Hallo Gemeinde ich bin neu hier im Forum und habe es ehr zufällig entdeckt! Hoffe hier in Zukunft noch wietere wichtige Tipps zu erhalten. Weiß nun nicht, ob ichier richtig bin mit meinem Anliegen? Habe die SuFu bemüht, abe rnichts passendes gefunden leider
Also ich habe als privater Verkäufer Standlichtringe für einen BMW verkauft im Angebot habe ich dann auch die Baujahre angegeben. Der Käufer viel mit sienem Fahrzeug in die Baujahre hinein und hat per Sofort-Kauf inlusive Versand dann den Artikel für 61 Euro erworben. Soweit so gut dachte ich dann auch. Es wurde per Überweisung auch bezahlt und die Ware versendet als versichertes Päckchen.
Nun meldete sich der Käufer und behauptete er wolle die Ringe einbauen und die würden nicht passen? Habe darauf Bilder angefordert und mir schriftlich erklären lassen, was denn nicht passen täte. Es wude mir auch erklärt, dass er bei BMW war und man ihm dort bestätigt hätte das die Ringe nicht für sein Auto passen, obwohl sein Baujahr in der Anleitung aufgeführt war.
Darauf verwies ich das ich mich dann ebenfalls bei BMW erkundigen wolle, ob es verschiedene Scheinwerfer gäbe und bei einem gewerblichen Händler nachfragen würde, ob der weil er die gleichen Ringe (identische Typennummer) verkauft sowas schon kennen würde. Der Käufer wollte davon nichts wissen und verlangte von mir eine Rücknahme oder einen 50%igen Preisnachlass. Den Preisnachlass schloss ich mal direkt aus, weil die Ringe kosten ca. 100 Euro regulär und er hat 61 Euro bezahlt - 50% = ca. 30 Euro??? Ne geht gar nicht. Nach etwas Schriftverkehr in einem angenehmen Ton einigten wir uns darauf, dass ich obwohl ich es ja nicht muss die Ringe zurücknehmen würde. Haben dann bei eBay auf Transaktion abbrechen geklickt und um die Kontodaten des Käufers gebeten, um ihm dann 61 Euro zurück zu überweisen. Der Käufer akzeptierte die Aktion des Transaktion abbrechens... fügte in seiner Bemerkung allerdinsg ein das ich 6 Euro Rückversand zahlen solle sonst bekäme ich meine Ringe nicht zurück... und dann begann der Ärger.
Nachdem ich dachte es wäre erledigt im Prinzip kam per email folgender Inhalt des Käufers...
"das
liegt bei ihnen, ansonnsten kähme nur rücknahme in frage, spätestens
do. wenn keine meldung ist, werde ich den fall ebay melden, und es in
der bewertung ausdrücken, dannach hab ich noch die möglichkeit, die 61
euro rückbuschen zu können und den fall meinen rechtschutz gebe, aber
ich möchte den ärger alles erspahren. MFG "
Ich antwortete damit ...
Es
werden definitiv nur 61 Euro zurück überwiesen, dass ist der Betrag den
Sie inklusive der Versandkosten bezahlt haben. Werde ihnen nicht noch
einen Gewinn auszahlen?! Überweise ich die 61 Euro dann haben Sie ihre
Versandkosten doch zurück???
Käufer wieder...
"ich
habe ihnen 61 euro gegeben die will ich wieder, wenn sie die ringe
wieder wollen dan müssen sie den versand zahlen, wenn ich gewüsst hätte
das sie nicht passen hätte ich sie auch nie gekauft, doch jetzt habe ich
einen artikel gekauft und den versand bezahlt, nun sollte ich auch noch
den rückversand zahlen??????????? für einen fehler den Sie gemacht
haben. Ich habe auch keine lust mich lange darüber zu streiten, dafür
zahl ich ja monatl. 18 in rechtschutz ein, und werde es ebay melden oder
sie gehen darauf ein ? PS. auch wenn ein Kaufabbruch schon durchgeführt
wurde, mit meiner bemerkung ist er erst rechtskräftig durchgeführt wenn
meine Bemerkung erfüllt ist "
Nun ist es so gewesen das der Käufer einfach nicht die Bedienungsanleitung (BDA) nicht richtig gelesen hat, denn dort ist beschrieben wie der Einbau zu bewerkstelligen ist. Auch das die Ringe beim Abblendlicht nicht passgenau sind sondern etwas zentiert mit Clips zu befestigen sind. Also stimmte die anfängliche Bemerkung in keinem Punkt. Auch der gewerbliche Verkäufer bestätigte mir dies per eMail. Der Käufer pochte allerdings auf die Rückerstattung der Rücksendekosten ansonsten würde er die Ringe einbehalten?! Darauf teilte ich ihm nur mit, das er doch seine Rechtsschutz einschalten könne und das ich ihm nur 61 Euro zurücküberweisen würde.
Prompt gab es eine negative Bewertung durch den Käufer... ich gab dazu als Verkäufer einen Bewertungskomentar... und der Käufer einen Ergänzungskomentar... In meinen Augen liegt doch eine Bewertungserpressung vor? Denn s.o. wenn ich nicht seine Forderungen erfülle würde er das in seiner Bewertung zum Ausdruck bringen?! Hielt auch Rücksprache mit eBay, die dortige Kundenberaterin sah es ebenso und meinte ich könnte die Bewertung löschen lassen und müsste keine Rücksendekosten zahlen?! Nun gut habe dann per eMail eine Bewertungslöschung beantragt, aber kein Feedback von eBay in den letzten 48h erhalten? Auf erneutes nachfragen bei der Hotline, meinte ein wenig informierter Mitarbeiter eBays .. das ich als Verkäufer doch eine neutrale Bewertung abgeben könne --- kan ich aber nicht kann nur positiv oder gar nicht bewerten?! Dann meinte er ich hätte als Verkäufer den letzten Komentar zur Verfügung, allerdings kann ich auf den Ergänzungskomentar nicht reagieren?! So habe ich obwohl ich nichts falsch gemacht habe, auch die Ringe bei dem Verkäufer passen bei richtigem Einbau eine negative Bewertung stehen und mein 100%iges positives dadurch auf 97,8 runtergezogen....
Zumal der Käufer abends noch ne Mail sendete, ob ich denn nicht 67 Euro zahlen wolle und es damit erledigt wäre? Ich sagte ihm bestimmend das er sich an seine Rechtsschutz wenden könne und ich nur 61 Euro zahle. Am nächsten Morgen kam eine Mail vom Käufer mit diesem Inhalt...
"Da
ich einen käufer gefunden habe , wo die ringe Passen, und ich es über
meinen verkaufswert verkaufen könnte, werde ich rückbuchung nicht
durchführen!"
Ergo: Der Sachverhalt wurde geklärt indem der Käufer wohl eingesehen hat das er im Unrecht lag? Es kamen auch keine Mails mehr. Aber die negative Bewertung bleibt nun bestehen??? Meine habe ich ich als privater Verkäufer keine Möglichkeiten mehr? Die Hilfe durch ebay ist ein Witz, Käufer wollte den Preis scheinbar drücken und ich müsste ihn theoretisch noch positiv bewerten? Er kann trotz keinennachweisbarem Fehlverhalten meiner Seits, mich einfach launisch negativ bewerten dies auch androhen und eBay schützt den?
Meine als privater Verkäufer unterliege ich nicht dem Fernabsatzgesetz und muss gar keine Rücknahme machen. Also war es doch eh schon mein Guter Wille das ich überhaupt anbot den Artikel zurück zunehmen. Da ich auch nicht arglistig oder in täuschender Absicht handelte, hätte ich auch gar nicht reagieren können, oder? Also kann ich das nur so hinnehmen und unter "Erfahrungen" verbuchen? gibt es keine Möglichkeit dieser Willkür der Käufer in Bezug auf die Bewertung Einhalt zu gebieten? Da kann jeder Einkaufen und einfach aus einer Laune raus negativ bewerten, egal wie es real war. Sehr einseitiges Bewertungssystem inzwischen bei eBay. Oder habe ich einen Denkfehler, hätte ich den Rückversand extra noch zahlen müssen?
Hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, musste das mal niederschreiben und ein Feedback dazu haben. Denn bei eBay bekommt man KEINE Hilfe nur Inkompetenz habe für mich nur erkannt, dass ich grundsätzliche egal wobei KEINE Rücknahme mehr machen werde.
Also ich habe als privater Verkäufer Standlichtringe für einen BMW verkauft im Angebot habe ich dann auch die Baujahre angegeben. Der Käufer viel mit sienem Fahrzeug in die Baujahre hinein und hat per Sofort-Kauf inlusive Versand dann den Artikel für 61 Euro erworben. Soweit so gut dachte ich dann auch. Es wurde per Überweisung auch bezahlt und die Ware versendet als versichertes Päckchen.
Nun meldete sich der Käufer und behauptete er wolle die Ringe einbauen und die würden nicht passen? Habe darauf Bilder angefordert und mir schriftlich erklären lassen, was denn nicht passen täte. Es wude mir auch erklärt, dass er bei BMW war und man ihm dort bestätigt hätte das die Ringe nicht für sein Auto passen, obwohl sein Baujahr in der Anleitung aufgeführt war.
Darauf verwies ich das ich mich dann ebenfalls bei BMW erkundigen wolle, ob es verschiedene Scheinwerfer gäbe und bei einem gewerblichen Händler nachfragen würde, ob der weil er die gleichen Ringe (identische Typennummer) verkauft sowas schon kennen würde. Der Käufer wollte davon nichts wissen und verlangte von mir eine Rücknahme oder einen 50%igen Preisnachlass. Den Preisnachlass schloss ich mal direkt aus, weil die Ringe kosten ca. 100 Euro regulär und er hat 61 Euro bezahlt - 50% = ca. 30 Euro??? Ne geht gar nicht. Nach etwas Schriftverkehr in einem angenehmen Ton einigten wir uns darauf, dass ich obwohl ich es ja nicht muss die Ringe zurücknehmen würde. Haben dann bei eBay auf Transaktion abbrechen geklickt und um die Kontodaten des Käufers gebeten, um ihm dann 61 Euro zurück zu überweisen. Der Käufer akzeptierte die Aktion des Transaktion abbrechens... fügte in seiner Bemerkung allerdinsg ein das ich 6 Euro Rückversand zahlen solle sonst bekäme ich meine Ringe nicht zurück... und dann begann der Ärger.
Nachdem ich dachte es wäre erledigt im Prinzip kam per email folgender Inhalt des Käufers...
"das
liegt bei ihnen, ansonnsten kähme nur rücknahme in frage, spätestens
do. wenn keine meldung ist, werde ich den fall ebay melden, und es in
der bewertung ausdrücken, dannach hab ich noch die möglichkeit, die 61
euro rückbuschen zu können und den fall meinen rechtschutz gebe, aber
ich möchte den ärger alles erspahren. MFG "
Ich antwortete damit ...
Es
werden definitiv nur 61 Euro zurück überwiesen, dass ist der Betrag den
Sie inklusive der Versandkosten bezahlt haben. Werde ihnen nicht noch
einen Gewinn auszahlen?! Überweise ich die 61 Euro dann haben Sie ihre
Versandkosten doch zurück???
Käufer wieder...
"ich
habe ihnen 61 euro gegeben die will ich wieder, wenn sie die ringe
wieder wollen dan müssen sie den versand zahlen, wenn ich gewüsst hätte
das sie nicht passen hätte ich sie auch nie gekauft, doch jetzt habe ich
einen artikel gekauft und den versand bezahlt, nun sollte ich auch noch
den rückversand zahlen??????????? für einen fehler den Sie gemacht
haben. Ich habe auch keine lust mich lange darüber zu streiten, dafür
zahl ich ja monatl. 18 in rechtschutz ein, und werde es ebay melden oder
sie gehen darauf ein ? PS. auch wenn ein Kaufabbruch schon durchgeführt
wurde, mit meiner bemerkung ist er erst rechtskräftig durchgeführt wenn
meine Bemerkung erfüllt ist "
Nun ist es so gewesen das der Käufer einfach nicht die Bedienungsanleitung (BDA) nicht richtig gelesen hat, denn dort ist beschrieben wie der Einbau zu bewerkstelligen ist. Auch das die Ringe beim Abblendlicht nicht passgenau sind sondern etwas zentiert mit Clips zu befestigen sind. Also stimmte die anfängliche Bemerkung in keinem Punkt. Auch der gewerbliche Verkäufer bestätigte mir dies per eMail. Der Käufer pochte allerdings auf die Rückerstattung der Rücksendekosten ansonsten würde er die Ringe einbehalten?! Darauf teilte ich ihm nur mit, das er doch seine Rechtsschutz einschalten könne und das ich ihm nur 61 Euro zurücküberweisen würde.
Prompt gab es eine negative Bewertung durch den Käufer... ich gab dazu als Verkäufer einen Bewertungskomentar... und der Käufer einen Ergänzungskomentar... In meinen Augen liegt doch eine Bewertungserpressung vor? Denn s.o. wenn ich nicht seine Forderungen erfülle würde er das in seiner Bewertung zum Ausdruck bringen?! Hielt auch Rücksprache mit eBay, die dortige Kundenberaterin sah es ebenso und meinte ich könnte die Bewertung löschen lassen und müsste keine Rücksendekosten zahlen?! Nun gut habe dann per eMail eine Bewertungslöschung beantragt, aber kein Feedback von eBay in den letzten 48h erhalten? Auf erneutes nachfragen bei der Hotline, meinte ein wenig informierter Mitarbeiter eBays .. das ich als Verkäufer doch eine neutrale Bewertung abgeben könne --- kan ich aber nicht kann nur positiv oder gar nicht bewerten?! Dann meinte er ich hätte als Verkäufer den letzten Komentar zur Verfügung, allerdings kann ich auf den Ergänzungskomentar nicht reagieren?! So habe ich obwohl ich nichts falsch gemacht habe, auch die Ringe bei dem Verkäufer passen bei richtigem Einbau eine negative Bewertung stehen und mein 100%iges positives dadurch auf 97,8 runtergezogen....
Zumal der Käufer abends noch ne Mail sendete, ob ich denn nicht 67 Euro zahlen wolle und es damit erledigt wäre? Ich sagte ihm bestimmend das er sich an seine Rechtsschutz wenden könne und ich nur 61 Euro zahle. Am nächsten Morgen kam eine Mail vom Käufer mit diesem Inhalt...
"Da
ich einen käufer gefunden habe , wo die ringe Passen, und ich es über
meinen verkaufswert verkaufen könnte, werde ich rückbuchung nicht
durchführen!"
Ergo: Der Sachverhalt wurde geklärt indem der Käufer wohl eingesehen hat das er im Unrecht lag? Es kamen auch keine Mails mehr. Aber die negative Bewertung bleibt nun bestehen??? Meine habe ich ich als privater Verkäufer keine Möglichkeiten mehr? Die Hilfe durch ebay ist ein Witz, Käufer wollte den Preis scheinbar drücken und ich müsste ihn theoretisch noch positiv bewerten? Er kann trotz keinennachweisbarem Fehlverhalten meiner Seits, mich einfach launisch negativ bewerten dies auch androhen und eBay schützt den?
Meine als privater Verkäufer unterliege ich nicht dem Fernabsatzgesetz und muss gar keine Rücknahme machen. Also war es doch eh schon mein Guter Wille das ich überhaupt anbot den Artikel zurück zunehmen. Da ich auch nicht arglistig oder in täuschender Absicht handelte, hätte ich auch gar nicht reagieren können, oder? Also kann ich das nur so hinnehmen und unter "Erfahrungen" verbuchen? gibt es keine Möglichkeit dieser Willkür der Käufer in Bezug auf die Bewertung Einhalt zu gebieten? Da kann jeder Einkaufen und einfach aus einer Laune raus negativ bewerten, egal wie es real war. Sehr einseitiges Bewertungssystem inzwischen bei eBay. Oder habe ich einen Denkfehler, hätte ich den Rückversand extra noch zahlen müssen?
Hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, musste das mal niederschreiben und ein Feedback dazu haben. Denn bei eBay bekommt man KEINE Hilfe nur Inkompetenz habe für mich nur erkannt, dass ich grundsätzliche egal wobei KEINE Rücknahme mehr machen werde.