Meine Güte das Thema hat's ja in sich....
Da ich allerdings vermute, daß das hier geschilderte Problem nicht allzu exotisch ist (als VK eine hohe Geldsumme sicher zu erhalten zu wollen dürfte ja wohl ein ziemlich häufig auftretender Wunsch sein), lohnt es sich m.E. unbedingt, daß wir der Sache hier auf den Grund gehen
Nein, das habe ich bereits abgeräumt Aber so rein intuitiv würde ich mal behaupten, daß mir das auch nichts hilft wenn ein Gericht meiner Bank Recht geben würde....
Das habe ich ja erfragt. Und mündlich wie auch per Mail die Antwort bekommen, daß mir das Geld sicher sei.
Der bei eBay hinterlegte Namen ist mit dem des Kontoinhabers identisch. Und der ist nicht Wang, sondern besteht aus drei Teilen
Gewiß, mein Fall liegt ein wenig anders. Aber er ist doch nicht prinzipiell anders
Besonders Tricki finde bei denen den AGB §8.1, in dem die Bank sich offenbar vorbehält bis Rechnungsschluß, zurückfordern zu dürfen.
Keine Ahnung und ich weiß auch nicht, wie ich das rauskriegen kann
Das sehe ich mittlerweile genauso und das macht mich mächtig nervös
Liebe Grüße von
Dugena
Da ich allerdings vermute, daß das hier geschilderte Problem nicht allzu exotisch ist (als VK eine hohe Geldsumme sicher zu erhalten zu wollen dürfte ja wohl ein ziemlich häufig auftretender Wunsch sein), lohnt es sich m.E. unbedingt, daß wir der Sache hier auf den Grund gehen
engelchen schrieb:
Hast Du das Geld denn noch auf dem Konto liegen ?
engelchen schrieb:
Ich würde mal fragen, wie es aussieht, wenn eine Rücküberweisung tatsächlich seitens des Käufers vorläge, was dann passieren würde, wenn das Konto nicht dementsprechend gedeckt wäre. Kann dann überhaupt eine solche Rücküberweisung stattfinden ?
.....
little*big*dwarf schrieb:
In diesem Fall waren Inhaber des belasteten Kontos und "Auftraggeber" nicht identisch, du sagtest doch Käufer = Kontoinhaber?
OK, wenn beide Wong heissen, mag das nicht viel bedeuten ;o)
little*big*dwarf schrieb:
Was haben wir denn in der Geschichte hinter dem Urteil ... zwei Deppen....
Besonders Tricki finde bei denen den AGB §8.1, in dem die Bank sich offenbar vorbehält bis Rechnungsschluß, zurückfordern zu dürfen.
little*big*dwarf schrieb:
Letztendlich, mit der nächsten Rechnungsstellung sollte für dich alles gegessen sein. Wann ist die fällig?
maghreb66 schrieb:
Jedenfalls ist das Dogma "Geld aus einer Überweisung ist unwiderruflich dein
Eigentum" (oder wie man das juristisch korrekt formulieren mag) nicht haltbar....
Liebe Grüße von
Dugena