Probleme nach dem Verkauf dank ebay

    • Probleme nach dem Verkauf dank ebay

      mein Problem:



      Artikelnummer: 350375553617

      Handy wurde gekauft, gezahlt, ich hab geliefert.

      Ich bekam dann eine mail das es sich gar nicht um das 8gb handy handelt.

      ich war total erstaunt gewesen denn ich habe nie das wort 8gb in den mund genommen... ich habe lange gebraucht eh ich in den fehler fand. in den detaillierte infos von ebay steht n95 8gb bei mpn. darauf hat der käufer wohl dies erschlossen. ich finde aber anhand der bilder sieht man das es definitiv kein 8gb handy sein kann. auch die detailliert beschreibung von ebay ist verkehrt denn dort steht z.b. auch das das handy ein speicherkartenslot hat. das 8gb handy hat dies aber gar nicht. auch wäre das bild von ebay (originalbild) von dem handy nicht das n95 8gb gewesen sondern eben das ganz normale n95. es gibt die wahl noch zwischen n95 3g oder n95. da ich nicht wusste ob ich ein 3g handy habe habe ich eben das andere ausgewählt und nicht darauf geachtet das dort n95 8gb steht.

      der käufer möchte nun eine lösung. ich weißt, dass ich auch für die angaben von ebay verantwortlich bin. bin aber der meinung, dass man in dem fall auch hätte fragen können, denn die bilder zeigen ganz klar kein n95 8gb (die farbe allein, gibts nicht beim n95 8gb, die kamera hinten sieht beim n95 8gb ganz anders aus, auf den bildern erkennt man den speicherkartenslot, dies hat das n95 8gb auch nicht. auch steht bei dem 8gb handy oben übern display n95 8gb und nicht nur n95, sowie ist die tastatur komplett anders. ich kann nicht verstehen wie man dann auf solch eine auktion bieten kann wenn man ein n95 8gb erwartet hat.

      bin ich denn da total im irrtum?
      Nokia n95:
      0.tqn.com/d/cellphones/1/0/y/j/4/nokia-n95-g.jpg
      letsgomobile.org/images/reviews/0015/nokia-n95-1B.jpg

      nokia n95 8gb:
      mobilegazette.com/handsets/nok…b/nokia-n95-8gb-combo.jpg
      webzweipunktnull.de/wp-content…-fotos-test-bericht-6.jpg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Püppi ()

    • ich finde nicht, dass sich die beiden Versionen optisch total unterscheiden ...

      Im Prinzip hast Du 8GB reingeschrieben, wie auch immer ...

      Aber einfach mal irgendwelche rechtlichen Aspekte, ob der kauf gültig ist oder nicht etc. ... bei seite gelassen:

      Was würdest DU denn von deinem Verkäufer erwarten, wenn Du den Irrtum begangen hättest ???

      Was hat denn Dein Käufer für eine Lösung vorgeschlagen? War er am telefon freundlich oder eher verärgert?

      Ach ja, hab ich "vergessen": Du hast ja mit dem Käufer noch gar nicht telefoniert oder Dich Deinerseits um eine einvernehmliche Lösung gekümmert, weil Du ja erst einmal hier um Rat fragen musstest ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • So sehe ich das auch, Du hättest die Dinge, mit denen Du deine Auktion aufgewertet hast genau prüfen müssen. Ob das nun für dich aus dem Foto ersichtlich gewesen wäre oder nicht, ist unerheblich. Wenn es da steht, dann sollte es auch so sein.

      Demnach schließe ich mich meinen Vorschreibern an und hoffe, dass ihr eine gütliche Lösung findet oder Du das Angebot zurücknimmst und der Käufer damit einverstanden ist....

      Hilfreich wäre tatsächlich mal zu schreiben, was der Käufer nun genau von dir verlangt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • kein optischer unterschied? Ö.ö ich finde da sind so einige optische Unterschiede.

      und nein ich habe nicht erst hier gefragt sondern bereits dem Käufer zurück geschrieben und Lösungen vorgeschlagen.

      Auch das ich für die detaillierten teil von ebay verantwortlich bin schrieb ich bereits und brauch nicht ein dutzend mal erwähnt werden...

      dennoch bin ich der meinung, dass es einen großen Unterschied zwischen den beiden Handys gibt, aber das zählte ich ja bereits auch auf.

      mir leuchtet ein das ich dafür gerade stehen muss und auch werde, dennoch seh ich, das man eindeutig sieht das es eben kein 8gb handy ist und auch verschiedene Menschen haben mir zum einen zugestimmt, zum anderen auch verneint.

      und unterschiede zu dem Handy gibt es optisch nun wirklich mehr als genug. Die Aussagen "ich finde nicht, dass sich die beiden Versionen optisch total unterscheiden " kann ich also defintiv nicht unterschreiben.
    • Als Bild hätte es auch ein Pferd sein können, wenn die Artikelbeschreibung nicht stimmt ist das nun mal mist auch
      wenn du "nichts dafür kannst".
      Wir wollten dir nur weiterhelfen da brauchst du keine Kommentare abgeben was wir erwähnen sollen und
      was nicht.
      Anscheinend kommst du alleine klar, viel Spass.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Vielleicht sollte man nicht immer nur "drauf herumhacken" wenn ich bereits schrieb das man dafür verantwortlich ist und eben auch dafür gerade stehen wird und will...



      letzendlich kam mehr als nur "du bist verantwortlich" dafür ja eh nicht und das wusste ich bereits vorher, worauf sich meine Fragen auch nicht bezog.

      Denn wie ich Problem löse indem ich mit dem Käufer in Kontakt trete weiß ich, ich bin bereits ein großes Mädchen...



      du erwähntst das das Bild egal ist. warum hört man dann aber ständig das viele meckern das sie einen anderen artikel als abgebildet bekomme haben? und damit dann sogar stellenweise durchkommen obwohl die beschreibung korrekt war?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Püppi ()

    • Dann steht meistens da "Abbildung ähnlich" und als Händler steht es meistens in der AGB.
      Deine Artikelbeschreibung ist sozusagen der schriftliche Kaufvertrag, vielleicht ist das besser zu verstehen.
      Und Tipps wurden dir auch bereits gegeben ;-).
      Mit ein bisschen Glück tretet der Käufer vom Kaufvertrag zurück und du kannst in aller Ruhe nochmal das
      Handy verkaufen, diesmal halt mit der richtigen Artikelbeschreibung.

      Mfg. David

      P.s. sollte er vom Vertrag zurück treten darf er rechtlich keine negative Bewertung geben.
      Ich bin wieder da :-)
    • Püppi schrieb:

      Denn wie ich Problem löse indem ich mit dem Käufer in Kontakt trete weiß ich, ich bin bereits ein großes Mädchen...

      Dann verstehe ich nicht, was Deine Erwartungen an dieses Thema sind/waren. Wolltest Du einfach nur lesen:

      Nein, Du bist nicht "total im Irrtum", sondern nur "zu 80 % im Irrtum" ??? :D

      Du hast nun mal kein Problem, dass Du nicht selbst lösen könntest. Alle Fakten sind Dir bereits bekannt, so what?
      Rede mit Deinem Käufer und löse das Problem ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Wahrscheinlich hat die TE hier gehofft, auch ihre Version durchzubekommen. In erster Linie hat sie ja mal Recht damit, dass viele immer darauf rumhacken, dass es auf dem Bild anders zu sehen war und demnach viele sich auf das Bild statt auf den Text berufen. Das habe ich hier heraus gelesen. ABER: Das sind meist Käufer....Käufer haben eigentlich das Recht, Bild und Text so zu bewerten, wie das Produkt auch bei ihnen ankommen sollte. Wenn sie dann was zu motzen haben, können sie sich auf das eine oder das andere beziehen. Egal was von beiden nicht stimmt....es ist und bleibt Problem des Verkäufers.

      Du als Verkäufer hast nun weniger das Recht, dich auf eine der beiden Dinge zu beziehen, weil Du für den Artikel und dessen Bild und dessen Beschreibung verantwortlich bist. Du hast die Aufgabe zu prüfen, ob beides stimmt, bevor Du das Teil einstellst !

      Sei mir nicht böse, aber wenn ein jeder Verkäufer ein Bild einstellen würde, die Artikelbeschreibung eine andere wäre, sich dann auf eine der beiden Sachen, egal welche, berufen könnte, dann könnte man sich als Käufer ja auf nichts mehr verlassen......weil Verkäufer dann immer Recht hätte und Käufer dann immer der Doofe wäre....das verstehst Du doch auch, oder ?

      Also klar ist, dass hier ein Fehler passiert ist, weil Du aus Versehen eine vorgefertigte Artikelbeschreibung über eBay übernommen hast, die den Artikel nicht beschrieben hat, wie er ist.Das hast Du nicht bemerkt, der Käufer ist somit nicht einverstanden, weil er davon ausgehen durfte und musste, dass die Beschreibung so stimmt. Man kann vom Käufer nicht verlangen, dass er anhand des Bildes einen Typ oder eine Eigenschaft des Gerätes erkennt.

      Das ist Fakt und auch wenn Du es nicht hören willst, ES IST SO !

      Einige dich mit dem Käufer und achte bei der nächsten Auktion auf die Feinheiten...ist ja nix passiert, aus Fehlern lernt man und einen Vorsatz will ich dir hier definitiv nicht unterstellen....sowas kann einfach passieren, auch wenn es ärgerlich für beide Seiten ist ^^
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das wesentlich ist hier gesagt worden, aber folgendes verstehe ich nicht:

      Charmin schrieb:

      P.s. sollte er vom Vertrag zurück treten darf er rechtlich keine negative Bewertung geben.

      Vielleicht interpretiere ich etwas falsch, aber warum sollte nicht eine abgebrochene Transaktion nicht auch negativ bewertet werden können?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Vielleicht interpretiere ich etwas falsch, aber warum sollte nicht eine abgebrochene Transaktion nicht auch negativ bewertet werden können?


      Hi Biguhu,

      da der Käufer damit einverstanden ist die Transaktion abzubrechen, das heisst beide Parteien haben sich geeignet, ist sozusagen kein Grund für eine negative Bewertung.
      Ein Grund wäre z.B.: keine Ware erhalten, kein Kontakt ect. aber dadurch das beide Parteien sich geeignet haben wäre die negative nicht rechtens.
      Habe auch vor kurzem ein Urteil gelesen, muss ich mal raussuchen und hier posten.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Charmin schrieb:

      da der Käufer damit einverstanden ist die Transaktion abzubrechen, das heisst beide Parteien haben sich geeignet, ist sozusagen kein Grund für eine negative Bewertung.

      Da würden mir Dutzende Gründe einfallen:

      - Rückzahlung dauerte ewig
      - Kommunikation war sehr mühsam und erfolgte erst nach mehrfachem Nachfragen
      - Verkäufer war unfreundlich oder gar patzig
      - Einigung erfolgte erst nach langen Debatten oder Androhung von Rechtsmitteln
      - Widerruf erfolgte, weil die Ware geschönt beschrieben wurde oder in einem nicht akzeptablen Zustand war (hier ist der Widerruf das einfachere Mittel, sein Geld zurück zu erhalten)

      etc. Ich habe selbst gerade bei vorletztem Fall schon mehrfach eine Rote verteilt.

      Charmin schrieb:

      Habe auch vor kurzem ein Urteil gelesen, muss ich mal raussuchen und hier posten.

      Unbedingt! Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Urteil eine Grundsatzentscheidung war, sondern vielmehr in diesem Einzelfall der Bewertungstext eine falsche Tatsachenbehauptung darstellte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja da muss ich dir recht geben, bei der Geldrückgabe wäre natürlich ein Grund negativ zu Bewerten. War bestimmt nicht weil negativ bewertet wurde
      sondern eher wie du schon sagst, das es am Bewertungstext lag.
      Werde heute abend mal schauen.
      Ich bin wieder da :-)
    • Immer wieder liest man: ... bin aber der meinung, dass man in dem fall auch hätte fragen können ...
      Ich halte das für Wunschdenken der eigene Fehler hätte doch korrigiert werden können, fast eine Schutzbehauptung.
      Natürlich hätte er fragen können ...

      Aber was, wenn der Käufer gar keine Fragen hatte? Was, wenn der Käufer sich gar nicht auskennt und sich darauf verlässt was er da liest und/oder sieht?
      Das ist gemeint mit: Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.

      Und zur Einigung,: Der VK bietet dem K einen Vertragsrücktritt an?
      Anbieten kann er es natürlich, drum bitten sogar, der K muss aber nicht darauf eingehen.
      Andersherum wird ein Schuh draus, der K kann auf Vertragserfüllung pochen oder seinerseits vom Vertrag zurücktreten.
      Und bewerten? Natürlich kann er auch das.
      Ich persönlich würde ob und wie ich bewerte abhängig machen vom Ablauf, der Kommunikation etc .