Käufer zahlt nicht, ebay-Problem gemeldet, Verkaufsprovision erhalten, trotzdem (negative) Bewertung des Käufers möglich?

    • Käufer zahlt nicht, ebay-Problem gemeldet, Verkaufsprovision erhalten, trotzdem (negative) Bewertung des Käufers möglich?

      Auktionsnummer: 230493502289

      - Auktion am 08.07.10 beendet, Käufer zahlte trotz mehrfacher Aufforderung nicht, daraufhin wurde ein ebay-Problem von mir als Verkäufer wegen eines nicht bezahlten Artikels am 02.08.10 gemeldet.
      - Käufer war zwischenzeitlich als "nicht registriertes Mitglied" gelistet, Fall wurde von ebay darafhin umgehend am 02.08.10 geschlossen, habe meine Verkaufsprovision von ebay zurück erhalten.
      - Der Käufer meldete sich nun wieder (zwischenzeitlich wurde sein gleicher ebay-Account scheinbar wieder aktiviert), erinnert mich an die "Einhaltung" unseres Kaufvertrages, nennt aber trotz mehrfacher Nachfrage keinen Termin, wann er das Geld überweisen wird und hat es dementsprechend auch noch nicht überwiesen. Persönliche Abholung scheidet aufgrund der Entfernung aus.
      - Aufgrund mehrfacher Nachfrage, wann mit dem Zahlungseingang zu rechnen ist, will er einen solchen nicht benennen und droht jetzt wegen meiner Anfragen mit einer negativen Bewertung für mich (zum Schaden meines 100%-Kontos).

      Fragen:
      - Kann ich gar nichts machen?
      - Warum ist er noch berechtigt, Bewertungen abzugeben, wenn er doch bereits als Käufer durch den ebay-Fall negativ aufgefallen ist und zeitweise auch gesperrt wurde?
      - Sollte ich einfach die 60 Tage Bewertungsmöglichkeit abwarten und bis dahin hoffen, dass er mir keine "reinwürgt"?
    • Im Normalfall sollte der Käufer keine Bewertung mehr abgeben können, wenn du den Problemfall mit einer Verwarnung und der Erstattung der Verkaufsprovision geschlossen hast. Da hier aber offensichtlich der normale Ablauf durch die Sperrung des Accounts unterbrochen worden ist, ist es schwer zu beurteilen wie das fehleranfällige System von ebay regieren wird, wenn der Käufer versucht, eine Bewertung abzugeben.

      Ich würde es aber darauf ankommen lassen. Die Mail mit der Drohung der negativen Bewertung kannst du an ebay weiterleiten. Nach deren Grundsätzen ist genau dies nicht erlaubt. Ich würde mir da mal nicht so viele Gedanken machen. Selbst wenn du eine Rote erhalten solltest, wird diese unter dem Umständen leicht zu entfernen sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auf deine beiden Fragen habe ich leider auch keine Antwort.

      Ich finde es schon erstaunlich, wie einfach sich eine Auktion, außer auf dem normalen, vorgesehenen Weg, durch Fristablauf, von jeweils einem betroffenen Vertragspartner auch wieder aus der Welt schaffen lässt ("Transaktion abbrechen"). Je nachdem, ob der Vertragspartner nun der Rückabwicklung zustimmt oder nicht, gibt es innerhalb einer Woche die Provision ganz oder teilweise zurück. Bei einem derartigen Geschäftablauf, wird bei mindestens einem Vertragspartner ein negativer Beigeschmack zurück bleiben. Wenn man dann abschließend die Möglichkeit hat, die Auktion und die Rückabwicklung zu bewerten, ist eine neutrale oder negative Bewertung schnell abgegeben.

      ЕСЛИ Б ЗНАЛ, ГДЕ УПАДУ, ПОДСТЕЛИЛ БЫ СОЛОМКИ
      ("Wenn ich (vorher) gewußt hätte, wo ich hinfalle, hätte ich Stroh untergestreut")

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      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)
    • @ebaysklave ( :D ) : Wovor hast Du denn solche Angst ?

      Kann ich gar nichts machen?
      Warum telefonierst Du nicht einmal mit Deinem Käufer?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • ebaysklave schrieb:

      - Aufgrund mehrfacher Nachfrage, wann mit dem Zahlungseingang zu rechnen ist, will er einen solchen nicht benennen und droht jetzt wegen meiner Anfragen mit einer negativen Bewertung für mich (zum Schaden meines 100%-Kontos).



      Es ist doch zu erkennen, dass dein "Kunde" nicht an einem ernsthaften Kauf(vertrag) interessiert ist.
      Bitte ihn bitte unter angemessener Fristsetzung um die Überweisung. Teile ihm ferner mit, dass du
      nach fruchtlosem Verstreichen der Frist an einem weiteren Vertragsverhältnis nicht mehr interessiert
      bist. Eine negative Bewertung kannst du bei ebay (eBay) kommentieren/ begründen (für andere ebayer/
      Käufer + Verkäufer durchaus interessant), und somit als negative Bewertung stehen lassen. Dein 100% -
      Status wird hierdurch höchstwahrscheinlich nicht berührt, ist aber abhängig von der Anzahl erhaltener
      Bewertungen (-> siehe Bewertungsschema ebay). Wenn du hingegen deine saubere Weste bei ebay
      behalten möchtest, kannst du die negative Bewertung auch von ebay löschen lassen. Es wird dann eine
      Notiz, dass eine Löschung einer neg. Bewertung erfolgt ist, angezeigt.

      БЕРЕГИ ПЛАТЬЕ СНОВУ, А ЧЕСТЬ СМОЛОДУ
      ("Hüte dein Kleid von Anfang an, deine Ehre bewahre von klein auf /
      Besser ein Auge verlieren als den guten Ruf")

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    • Ach, Angst ist relativ. Ich scheue mich eigentlich nur vor dem Aufwand, den mir ein Löschanliegen bei ebay bereiten könnte mit mglw. ungewissem Ausgang.
      Über Jahre immer wieder mal verkauft/gekauft und dann den 100% Account mit >500 Bewertungen seit 11 Jahren von einem Einzelnen zerstören lassen erscheint einfach nervig!

      Fristsetzung usw. sind mir natürlich bekannt, aber ich wollte dem Wahnsinn nicht auch noch weitere Nahrung geben.
    • ebaysklave schrieb:

      Ach, Angst ist relativ. Ich scheue mich eigentlich nur vor dem Aufwand, den mir ein Löschanliegen bei ebay bereiten könnte mit mglw. ungewissem Ausgang.
      Über Jahre immer wieder mal verkauft/gekauft und dann den 100% Account mit >500 Bewertungen seit 11 Jahren von einem Einzelnen zerstören lassen erscheint einfach nervig!

      Fristsetzung usw. sind mir natürlich bekannt, aber ich wollte dem Wahnsinn nicht auch noch weitere Nahrung geben.



      Hallo ebaysklave,

      die Kommentierung einer erhaltenen negativen Bewertung dürfte weniger Zeit in Anspruch nehmen, als eine neue Auktion zu starten.
      Und schreibst du nicht, dass dir dein guter Ruf bei ebay (eBay) wichtig ist?

      Im Mai 2008 wurde das Bewertungssystem bei ebay grundlegend geändert und bezieht nun weitere Faktoren des Handels (Versand,
      Abwicklung, Kontakt etc.) mit ein. Dadurch ist der Berechnungsmodus für den Bewertungsstatus leider auch undurchsichtiger geworden.
      Bei 500+ Bewertungen halte ich es aber für sehr unwahrsheinlich, dass jetzt durch eine negative Bewertung gleich dein Status auf unter
      100% fällt. Ansonsten, siehe meine Nachricht oben (Kommentierung/ Löschung).

      Nein, durch Fristsetzung gibst du dem ganzen einen festen Rahmen zur Beendigung. Du gibst dem "Kunden" die Möglichkeit, sich das
      Ganze innerhalb dieser Frist noch einmal in Ruhe zu überlegen und zu handeln! Das ist eine Höflichkeit von dir. Du könntest auch
      jegliche weiteren geschäftlichen Beziehungen mit dieser Person abbrechen, genug Zeit zum Handeln/ Reagieren/ Überweisen hast
      du ja bereits eingeräumt! Nur bei einem sofortigen Abbrechen der Geschäftsbeziehung ist es wohl viel eher so, dass du eine negative
      Bewertung erhälst!

      Ich habe noch eine Frage: Warum nennst du dich "ebaysklave"? Du musst doch nicht diese Verkaufsplattform nutzen.

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    • Bzgl. meines Nicks:
      Nachdem ich mit drei vorherigen Namensvorschlägen bei der Anmeldung hier abgewiesen wurde, wurde dann dieser Name akzeptiert. Muss man nicht so wörtlich nehmen.

      Habe den Käufer jetzt wegen Verstoßes gegen die ebay-Richtlinien bei ebay angemahnt, mal sehen mit welchem Standard-Emailschreiben mich ebay ernst nimmt ;)!
    • ebaysklave schrieb:

      Habe den Käufer jetzt wegen Verstoßes gegen die ebay-Richtlinien bei ebay angemahnt, mal sehen mit welchem Standard-Emailschreiben mich ebay ernst nimmt !



      Hat der Käufer denn nun wirklich gegen die ebay - Richtlinien verstoßen?
      Wie bereits oben erwähnt, setze ihn in Verzug und beende das Ganze.

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    • Antwort von ebay erhalten:
      Grundsätzlich hat ebay einen möglichen Verstoß erkannt, lässt mich aber warten, bis dieser, also die Negativbewertung, wirklich abgegeben wurde. Dann würde es Möglichkeiten zur Entfernung geben.
      Scheint also alles nur halb so schlimm zu werden. Muss mich nur dazu durchringen, dem Käufer eine Zahlungsfrist zu setzen, die negative Bewertung abzufangen und zu hoffen, dass alles wieder durch ebay getilgt wird.
      Zumindest habe ich durch diese Sache gelernt, dass sich ein 100%-Konto bei ebay ja anhand der Bewertungen der letzten 12 Monate berechnet, und so kann ich in einigen Monaten dann auch mit einer, wenn nicht wirklich durch ebay gelöschten, negativen Bewertung mit meinem 100%-Konto weitermachen!
    • Es freut mich sehr, dass du die Angelegenheit jetzt auch etwas entspannter siehst!

      ВСЁ ХОРОШО, ЧТО ХОРОШО КОНЧАЕТСЯ
      ("Alles ist gut, was gut endet/
      dt.: Ende gut, alles gut")
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    • Ich bin in meiner eBay Zeit zwei mal derbe bedroht worden, vor allem bezüglich der Bewertung. Habe diese Mails einfach an eBay weitergeleitet und von denen jeweils eine standartisierte Anwort erhalten, man würde sich der Angelegenheit annehmen, könne aber keine weiteren Auskünfte über das Verfahrens selber geben.

      Jedenfalls habe ich nie eine Bewertung erhalten (in beiden Fällen) und auch nie wieder was weder vom Gegner noch von eBay dazu gehört. Ob die nun abgemahnt wurden oder einfach nur heiße Luft gepustet haben weiß ich bis heute nicht, hab natürlich auch nie nachgefragt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger