diesem Geschäft.

      Was muss ich beachten?
      Was ist mit Steuernummer?
      Muss ich eine Rechnung an meinen Kunden geben?
      (Wie ist das mit dem Rechnung, wie soll das ungefähr aussehen?)
      Was ist mit dem Steuern?


      Danke im Voraus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ebayer219 ()

    • Hallo und willkommen im Forum,
      das sind viele Fragen und du wirst noch einige Antworten erhalten.
      Von mir bekommst erst einmal den Link, der die wichtigsten Aspekte beantwortet.

      pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

      Wenn du das durchgearbeitet hast wirst du schon etwas schlauer sein.

      und zum Thema "Rechnung" kannst du schon mal das hier lesen:

      de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • @ scharfmacher
      danke erstmal für die links werde mir das durchlesen und wenn ich irgendwelche fragen habe, werde ich mich an euch wenden.
      Habe aber noch zwei Fragen
      Wie kann eine eine Rechnung erstellen, einfach mit Office oder mit bestimmten Programmen?
      Und was ist mit dem USt-IdNr.? Woher bekomme ich diese?
      Bin ich eigentlich ein Privatmann oder gewerblicher Privatmann?
      Wie schon gesagt mein Vater besitzt ein Geschäft, also hat er ja auch Gewerbe angemeldet usw.
      Was hier steht, hat ja eigentlich hinter sich oder... muss man noch extra für ebay was beachten??
      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ebayer219 ()

    • Evt. sollte man das Gewerbe deines Vaters auf Internetgeschäfte erweitern, ausserdem müsst ihr einen gewerblichen Account einrichten, was widerrum mit Widerrufsrecht, ggf. AGB, Batteriegesetz und Verpackungsgesetz verbunden ist.... einen gewerblichen Privatmann gibt es eher nicht :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Du solltest auf jeden Fall juristisch alles geordnet haben, bevor Du mit dem Handel anfängst! Und dem Rat von Engelchen würde ich folgen, weil am Einfachsten und am preiswertesten. Einfach mit dem vorhandenen Gewerbeschein zum Ordnungsamt/Gewerbeamt gehen und den Schein entsprechend erweitern lassen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Ohhh sehr sicher,
      weil wenn ihr jetzt anfang Artikel zuverkaufen die ihr auch im laden habt seit ihr gewerblich und daher muss man andere Gesetze befolgen als privat. Das erweitern wird wohl über den gewerbeschein gehen und wo es den gibt gibt es auch info`s wie man das ganze veranstaltet. Ich hab keine Ahnung wie das Amt heisst wo man selbigen beantragt. Anders wäre es auch möglich das du selber einen gerwebeschein beantragt und dann die waren verkaufst aber halt auch gewerblich und wie bereits öfters erwähnt ist die sache mit dem gewerblichen nicht so exakt im gesetz formuliert als das man sich ich hab ja nur 20 auktionen dann mit privatverkäufer so einfach raus reden kann.
    • Bist du dir 100%, dass man das machen soll, bovor man mit Internetgeschäfte anfängt


      Ja, wann sonst ? Du willst gewerblich verkaufen, also erweiterst Du entweder den Schein deines Vaters und handelst in seinem Namen oder Du meldest für dich ein neues Gewerbe an und machst dies dann. Ohne das scheitert alles andere sowieso.....es wäre hilfreich zu erfahren, worum es hier eigentlich geht.....dann könnte man dir/euch auch gezielter helfen :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger