Negative Bewertung trotz abgeschlossen Falls

    • Negative Bewertung trotz abgeschlossen Falls

      Hallo Gemeinde ich bin neu hier im Forum und habe es ehr zufällig entdeckt! Hoffe hier in Zukunft noch wietere wichtige Tipps zu erhalten. Weiß nun nicht, ob ichier richtig bin mit meinem Anliegen? Habe die SuFu bemüht, abe rnichts passendes gefunden leider :(

      Also ich habe als privater Verkäufer Standlichtringe für einen BMW verkauft im Angebot habe ich dann auch die Baujahre angegeben. Der Käufer viel mit sienem Fahrzeug in die Baujahre hinein und hat per Sofort-Kauf inlusive Versand dann den Artikel für 61 Euro erworben. Soweit so gut dachte ich dann auch. Es wurde per Überweisung auch bezahlt und die Ware versendet als versichertes Päckchen.

      Nun meldete sich der Käufer und behauptete er wolle die Ringe einbauen und die würden nicht passen? Habe darauf Bilder angefordert und mir schriftlich erklären lassen, was denn nicht passen täte. Es wude mir auch erklärt, dass er bei BMW war und man ihm dort bestätigt hätte das die Ringe nicht für sein Auto passen, obwohl sein Baujahr in der Anleitung aufgeführt war.

      Darauf verwies ich das ich mich dann ebenfalls bei BMW erkundigen wolle, ob es verschiedene Scheinwerfer gäbe und bei einem gewerblichen Händler nachfragen würde, ob der weil er die gleichen Ringe (identische Typennummer) verkauft sowas schon kennen würde. Der Käufer wollte davon nichts wissen und verlangte von mir eine Rücknahme oder einen 50%igen Preisnachlass. Den Preisnachlass schloss ich mal direkt aus, weil die Ringe kosten ca. 100 Euro regulär und er hat 61 Euro bezahlt - 50% = ca. 30 Euro??? Ne geht gar nicht. Nach etwas Schriftverkehr in einem angenehmen Ton einigten wir uns darauf, dass ich obwohl ich es ja nicht muss die Ringe zurücknehmen würde. Haben dann bei eBay auf Transaktion abbrechen geklickt und um die Kontodaten des Käufers gebeten, um ihm dann 61 Euro zurück zu überweisen. Der Käufer akzeptierte die Aktion des Transaktion abbrechens... fügte in seiner Bemerkung allerdinsg ein das ich 6 Euro Rückversand zahlen solle sonst bekäme ich meine Ringe nicht zurück... und dann begann der Ärger. :(

      Nachdem ich dachte es wäre erledigt im Prinzip kam per email folgender Inhalt des Käufers...

      "das
      liegt bei ihnen, ansonnsten kähme nur rücknahme in frage, spätestens
      do. wenn keine meldung ist, werde ich den fall ebay melden, und es in
      der bewertung ausdrücken
      , dannach hab ich noch die möglichkeit, die 61
      euro rückbuschen
      zu können und den fall meinen rechtschutz gebe, aber
      ich möchte den ärger alles erspahren. MFG "


      Ich antwortete damit ...

      Es
      werden definitiv nur 61 Euro zurück überwiesen, dass ist der Betrag den
      Sie inklusive der Versandkosten bezahlt haben. Werde ihnen nicht noch
      einen Gewinn auszahlen?! Überweise ich die 61 Euro dann haben Sie ihre
      Versandkosten doch zurück???


      Käufer wieder...

      "ich
      habe ihnen 61 euro gegeben die will ich wieder, wenn sie die ringe
      wieder wollen dan müssen sie den versand zahlen, wenn ich gewüsst hätte
      das sie nicht passen hätte ich sie auch nie gekauft, doch jetzt habe ich
      einen artikel gekauft und den versand bezahlt, nun sollte ich auch noch
      den rückversand zahlen??????????? für einen fehler den Sie gemacht
      haben. Ich habe auch keine lust mich lange darüber zu streiten, dafür
      zahl ich ja monatl. 18 in rechtschutz ein, und werde es ebay melden oder
      sie gehen darauf ein ? PS. auch wenn ein Kaufabbruch schon durchgeführt
      wurde, mit meiner bemerkung ist er erst rechtskräftig durchgeführt wenn
      meine Bemerkung erfüllt ist "


      Nun ist es so gewesen das der Käufer einfach nicht die Bedienungsanleitung (BDA) nicht richtig gelesen hat, denn dort ist beschrieben wie der Einbau zu bewerkstelligen ist. Auch das die Ringe beim Abblendlicht nicht passgenau sind sondern etwas zentiert mit Clips zu befestigen sind. Also stimmte die anfängliche Bemerkung in keinem Punkt. Auch der gewerbliche Verkäufer bestätigte mir dies per eMail. Der Käufer pochte allerdings auf die Rückerstattung der Rücksendekosten ansonsten würde er die Ringe einbehalten?! Darauf teilte ich ihm nur mit, das er doch seine Rechtsschutz einschalten könne und das ich ihm nur 61 Euro zurücküberweisen würde.

      Prompt gab es eine negative Bewertung durch den Käufer... ich gab dazu als Verkäufer einen Bewertungskomentar... und der Käufer einen Ergänzungskomentar... In meinen Augen liegt doch eine Bewertungserpressung vor? Denn s.o. wenn ich nicht seine Forderungen erfülle würde er das in seiner Bewertung zum Ausdruck bringen?! Hielt auch Rücksprache mit eBay, die dortige Kundenberaterin sah es ebenso und meinte ich könnte die Bewertung löschen lassen und müsste keine Rücksendekosten zahlen?! Nun gut habe dann per eMail eine Bewertungslöschung beantragt, aber kein Feedback von eBay in den letzten 48h erhalten? Auf erneutes nachfragen bei der Hotline, meinte ein wenig informierter Mitarbeiter eBays .. das ich als Verkäufer doch eine neutrale Bewertung abgeben könne --- kan ich aber nicht kann nur positiv oder gar nicht bewerten?! Dann meinte er ich hätte als Verkäufer den letzten Komentar zur Verfügung, allerdings kann ich auf den Ergänzungskomentar nicht reagieren?! ?( So habe ich obwohl ich nichts falsch gemacht habe, auch die Ringe bei dem Verkäufer passen bei richtigem Einbau eine negative Bewertung stehen und mein 100%iges positives dadurch auf 97,8 runtergezogen....

      Zumal der Käufer abends noch ne Mail sendete, ob ich denn nicht 67 Euro zahlen wolle und es damit erledigt wäre? Ich sagte ihm bestimmend das er sich an seine Rechtsschutz wenden könne und ich nur 61 Euro zahle. Am nächsten Morgen kam eine Mail vom Käufer mit diesem Inhalt...

      "Da
      ich einen käufer gefunden habe , wo die ringe Passen, und ich es über
      meinen verkaufswert verkaufen könnte, werde ich rückbuchung nicht
      durchführen!"


      Ergo: Der Sachverhalt wurde geklärt indem der Käufer wohl eingesehen hat das er im Unrecht lag? Es kamen auch keine Mails mehr. Aber die negative Bewertung bleibt nun bestehen??? Meine habe ich ich als privater Verkäufer keine Möglichkeiten mehr? Die Hilfe durch ebay ist ein Witz, Käufer wollte den Preis scheinbar drücken und ich müsste ihn theoretisch noch positiv bewerten? :wallbash Er kann trotz keinennachweisbarem Fehlverhalten meiner Seits, mich einfach launisch negativ bewerten dies auch androhen und eBay schützt den?

      Meine als privater Verkäufer unterliege ich nicht dem Fernabsatzgesetz und muss gar keine Rücknahme machen. Also war es doch eh schon mein Guter Wille das ich überhaupt anbot den Artikel zurück zunehmen. Da ich auch nicht arglistig oder in täuschender Absicht handelte, hätte ich auch gar nicht reagieren können, oder? Also kann ich das nur so hinnehmen und unter "Erfahrungen" verbuchen? gibt es keine Möglichkeit dieser Willkür der Käufer in Bezug auf die Bewertung Einhalt zu gebieten? Da kann jeder Einkaufen und einfach aus einer Laune raus negativ bewerten, egal wie es real war. Sehr einseitiges Bewertungssystem inzwischen bei eBay. Oder habe ich einen Denkfehler, hätte ich den Rückversand extra noch zahlen müssen?

      Hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, musste das mal niederschreiben und ein Feedback dazu haben. Denn bei eBay bekommt man KEINE Hilfe nur Inkompetenz habe für mich nur erkannt, dass ich grundsätzliche egal wobei KEINE Rücknahme mehr machen werde. :cursing:
    • Hallo und willkommen im Forum,
      auf den ersten Blick würde ich sagen, von außen schwer zu beurteilen was an den Angaben stimmt und was nicht.
      Aber ebay wird die Bewertung nicht löschen, ganz egal was du denen schreibst, einzig und allein gäbe es die Möglichkeit sich mit dem Verkäufer auf Bewertungsrücknahme zu einigen.
      in deinem EP steht
      Der Käufer viel mit sienem Fahrzeug in die Baujahre hinein


      was meinst du damit??

      dann schreibst du
      dass ich obwohl ich es ja nicht muss die Ringe zurücknehmen würde.


      wenn du etwas lieferst, was den Angaben in der Artikelbeschreibung nicht entspricht, musst du den Artikel zurücknehmen und alle Kosten des Käufers übernehmen, auch die Rücksendekosten, daran macht der Käufer doch keinen Gewinn!

      bisher hast du nichts zurück gezahlt?

      im übrigen sitzen an der ebay-Telefonhotline ausnahmslos nichtsnutzige Praktikanten, die sollen nur die Kunden beruhigen
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • "Der Käufer FIEL mit seinem Fahrzeug in die Baujahre hinein" das heißt in der Artikelbeschriebung aufgeführte Baujahre waren die WO des Käufers Wagen zugehörte!

      Das ich als Privater VERKÄUFER keine Rückgabe anbieten muss! Ich aber von mir aus anbot, falls die Ringe tatsächlich nicht passen eine Rückgabe machen würde. Denn als privat Verkäufer liegt man nicht dem Fernabsatzgesetz und man muss gar nichts zurücknehmen.

      Nein du hast den Texte entweder missverstanden oder er ist in den Abendstunden zu umständlich formuliert. Der Fall ist erledigt und es war alles korrekt, denn es gab keine falschen Angaben sondern der Käufer war nicht in der Lage die BDA zu lesen. Daher muss ich nichts bezahlen.

      In meinen Augen ist es schwachsinnig, denn WARUM soll ich dem Käufer alle Kosten erstatten, um dann evtl. einen defekten Artikel zurück zu bekommen? Meine wer sagt mir denn das der Käufer nicht meinen Artikel beschädigt und dann sein Geld zurück verlangt und ich dann auf einem defekten Artikel sitze? Also ist es nur rechtens und logisch das zuerst der Artikel zurückgesand werden muss und dann rückerstattet wird. Kann auch nicht ins Geschäft gehen und sagen mein Artikel ist defekt, geben Sie mir mal das Geld schon zurück die Ware bringe ich später??? Aber das ist auch nicht meine Frage gewesen.

      Versandkosten? Also sehe ich anders ein Teil das ich für 4 Euro versenden kann und dann 6 Euro zu verlangen für angebliche Versnadkosten? Also leide rist es eifnach so das es bei eBay jede Menge Leute gibt die Waren kaufen und dann über fadenscheinige Ausreden probieren einen Preisnachlass zu bekommen! Warum sonst hat denn der Verkäufer als er merkte das ich nichts zahle, auf mal gesagt das er einen Käufer hätte und nichts mehr unternehmen würde? Am Vorabend Anwalt und haste nicht gesehen und dann nichts mehr?

      Na scheint so als ob nicht nur bei eBay nichtsnutzige Praktikanten säßen :P
    • Naja, aufgrund Deines Stils, wie Du mit Deinem Käufer schrubst und auch so, wie Du schon in Deinem zweiten Beitrag hier Leuten, die Dir helfen möchten, Inkompetenz vorwirfst, hast Du Dir Deine negative Bewertung verdient.

      Desweiteren ist dieser Fall durch, Deine Bewertung wirste behalten - also sei "ein Mann" und leb damit :!:
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Hallo valec82.
      Mal ein paar Grundsätzlichkeiten:
      Eine Rücknahme brauchst du als Privat-VK nicht extra ausschliessen, Rücknahmen bei Privatverkauf sind vom Gesetz nicht vorgesehen.
      Du kannst als privat-VK zwar die Gewährleistung ausschliessen, aber du kannst dich nicht von der Sachmängelhaftung freisprechen.
      Soll heissen: Wenn der gelieferte Artikel nicht die zugesagten Eigenschaften besitzt musst du nachbessern oder wandeln.
      Das gilt auch für fehlerhafte Herstellerangaben, denn du bist für die Angaben in deinem Angebot verantwortlich.
      Wandlung bedeutet: Rücknhame unter Erstattung aller Kosten, also auch des beleghaften Rückversands.
      Wenn du einer Rückabwicklung zustimmst, räumst du quasi den Mangel ein.

      Aus deiner AB:
      • E46 Limousine / Touring 1999 - 2007 ( mit/ohne Xenon ), auch Facelift
      • E46 Cabrio / Coupé 1999 - 2003 (mit/ohne Xenon ), nicht Facelift


      In Wikipedia findet man andere Jahreszahlen:
      Limousine und Touring wurden demnach nur bis 2005 gefertigt, das Cabrio erst ab 2000.
      Nun, Wiki ist nicht unfehlbar, seltsam ist es aber.
      de.wikipedia.org/wiki/BMW_E46

      Ein Preisnachlass ist immer dann Unsinn, wenn ein Artikel für den K unbrauchbar oder gar defekt ist.
      Die Standlichtringe würden zB nicht passender, wenn man versuchte sie mittels gefalteter Fünfeuroscheine zu fixieren ;o)

      Zur Bewertung:
      Sofern der K auf die Unstimmigkeit reagiert, kann er auch bewerten.

      Zur Hotline:
      Rausgeschmissenes Geld, ruf lieber die Seelsorge an, die wissen's auch nicht besser.
      Über die "Kompetenz" dieser hotline bist du wohl jetzt im Bilde?
      - man kann keine BW löschen lassen, einzig der K kann die BW überarbeiten und ggf von negativ zu positiv wandeln.
      - ebay entfernt allerhöchstens einen ehrabschneidenden Text, die BW als solche bleibt allerdings bestehen.
      - ob es sich um eine BW-Erpressung handelt entscheidet ebay für sich allein. Und ehrlich gesagt, ich sehe keine BW-Erpressung.

    • @valec82

      du hast den Fehler gemacht einfach eine Artikelbeschreibung ungeprüft zu kopieren
      ob die Angaben darin stimmen weißt du nicht, ebenso wenig, ob deine gebrauchten Standlichtringe identisch mit denen aus dem kopierten Angebot sind

      natürlich weiß man auch nicht, ob dich der Käufer über den Tisch ziehen wollte, Indizien dafür liegen vor, aber das reicht für eine BW-Löschung niemals aus

      so ist ebay
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Was mich bei dem Käufer stutzig macht ist das:
      ......Der Käufer wollte davon nichts wissen und verlangte von mir eine Rücknahme oder einen 50%igen Preisnachlass.....

      Also, die Ringe passen nicht aber bei 50% Rabtt würde sie passen - oder wollte er sie dann als z.B. Klodekoration verwenden!?
      Ändern sich die Ringe irgendwie wenn sie billiger werden??? (OK, Mechanik ist nicht meine Stärke :P :D )
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • @ drapon, es ist tatsächlich nicht leicht, den Text nicht stellenweise misszuverstehen, aber da haben sich in der Hinsicht ja zweie gefunden ^^

      Nochmal den Eingangspost in den entscheidenden Stellen/bearbeitet:

      valec82 schrieb:

      ich habe als privater Verkäufer Standlichtringe für einen BMW verkauft
      im Angebot habe ich dann auch die Baujahre angegeben.
      seinem Fahrzeug des Käufers fiel in die Baujahre hinein und er K hat per Sofort-Kauf den Artikel für 61 Euro erworben.

      Nun meldete sich der Käufer und behauptete er wolle die Ringe einbauen und die würden nicht passen?
      Habe darauf Bilder angefordert und mir schriftlich erklären lassen, was denn nicht passen täte.
      Es wude mir auch erklärt, dass er bei BMW war und man ihm dort bestätigt hätte das die Ringe nicht für sein Auto passen,
      obwohl sein Baujahr in der Anleitung aufgeführt war. >>>das ist natürlich die Stelle, wo sich ein Käufer vorher informieren muss, ob Standard passt, ob es reicht, wenn das Baujahr stimmt)

      Darauf verwies ich, dass ich mich dann ebenfalls bei BMW erkundigen wolle, ob es verschiedene Scheinwerfer gäbe
      und bei einem gewerblichen Händler nachfragen würde, ob der weil er die gleichen Ringe (identische Typennummer) verkauft sowas schon kennen würde.

      Der Käufer wollte davon nichts wissen und verlangte von mir Rücknahme oder 50% Preisnachlass.
      Den Preisnachlass schloss ich mal direkt aus, weil die Ringe ca. 100 Euro regulär kosten und er hat 61 Euro bezahlt

      Nach etwas Schriftverkehr in einem angenehmen Ton einigten wir uns,
      dass ich, obwohl ich es ja nicht muss die Ringe zurücknehmen würde.
      Haben dann bei eBay auf Transaktion abbrechen geklickt
      und um die Kontodaten des Käufers gebeten, um ihm dann 61 Euro zurück zu überweisen.

      Der Käufer akzeptierte die Aktion des Transaktion abbrechens... fügte in seiner Bemerkung allerdings ein,
      dass ich 6 Euro Rückversand zahlen solle sonst bekäme ich meine Ringe nicht zurück... und dann begann der Ärger. :(

      wenn keine meldung ist, werde ich den fall ebay melden, und es in
      der bewertung ausdrücken
      , dannach hab ich noch die möglichkeit, die 61
      euro rückbuschen
      zu können und den fall meinen rechtschutz gebe, aber
      ich möchte den ärger alles erspahren. MFG "
      Ich antwortete damit ...

      Es
      werden definitiv nur 61 Euro zurück überwiesen, dass ist der Betrag den
      Sie inklusive der Versandkosten bezahlt haben. Werde ihnen nicht noch
      einen Gewinn auszahlen?! Überweise ich die 61 Euro dann haben Sie ihre
      Versandkosten doch zurück???


      Käufer wieder...

      "ich habe ihnen 61 euro gegeben die will ich wieder, wenn sie die ringe
      wieder wollen dan müssen sie den versand zahlen, wenn ich gewüsst hätte
      das sie nicht passen hätte ich sie auch nie gekauft, doch jetzt habe ich
      einen artikel gekauft und den versand bezahlt, nun sollte ich auch noch
      den rückversand zahlen??????????? für einen fehler den Sie gemacht
      haben. Ich habe auch keine lust mich lange darüber zu streiten, dafür
      zahl ich ja monatl. 18 in rechtschutz ein, und werde es ebay melden oder
      sie gehen darauf ein ? PS. auch wenn ein Kaufabbruch schon durchgeführt
      wurde, mit meiner bemerkung ist er erst rechtskräftig durchgeführt wenn
      meine Bemerkung erfüllt ist "
      ( >>>>ich hab die Auktion ja nicht gesehen, wenn aber nicht formuliert wurde, dass die Ringe bei jedem BMW des xx Baujahrs passen, ist da auch kein Fehler in der Beschreibung. Wenn das allerdings so wäre, und die dann tatsächlich nicht gepasst hätten, hätte der Käufer im Prinzip Recht...)


      ...dass der Käufer einfach nicht die Bedienungsanleitung (BDA) nicht richtig gelesen hat,
      denn dort ist beschrieben wie der Einbau zu bewerkstelligen ist.
      Auch das die Ringe beim Abblendlicht nicht passgenau (>>deckend?)sind sondern etwas zentiert mit Clips zu befestigen sind.
      (>>>Das hätte dann natürlich auch mit in die Artikelbeschreibung gehört!?)

      Also stimmte die anfängliche Bemerkung in keinem Punkt.
      Auch der gewerbliche Verkäufer bestätigte mir dies per eMail.
      Der Käufer pochte allerdings auf die Rückerstattung der Rücksendekosten ansonsten würde er die Ringe einbehalten?!

      Darauf teilte ich ihm nur mit, das er doch seine Rechtsschutz einschalten könne
      und das ich ihm nur 61 Euro zurücküberweisen würde.

      Prompt gab es eine negative Bewertung durch den Käufer...
      ich gab dazu als Verkäufer einen Bewertungskomentar...
      und der Käufer einen Ergänzungskomentar...

      In meinen Augen liegt doch eine Bewertungserpressung vor? (>>>doch nur, wenn er vorher Rot androht, gegen unberechtigte Zahlung sozusagen)
      Denn s.o. wenn ich nicht seine Forderungen erfülle würde er das in seiner Bewertung zum Ausdruck bringen?!
      Hielt auch Rücksprache mit eBay, die dortige Kundenberaterin sah es ebenso und meinte ich könnte die Bewertung löschen lassen und müsste keine Rücksendekosten zahlen?!

      Nun gut habe dann per eMail eine Bewertungslöschung beantragt, aber kein Feedback von eBay in den letzten 48h erhalten?
      (>>>das ist ja nicht sooo lange;-) hast du denn überhaupt eine Beweismail der "Erpressung" beilegen können?)


      Auf erneutes nachfragen bei der Hotline, meinte ein wenig informierter Mitarbeiter eBays ..
      dass ich als Verkäufer doch eine neutrale Bewertung abgeben könne --- kan ich aber nicht kann nur positiv oder gar nicht bewerten?!
      (>>> nöööö, näch?!)
      Dann meinte er ich hätte als Verkäufer den letzten Komentar zur Verfügung, allerdings kann ich auf den Ergänzungskomentar nicht reagieren?! ?(
      .
      DAS!, dieser Hotline-MA ist ja der eigendliche Skandal!!!


      Zumal der Käufer abends noch ne Mail sendete,
      ob ich denn nicht 67 Euro zahlen wolle und es damit erledigt wäre?
      Ich sagte ihm bestimmend, dass er sich an seine Rechtsschutz wenden könne
      und ich nur 61 Euro zahle. ..........
      .(>>>>>>>>>>>>> nach der Roten, wie dreist! ;) )

      Am nächsten Morgen kam eine Mail vom Käufer mit diesem Inhalt...

      "Da
      ich einen käufer gefunden habe , wo die ringe Passen, und ich es über
      meinen verkaufswert verkaufen könnte, werde ich rückbuchung nicht
      durchführen!"
      Auch noch Gewinn gemacht!



      Aber die negative Bewertung bleibt nun bestehen??? >>>>>>>>Ja
      habe ich ich als privater Verkäufer keine Möglichkeiten mehr?>>>>>>>>Ja, doch aaaaaaber ganz viel Geduld und Nerv!kraft bei der Hotline
      Die Hilfe durch ebay ist ein Witz, >>>>>>>>Ja
      Käufer wollte den Preis scheinbar drücken und ich müsste ihn theoretisch noch positiv bewerten? >>>>>>>>Ja :wallbash
      Er kann ohne Fehlverhalten meinerseits, mich einfach launisch negativ bewerten dies auch androhen und eBay schützt den? >>>>>>>>Ja!! :D

      Meine als privater Verkäufer unterliege ich nicht dem Fernabsatzgesetz und muss gar keine Rücknahme machen. >>>>>>>>doch, bei falscher Beschreibung
      Also war es doch eh schon mein Guter Wille das ich überhaupt anbot den Artikel zurück zunehmen. >>>>>>>>nicht, wenn du tatsächlich Passgenauigkeit für bestimmte Jahrgänge versprochen hättest und es dann doch nicht passt


      Also kann ich das nur so hinnehmen und unter "Erfahrungen" verbuchen? >>>>>>>>Ja
      gibt es keine Möglichkeit dieser Willkür der Käufer in Bezug auf die Bewertung Einhalt zu gebieten? >>>>>>>>Nein
      Da kann jeder Einkaufen und einfach aus einer Laune raus negativ bewerten, egal wie es real war. >>>>>>>>Ja
      Sehr einseitiges Bewertungssystem inzwischen bei eBay. >>>>>>>>Ja

      Denn bei eBay bekommt man KEINE Hilfe nur Inkompetenz >>>>>>>>Ja


      habe für mich nur erkannt, dass ich grundsätzliche egal wobei KEINE Rücknahme mehr machen werde. :cursing: >>>>>>>>Ja :whistling: es sei denn einer zwingt dich!



      Du kannst ja abwägen, was schlimmer wär, keine Rote, keine 61 Euro oder überhaupt kein Ebay!?? :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Abschluss für mich.

      Also generell denke ich hat jeder seinen eigenen Weg der Kommunikation, ob damit jeder umgehen kann sei mal dahingestellt. Denke auch wenn man faktisch nachweisbar KEINE in der Situation fehlerhafte Beschreibung hat und denn noch in den zig Mails derartig angeschrieben wurde, das man da nicht immer freundlich bleibt ist denke ich auch klar? Zumal der Käufer ja letzendlich durch die Mail in der er von allen Maßnahmen absieht, weil er nun einen Käufer über Nacht fand? *grübel* zugibt in meinen Augen das was vorgeworfen wird nicht haltbar ist. Denn wie schon anklang, warum würden die bei 50% Nachlass gehen??? Nun gut.... denke es war nicht so ausformuliert, wie es hätte sein können in meiner Beschreibung. Aber es ist für mich durhc das Forum hier gut noch mal thematisiert worden, danke!

      Habe hier durchaus für mich entscheidene Fakten für kommende Auktionen bekommen. Einen dank an Stubentiger der das doch sachlich und objektiv betrachtet hat!

      Abschließend habe ich eine Frage, die ich schon anschnitt, wenn man dann in die Situation kommt und einer Rücknahme zustimmt.. Ist es dann rechtlich so das ich verpflichtet bin erst die Kosten zu erstatten und erst dann schauen kann, ob die Ware wirklich defekt ist? Meine es kann doch sein, dass der Käufer Ware beschädigt und die dann nicht mehr haben will? Also gehe mal davon aus, dass man also ich zumindest nicht absichtlich defekte oder unpassende Ware raussende!

      ps: Scharfmacher ich habe mich mit dem gewerblichen Verkäufer ja kurzgeschlossen und nachgefragt bzgl. der Artikelbeschreibung --> also ist die Interpretation so nicht richtig.

      Danke für eure Meinungen und Stellungsnahmen, wie gesagt bin ja neu hier und empfinde es schon als hilfreich allein schon andere Sichtweisen als Feedback zu erhalten.

      Drapondur schrieb:


      Naja, aufgrund Deines Stils, wie Du mit Deinem Käufer schrubst und auch so, wie Du schon in Deinem zweiten Beitrag hier Leuten, die Dir helfen möchten, Inkompetenz vorwirfst, hast Du Dir Deine negative Bewertung verdient.

      Desweiteren ist dieser Fall durch, Deine Bewertung wirste behalten - also sei "ein Mann" und leb damit :!:


      << Also die Inkompetenz war nicht auf das hiesige Forum bezogen, was man natürlich so interpretieren kann. War allerdings aus meiner Sicht auf den Käufer bezogen. Denn ich verstehe es immer noch nicht, wie man eine Welle schieben kann mit allem möglichen? Und über Nacht ist das nicht mehr das Thema? *merkwürdig*
    • Also nach meinem Empfinden möchte ich hier auch mal eine Zusammenfassung abgeben.

      Der Verkäufer hat offensichtlich keine falschen Angaben gemacht, evt. hätte er erwähnen sollen, wie man die Teile einbaut, was durch einen BMW Menschen wohl bestätigt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass TE hier tatsächlich nicht vorsätzlich, sondern nach gutem Glauben und Wissen beschrieben hat. Der Käufer hat die Beschreibung (die ja nicht falsch war) gelesen und kam mit dem Artikel und dessen Einbau nicht zurecht, forderte Rückzahlung oder Nachlass von immerhin 50%, was nicht nur mich hier stutzig macht.

      Wenn ich TE richtig verstanden habe, ist Käufer selber ein Verkäufer, hat auch den hier gekaufen Artikel offensichtlich weiterverkauft. Demnach sollte er genau wissen was er kauft und hatte vor Kauf jederzeit die Möglichkeit, nochmals was zu fragen, wenn hierzu Grund bestünde.

      Nachdem TE einen Preisnachlass ausschloss, allerdings aber trotz richtiger Beschreibung aber eben wegen Unwissen das Geld zurückzahlen wollte, obwohl er dies meines Erachtens nach erstmal nicht musste, wollte der Käufer aber auch noch beiderseitiges Porto zurück.

      Meiner Meinung nach hat TE bisher keinen Fehler gemacht und auch noch die Rückerstattung angeboten, will nun natürlich nicht auch noch Miese machen. Warum auch ?

      Weil der Käufer damit nicht einverstanden ist gibt er eine negative Bewertung ab. Nachdem er das getan hat verkauft er das Teil aber an jemand anderen. Also hat sich die Angelegenheit erledigt, die Frage, wer nun das Porto zahlt steht schon gar nicht mehr im Raum, die Bewertung aber bleibt.....ich hoffe, lieber TE, ich habe das bis hierhin richtig zusammengefasst....

      Da nun trotz Hindernissen beide eigentlich zufrieden sein können, wäre also anzraten, den Käufer nochmals nett anzuschreiben und zu bitten, den Antrag auf Bewertungsrücknahme positiv zu beantworten, da auch er im Grunde nichts davon habe und Du sehr kulant warst. Evt. hilft hier noch ein nettes Wort, denn im Grunde ist ja bei beiden nichts passiert und die Bewertung demnach unbegründet und überflüssig.....

      Vielleicht ist er einsichtig und mit netten Worten und nem kleinen Dankeschön (ggf. per Telefon) sollte das doch noch umzulegen sein ;) (wenn es denn zeitlich noch möglich ist, lade ihn doch hierher ein und lass ihn mal mitlesen, evt. sieht er dann auch ein wenig deutlicher, was alles dahinter steckte)

      Grüße.............
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Danke Engelchen!!!

      Also um das Abzuschließen... hast alles bis auf das der Käufer kein Wiederverkäufer ist richtig und genau treffend zusammengefasst. Da eBay sich nicht regt und man das scheinbar auch nicht mehr erwarten kann. Habe ich in einer ausführlichen Mail den Käufer angeschrieben, mich entschuldigt und auf beiderseitige Fehler verwiesen. Dann eine Bewertungsüberarbeitung gesendet und der Käufer hat seine negative Bewertung in eine positive gewandelt. So ist wie Engelchen schon sagte, im Grunde nichts passiert und auch die Bewertungen sind für alle zufriedenstellend.

      Danke bis dem Nächst, aber hoffe nur als Mitleser! 8)