Gewährleistungfälle

    • so, ich war Gestern bei der Polizei -
      und gegen einen der beiden Verkäufer wird nun ermittelt.
      Ob ich den anderen Verkäufer ebenfalls anzeige bleibt mir
      überlassen- jedenfalls hat der Beamte mir dazu geraten weil es nunmal um
      viel Geld geht.

      Es geht nicht darum ob gewerblich oder nicht-gewerblich,
      sondern das ich fast 3 Monate schon auf Geld/Ware warte.
      Es mag ja Leute geben die schon nach 2 Wochen zur Polizei rennen,
      ist mir selber als privater Verkäufer schon passiert. Aber irgendwann
      ist doch mal Zapfenstreich!!

      little*big*dwarf schrieb:

      Ich mag Leute nicht sonderlich gern, die aus "Sparsamkeit" bei pseudoprivaten VK kaufen und wenn dann was schief geht mit dem Finger auf den VK zeigen von wegen er wäre ja wohl gewerblich, um somit die Verbraucherrechte einzufordern.Mir persönlich wäre es eh zu dubios, ich würde dort gar nicht erst bieten.


      wie gesagt ist mir das erst sehr viel später aufgefallen, dass die beiden gewerblich sind.
      Und eigentlich ist es mir wurscht ob jemand gewerblich ist oder nicht, das einzige was mich interessiert
      ist das die Ware geleifert wird - Und das ist in beiden Fällen nunmal nicht erfolgt.
    • Hast Du mal um die Nachweise des Verkäufers gebeten, dass er einen Nachforschungs- und/oder Ersatzantrag gestellt hat ?

      Da muss ja mit der DHL was schriftliches gelaufen sein, das soll er dir mal schicken oder mailen.....dann wüßtest Du wenigstens erstmal, ob an der Geschichte überhaupt was dran ist.

      Sicherlich ist es wichtig, herauszufinden, ob der oder die Verkäufer gewerblich handeln und deine Artikel auch dazu zählen. Denn dann hast Du natürlich auch in jedem Falle Recht auf einen weiteren Artikel oder Geld zurück....das alles wird allerdings wie bereits beschrieben nur über ein Verfahren inklusive Anwalt erfolgen können.....

      Sammel alle Fakten, druck dir alles aus und geh mit allen Unterlagen samt Polizei-AZ zum Anwalt. Wenn Du das denn willst.....

      Aus deiner jetzigen Lage heraus ist privat nicht viel auszurichten. Du kannst es sichtlich mit einem Mahnschreiben unter Fristsetzung (zur Rückzahlung) versuchen, danach könntest Du es mit einem MB-Antrag versuchen und schauen, wie der Verkäufer hierauf reagiert. Das würde dich nur erstmal die Portokosten für das Mahnschreiben und die MB Antragskosten kosten, dürfte alles in Allem ca. bei 26 Euro liegen....ABER wenn der VK Widerspruch gegen den MB einlegt, musst Du spätestens dann ein gerichtliches Verfahren anstreben, um hier noch weiter zu kommen.....

      Evt. lässt sich aber schon ein Verkäufer vom MB einschüchtern.....so was amtliches ist ja schon anders. Gepaart mit der Anzeige könnte das fruchten....aber das ist nur ein Tip....wissen, ob Du das Geld hierfür investieren willst, musst Du selber :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ein Verkäufer hat nach viel Druck nun gezahlt, der andere
      (der übrigens gerade mehrfach neue Artikel anbietet) weigert sich weiterhin.

      Warum kann ich eigentlich nicht mehr die alte Auktion aufrufen, ebay sagt:

      Der Artikel, zu dem Sie eine Nachricht senden möchten, ist ungültig.



      @engelchen
      Danke


      @Drapondur

      ich habe den Artikel kurz nach Erscheinung ersteigert,
      zu der Zeit war das Angebot günstig...