Leere Verpackung ungewollt ersteigert

    • Hallo nochmals,

      so wie Fairhandel geschrieben hat ist es richtig. Ich habe auf eine andere Auktion geboten und für diese auch von Ebay eine Bestätigung erhalten. Von der anderen habe ich nichts erhalten.

      Natürlich kann es immer passieren das man sich mal vertut, nicht richtig hinschaut oder ähnliches. Ich möchte mir das aber nicht einfach von irgendjemandem hier "unterstellen" lassen. Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten die angebglich von Ebay ist, komisch das die aber auf Ebay nicht in meinen Mails ist. Sollte dies nicht so sein?

      Ich werde ihm nun mit dem Anwalt drochen, da ich ja wohl nach dem ich überboten wurde, nicht mehr zum Kauf gezwungen werden kann.

      @Fairhandel: Was meinst Du mit PN? und Danke für Deine nette Hilfe! :rolleyes:
    • Oberlix schrieb:

      Service:Leerverpackung
      Hm Soweit ich noch weiß bist du rechtlich nicht Verpflichtet nach einer Gebotsrücknahme den Artikel abzunehmen. Aber warte mal auf unsere Experten hier. die können dir das genauer erklären.



      Dieses Angebot wurde beendet. Der Verkäufer hat diesen oder einen gleichartigen Artikel wiedereingestellt.






      Artikel:Playstation 3 250 gb OVP
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Und hier das neue Angebot:

      [ebay='Zur Auktion','']300461260037[/ebay]

      Damit dürfte sich das Problem für die Fragestellerin erledigt haben. Bleibt lediglich die Frage, wer da geboten hat. Wenn sie es wirklich nicht selbst war, dann hat noch eine zweite Person Zugang zum Account. Ich würde da mal in der Familie herumhorchen. Paßwort vielleicht auch auf dem Rechner gespeichert?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Shiva, im Prinzip habe ich zwei Nachrichten für Dich ... eine schlechte (1) und eine gute (2) ...

      1.)
      Es sieht so aus, als ob Du (oder jemand anderes mit Deinem Zugang) auf die 'OVP' geboten hast, und zwar mehrmals! Woran das liegt, kannst nur Du herausfinden. Jemand aus Deinem Haushalt vielleicht?
      Egal, auf jeden Fall war der Ablauf der Gebote so (siehe Foto von Gebotsübersicht unten):

      1 - um 22.08.10 12:41:02 MESZ hast Du das erste Gebot abgegeben
      2 - um 22.08.10 12:41:16 MESZ also 14 Sekunden später Dein 2. Gebot. Weil Du gleich durch automatische Gebote des Höchstbietenden überboten wurdest, bekamst Du auch keine email von ebay. Dies ist in diesen Fällen nichts außergewöhnliches. Der überbotene Artikel erscheint in Deiner persönlichen ebay-Seite/Zusammenfassung in der Bieten-Liste. Nach Ablauf der Auktion ist der Artikel in der Überboten-Liste zu sehen.

      Du warst demnach zu keiner Zeit Höchstbietender (jedenfalls nicht bis zur Nr.4, Gebotsstreichung), weil

      3 - um 22.08.10 00:56:13 MESZ hatte 'Mitgliedsname: 1***c ( 5 )' schon 195,00 € geboten
      4 - um 22.08.10 14:33:09 MESZ also rund 6 Minuten vor Auktionsende wurde das Gebot von '1***c' durch den Verkäufer wegen 'falscher preis' gestrichen. Was auch immer 'falscher preis' für eine Begründung ist? Nun erst wurdest Du zum Höchstbieter, nachdem das Höchstgebot von '1***c' weggefallen war.

      Diese Vorgehensweise ist typisch für das sogenannte 'chill bidding' oder in Deutschland 'pusher' genannte Bieten auf eigene Angebote.
      Man kann es nur schlecht einem Verkäufer beweisen. Aber das brauchst Du auch nicht. Es gibt da nämlich noch einen anderen Punkt ... die gute Nachricht.

      2.)
      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay sagen in §10:
      'Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.'
      Quelle: pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion

      Das heißt, Du mußt die 'OVP' nicht nehmen und bezahlen, weil Du sie gar nicht gekauft hast. Du könntest zwar (laut AGB) auf das Angebot eingehen, aber das willst Du ja nicht. Auch wenn ebay in seiner Benachrichtigungsemail behauptet Du wärst '... verpflichtet, zu bezahlen'. Kann man getrost vergessen!

      Wenn Du mit dem Verkäufer auch gar nicht mehr kommunizieren möchtest, kannst Du das auch tun, denn dazu bist Du auch nicht verpflichtet. Nach der Auktion und deren Verlauf könnte ich das verstehen. Egal was er Dir jetzt noch schreibt, er kann Dir keinerlei Nachteile mehr bereiten. Er wird allerdings ein Problem mit den ihm in Rechnung gestellten ebay-Gebühren für die Auktion haben. Nur wenn Du außergewöhnlich freundlich bist, kannst Du ihm helfen, auf seinen wahrscheinlich aufkeimenden Wunsch hin, die Transaktion nicht abzuschließen, damit er seine ebay-Gebühren wieder erstattet bekommt. Aber eine kleine Strafe wäre schon angebracht ... :P

      Wie Stubentiger und biguhu ja schon gezeigt haben, hat der Verkäufer schon wieder die 'OVP' eingestellt (jetzt schon mindestens das drittemal, siehe Bildschirmfoto Goofbay unten). Entweder hat er davon mehrere, oder er hat schon gemerkt, daß aus diesem Geschäft nichts geworden ist. :D

      Hoffe, Du kannst Dich jetzt wieder ruhig zurücklehnen und Dich wichtigeren Dingen widmen ...
      Bilder
      • Gebotsübersicht.png

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      • eBay Seller History intoodeep.jpg

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      viribus unitis semper et ubique