Widerspruch Artikelbild - Artikelbeschreibung

    • Widerspruch Artikelbild - Artikelbeschreibung

      Hallo und Gruß an alle!

      Ich habe das Forum durchforstet und bin zwar auf ähnliche Themen gestoßen, jedoch nicht auf ein Gleiches. Daher möchte ich folgende Frage stellen:

      Ich habe derzeit u. a. ein Angebot auf Ebay, in welchem laut Artikelbeschreibung 1 Stück Telefon bzw 1 x Telefon angeboten werden. Zwei von insgesamt drei Artikelbildern zeigen jedoch zwei Geräte / Telefone. Bisher wurden diese Geräte auch, ohne dass sich jemand beschwert hätte, verkauft. Nun hat aber ein Käufer dieses Angebot gekauft und mir gleichzeitig eine Mail geschrieben "Es werden zwei Geräte gezeigt, also werden auch zwei Geräte geliefert". Meine Hinweise darauf, dass in der Artikelbeschreibung 1 Stück bzw. 1 x Telefon aufgeführt ist, ignoriert dieser Mann. Ich glaube nicht, dass ich etwas ernstes zu befürchten habe. Dennoch würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage in so einem Falle ausschauen mag.

      Hier der Link zu meinem Angebot:

      Ach ja, im letzten Abschnitt steht auch "Abb. sind als Beispiel zu verstehen"

      Gruß,

      T.
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    • Über das Angebot selbst würde ich mir keine Gedanke machen. Für mich wird hier eindeutig ein einzelnes Gerät verkauft. das steht ja auch bereist im ersten Satz der Beschreibung.

      Dein Problem sehe ich an anderer Stelle. Ich würde es mal so umschreiben: Es würde dir vor Gericht schwer fallen, eine nicht gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen. Das ist mir persönlich egal, aber wenn du mal an den falschen Käufer gerätst oder ein Konkurrent dem Treiben ein Ende setzen möchte, wird es teuer für dich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • cast_away schrieb:

      Danke für den Hinweis aber da mache ich mir keine Gedanken drüber, da ich nicht privat agiere... auch wenn es da steht...

      Umso schlimmer! :S

      Du weißt, daß du deine Käufer um ihre Rechte bringst und machst dir keine Gedanken darüber, daß du für jeden Abmahnanwalt wie auf dem Tablett serviert bist? Du hast offensichtlich zu viel Geld...

      Und das verkündest du auch noch in aller Öffentlichkeit, wow, da bleibt mir die Spucke weg...

      Na ja, dann solltest du an dein Problem, das du hier geschildert hast auch mit aller Gelassenheit herangehen. Denn im Gegensatz zu dem oben Geschilderten, ist dies gar kein Problem. Wenn bereits bezahlt wurde, lieferst du und fertig. Wenn nicht, dann stellst du die Ware halt wieder ein. Wo liegt das Problem?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • cast_away schrieb:

      ... mache ich mir keine Gedanken drüber, da ich nicht privat agiere... auch wenn es da steht...



      na hoffentlich sieht das nicht die Konkurrenz ;)

      Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg für Deine Tätigkeit.

      Aber hast Du denn keine Angst vor Abmahnungen wegen der vielbeschriebenen Pflichten eines gewerblichen Anbieters und Deiner dahingehenden Versäumnisse?

      ... sehe gerade UHU war schneller ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Es wird niemand um seine Rechte gebracht, jeder Käufer erhält eine Rechnung und die gesetzl. vorgeschriebene Gewährleistung von 12 Monaten für ein gebrauchtes Gerät. Das Einzige was im Angebot derzeit noch fehlt sind die Hinweise auf AGB und Widerrufsbelehrung, an denen ich zur Zeit noch arbeite.

      Gruß,

      T.
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    • @cast_away

      Bisher haben alle Schreiber es dir im Schmuseverfahren beizubringen versucht, aber da dies vollkommen an die abprallt, werde ich ein wenig deutlicher. Deine Antworten zeugen von einer unglaublichen Naivität oder einer grenzenlosen Dreistigkeit.

      Wie du selbst oben schreibst, handelst du nicht privat. Somit bist du Gewerbetreibender. Etwas dazwischen gibt es nicht. Wieso kommst du eigentlich auf die Idee, daß du mit deinem Account gafts nicht die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerbetreibende beachten mußt?

      Es fehlen unter anderem: Impressum, Gewährleistung, Widerrufsbelehrung, Verpackungsverordnung etc...

      Es geht hier nicht allein darum, deinen Kunden das ihnen zustehende Recht zu verschaffen, sondern auch darum, daß du eine Haaresbreite davon entfernt bist vierstellige Summen in den Sand zu setzen. Und wenn auch nur ein Konkurrent von dir das mitbekommt, dann ist das so sicher wie das Amen in der Kirche. Vielleicht bringt dich dieser Gesichtspunkt zur Vernunft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wie du selbst oben schreibst, handelst du nicht privat. Somit bist du Gewerbetreibender. Etwas dazwischen gibt es nicht. Wieso kommst du eigentlich auf die Idee, daß du mit deinem Account gafts nicht die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerbetreibende beachten mußt?


      Hä, wieso gaffts? Das ist nicht mein Account...
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    • gafts nicht gaffts

      Klick doch mal auf den Auktions-Link, den du uns im Eingangspost als deine Verkaufs-Auktion angegeben hast. Heißer Tip: Der Nick, der da als Verkäufer angegeben ist, bezeichnet deinen Account. Nimm ein Stück Papier und notiere es dir! ;)

      Es sei denn, du hast uns hier zum Narren gehalten und wolltest nur jemanden an den Pranger stellen, an den du sonst nicht heran gekommen bist...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      gafts nicht gaffts



      Klick doch mal auf den Auktions-Link, den du uns im Eingangspost als deine Verkaufs-Auktion angegeben hast. Heißer Tip: Der Nick, der da als Verkäufer angegeben ist, bezeichnet deinen Account. Nimm ein Stück Papier und notiere es dir! ;)



      Es sei denn, du hast uns hier zum Narren gehalten und wolltest nur jemanden an den Pranger stellen, an den du sonst nicht heran gekommen bist...

      Weder noch,
      der Nick bezeichnet nicht meinen Account. Er bezeichent den Account, der mit dem Auktions-Link verknüpft ist. Daher mache ich mir auch keine Sorgen, weil das nicht mein Account ist.
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    • Outet sich hier gerade jemand als TROLL ? Oder kommt das nur mir so vor?

      Oder kriegt hier jemand gerade kalte Füsse und versucht auf dilettantische Art und Weise, von sich abzulenken, frei nach dem Motto:

      "Ich bin nicht der, der eben gerade schon einmal angerufen hat" :lach: )
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Moment mal, ich habe nur einen Link in meinen ersten Beitrag kopiert.

      Die Link-Überschrift: "Hier ist mein Ebay-Artikel" - wurde automatisch hinzugefügt.

      Mein Artikel ist es nicht alleine deswegen, weil das System eine entsprechende Überschrift generiert.
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    • Bist Du möglicherweise zwei Personen?

      Lies mal genau nach: Über "Hier ist mein eBay Artikel" hat "eine der beiden Personen" geschrieben:

      "Hier der Link zu meinem Angebot:"

      Check?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Mein Artikel ist es nicht alleine deswegen, weil das System eine entsprechende Überschrift generiert.


      Mal abgesehen von dem was Drapondur und ich hier von dir zitierten....wenn das dann doch nicht "dein" Angebot ist, warum reden wir hier darüber nachdem DU den Beitrag hier eingestellt hast und wie im ersten Post deutlich lesbar - der Artikel von dir ist und Du der TE bist ???

      Spätestens jetzt wäre eine Stellungnahme deinerseits hierzu mal sinnvoll....ich bin gespannt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich darf hier aus den Angeboten mal folgendes zitieren:

      Rechtlicher Hinweis:

      Sie bieten auf einen gebrauchten Artikel, d. h. der Artikel wurde bereits über einen bestimmten Zeitraum hinweg bestimmungsmäßig genutzt und weist daher geringe Gebrauchsspuren auf. Obwohl der Artikel gründlich gereinigt wurde, kann es aus Gründen der Lagerung vorkommen, dass vereinzelte Teile verstaubt oder leicht verschmutzt sind. Darüber hinaus können diverse Teile leicht zerkratzt sein. Ich möchte Sie bitten, dies bei Abgabe eines Gebots entsprechend zu berücksichtigen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung, daher erfolgt keine Rückgabe, Nachverhandlung oder Umtausch. Die Sachmängelfreiheit wird allerdings zugesagt, d. h. zum Zeitpunkt der Absendung befand sich der Artikel in dem oben beschriebenen Zustand.


      Dies hat NICHTS mit gewerblichem Handel zu tun !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger