Auktion beendet, Ebayer will den Artikel dennoch

    • Auktion beendet, Ebayer will den Artikel dennoch

      Hallo Community

      Ich habe schon User "Drapondur" eine Email geschrieben, und er hat mir wirklich sehr gut, und freundlich weiter geholfen. Nun möchte ich aber dennoch eure Meinungen hören.


      Kurz:
      Ich habe eine Handyauktion vorzeitig beendet, da ich das Handy selbst benötige. Zu diesem Zeitpunkt lag das höchste Gebote bei 3,50€ ( Marktpreis bei Ebay liegt bei 450€ und mehr). Nun habe ich alle Gebote gestrichen, und die Auktion beendet.
      Wenn ich nun die Auktion aufrufe steht dort " O Gebote".

      Nun fordert der Höchstbietende das Handy für 3,50€.

      Was ich persönlich sehr dreist finde ist, dass Ebay diesem Menschen meine Adresse gegeben hat. Allerdings sendet er mir in der Email auch viele falsche Fakten.
      Er schreibt von einem "Screenshot im Anhang" die Email hat keinen.
      Er verlinkt die falsche Auktion ( viel höherer Wert als bei meinem)



      Ich bin momentan total fertig, ich studiere, und habe nicht viel Geld. Eigentlich wollte ich das bestellte Handy gleich wieder Retoure senden, da es mir dich nicht zusagt.
      Was kann mir passieren, kostet mich das tausende ? Werde ich irgendwie bestraft ( vorbestraft )?

      Von rechtlichen Dingen habe ich leider überhaupt keine Ahnung, müsste sowas nicht vor dem Zivilrecht ausgetragen werden. Das würde doch den Kläger auch eine Menge kosten, oder ? Und wenn er dann verlieren würde müsste er noch seinen Anwalt zahlen, oder nicht ?



      ***
      Im Internet liest man viel von "Treu und Glauben". Also zu deutsch " sie haben nicht wirklich geglaubt, dass sie den Diamanten für 1€ bekommen, oder?". Also wenn der Wert des Artikels deutlich über dem des Gebotes liegt. Das wäre ja bei mir der Fall.


      Ich hoffe ihr antwortet :)
      Viele Grüße und ein schönes Wochenende
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Nun ja jetze wäre eventuell der link zur auktion nicht schlecht.
      ich pers würde sagen das der K sich abstrampeln kann bis der arzt kommt da kein vertrag zustande gekommen ist du hast ja deinen willen zum verkauf wiederrufen durch gebotslöschung und auktionsbeendigung.
      denke mal da macht einer ne welle in der hoffung das er nen handy für nen appel und nen ei kriegt.
      jau der K muss erst mal in vorkasse treten und die sache zivilrechtlich durch fechten der verlierer zahlt die zehe also kommt es drauf an wer am ende gewinnt.
      ob der K soweit geht kann man nicht sagen ich für meinen teil würd mir so eine aktion sparen.
    • Ich versuche den Sachverhalt zu verstehen. Du hast eine Auktion gestartet. Für den Artikel sind zunächst nur Gebote in Höhe von 3,50 EUR hereingetröpfelt.
      Dann bietet dir jemand einen sehr lukrativen Verkaufspreis für das Gerät, wenn du dich entscheidest, außerhalb von ebay zu verkaufen? Daraufhin brichst
      du die Auktion ab. Später fordert der zwischenzeitlich bei ebay Höchstbietende den Artikel? Richtig so? Welche Begründung für Abbruch? Der aktuell Höchst-
      bietende einer laufenden Auktion wird über den beabsichtigten Abbruch der Auktion informiert. Hier hatte er dem Abbruch nicht zugestimmt, richtig?

      ЕСЛИ Б ЗНАЛ, ГДЕ УПАДУ, ПОДСТЕЛИЛ БЫ СОЛОМКИ
      ("Wenn ich (vorher) gewußt hätte, wo ich hinfalle, hätte ich Stroh untergestreut")
      Altes russisches Sprichwort


      CCCP99
      Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen (J. W. von Goethe)
      Кто не владеет иностранными языками, тот ничего не знает о своем (Гете)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CCCP99 ()

    • senseman schrieb:


      Nun ja jetze wäre eventuell der link zur auktion nicht schlecht.
      ich pers würde sagen das der K sich abstrampeln kann bis der arzt kommt da kein vertrag zustande gekommen ist du hast ja deinen willen zum verkauf wiederrufen durch gebotslöschung und auktionsbeendigung.
      denke mal da macht einer ne welle in der hoffung das er nen handy für nen appel und nen ei kriegt.
      jau der K muss erst mal in vorkasse treten und die sache zivilrechtlich durch fechten der verlierer zahlt die zehe also kommt es drauf an wer am ende gewinnt.
      ob der K soweit geht kann man nicht sagen ich für meinen teil würd mir so eine aktion sparen.



      Moin,es ist völlig unerheblich ob yuki seine Meinung geändert hat und das Handy nicht mehr verkaufen wollte.
      Vorzeitiges beenden macht Ebay zwar möglich,d.h. aber nicht das es auch rechtlich zulässig ist.

      Urteile:
      ra-kotz.de/ebay_auktion_anfechtung.htm

      beckmannundnorda.de/ebay_vertragsschluss.html

      Normen: BGB § 130 Abs 1, BGB § 119 Abs 2

      Leitsatz: Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.

      Ich sehe hier durchaus gute Chancen für den Käufer wenn er klagt.Übrigens,so teuer ist eine Klage gar nicht.

      Aber die Artikelnummer /Auktionslink das man sich die Auktion mal ansehen kann wäre nicht schlecht.
    • Leitsatz: Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay
      zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches
      Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch
      die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der
      Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im
      Wege der Anfechtung beseitigen.
      jetzt steht die frage im raum wie soll man die willenerklärung durch anfechtung beseitigen ???
      für mich habe ich meine willenerklärung angefechtet in dem ich die gebote strreiche.
    • senseman schrieb:

      Leitsatz: Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay
      zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches
      Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch
      die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der
      Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im
      Wege der Anfechtung beseitigen.
      jetzt steht die frage im raum wie soll man die willenerklärung durch anfechtung beseitigen ???
      für mich habe ich meine willenerklärung angefechtet in dem ich die gebote strreiche.


      Eine Anfechtung geht nach $ 119 BGB

      jusline.de/index.php?cpid=f92f…b03d3ee8&lawid=1&paid=119

      Klassischer Fall ist z.B. wenn ein teuerer Artikel statt mit 1 Euro zu starten als 1 Euro Sofortkauf eingestellt wird,und zeitnah nach dem einstellen gekauft wird.
      Hier kann der VK den Vertrag sofort anfechten wegen Irrtum,und die Chancen des Käufers vor Gericht sind gleich null.
      Eine Meinungsänderung (will den Artikel nicht mehr verkaufen) hebt einen gültigen Kaufvertrag nicht auf.Das einstellen des Artikels ist ein verbindliches Angebot zum Kauf.
      Mit dem ersten Gebot besteht ein KV.

      Aber ich warte aus vorgenannten Gründen lieber auf den Auktionslink.
    • Hallo

      Hier der Link: 120607401621

      Ich denke, dass er ggf. nur blufft, da auch die Email bei näherer Betrachtung eher witzlos ist. Er verlinkt Suchergebnisse von Web.de ( die ich nicht sehen kann, da seine " Sitzung abgelaufen ist).
      Er verlinkt mir die falsche Auktion usw..

      Auf jeden Fall habe ich jetzt bammel vor einer Gerichtsverhandlung, und kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es soweit kommt. Ich habe niemanden geschädigt.
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Das ist hier eines meiner liebsten Themen: Vorzeitige Auktionsabbruch. Nun hat ja mein Vorschreiber bereits alles richtig dargelegt. Ich möchte daher nur noch ergänzen.

      Yuki schrieb:

      Ich habe niemanden geschädigt.

      Nach BGB leider doch. Würdest du das Handy nicht herausrücken wollen oder können, hat der Käufer sogar Anspruch auf Schadensersatz. Lies beide Urteile aufmerksam durch. Es gibt weitaus mehr mit einem immer gleichen Tenor. Und das ist rechtlich auch absolut korrekt. Ich möchte mal aus dem Oldenburger Urteil die entscheidenden Passagen zitieren:

      Der Beklagte hat zwar die Internetauktion unter Berufung auf die eBay Grundsätze vorzeitig beendet und die bis dahin abgegebenen Gebote gestrichen; das berührt indes die Wirksamkeit seines zuvor abgegebenen Angebots nicht (vgl. KG und LG Berlin a.a.O.; LG Coburg MMR 2005, 330 f). Die eBayGrundsätze nennen als Gründe dafür einen Irrtum über die Beschaffenheit des Artikels oder die zwischenzeitliche Veränderung der Beschaffenheit.

      ...

      Die in den eBayGrundsätzen aufgeführten Gründe für das vorzeitige Beenden von Angeboten bzw. das Streichen von Geboten, nämlich der Irrtum über die Beschaffenheit der Kaufsache oder deren zwischenzeitliche Veränderung, nehmen ausdrücklich auf die Irrtumsanfechtung des § 119 BGB Bezug. Der Anbieter kann zwar aufgrund der eBayGrundsätze tatsächlich die OnlineAuktion vorzeitig beenden; am Bestand der von ihm abgegebenen Willenserklärung ändert diese Maßnahme allein jedoch nichts, wenn er nicht gleichzeitig über einen Anfechtungsgrund verfügt und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Anfechtung erklärt.

      Jetzt stellt sich lediglich die Frage, ob der Käufer sein Recht tatsächlich auch durchsetzen wird oder nur blufft. Die Tatsache, daß er trotz Streichung der Gebote auf einen Vertrag pocht, zeigt aber wohl, daß er die Rechtslage kennt. Und offensichtlich hat er sich bereits so viel Mühe gemacht, die Kontaktdaten von ebay zu verlangen. Es ist daher zu befürchten, daß die Herausgabe des Handys für dich die weitaus günstigere Alternative ist.

      Es ist immer die gleiche Geschichte, die Verkäufer in die Falle laufen läßt. Ich bin der Meinung, ebay müßte beim Auktionsabbruch deutlicher auf die Folgen hinweisen, die damit verbunden sind und den Abbruch erschweren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Yuki schrieb:

      Was ich persönlich sehr dreist finde ist, dass Ebay diesem Menschen meine Adresse gegeben hat.

      Hallo yuki
      Um dir etwas den Grimm zu nehmen, verweise ich auf einen Passus der ebay-Datenschutzrichtlinien.
      Diese sind Bestandteil der AGB, denen du mit Anmeldung zugestimmt hast.


      2. Ich willige ein, dass eBay meinen Namen, meine Anschrift, meine E-Mail-Adresse
      und nach separater vorheriger ausdrücklicher Zustimmung auch meine Lieferanschrift und Bankverbindung
      nach Angebotsende an den Käufer, Verkäufer oder an einen durch den Verkäufer beauftragten Kooperationspartner von eBay
      zum Zwecke der Vertragsabwicklung übermittelt.

      Dies gilt entsprechend für meinen Namen und meine Anschrift, wenn streitig wird,
      ob ich eines meiner Angebote oder Gebote rechtswirksam zurückgenommen oder ein Gebot eines Bieters rechtswirksam gestrichen habe.


      http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html?rt=nc

      Leider ist dein gestrichener Höchstbieter im Recht, aber das wurde ja schon versucht dir deutlich zu machen.
      Aus der Tatsache, dass er sich von ebay deine Daten hat geben lassen kann wohl der Schluss gezogen werden,
      dass er weiss was er da tut, trotz aller Konfusion.
      Er kennt sich vermutlich nicht gut aus, hat sich aber offenbar soweit schlau gemacht oder schlau machen lassen.


      Zum Schluss noch ein Tipp:
      Solltest du jemals wieder in eine solche Situation kommen, gibt es nur einen rechtssicheren Weg:
      Du musst dafür Sorge tragen, dass der Höchstbieter keinerlei Ansprüche geltend machen wird.
      Alles eine Frage der Vereinbarung ...

      Ich bin sicher, zB hier im Forum würdest du geeignete Geschäftspartner finden ;o)
    • Hallo

      Vielen Dank für eure Bemühungen.
      Also ich habe das alles gelesen, und auch verstanden :rolleyes:. Dennoch halte ich es für recht unwahrscheinlich, dass er es wirklich gesetzlich durchsetzen möchte ( Kosten, ungewisser Ausgang etc.). Wir haben hier in der Nachbarschaft einen Anwalt, dieser geht auch immer mit seinem Hund, und meine Mom hat ihn heute mal angesprochen.
      Er sagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Ebayer den Anspruch für 3,50€ das iPhone zu bekommen, durchsetzen kann. Auch da ich die Gebote gestrichen habe. Er sagt, überspitzt ging die Auktion ohne Gebote zuende ^^.
      Zumal bei mir nichts zu holen ist.

      Oh man, so ein Schlammassel. Ich habe mir da keine Gedanken drüber gemacht. Ich habe die Mittel genutzt, die Ebay mir als VK zur Verfügung stellt.
      Im Prinzip haben bei mir schon ein Dutzend Ebaymitglieder ihre Artikel ersteigert, aber nie bezahlt. Ich hätte auch gesetzlich auf Einhaltung des Kaufvertrages pochen können. Die Urteile sind dort auch eindeutig.
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Yuki schrieb:

      Er sagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Ebayer den Anspruch für 3,50€ das iPhone zu bekommen, durchsetzen kann. Auch da ich die Gebote gestrichen habe. Er sagt, überspitzt ging die Auktion ohne Gebote zuende ^^.

      Dann hast du offensichtlich nicht genau gelesen und dein Anwalt von Kaufrecht leider wenig Ahnung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Yuki schrieb:

      dass er es wirklich gesetzlich durchsetzen möchte ( Kosten, ungewisser Ausgang etc.)

      Da bist du im Irrtum.
      Die Kosten sind für ihn sehr wohl überschaubar, denn die Rechtslage ist ziemlich eindeutig.
      Die links zu den Urteilen hast du doch gelesen?
      Du hattest keine gesetzlich legitimierte Berechtigung die Auktion vorzeitig zu beenden.
      Und Angebote bei ebay sind nunmal bindend!

      So bitter das ganze auch für dich ist ... :o(

      Yuki schrieb:

      Wir haben hier in der Nachbarschaft einen Anwalt ...
      Er sagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Ebayer den Anspruch für 3,50€ das iPhone zu bekommen, durchsetzen kann.

      Da behaupte ich glatt das Gegenteil.
      Ist der Anwalt überhaupt fit bzgl Kaufrecht, Internet und insbesondere ebay, oder ist er ein zB Scheidungsanwalt?

      Yuki
      Hol dir wenn schon, kompetente Auskunft.
      Du läufst sonst Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.

      Hast du das Handy eigentlich noch?
    • biguhu schrieb:

      Es ist immer die gleiche Geschichte, die Verkäufer in die Falle laufen läßt. Ich bin der Meinung, ebay müßte beim Auktionsabbruch deutlicher auf die Folgen hinweisen, die damit verbunden sind und den Abbruch erschweren.



      Ich bin absolut derselben Meinung.

      Und auch wenn der Nutzer/ die Nutzerin "Yuki" es nicht gerne hören wird, die Sachlage ist eindeutig. Chancenlos!

      ЕСЛИ Б ЗНАЛ, ГДЕ УПАДУ, ПОДСТЕЛИЛ БЫ СОЛОМКИ
      ("Wenn ich (vorher) gewußt hätte, wo ich hinfalle, hätte ich Stroh untergestreut")

      Altes russisches Sprichwort



      CCCP99
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    • Yuki,
      danke für den Auktionslink.Ich hatte schon befürchtet du bist der VK dieses Handys:
      [ebay='Zur Auktion','']140439279760[/ebay]

      Ist das einzigste Handy was ich gefunden habe welches bei 3,50 beendet wurde.Der VK verkauft Pappen und lässt pushen.
      Und solchen Leuten helf ich nicht.

      Das der Ebayer deine Adresse bekommen hat ist normal.Ebay gibt bei einer abgebrochenen Auktion dem Höchstbieter aud Anfrage deine Adresse.
    • wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Ist das einzigste Handy was ich gefunden habe welches bei 3,50 beendet wurde.Der VK verkauft Pappen und lässt pushen.

      Wo erhält man bitte nachträglich die Information, bei welchem Höchstbetrag die Auktion vormals abgebrochen wurde?
      Über den Auktionslink wird ja nun nur null Gebote angezeigt.

      ИЗ-ЗА ДЕРЕВЬЕВ НЕ ВИДНО ЛЕСА
      ("Wegen der Bäume ist der Wald nicht zu sehen")
      Altes russisches Sprichwort

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CCCP99 ()

    • CCCP99 schrieb:

      wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Ist das einzigste Handy was ich gefunden habe welches bei 3,50 beendet wurde.Der VK verkauft Pappen und lässt pushen.

      Wo erhält man bitte die Information, bei welchem Höchstbetrag die Auktion vormals abgebrochen wurde?
      Oder hattest du die Auktion beobachtet?

      ИЗ-ЗА ДЕРЕВЬЕВ НЕ ВИДНО ЛЕСА
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      Altes russisches Sprichwort

      CCCP99


      Ne nicht beobachtet.Steht aber in der Gebotsübersicht drin.Wenn der zweithöchste Betrag 3 Euro ist,dann hat der Ebaybietagent das Gebot des HB auf 3,50 gesetzt.

      Das verlinkte Handy von Yuki wurde bei 3,95 abgebrochen.