Gewährleistungfälle

    • Gewährleistungfälle

      Guten Abend!

      Ich habe bei zwei gewerblichen Verkäufern Waren ersteigert,
      allerdings haben beide via privaten Account verkauft.

      Bei der einen Lieferung wurde das Paket beschädigt,
      bei der anderen ist das Paket abhanden gekommen.
      Nachforschungsauftrag für das abhanden gekomme Paket läuft,
      Schaden für das andere Paket wurde anerkannt. Aber auf mein
      Geld darf ich in beiden Fällen wohl noch ne Weile warten und
      die Verkäufer verweisen bequem auf die Versandunternehmen
      hin. "Dass ich halt wohl warten muss.."

      Es sei denn die Verkäufe zählen als gewerblich?

      PS: Dass die beiden ?privaten? Verkäufer ein Gewerbe betreiben

      habe ich durch Recherche im Netz erfahren.

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    • Was genau ist deine Frage?

      Und ohne Auktionslinks werden wir diese wahrscheinlich auch nicht beantworten können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Was genau ist deine Frage?

      Und ohne Auktionslinks werden wir diese wahrscheinlich auch nicht beantworten können.

      Meine Frage: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Oder muß ich warten bis die Versandunternehmen zahlen?
      Kann die Auktionen gerne per PN zusenden bei Bedarf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wölfi ()

    • Ohne Auktionslinks bin ich hier aus diesem Thraed heraus, weil wir im Trüben fischen. Ich kann doch keine Ratschläge verteilen, ohne mir selbst ein Bild von den Verkäufern zu machen.

      Es gibt auch keinen Grund, die Auktionen nicht zu posten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Drapondur schrieb:

      wölfi schrieb:

      Wie bekomme ich mein Geld zurück?

      Wie wäre es, wenn Du die Verkäufer einmal danach fragst? Dann wirst Du erfahren, ob sie zahlungswillig sind oder nicht.
      Wenn sie es nicht sind: Nimm Dir einen Anwalt ...



      der zweite Verkäufer der bei ebay gesperrt ist, will angeblich seit 2 Wochen schon zahlen
      und hat immer wieder eine neue Ausrede parat warum es mit der Überweisung nicht geklappt hat.

      den ersten Verkäufer habe ich offengestanden noch nicht gefragt ob er aus eigener Tasche vorstreckt
      bis der Schaden bei der DHL durch ist.

      Einen Anwalt kann ich mir z.Z. leider nicht leisten.
    • little*big*dwarf schrieb:

      Tja, bei sell_and_buy könnte man bei Betrachtung der VK-Bewertungen schon den Eindruck des gewerblichen Handels gewinnen, oder doch zumindest eine Teilnahme am geschäftllichen Verkehr erkennen
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…=off&interval=0&items=200
      Allerdings nutzt dir so eine Erkenntnis recht wenig, wenn du sie nicht von einem Richter überprüfen lässt und sie dir ggf auch bestätigt wird.



      auch wenn ich 100% weiß, dass der Verkäufer ein Gewerbe betreibt?
    • Nun ja soweit ich mich erinnere, ist es ein Kulanz sache des VK wenn er das Geld vorstreckt. Er hat das recht aud das Versand unternehmen zuwarten bis es den Fall geklärt hat. Hab so was in erinnerung gute VK gehen aber her und kommen einem einwenig entgegen indem sie in vorkasse treten.
    • senseman schrieb:

      Nun ja soweit ich mich erinnere, ist es ein Kulanz sache des VK wenn er das Geld vorstreckt. Er hat das recht aud das Versand unternehmen zuwarten bis es den Fall geklärt hat.

      Aber das gilt selbstverständlich nicht für einen gewerblichen Verkäufer. Der gerät spätestens nach Fristsetzung in Verzug.

      Es bleibt natürlich die Frage, ob der Verkäufer trotz seines angeblichen Gewerbes nicht trotzdem aus seinem Privatbesitz verkauft hat. Das recht hat er ja. Das Prozeßrisiko bleibt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      senseman schrieb:

      Nun ja soweit ich mich erinnere, ist es ein Kulanz sache des VK wenn er das Geld vorstreckt. Er hat das recht aud das Versand unternehmen zuwarten bis es den Fall geklärt hat.

      Aber das gilt selbstverständlich nicht für einen gewerblichen Verkäufer. Der gerät spätestens nach Fristsetzung in Verzug.

      Es bleibt natürlich die Frage, ob der Verkäufer trotz seines angeblichen Gewerbes nicht trotzdem aus seinem Privatbesitz verkauft hat. Das recht hat er ja. das Prozeßrisiko bleibt.
      Verkäufer Nr.1 hat den Artikel welchen ich von ihm ersteigerte zeitgleich noch 2x nagelneu versteigert,
      wenn man sich sein Bewertungsprofil anguckt bemerkt man schnell, dass er bestimmte Artikel oft mehrfach verkauft.
      Recherchen im Netz haben auch ergeben, dass er im IT-Handel gewerblich tätig ist und eine Firma betreibt.

      Verkäufer 2 dessen Profil gesperrt ist betreibt ein Pfandhaus in Emden und handelt überwiegend mit Ware wie die die ich von ihm "privat" ersteigerte.
      Er bot mir sogar im späteren Verlauf einen Ersatz-Artikel an, ich lehnte aber ab da ich mir zwischenzeitlich selber Ersatz besorgte. Und nun druckst er rum
      zu zahlen. Und das obwohl die DPD den Schaden bereits vor einem Monat anerkannt hat.

      Einerseits habe ich akeine Lust hier eine riesen Welle loszutreten und vor Gericht zu ziehen,
      andererseits zitter ich auch um mein Geld..

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von wölfi ()

    • wölfi schrieb:

      Einerseits habe ich akeine Lust hier eine riesen Welle loszutreten und vor Gericht zu ziehen,
      andererseits zitter ich auch um mein Geld..

      Du wirst dich entscheiden müssen. Wenn die Verkäufer nicht einsichtig sein werden, dann wirst du beschließen müssen, ob es dir das Risiko wert ist. Aber so oder, du wirst dabei in Vorkasse treten müssen. Entweder bei deinem Anwalt (den du dir nicht leisten kannst oder willst) oder zumindest bei Gericht. Die Entscheidung können wir dir nicht abnehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • der Vk aus Auktion nr 1 hatte in den letzten 90 Tagen (mit Rechnern, Homeboxen, Dünger ... alles NEU) einen Umsatz von

      Items Sold: 75.42%
      Total Value Sold: £20450.44
      Total Value Shipping: £53.30
      Total Value Not Sold: £398.84


      dh einen Umsatz von 24979,18 Euro
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • der Vk zu der 2. Auktion hat in 90 Tage nicht nur die drei NEUen iPhones sondern u.A, auch noch ein Blackberry 8520 Schwarz NEU verkauft und einen Umsatz von


      Items Sold: 86.36%
      Total Value Sold: £4617.52
      Total Value Shipping: £0.00
      Total Value Not Sold: £2.46


      also 5640,07 Euro erzielt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • wölfi schrieb:

      auch wenn ich 100% weiß, dass der Verkäufer ein Gewerbe betreibt?

      Dein Wissen genügt nicht, es sei denn, du kannst den VK damit unter Druck setzen.
      Aber wenn er das an sich abperlen lässt, bleibt dir nur der "offizielle" Weg => Anwalt und/oder Gericht.
      Verkauft er vielleicht die Rückläufer (resultierend aus dem Widerrufsrecht) über den Privat-account?
      Sind die Artikel im Gewerbe-account teurer?

      Nicht jeder Schnappen ist auch ein Schnäppchen ... leider :o(

      Mal ein Schwank aus dem Leben:
      Ein Kumpel war jahrelang als Maschinenbauer selbstständig.
      Einer seiner besten Kunden war plötzlich nicht mehr liquide, zahlte seine Rechnungen nicht,
      fuhr aber weiter seinen dicken Benz und bewohnte nach wie vor die luxuriöse Villa.
      Alles der Frau überschrieben.

      Auf Nachfrage sagte er nur:"Dann verklaaaach mich doch ..."

      Kumpel hat seine Firma dicht gemacht und arbeitet jetzt im Angestelltenverhältnis.

      Du musst abwägen was es dir wert ist zu riskieren, nicht, dass du dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirfst.
    • Stubentiger schrieb:

      der Vk aus Auktion nr 1 hatte in den letzten 90 Tagen (mit Rechnern, Homeboxen, Dünger ... alles NEU) einen Umsatz von

      Items Sold: 75.42%
      Total Value Sold: £20450.44
      Total Value Shipping: £53.30
      Total Value Not Sold: £398.84


      dh einen Umsatz von 24979,18 Euro
      der Verkäufer behauptet nach wie vor felsenfest, dass er dort "privat" verkauft.
      Und verweist weiterhin auf DHL als Verantwortlichen...
    • little*big*dwarf schrieb:

      wölfi schrieb:

      auch wenn ich 100% weiß, dass der Verkäufer ein Gewerbe betreibt?

      Dein Wissen genügt nicht, es sei denn, du kannst den VK damit unter Druck setzen.
      Aber wenn er das an sich abperlen lässt, bleibt dir nur der "offizielle" Weg => Anwalt und/oder Gericht.
      Verkauft er vielleicht die Rückläufer (resultierend aus dem Widerrufsrecht) über den Privat-account?
      Sind die Artikel im Gewerbe-account teurer?

      Nicht jeder Schnappen ist auch ein Schnäppchen ... leider :o(

      Mal ein Schwank aus dem Leben:
      Ein Kumpel war jahrelang als Maschinenbauer selbstständig.
      Einer seiner besten Kunden war plötzlich nicht mehr liquide, zahlte seine Rechnungen nicht,
      fuhr aber weiter seinen dicken Benz und bewohnte nach wie vor die luxuriöse Villa.
      Alles der Frau überschrieben.

      Auf Nachfrage sagte er nur:"Dann verklaaaach mich doch ..."

      Kumpel hat seine Firma dicht gemacht und arbeitet jetzt im Angestelltenverhältnis.

      Du musst abwägen was es dir wert ist zu riskieren, nicht, dass du dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirfst.
      Über seinen gewerblichen Account liefen nicht viele Verkäufe.
      Es gibt Hinweise auf 2 Domains, aber die wurden bisher noch nicht eingerichtet.
    • wölfi schrieb:

      der Verkäufer behauptet nach wie vor felsenfest, dass er dort "privat" verkauft.
      Es gibt Hinweise auf 2 Domains, aber die wurden bisher noch nicht eingerichtet.

      Das spielt alles überhaupt keine Rolle.
      Nochmal: Es genügt nicht, dass du Recht hast, du musst dieses Recht ggf auch durchsetzen.
      Es ist jedem gewerblichen Händler möglich, auch private Dinge zu verkaufen.
      Ob er privat oder gewerblich handelt, diesen Nachweis musst du führen.
      Ein Forum kann dir kaum dabei helfen dein Recht durchzusetzen, hier kannst du nur Meinungen und Tipps bekommen.

      Und mal ganz offen gesagt:
      Ich mag Leute nicht sonderlich gern, die aus "Sparsamkeit" bei pseudoprivaten VK kaufen und wenn dann was schief geht mit dem Finger auf den VK zeigen von wegen er wäre ja wohl gewerblich, um somit die Verbraucherrechte einzufordern.
      Mir persönlich wäre es eh zu dubios, ich würde dort gar nicht erst bieten.